Post von der Polizei
Hallo liebe Gemeinde,
Ich habe heute Post von der Polizei bekommen wegen einer Zeugenaussage wer zu einer bestimmten Zeit den Wagen gefahren hat.
Wie soll ich mich am besten bei der Zeugenaussage verhalten?
Folgender Verlauf, warum es wohl zu diesem Schreiben kam:
Ich bin vor gut drei Wochen auf dem Weg nach Hause gewesen, abends bei fast leerer Autobahn, und hatte weit vor mir einen Wagen der konsequent auf der linken Spur gefahren ist und obwohl er sah das ich schon weit hinter ihm angefahren kam, hat er keinen Platz gemacht. Daraufhin habe ich kurz aufgeleuchtet um ihm anzuzeigen dass ich hinter im schneller bin ohne zu sehr aufzufahren. Dies zog sich über mindestens 2 km (einmalige Lichthupe). Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe. Dieser hat mich dann rechts überholt.
Als wir beide bei der gleichen Ausfahrt raus sind, hat er mich nochmal stark in der Ausfahrt ausgebremst.
Ich bin ihm dann hinterher gefahren um ihn zu stellen, was das sollte..
Er stieg direkt mit Handy aus, machte Bilder von meinem Auto und vom Kennzeichen..
Als ich dann ausstieg und ihm gefragt habe "was sollte der scheiß, ich musste zwei mal voll in die Eisen gehen, was sollte die Lichthupe usw." sagte er, ich hätte ihm aufgefahren und deswegen ist er nicht rechts rüber bla bla..
Jedenfalls haben wir uns derb in die Haare bekommen und er sagte das er jetzt die Polizei ruft weil ich ihn bis nachhause verfolgt hätte und ich ihm mit Gewalt drohe (was so nicht korrekt ist, ich war aber ziemlich erbost)..
Ich hab dann abgewunken und hab gesagt, ich hab auf so einen Mist keine Lust um die Uhrzeit (spät Abends), hab mich ins Auto gesetzt und bin Heim gefahren..
Nun hat der mich wohl bei der Polizei angezeigt und ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..
Ich weiß nur nicht was genau die Anklage ist ob er die "Gewaltandrohung" oder das mit der Autobahn angegeben hat (aus seiner Sicht natürlich)...
In dem Bogen steht nur: Bemerkung: A... Richtung L. Fahrer erhält nach Benennung einen gesonderten Anhörungsbogen.
Das ist das erste mal das ich sowas bekommen habe... Wie verhält man sich richtig?! Soll ich den Typ meinerseits Anzeigen?! Aussage verweigern?! Was macht man da am besten...
Ich wäre über Rat sehr dankbar..
Beste Antwort im Thema
Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.
Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.
Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.
134 Antworten
Zitat:
@Sitzheitzung [url=https://www.motor-talk.de/forum/post-von-der-polizei-
Bei uns auf dem Dorf in Bayern gibt es Anwälte, die "zusammen einen Brief schreiben" für eben 60-100€ anbieten. Und unter sowas fällt auch eine einfache Gegendarstellung im Befragungsbogen dem einem die Polizei schickt.Gruß Sitzheitzung
Die schreiben auch sicher noch mit Kreide auf Steintafeln😁😁 Duck und weg
Zitat:
@AS60 schrieb am 18. Februar 2018 um 12:07:04 Uhr:
Zitat:
@Sitzheitzung [url=https://www.motor-talk.de/forum/post-von-der-polizei-
Bei uns auf dem Dorf in Bayern gibt es Anwälte, die "zusammen einen Brief schreiben" für eben 60-100€ anbieten. Und unter sowas fällt auch eine einfache Gegendarstellung im Befragungsbogen dem einem die Polizei schickt.Gruß Sitzheitzung
Die schreiben auch sicher noch mit Kreide auf Steintafeln😁😁 Duck und weg
Nicht ganz, momentan ist eher Ziegenblut auf Kuhhaut gebräuchlich 😉
Laut der Vorgeschichte im Starttröd von @Taye betrachte Ich das Ganze so, daß hier das eigentliche Opfer nun als Täter hingestellt wird, so, wie es sein Gegenüber darstellt.
Der TE wollte ja nur seinen Gegner darüber aufmerksam machen, die linke Spur zu räumen, da Er dort viel langsamer unterwegs war.
Wenn der TE wie angegeben auch ausreichend Abstand zum Vordermann gehalten hat, fällt auch die Lichthupe nicht unter Nötigung, da laut STVO § 5 Abs. 5 die Überholabsicht außerhalb geschlossener Ortschaften durch kurze Schall oder Leuchtzeichen angekündigt werden dürfen.
Ich würde mir das Verhalten des Gegenüber und seine Darstellung das Opfer zum Täter zu machen nicht gefallen lassen und schleunigst, wenn nicht sogar schon geschehen, einen Anwalt aufsuchen.
Problem ist, daß der Gegner bereits Anzeige erstattet hat und es somit für den TE schwieriger wird seine Version, die ja richtig ist vorzutragen.
Was macht die Anzeige (ohne die der TE gar nicht in der jetzigen Situation wäre) für denTE schwieriger seine Version vorzutragen?
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Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 18. Februar 2018 um 13:06:54 Uhr:
Was macht die Anzeige (ohne die der TE gar nicht in der jetzigen Situation wäre) für denTE schwieriger seine Version vorzutragen?
