Porsche und Geschäftsführer
Hallo liebe Porsche-Community,
ich habe heute mal eine etwas ungewöhnliche Frage, die mich aber sehr interessiert.
Gibt es unter euch Geschäftsführer, die bei einer mittelständischen GmbH angestellt sind oder evtl. auch Gesellschafter sind?
Diese Leute würde ich gerne ansprechen und sie fragen, ob sie als Geschäftswagen einen Porsche fahren. Wenn nicht (also wenn der Porsche privat gefahren wird) würde mich interessieren, was dann den Fuhrpark ergänzt, also was dann geschäftlich gefahren wird.
Ich hoffe auf rege Beteiligung 🙂
Viele Grüße
Commander
Beste Antwort im Thema
Ich stelle mir das gerade bildlich vor, wie Du lieber Knolfi morgens in Deine Firma kommst und sich deine Mitarbeiter darum streiten, nein was sag ich, darum schlagen, Dich auf Dein Trönchen hiefen und durch die Unweiten Deines Unternehmens und den dazugehörigen Nebengebäuden tragen zu dürfen http://www.comedix.de/grafik/figuren/majestix.gif und dazu laut skandieren "...Knolfi! Knolfi! Unser Chef fährt Golfi". Genial. So bleibt Dir Deine Platzierung im örtlichen Ranking auf jeden Fall erhalten. Da Du zu den drei größten Arbeitgebern in Deinem "Dorf" gehörst, hast Du ja nur noch den ortsansässigen Polizeichef, den Bürgermeister/Ortsvorsteher und nicht zu vergessen den Pfarrer vor Dir - ich glaube dann hätten wir alle wichtigen Menschen innerhalb einer solchen Gemeinschaft. Und ich weiß, von was ich spreche - wir leben und produzieren selber im so genannten ländlichen Raum. Ich freu mich auf jeden Fall für Deine Mitarbeiter, dass sie sich, wenn sie bei der Bank oder sonst wo keine "was auch immer Finanzierung o.ä." gestemmt bekommen, sie sich wenigsten an dem Gedanken "hochziehen" können, dass der Chef VW fährt, auch, wenn er deshalb nicht mehr Gehalt/Weihnachtsgeld, etc. bezahlt. Aber diese Gewissheit macht die Situation für Deine Mitarbeiter dann auf jeden Fall erträglicher 😉
Aber mal im Ernst, darfst Du erst an den örtlichen Stammtisch, seitdem Du Deinen sozialverträglichen Audi RS6 Avant 5.0 V10 mit 579 PS abgegeben hast, oder war dies vorher schon möglich, da die "Stammtischler" Dich als Mensch und nicht Dein Fahrzeug "dabei" haben wollten. Also bei uns wird da noch unterschieden - wobei, jetzt wo ich so darüber nachdenke sind die bei uns hier ganz schön gerissen. In den Betrieb mit dem 3L Lupo und zum Stammtisch mit Q7 V12, Wiesmann, 911er, Lambo & Co., dann am Besten im Hinterhof parken, aber den Vordereingang nutzen, um "zu Fuß gehen" vortäuschen 😉, um sich immer über die "Arsch... von Unternehmer" mit ihren dicken Kisten, welche auf Kosten der Belegschaft finanziert werden (nicht gekauft) aufregen zu können, wo man selber zu Fuß gekommen ist. Selbstverständlich haben sich alle "Legenden" und "Pseudonyme" auferlegt, um ja nicht mit diesem "Unternehmervolk" in Verbindung gebracht zu werden. Und in den Steinkrug kommt dann schön Champus...
Ich bewundere nur Deine "Wandlungsfähigkeit" (bei uns bezeichnet man solche Menschen als Chamäleon). Vor gar nicht all zu langer Zeit warst Du auch hier im Forum ein "Verfechter" von "höher, schneller und weiter" und "Hubraum kann nur durch Hubraum ersetzt werden" und "Audi RS6 vs. dem Rest der Welt" usw.! Gut, kesse Sprüche hattest Du schon immer drauf! Wir haben uns sogar gegenseitig "Danke"-Klicks gegeben und jetzt veranstaltest Du hier so einen P..sialarm wegen nix und wieder nix. Lass mir doch meins und ich lass Dir Deins und jedem ist geholfen.
beebymurphy
P.S.: Die schwarz unterlegten Worte sind tatsächlich ernst gemeint. Aber Du darfst natürlich gerne noch mal nachlegen. Ich halte mich ab jetzt raus - auch im anderen Thread hier bei Porsche, wo wir uns "Liebesbriefe" schreiben.
