Porsche und Geschäftsführer

Porsche

Hallo liebe Porsche-Community,

ich habe heute mal eine etwas ungewöhnliche Frage, die mich aber sehr interessiert.
Gibt es unter euch Geschäftsführer, die bei einer mittelständischen GmbH angestellt sind oder evtl. auch Gesellschafter sind?
Diese Leute würde ich gerne ansprechen und sie fragen, ob sie als Geschäftswagen einen Porsche fahren. Wenn nicht (also wenn der Porsche privat gefahren wird) würde mich interessieren, was dann den Fuhrpark ergänzt, also was dann geschäftlich gefahren wird.

Ich hoffe auf rege Beteiligung 🙂

Viele Grüße

Commander

Beste Antwort im Thema

Ich stelle mir das gerade bildlich vor, wie Du lieber Knolfi morgens in Deine Firma kommst und sich deine Mitarbeiter darum streiten, nein was sag ich, darum schlagen, Dich auf Dein Trönchen hiefen und durch die Unweiten Deines Unternehmens und den dazugehörigen Nebengebäuden tragen zu dürfen http://www.comedix.de/grafik/figuren/majestix.gif und dazu laut skandieren "...Knolfi! Knolfi! Unser Chef fährt Golfi". Genial. So bleibt Dir Deine Platzierung im örtlichen Ranking auf jeden Fall erhalten. Da Du zu den drei größten Arbeitgebern in Deinem "Dorf" gehörst, hast Du ja nur noch den ortsansässigen Polizeichef, den Bürgermeister/Ortsvorsteher und nicht zu vergessen den Pfarrer vor Dir - ich glaube dann hätten wir alle wichtigen Menschen innerhalb einer solchen Gemeinschaft. Und ich weiß, von was ich spreche - wir leben und produzieren selber im so genannten ländlichen Raum. Ich freu mich auf jeden Fall für Deine Mitarbeiter, dass sie sich, wenn sie bei der Bank oder sonst wo keine "was auch immer Finanzierung o.ä." gestemmt bekommen, sie sich wenigsten an dem Gedanken "hochziehen" können, dass der Chef VW fährt, auch, wenn er deshalb nicht mehr Gehalt/Weihnachtsgeld, etc. bezahlt. Aber diese Gewissheit macht die Situation für Deine Mitarbeiter dann auf jeden Fall erträglicher 😉

Aber mal im Ernst, darfst Du erst an den örtlichen Stammtisch, seitdem Du Deinen sozialverträglichen Audi RS6 Avant 5.0 V10 mit 579 PS abgegeben hast, oder war dies vorher schon möglich, da die "Stammtischler" Dich als Mensch und nicht Dein Fahrzeug "dabei" haben wollten. Also bei uns wird da noch unterschieden - wobei, jetzt wo ich so darüber nachdenke sind die bei uns hier ganz schön gerissen. In den Betrieb mit dem 3L Lupo und zum Stammtisch mit Q7 V12, Wiesmann, 911er, Lambo & Co., dann am Besten im Hinterhof parken, aber den Vordereingang nutzen, um "zu Fuß gehen" vortäuschen 😉, um sich immer über die "Arsch... von Unternehmer" mit ihren dicken Kisten, welche auf Kosten der Belegschaft finanziert werden (nicht gekauft) aufregen zu können, wo man selber zu Fuß gekommen ist. Selbstverständlich haben sich alle "Legenden" und "Pseudonyme" auferlegt, um ja nicht mit diesem "Unternehmervolk" in Verbindung gebracht zu werden. Und in den Steinkrug kommt dann schön Champus...

Ich bewundere nur Deine "Wandlungsfähigkeit" (bei uns bezeichnet man solche Menschen als Chamäleon). Vor gar nicht all zu langer Zeit warst Du auch hier im Forum ein "Verfechter" von "höher, schneller und weiter" und "Hubraum kann nur durch Hubraum ersetzt werden" und "Audi RS6 vs. dem Rest der Welt" usw.! Gut, kesse Sprüche hattest Du schon immer drauf! Wir haben uns sogar gegenseitig "Danke"-Klicks gegeben und jetzt veranstaltest Du hier so einen P..sialarm wegen nix und wieder nix. Lass mir doch meins und ich lass Dir Deins und jedem ist geholfen.

beebymurphy

P.S.: Die schwarz unterlegten Worte sind tatsächlich ernst gemeint. Aber Du darfst natürlich gerne noch mal nachlegen. Ich halte mich ab jetzt raus - auch im anderen Thread hier bei Porsche, wo wir uns "Liebesbriefe" schreiben.