Da sein Gegenüber, welcher sich in dieser Situation falsch verhalten hat, dem TE in die Schuhe schieben will und die Version, wo die Beiden aneinandergeraten sind so sicherlich auch bei der Anzeige wiedergegeben wurde.
Jetzt überzeuge mal die Polizei oder den Richter, daß Du dich eigentlich richtig verhalten hast.
Sowieso wenn es keine Zeugen gibt.
Ohne diese Anzeige müsste der TE aber doch niemanden überzeugen.
Von daher verstehe ich den sinn deines Posts nicht.
was heißt hier: da haben sich die richtigen getroffen?
m.e. hat der te richtig gehandelt, aber ... es kann der frömmste nicht in frieden leben, wenn es der
nachbar nicht will ...
Zitat:
@trollfahrer schrieb am 19. Februar 2018 um 16:09:24 Uhr:
was heißt hier: da haben sich die richtigen getroffen?
m.e. hat der te richtig gehandelt, aber ... es kann der frömmste nicht in frieden leben, wenn es der
nachbar nicht will ...
Du bist wirklich der Meinung, dass "hinterherfahren um den anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen" eine richtige Handlung darstellt? Bekommt man neuerdings mit der Aushändigung des Führerscheins auch die Berechtigung "hoheitliche Aufgaben" auszuführen? 😕
Das würde zumindest die steigende Anzahl der "Verkehrserzieher" auf deutschen Straßen erklären .... 😉
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 09:17:17 Uhr:
Du bist wirklich der Meinung, dass "hinterherfahren um den anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen" eine richtige Handlung darstellt? Bekommt man neuerdings mit der Aushändigung des Führerscheins auch die Berechtigung "hoheitliche Aufgaben" auszuführen? 😕
Das würde zumindest die steigende Anzahl der "Verkehrserzieher" auf deutschen Straßen erklären .... 😉
Ich denke nicht, daß es sich hier um die Ausübung einer "hoheitlichen Aufgabe" gehandelt hat.
Sondern eher um eine "erzieherische" Maßnahme, es dem Mitmenschen mitzuteilen, daß man sein Verhalten nicht in Ordnung findet.
Desweiteren ist ja der Gegner des TE ausgestiegen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 21. Februar 2018 um 09:57:16 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 09:17:17 Uhr:
Du bist wirklich der Meinung, dass "hinterherfahren um den anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen" eine richtige Handlung darstellt? Bekommt man neuerdings mit der Aushändigung des Führerscheins auch die Berechtigung "hoheitliche Aufgaben" auszuführen? 😕
Das würde zumindest die steigende Anzahl der "Verkehrserzieher" auf deutschen Straßen erklären .... 😉
Ich denke nicht, daß es sich hier um die Ausübung einer "hoheitlichen Aufgabe" gehandelt hat.
Sondern eher um eine "erzieherische" Maßnahme, es dem Mitmenschen mitzuteilen, daß man sein Verhalten nicht in Ordnung findet.
Weder das eine noch das andere ist die Aufgabe eines "normalen" Verkehrsteilnehmers!
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:02:31 Uhr:
Könnte man notfalls unter Jedermanns-Paragraph (§127 StPo) laufen lassen. 😉Gruß Metalhead
natürlich .... 😉😁😁😁
Edit: Wenn dann müsstest du das aber komplett durchziehen, was wiederum zur Folge hätte das es gar keine überraschende Post von der Polizei gegeben hätte .... 😁😁😁
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:08:33 Uhr:
natürlich .... 😉😁😁😁
Naja, Nötigung läuft als Straftat und damit wäre das sogar legitim.
Zitat:
Edit: Wenn dann müsstest du das aber komplett durchziehen, was wiederum zur Folge hätte das es gar keine überraschende Post von der Polizei gegeben hätte .... 😁😁😁
Kommt drauf an, wenn dann einer von der Statur vom unglaublichen Hulk aus der Karre steigt, lässt man das vielleicht doch besser. 😉
Außerdem reicht es ja wenn man den Fahrer nachträglich identifizieren kann (damit verhindert man Gedächtnisverlust beim Halter).
Unterm Strich vermutlich alles Blödsinn.
Was hätte ich da gemach? Vermutlich gleich ohne großes Aufsehen rechts vorbei und gut. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:34:57 Uhr:
Naja, Nötigung läuft als Straftat und damit wäre das sogar legitim.
Stimmt, nur gibt es in der "Juristerei" noch den klitzekleine Zauberspruch "Verhältnismäßigkeit der Mittel" .... 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Februar 2018 um 10:34:57 Uhr:
Unterm Strich vermutlich alles Blödsinn.
Was hätte ich da gemach? Vermutlich gleich ohne großes Aufsehen rechts vorbei und gut. 😁Gruß Metalhead
So siehts doch aus ... 😁😁
Zitat:
@TomF31 schrieb am 21. Februar 2018 um 09:59:29 Uhr:
Weder das eine noch das andere ist die Aufgabe eines "normalen" Verkehrsteilnehmers!
Wenn also solche Dinge deiner Meinung nach nicht Aufgabe eines normalen Verkehrsteilnehmers sind und auch keine Gespräche geführt werden sollen, dann fährt man halt härtere Geschütze in Zukunft auf und ruft gleich die Persönlichkeiten, welche dazu aus Deiner Sicht befugt sind.
Ob das Dir z.B. dann gefällt wäre mir unterm Strich dann auch egal.
Deine Devise lautet als wegschauen ?!