@BlackBiturbo
Es ist alles ganz legal, ohne faule Tricks und doppelten Boden. Geh einfach zum MB- oder sonstigen Händler Deines Vertrauen und lasst es Dir rechnen. Letztendlich sind alle Restwertbestimmung über drei, vier oder fünf Jahr, unabhängig von Herstller und Modell Glaskugelbestimmungen, was der ein oder andere hier bestimmt schon am eigenen Geldbeutel erlebt hat - Tschuldigung die Firma 🙂 . Vielleicht haben wir in zwei oder drei Jahren wieder ein Jahr 2008, wo u.a. keine Autos verkauft werden. Dann isser hin, der seriös kalkulierte Restwert.
510 Antworten
Auf jeden Fall ein interessanter Fuhrpark. Danke für deinen Beitrag.
So ein 964 turbo ist in der Tat was feines 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Commander911
Auf jeden Fall ein interessanter Fuhrpark.
Kannst dir die viecher im block anschauen
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
Dann nochmal von mir: selbstatändig - daher kein angestellter fahre als 100% geschäftswagen ( der auch steuerlich so fährt)
Mit Fahrtenbuch oder wie gehen 100% durch bei der Steuer?
Zitat:
Original geschrieben von fanta241
Mit Fahrtenbuch oder wie gehen 100% durch bei der Steuer?Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
Dann nochmal von mir: selbstatändig - daher kein angestellter fahre als 100% geschäftswagen ( der auch steuerlich so fährt)
100% gehen nur mit Fahrtenbuch durch
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von harlelujah
100% gehen nur mit Fahrtenbuch durchZitat:
Original geschrieben von fanta241
Mit Fahrtenbuch oder wie gehen 100% durch bei der Steuer?
Also ich zahl bei meinem ML nur die 1% und sonst gar nix!
Seit Jahren!
Mein Steuerberater hat noch nie Einwände gehabt, das FA auch nicht!
Mein 11er ist Privat.
Zitat:
Original geschrieben von Timoab
Also ich zahl bei meinem ML nur die 1% und sonst gar nix!Zitat:
Original geschrieben von harlelujah
100% gehen nur mit Fahrtenbuch durch
Seit Jahren!
Mein Steuerberater hat noch nie Einwände gehabt, das FA auch nicht!Mein 11er ist Privat.
Hallo,
bei der 1% Methode kommt maximal das Benzin raus, bei 100% mit Fahrtenbuch fährt man echt günstig Auto (nur meine Meinung und Erfahrung).
ciao olderich
Fahrtenbuch wird geführt - das ist richtig. Er wird auch tatsächlich nahezu ausschließlich geschäftlich gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von olderich
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Timoab
Also ich zahl bei meinem ML nur die 1% und sonst gar nix!
Seit Jahren!
Mein Steuerberater hat noch nie Einwände gehabt, das FA auch nicht!Mein 11er ist Privat.
bei der 1% Methode kommt maximal das Benzin raus, bei 100% mit Fahrtenbuch fährt man echt günstig Auto (nur meine Meinung und Erfahrung).
ciao olderich
Benzi kommt raus?
Meine Frau fährt ca 25000 km im fahr,privat, und das für 600 € im Brutto im Monat?
Getankt, repariert und versichert?
hallo,
man muß das Tanken, Reparieren, Versichern, Steuern erst mal selbst bezahlen und bekommt zusätzlich noch ein Prozent vom Listenpreis jeden Monat (plus MWST) aufs Einkommen angerechnet. Diese Kosten (ausser 1% plus MWST, dafür die Abschreibung) kann man dann vom Einkommen abziehen und mindert damit das zu versteuernde Einkommen. Wenn man da mal genau nachrechnet, bleibt nicht mehr als das Benzin übrig (War bei uns bei einem 50.000 Euro Auto so).
ciao olderich
Edit: Gilt für den Fall der Selbständigkeit, kann bei Angestellten geringfügig besser sein, aber ein Auto ist keine Sparbüchse.
