Polo 6r GTI verdacht auf totalschaden!!
Huhu,
Ich war schon öfter im Forum hier unterwegs .... jedoch nur zum lesen von beiträgen....verfasst habe ich selbst noch keine..
Nun zu meinem Problem
Ich fahre einen vw Polo 6r gti baujahr 2012 erstzulassung januar 2013!
Also quasi noch ein Neuwagen.... bei all meinem Glück fährt mir am 13.05.2013 einer schön in die Seite rein hinten rechts.....
Gutachten wird erst nächste woche gemacht... jedoch war ich schon bei vw gewesen , damit die sich mal den wagen schon mal grob ansehen können...
Fakt ist erstmal:
- hinten recht kotflügel muss rausgeschnitten werden und ein neuer muss eingeschweißt werden
- Stoßstange hinten neu
- Alles lackieren etc.
- Felge und reifen müssen erneuert werden
- Achsen vermessen etc.
Was jetzt noch im raum steht ist, dass noch keiner weiß , wie stark sich die Karroserie verzogen hat und ob es dann überhaupt reparabel wird!
Na super dachte ich mir!!!!
Der freundlich fragte mich ebenfalls ob ich bei der Versicherung eine Gap abgeschlossen habe?!
hab zu diesem Zeitpunkt zum ersten mal etwas von dieser Gap gehört.. war mir völlig neu.
Es sei wohl entscheident bei leasingfahrzeugen... wegen der zeitwertes und neuwertes etc.
Also würde ich jetzt quasi nur den Zeitwerkt ausgezahlt bekommen....so wie ich das im Internet gelesen habe...
Verlust!!!! wer zahlt mir den verlust ...keiner?!!!!
Jetzt kommt der entscheidene Faktor:
Ich benutze diesen Wagen öfter mal als Dienstfahrzeug ... und dieser Unfall ist während einer Dienstfahrt während der Arbeitszeit passiert!!
was ändert sich dadurch??
Bekomme ich vom Arbeitgeber den Verlust, den ich vielleicht haben werde, erstattet?
Oder hat der Arbeitgeber nichts damit zu tun??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Mfg :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Wenn du einen guten Versicherungstarif hast, dann hat der eine Neuwert bzw. Kaufpreisentschädigung mit dabei.Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast, aber trotzdem meinst du kannst bei den Versicherungen ohne Fachwissen alles selber machen, dann könnte jetzt das Böse erwachen kommen.
Wenn du z.B. einfach nur eine Preisvergleich im Internet gemacht hast und dort einfach den billigsten Tarif abgeschlossen hast, dann lernst du jetzt gerade, dass billig nicht gleich gut heißen muss 😉
Bla Bla Bla
Dieser Beitrag war wieder einmal völlig sinnfrei. Der TE hat einen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung muss zahlen. Was hat das damit zu tun wo er versichert ist? NICHTS!!
Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast...
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Das Problem liegt also in den linearen Leasingraten, die nicht dem anfangs höheren Wertverlust entsprechen, d. h. der TE hat bisher zu geringe Raten gezahlt.
Noch dramatischer sieht's bei Ballonfinanzierungen und -leasing aus, am besten noch ohne Anzahlung… Da spielt die fehlende Progressivität schon gar keine Rolle mehr.
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
1. Eine GAP Deckung braucht man nur bei einer Finanzierung oder Leasing.Woher soll die Versicherung wissen, wie du dein Fahrzeug bezahlt hast?
Die Versichern das Fahrzeug, haben aber mit der Finanzierung nichts zu tun.
Weil die VS bei VW der VVD ist und vom Verkäufer des Fahrzeugs erklärt und ausgefüllt wird!
Zitat:
2. Wer legt dir denn bei VW den Versicherungsvertrag hin? Das ist doch der Autoverkäufer.
Woher soll der eine Ahnung von Versicherungen haben?
Der Verkäufer bei VW bekommt vom VVD ne Schukung und sollte sich mit de GAP-Deckung auskennen!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Der Verkäufer bei VW bekommt vom VVD ne Schukung und sollte sich mit de GAP-Deckung auskennen!
Heißt noch lange nicht, dass er sich dann damit auch auskennt.
Eine Schadenabwicklung kriegt der in der Praxis doch gar nicht mit.
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Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Heißt noch lange nicht, dass er sich dann damit auch auskennt.Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Der Verkäufer bei VW bekommt vom VVD ne Schukung und sollte sich mit de GAP-Deckung auskennen!Eine Schadenabwicklung kriegt der in der Praxis doch gar nicht mit.
Ach Manno,
das Thema GAP ist für einen Automobilverkäufer wirklich absoluter Alltag - da sei mal ohne Sorge, dass er das kennt (Ausnahmen bestätigen, wie in allen anderen Branchen auch, die Regel).
Und wieso sollte der Verkäufer eine Schadenabwicklung mitbekommen - damit hat der doch absolut nix zu tun????
Worüber wird hier eigentlich diskutiert?
Nur weil ein Seitenteil an einem Polo ausgetauscht werden muss, ist noch lange nicht auf einen Totalschaden zu schließen.
Und was hat VW, der VVD oder der Automobilverkäufer damit zu schaffen?
Huhu viel leicht interessiert es euch wie es nun weiter geht....
gutachten wurde erstellt... 4300euro schaden
also kein totalschaden.... Wertminderung 1200 euro
jetzt wird es fachgerecht repariert ...??