Polo GTI Mittelbalken auscodieren Bj. 2021+
Hallo, ich habe einen VW Polo GTI ab Bj. 2021, also der mit geteilten Heckleuchten und dem leuchtenden Mittelbalken vorne.
Und hier kommen wir zu meiner Frage, ist es möglich den Mittelbalken auszucodieren?
Ich möchte dass dieser dauerhaft nichmehr leuchtet, ergo komplett deaktivieren.
Zusätzlich eine Frage, ist es möglich hinten in der Heckleuchte ein einziges von den ganzen LED Elementen dauerhaft zu aktivieren, quasi als Tagfahrlicht?
ich möchte aber nicht dass der komplette Scheinwerfer wie beim Standlicht/Abblendlicht leuchtet, sondern nur eines der Elemente.
34 Antworten
Zitat:
@lucymyrielle schrieb am 6. Juli 2025 um 13:50:40 Uhr:
Und hier kommen wir zu meiner Frage, ist es möglich den Mittelbalken auszucodieren?
Ich möchte dass dieser dauerhaft nichmehr leuchtet, ergo komplett deaktivieren.
Das Kernproblem dabei ist, daß du die Leuchten anschließend nicht eingetragen bekommst, da diese mit dem Mittelbalken geprüft und zugelassen wurden.
Hier wäre dann eine neue Bauartzulassung erforderlich, die aber für ein einzelnes Leuchtenpaar wegen der Kosten vollkommen unwirtschaftlich wäre.
was weiß ich, da muss ich dann zur Dekra/TÜV vorfahren.
aber ob die Möglichkeit besteht weißt du in dem Fall nicht?
Warum kauft man sich so ein Fahrzeug wenn es etwas gibt was nicht gefällt?
Hm - wenn ich nich falsch liege, ist das Serie /heißt nicht abwählbar. Und selbst wenn - Geschmäcker ändern sich...
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Das sind Sorgen...
Wo ist das Problem? Von innen siehst du es eh nicht.
also .. da frag jemand etwas technisches und dieser wird eher kritisiert an seinem vorhaben .. sehr seltsam weil es nicht zielführend ist! und hier im forum keine seltenheit und einfach doof.
ich vermute mal, du meinst die hässliche frontbeleuchtung am gti, die kannst du sicherlich deaktivieren indem du den "stecker" von dem licht ziehst .. wäre mein tipp (wenn das so funktioniert) das wäre auch kein großer aufwand
Technisch sicher zu lösen, würde auch einfach den Stecker ziehen. Legal ist es letztendlich aber wahrscheinlich nicht.
Der Streifen vorne ist Standlicht, nicht Tagfahrlicht, oder?
der streifen ist nur "dekoration" und spielerei des hersteller. das tagfahrlicht ist heller und muss und darf nur an bestimmten stellen an einem kfz vorne vorhanden sein. wenn tagfahrlicht aktiv an ist, darf hinten kein licht aktiv an sein, weder kennzeichen noch rückleuchten. was der themensteller machen will ist natürlich alles technisch zu realisieren. entweder hat man das wissen und die werkzeuge dafür oder lässt es von kundiger person machen. das so was nicht zulässig ist (mängelkarte) ist klar und sollte sich jeder selber RUHIG hinterfragen. hier spielen sich foristen auf, wie tüv oder polizei aber oft selber unzulässige fahrzeuge führen oder halten sich nicht an die verkehrsregeln. solche selbsternannten "ermahner" sollten sich mal ganz ruhig verhalten.
Einen Moment mal ;)
Natürlich darf das Rücklicht an sein, wenn vorne Tagfahrlicht an ist.
Das hat mein Audi bspw. ab Werk so, und diverse Seat. Ab Werk. In Deutschland.
Gerade spielst nur du dich auf.
Jup, es war einfach nur eine technische Frage und nicht ob legal etc und was für'n Müll.
und bspw. Mercedes hat inzwischen auch hinten Tagfahrlicht.
Zitat:
@up-down schrieb am 7. Juli 2025 um 13:24:26 Uhr:
der streifen ist nur "dekoration" und spielerei des hersteller. das tagfahrlicht ist heller und muss und darf nur an bestimmten stellen an einem kfz vorne vorhanden sein. wenn tagfahrlicht aktiv an ist, darf hinten kein licht aktiv an sein, weder kennzeichen noch rückleuchten. was der themensteller machen will ist natürlich alles technisch zu realisieren. entweder hat man das wissen und die werkzeuge dafür oder lässt es von kundiger person machen. das so was nicht zulässig ist (mängelkarte) ist klar und sollte sich jeder selber RUHIG hinterfragen. hier spielen sich foristen auf, wie tüv oder polizei aber oft selber unzulässige fahrzeuge führen oder halten sich nicht an die verkehrsregeln. solche selbsternannten "ermahner" sollten sich mal ganz ruhig verhalten.
tatsächlich!
Tagfahrlicht mit Rücklicht koppeln?
Die Koppelung des Tagfahrlichts mit den Rückleuchten ist gesetzlich nicht verboten, einige Hersteller bieten das auch an. Allerdings geht es beim Tagfahrlicht in erster Linie darum, bei guter Sicht von vorne oder von der Seite besser gesehen zu werden.
Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technik Zentrum
war mir bisher nicht bekannt .. allerdings zu meiner persönlichen ansicht und meinung; ob vorne oder hinten tagfahrlicht; es ist unnötiger unsinn .. es blendet oft so stark, so das ich wegschaue. tagfahrlicht ist ein sicherheitsrisiko.
In Grenz-Wettersituationen kann ein beleuchtetes Heck nur von Vorteil sein.
Lichtschalter auf AUTO, es ist neblig draußen, dem Lichtsensor ist es aber hell genug. Vorne Tagfahrlicht an, hinten dunkel.
Da man da selbst nicht mehr drüber nachdenkt, ist es sehr von Vorteil im Nebel von hinten gesehen zu werden.