Porsche Garantie bei einer Insolvenz von Porsche
Habe die Tage mit dem Freundlichen mal über das Thema gesprochen.
Da die Garantie ja vom Hersteller, sprich von Porsche kommt, hätte man in diesem Fall einfach Pech gehabt.
Ein Grund für mich, erst mal einen Bogen um die Marke zu machen. 😉
Ohne Garantie ist mir die Sache dann doch etwas zu heiss. 🙄
Markus
Beste Antwort im Thema
Sind schon irgendwie wieder Ferien?;-)
16 Antworten
naja Porsche würde doch sowieso nicht sang und klanglos verschwinden. Irgendwer hat sicher Interesse an Technologien, Kundenstamm und "Mythos" (lässt sich ja auch verkaufen 😉 ) dieser Marke.
Ich hab 0 Plan bei diesen juristischen Dingen.. daher: was passiert wenn ein anderer Hersteller die interessanten Teile aus der Konkursmasse aufkauft? Kann er da die Garantie ausklammern? Muss er sie mitübernehmen?
... der große Vorteil einer Insolvenz liegt darin, dass sich eine Fa. ihrer "Altlasten" entledigen kann und dann weiterarbeiten.
Findet eine Übernahme ohne vorherige Insolvenz statt, wie jetzt bei Opel, dann hat der Übernehmende als Rechtsnachfolger auch für die Verpflichtungen des Übernommenen einzustehen.
Allerdings denke ich nicht, dass im Falle einer Insolvenz von Porsche (daran glaube ich auch nicht) und nachheriger Übernahme durch einen Dritten, dieser Dritte Garantieansprüche verweigern würde. Dadurch würde er der Marke einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen.
Heinz
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von markusbre
Ohne Garantie ist mir die Sache dann doch etwas zu heiss. 🙄
Wieso bist du so stark auf die Garantie des Herstellers fixiert? Es gibt doch auch noch diverse Garantieversicherungen auf dem freien Markt.
Die gesetzliche Gewährleistung muss der Händler aber trotzdem geben, der das Auto verkauft (falls es um einen Privatkauf geht).
Und dass der Fall eintritt, dass auf die Herstellergarantie verzichtet werden muss, ist denke ich eher unwahrscheinlich.
Ich persönlich würde jetzt daran nicht festmachen, ob ich mir nen Porsche kaufe oder nicht.
Grüße
... die gesetzliche Gewährleistung beträgt jedoch nur 12 Monate mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Aber ich gehe wie Du, davon aus, dass es sich hier um sehr hypothetische Überlegungen handelt.
Heinz
Na ja, wenn Porsche wirklich Insolvenz anmelden müßte, dann wäre es bestimmt kein Problem jemanden zu finden, der zumindest den Namen weiterführen würde.
Nissan z.B. ist so ein Kandidat!
Die könnten dann den GT-R mit Porsche-Wappen verzieren und wenn dann auch noch der Preis verdoppelt würde, dann hätte bestimmt bald jeder zweite hier eine solche Kiste in der Garage stehen.😁
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Na ja, wenn Porsche wirklich Insolvenz anmelden müßte, dann wäre es bestimmt kein Problem jemanden zu finden, der zumindest den Namen weiterführen würde.Nissan z.B. ist so ein Kandidat!
Bist Du Dir da sicher?
Nissan wurde doch selbst vor etwa 7 Jahren von Renault übernommen. Gnade uns Gott wenn Renault bei Porsche plötzlich das Sagen hätte.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso bist du so stark auf die Garantie des Herstellers fixiert? Es gibt doch auch noch diverse Garantieversicherungen auf dem freien Markt.Zitat:
Original geschrieben von markusbre
Ohne Garantie ist mir die Sache dann doch etwas zu heiss. 🙄
Es geht ja um die Neuwagengarantie, dafür gibt es noch keine Versicherung auf dem freien Markt.
Der Leasingvertrag meines Boxsters lief zum Mai aus.
Wollte eigentlich wieder nen Boxster.
Auch wieder den kleinen Motor, da hat mir der Sound in Verbindung mit der Klappenanlage immer am besten gefallen.
Da der "Neue" aber noch den "alten" Motor drin hat, dürfte das KSW Problem bei dem aber noch nicht ganz aus der Welt sein.
Dafür hätte ich dann schon ganz gerne ne nachhaltige Herstellergarantie. 😉
Ob das so sicher ist, wenn Wendelin die Finger hebt weiss ich eben nicht. 😕
Markus
Der kleine Boxster hat auch den neuen Motor mit dem einteiligen Kurbelgehäuse ohne das KWS Problem.
Der kleine Boxster hat nur keine Direkteinspritzung.
Porsche ist ein höchstprofitable Firma, eine evtl. Insolvenzanmeldung wird keinerlei Auswirkungen auf die Garantie haben, da dies lediglich eine Verschiebung der Eigentumsverhältnisse zur Folge haben wird.
Also schnell mal mit der Leasingbank sprechen, vielleicht geben die ja ihr ok.
Zitat:
Original geschrieben von lulesi
Der kleine Boxster hat auch den neuen Motor mit dem einteiligen Kurbelgehäuse ohne das KWS Problem.
Der kleine Boxster hat nur keine Direkteinspritzung.Porsche ist ein höchstprofitable Firma, eine evtl. Insolvenzanmeldung wird keinerlei Auswirkungen auf die Garantie haben, da dies lediglich eine Verschiebung der Eigentumsverhältnisse zur Folge haben wird.
Also schnell mal mit der Leasingbank sprechen, vielleicht geben die ja ihr ok.
Ich dachte die haben nur den Hubraum auf 2,9 Liter erhöht. 😕
Dann werd ich mit dem Freundliche nochmal ein paar nette Worte wechseln. 😉
Möchte aber in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung von Wendelin persönlich, dass er im Fall des Falles persönlich die Werksgarantie übernimmt und dass er zudem mit dem Gewinn an meinem Boxster nicht wieder zockt. 😁
Markus
Kinder die was wollen, kriegen was auf die Bollen....
Warum sollte der Vorstandschef eines Multinationalen Konzern irgendeinem Kleinkunden irgendwas gesondert bestätigen?
Welchen Sinn soll das machen?
Im übrigen hat Wiedeking nicht spekuliert, sondern hat versucht seinen Kleinserienhersteller so zu positionieren dass er Zugriff auf die absolut notwendige Technologie eines Massenherstellers hat.
Dass die Politik ein nicht dem EU-Recht konformes Schutzgesetz entgegen den Vereinbarung wieder illegal abgefasst hat, konnte er nicht ahnen, hätte das Risiko aber absichern müssen.
Das alles hat aber nichts mit den Garantien der Produkte zu tun.
Piech arbeitet daraufhin dass VW Porsche übernimmt, und es würde mich wundern wenn ihm das nicht gelingen würde.
P.S. Du hast bei Dir "Porsche 997 4S Cabrio" geschrieben?
Wofür steht das? Ist das der Zweitwagen nebem dem Boxster gewesen?
Zitat:
Original geschrieben von lulesi
Im übrigen hat Wiedeking nicht spekuliert, sondern hat versucht seinen Kleinserienhersteller so zu positionieren dass er Zugriff auf die absolut notwendige Technologie eines Massenherstellers hat.
Dazu muß man den Massenhersteller aber nicht gleich aufkaufen. Ein Kooperationsvertrag hätte gereicht.