Ich zahl 1 % vom Bruttolistenpreis, also sagen wir mal 600€.
Mein Steuerb.errhöht mein Bruttogehalt= Netto ohne 1%.
Denn Wagen fahr ich wie ich will, Urlaub, Privat, Spanien, Italien......usw, ohne Fahrtenbuch ( das ich eh bescheisen würde).
Was ist daran so schlecht?
Ich minder den Gewinn meiner Firma ( erhöhe den Gewinn des Autohauses, der dann die Steuern zahlt), und mein Gehalt bleibt gleich.
Wo liegt der Vorteil, wenn ich ein Fahrtenbuch für jeden Kilometer führe( wäre für mich stress)? bzw. um zum Ursprung der Frage des TE zu kommen, den Wagen Privat, von meinem versteuerten Einkommen kaufen würde incl. 19% MwSt, welche ich als Firma,"nicht" zahle!
Natürlich muß sich die Firma das auch leisten können, aber das seh ich jetzt mal als Grundvoraussetzung, wenn mann über PKW>50000€ redet
Zitat:
Original geschrieben von Timoab
Ich zahl 1 % vom Bruttolistenpreis, also sagen wir mal 600€.
Mein Steuerb.errhöht mein Bruttogehalt= Netto ohne 1%.
Denn Wagen fahr ich wie ich will, Urlaub, Privat, Spanien, Italien......usw, ohne Fahrtenbuch ( das ich eh bescheisen würde).Was ist daran so schlecht?
Daran ist nichts schlecht so lange das FA es nicht überprüfen möchte, denn um die 1%-Regel überhaupt pauschal anwenden zu dürfen müsstest Du nachweisen können, mindestens 50% geschäftlich unterwegs zu sein.
Das Fahrtenbuch bescheißen? Dürfte schwierig werden immer die passenden Tankbelege usw. zu Ort, Zeit und KM-Stand zu haben.
Aber keine Sorge, bisher ist das FA pauschal mit der 1%-Regel immer zufrieden, habe jedenfalls noch nicht gehört dass dies bei vielen Leuten geprüft worden wäre.
Zitat:
Original geschrieben von fanta241
Daran ist nichts schlecht so lange das FA es nicht überprüfen möchte, denn um die 1%-Regel überhaupt pauschal anwenden zu dürfen müsstest Du nachweisen können, mindestens 50% geschäftlich unterwegs zu sein.Zitat:
Original geschrieben von Timoab
Ich zahl 1 % vom Bruttolistenpreis, also sagen wir mal 600€.
Mein Steuerb.errhöht mein Bruttogehalt= Netto ohne 1%.
Denn Wagen fahr ich wie ich will, Urlaub, Privat, Spanien, Italien......usw, ohne Fahrtenbuch ( das ich eh bescheisen würde).Was ist daran so schlecht?
Das Fahrtenbuch bescheißen? Dürfte schwierig werden immer die passenden Tankbelege usw. zu Ort, Zeit und KM-Stand zu haben.
Aber keine Sorge, bisher ist das FA pauschal mit der 1%-Regel immer zufrieden, habe jedenfalls noch nicht gehört dass dies bei vielen Leuten geprüft worden wäre.
Na ja, es gab mal vor gut fünf Jahren die sog. "Zahnarztgattinen"-Regel, dass man als Selbstständiger auch nachweisen muss, dass man das Firmenfahrzeug zu mind. 50% auch geschäftlich nutzt. Dazu wurde empfohlen, über einen repräsentativen Zeitraum von 3 - 6 Monaten den Nachweis zu erbringen (Fahrtenbuch).
Hintergrund war wohl, dass viele Zahnärzte ihre Zweitwagen (meist teure Cabrios oder eben auch der Porsche) als Firmenwagen deklarierten, ob wohl diese Fahrzeuge ausschliesslich als Hobby am WE oder für die Ehefrau zum Einkaufen genutzt wurden.
Ich bin damals der Empfehlung gefolgt und habe drei Monate (wo ich geschäftlich sehr viel unterwegs war) Fahrtenbuch geführt und den Nachweis erbracht...die letzte BP hat dies nicht moniert.