@BlackBiturbo

Es ist alles ganz legal, ohne faule Tricks und doppelten Boden. Geh einfach zum MB- oder sonstigen Händler Deines Vertrauen und lasst es Dir rechnen. Letztendlich sind alle Restwertbestimmung über drei, vier oder fünf Jahr, unabhängig von Herstller und Modell Glaskugelbestimmungen, was der ein oder andere hier bestimmt schon am eigenen Geldbeutel erlebt hat - Tschuldigung die Firma 🙂 . Vielleicht haben wir in zwei oder drei Jahren wieder ein Jahr 2008, wo u.a. keine Autos verkauft werden. Dann isser hin, der seriös kalkulierte Restwert.

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Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Richtig, ist Gesetz und muss nachgewiesen werden...

Wenn ich meine aktuellen Informationsstand dazu noch beitragen darf. Da ändert sich ja laufend was, das kann also durchaus auch schon veraltet sein. Allerdings ist die letzte Steuerprüfung noch nicht lange her und bemängelt wurde nichts - zumindest nicht daran. Fitzelchen-Tankbelege mit versehentlich abgerechneten diversen horrenden Summen für Privateinkäufe: Kaugummis, Autozeitung, Tik-Tak für den guten Atem beim Kundenbesuch (wurde nicht als Ausrede anerkannt), wurden allerdings fein säuberlich aussortiert und für ggf. Nachzahlungen aufsummiert.

Übrigens wurde vom Korinthenkacker sogar eigenfüssig überprüft, ob Modell und Seriennummer des neu angeschafften firmeneigenen Staubsaugers, mit den Daten auf der Rechnung übereinstimmen. Die Fragezeichen in den Augen ob des seltsamen Ansinnens verbunden mit der Frage nach dem Grund der Frage nach der Abstellkammer, wurden wie folgt erörtert: Man könne ja den Neuen zuhause nutzen und heimlich den alten, ausgemusterten in Wirklichkeit weiterverwenden). Das Procedere wiederholte sich mit der Küche (z.B. firmeneigene Eieruhr, Kaffeemaschine, Zuckerdöschen usw.), dem Präsentationsraum, den Arbeitsplätzen sowieso usw. usf. Der firmeneigene Toilettenpapierabroller wurde vermutlich anläslich eines ohnehin fälligen Besuchs überprüft. Kurz, das gesamte Inventar bis auf den Schuhlöffel in der Garderobe war betroffen. Unfassbar wie akribisch man da zu Werke geht. Über ein schlampig geführtes Fahrtenbuch würde ich nicht diskutieren wollen.

Zurück zum Thema, was ich eigentlich beitragen wollte:
Die 50%-Nachweispflicht gilt wohl für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, aber nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. (Bitte um Nachsicht falls das Juristendeutsch so nicht hundertprozentig stimmt). Grund für die Unterscheidung und warum die Regelung für Selbständige nicht greift, ist wohl ein formeller: es gibt ja in Kapitalgesellschaften per Definition kein Privatvermögen.

Ich nutze mein Auto bestimmt zu 90% privat (Fahrten von Zuhause ins Büro sind ja auch Privatfahrten), viele Feindfahrten werden aus taktischen Gründen mit dem Auto absolviert, das der Kollege versteuert. Deswegen lohnt sich auch die 1%-Versteuerung einigermaßen. Einen stichhaltigen Nachweis könnte ich gar nicht erbringen.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Zurück zum Thema, was ich eigentlich beitragen wollte:
Die 50%-Nachweispflicht gilt wohl für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, aber nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. (Bitte um Nachsicht falls das Juristendeutsch so nicht hundertprozentig stimmt). Grund für die Unterscheidung und warum die Regelung für Selbständige nicht greift, ist wohl ein formeller: es gibt ja in Kapitalgesellschaften per Definition kein Privatvermögen.

Ich nutze mein Auto bestimmt zu 90% privat (Fahrten von Zuhause ins Büro sind ja auch Privatfahrten)

zum ersten Absatz: gut ich hätte ergänzen müssen, dass wir als GmbH&Co KG eigentlich eine Personengesellschaft sind.