Vorsichtig sollte man auch sein, wenn man mehrere gleichwertige Firmenfahrzeuge laufen hat. Da unterstellt das FA gerne auch mal, dass diese Fahrzeuge ebenfalls privat genutzt werden, obwohl ausschliesslich MA damit unterwegs sind, und dann darf man die Kisten ebenfalls mit 1% versteuern, wenn man keinen Nachweis erbringen kann, dass die Kisten als reine Dienst-/Firmenfahrzeuge genutzt werden.
siehe meine Signatur
da ich sowenig fahre werden die Autos (911er: 35.000km, 5er: 44.000km) wohl erst nächstes oder übernächstes Jahr "upgedated"
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Na ja, es gab mal vor gut fünf Jahren die sog. "Zahnarztgattinen"-Regel, dass man als Selbstständiger auch nachweisen muss, dass man das Firmenfahrzeug zu mind. 50% auch geschäftlich nutzt. Dazu wurde empfohlen, über einen repräsentativen Zeitraum von 3 - 6 Monaten den Nachweis zu erbringen (Fahrtenbuch).
Ich weiß ja nicht was das mit dem Beruf zu tun haben soll, aber die 50% stehen heute im Gesetz.
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Vorsichtig sollte man auch sein, wenn man mehrere gleichwertige Firmenfahrzeuge laufen hat. Da unterstellt das FA gerne auch mal, dass diese Fahrzeuge ebenfalls privat genutzt werden, obwohl ausschliesslich MA damit unterwegs sind, und dann darf man die Kisten ebenfalls mit 1% versteuern, wenn man keinen Nachweis erbringen kann, dass die Kisten als reine Dienst-/Firmenfahrzeuge genutzt werden.
Mittlerweile ist es vollkommen egal wie viele Firmenwagen eine Firma hat oder ein Unternehmer alleine nutzt. Für jedes Fahrzeug muss der Nachweis erbracht werden wie es genutzt wird und daraus resultiert Fahrtenbuch oder 1%-Regel, wie man mag.
Seltene Ausnahmen sind nur Taxifahrer u. ä.
Zitat:
Original geschrieben von fanta241
Ich weiß ja nicht was das mit dem Beruf zu tun haben soll, aber die 50% stehen heute im Gesetz.
...
Mittlerweile ist es vollkommen egal wie viele Firmenwagen eine Firma hat oder ein Unternehmer alleine nutzt. Für jedes Fahrzeug muss der Nachweis erbracht werden wie es genutzt wird und daraus resultiert Fahrtenbuch oder 1%-Regel, wie man mag.Seltene Ausnahmen sind nur Taxifahrer u. ä.
Richtig, ist Gesetz und muss nachgewiesen werden...
Stimmt ebenfalls. Nur vergessen viele, dass der Nachweis erbracht werden muss. Bsp.: neben meinem Touareg laufen auch noch der Up! und der Amarok auf die Fa., die letztgenannten werden ausschliesslich von meinen MA genutzt. Das FA könnte nun auf ide Idee kommen (ist wohl auch schon so passiert), dass der Gesellschafter (oder dessen Angehörige) die beiden Fahrzeuge auch privat nutzt (ist bei diesem "Klassenunterschied" wohl eher ausgeschlossen); z. B. den Amarok um am WE Gartenabfälle zur Deponie zu fahren oder Sohnemann braucht für den Weg zur Disco ein Fzg. und man möchte ihm nicht unbedingt den teuren Dienstwagen in die Hand drücken.
Vlt ist diese Bsp schlecht aber es gibt Firmen, da nutzt der Inhaber einen Firmenwagen und hat für seine (Aussendisnst)-MA vergleichbare Fahrzeuge. Wenn er nicht nachweisen kann, dass er seine Fahrten ausschliesslich mit seinem Firmenwagen absolviert, dann darf er den kompletten Fuhrpark mit 1% versteuern...das kann bei 20 Mittelklassefahrzeugen neben der Oberklasse vom Chef ganz schön teuer werden.😉
Dazu muss man laut Steuerexperten aber nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen, sondern es reichen einfache Kalendereinträge mit Angebe des Namens des Fahrers, des Ziels und den Zweck der Fahrt.
Reine NFZ wie der Amarok scheiden dank des eingeschränkten Nutzwert für Dienstfahrten seitens des Managements eh aus😁