Zum zweiten Absatz: M. W. sind Fahrten von Zuhause ins Büro dienstlich veranlasste Fahrten.😉

Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Zum zweiten Absatz: M. W. sind Fahrten von Zuhause ins Büro dienstlich veranlasste Fahrten.😉

Ist das so? Wenn man pauschal versteuert, werden ja die Kilometer zum Arbeitsplatz nochmal separat mit 0,03% versteuert. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass die für den Nachweis ebenfalls als Privatfahrten gelten.

Wie ist das dann bei der Fahrtenbuchregelung? Weißt Du das? Sind diese Fahrten dann ebenfalls als Berufsfahrten einzutragen? (Ich fürchte ich käme aber trotzdem bei weitem nicht auf 50%).

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Zum zweiten Absatz: M. W. sind Fahrten von Zuhause ins Büro dienstlich veranlasste Fahrten.😉
Ist das so? Wenn man pauschal versteuert, werden ja die Kilometer zum Arbeitsplatz nochmal separat mit 0,03% versteuert. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass die für den Nachweis ebenfalls als Privatfahrten gelten.
Wie ist das dann bei der Fahrtenbuchregelung? Weißt Du das? Sind diese Fahrten dann ebenfalls als Berufsfahrten einzutragen? (Ich fürchte ich käme aber trotzdem bei weitem nicht auf 50%).

Fahrten zum Arbeitsplatz (direkte Strecke) sind betrieblich veranlasste Fahrten, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Seitens des FA wird auch unterstellt, dass man täglich für den Weg ins Büro den Firmenwagen nutzt. Meine mal gelesen zu haben, dass wir Fahrten zu und vom Arbeitsplatz nach Hause die 0,03%-Regel nicht gilt, kann mich aber auch irren. Mir hat dass damals bei meinem übermotorisierten Pampersbomber den steuerlichen Hals gerettet, sonst hätte ich mit den 50% ein Problem bekommen.

Ins Fahrtenbuch muss sowieso alles eingetragen werden, egal ob beruflich oder privat. Man kann natürlich auch nur dieDienstfahrten eintragen, kommt aber in Erklärungsnot, wenn km-Stand Buch und tatsächlicher km-Stand nicht übereinstimmen.

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Super Diskussion🙄

Es braucht sich ob dieser Diskussion und mancher Beiträge keiner mehr zu wundern:

(.Zitat:
Original geschrieben von Timoab
Ich zahl 1 % vom Bruttolistenpreis, also sagen wir mal 600€.
Mein Steuerb.errhöht mein Bruttogehalt= Netto ohne 1%.
Denn Wagen fahr ich wie ich will, Urlaub, Privat, Spanien, Italien......usw, ohne Fahrtenbuch ( das ich eh bescheisen würde).🙄🙄

dass:

-das Volk freudig und zustimmend die Patschehändchen zum Applause erhebt und erregt gar der Hetze unseres links rot-grünen Moralmilieus "die Geschäftswagenregelung" zu kippen.
-die FA immer gar garstiger mit steigender Energie die Überprüfungen tätigen
-die Rechtssprechung immer restriktiver wird
-...........................

wenn solche super vorbezeichneten "intelligenten" Aussagen in einem öffentlichen Forum getroffen werden.

Sorry, das musste raus.

Kody

Zitat:

Original geschrieben von knolfi


Fahrten zum Arbeitsplatz (direkte Strecke) sind betrieblich veranlasste Fahrten, wenn ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Seitens des FA wird auch unterstellt, dass man täglich für den Weg ins Büro den Firmenwagen nutzt. Meine mal gelesen zu haben, dass wir Fahrten zu und vom Arbeitsplatz nach Hause die 0,03%-Regel nicht gilt, kann mich aber auch irren. Mir hat dass damals bei meinem übermotorisierten Pampersbomber den steuerlichen Hals gerettet, sonst hätte ich mit den 50% ein Problem bekommen.

@Knofli:

Also die 0,03% gelten zumindest bei mir. Ansonsten würde ich bei ca. 25 km ordentlicht zuviel versteuern und dem Steuerberater den Hals umdrehen. 😉

Kann aber durchaus sein, dass Du trotzdem Recht hast und das für den Nachweis trotzdem als Berufsfahrt gilt. Macht ja auch Sinn, je weiter der Weg umso mehr versteuert man ja schließlich.

Zitat:

Original geschrieben von kody05


...
Sorry, das musste raus.
...

Kody, er hat sich doch nur ein bisschen verrechnet. Zahlt man brav 1% Steuern, überweist das Finanzamt zur Belohnung die Leasingraten und übernimmt die gesamte Kreditkartenabrechnung - das Firmenauto kostet keinen Cent.

Die Fahrten von zu Hause ins Büro respektive der regelmäßigen Arbeitsstätte gelten IMMER als privat, egal ob angestellt, selbständig oder Papst persönlich. Und das ist es auch was die 1%-Regel extrem unattraktiv macht, wohnt man nicht direkt um die Ecke.

Einfach mal ein bisschen googeln, genau zu dieser Frage gibt es dutzende Urteile, weil viele die 0,03% einfach nicht einsehen wollen. Allerdings ist das was Knofli schreibt aus der Vergangenheit alles richtig, so kenne (kannte) ich das auch alles, nur ist es eben heute anders.

Das FA kann es sich viel leichter machen als früher, einfach alles anzweifeln und in folge dessen Fahrtenbuch verlangen. Da die allermeisten hier niemals ein ordentliches Fahrtenbuch >50% geschäftlich hinbekommen zieht man die Fahrten zur Arbeit ab, ist es schnell vorbei mit dem "günstigen" Firmenwagen.

Zitat:

Original geschrieben von kody05


Super Diskussion🙄

Es braucht sich ob dieser Diskussion und mancher Beiträge keiner mehr zu wundern:

(.Zitat:
Original geschrieben von Timoab

dass:

-das Volk freudig und zustimmend die Patschehändchen zum Applause erhebt und erregt gar der Hetze unseres links rot-grünen Moralmilieus "die Geschäftswagenregelung" zu kippen.
-die FA immer gar garstiger mit steigender Energie die Überprüfungen tätigen
-die Rechtssprechung immer restriktiver wird
-...........................

wenn solche super vorbezeichneten "intelligenten" Aussagen in einem öffentlichen Forum getroffen werden.

Sorry, das musste raus.

Kody

Ja, und wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein!

Hab nur mal geschrieben wie es wirklich ist!

Bist du GF mit einem Firmenwagen?

.......dann sündige, aber nicht mit voller und tönender Posaune nach aussen😛, sonst werden uns Unternehmer und GF.......andere die Flötentöne beibringen und das sonore Geräusch wohlklingender Motoren wird nach und nach verstummen, um Platze zu schaffen für fahrbare Nähmaschinen, mit endloser Energie aus der Steckdose😁🙄

Bin GF und fahre privat 987S bzw. geschäftl. S3.

Selbstständig oder angestellt?

GF, selbständig: Panamera S, privat: Lotus

Andreas

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das Thema, welches zu Beginn ja eher kritisch gesehen wurde, war für meinen Geschmack nach nun 14 Seiten wirklich sehr aufschlussreich und es gab einige spannende Diskussionen, welche ja bis auf eine kleine Ausnahme sehr friedlich und sachlich geführt wurden.
Dafür ein großes Dankeschön an alle, die mitgemacht haben 🙂

Nun habe ich noch eine andere Frage:
Stellt euch einen Unternehmensberater vor, der einen Jahresumsatz in Höhe von circa 80.000 Euro erwirtschaftet. Was haltet ihr für einen relaistischen Firmenwagen (gerne Modell oder auch nur Preis nennen) ?
Wie verhält sich das Ganze bei 60.000 oder bei 100.000 oder bei 150.000 Euro Jahresumsatz?

Jemand den man ernst nehmen soll? 60: Passat, 80: Audi A4, 100: A6, 150: A8. Mehr geht nicht, wenn man noch normal leben will. Ich persönlich würde nie mehr als ein halbes Jahreseinkommen für einen Geschäftswagen ausgeben. Das sehen aber einige Leute viel lockerer.

Andreas

Vielen Dank für deine Einschätzung.
Hast du bewusst diese Fahrzeuge gewählt, da sie dir seriös und angebracht erscheinen oder nur um die Preisklasse zu verdeutlichen?

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