Polo 6r GTI verdacht auf totalschaden!!
Huhu,
Ich war schon öfter im Forum hier unterwegs .... jedoch nur zum lesen von beiträgen....verfasst habe ich selbst noch keine..
Nun zu meinem Problem
Ich fahre einen vw Polo 6r gti baujahr 2012 erstzulassung januar 2013!
Also quasi noch ein Neuwagen.... bei all meinem Glück fährt mir am 13.05.2013 einer schön in die Seite rein hinten rechts.....
Gutachten wird erst nächste woche gemacht... jedoch war ich schon bei vw gewesen , damit die sich mal den wagen schon mal grob ansehen können...
Fakt ist erstmal:
- hinten recht kotflügel muss rausgeschnitten werden und ein neuer muss eingeschweißt werden
- Stoßstange hinten neu
- Alles lackieren etc.
- Felge und reifen müssen erneuert werden
- Achsen vermessen etc.
Was jetzt noch im raum steht ist, dass noch keiner weiß , wie stark sich die Karroserie verzogen hat und ob es dann überhaupt reparabel wird!
Na super dachte ich mir!!!!
Der freundlich fragte mich ebenfalls ob ich bei der Versicherung eine Gap abgeschlossen habe?!
hab zu diesem Zeitpunkt zum ersten mal etwas von dieser Gap gehört.. war mir völlig neu.
Es sei wohl entscheident bei leasingfahrzeugen... wegen der zeitwertes und neuwertes etc.
Also würde ich jetzt quasi nur den Zeitwerkt ausgezahlt bekommen....so wie ich das im Internet gelesen habe...
Verlust!!!! wer zahlt mir den verlust ...keiner?!!!!
Jetzt kommt der entscheidene Faktor:
Ich benutze diesen Wagen öfter mal als Dienstfahrzeug ... und dieser Unfall ist während einer Dienstfahrt während der Arbeitszeit passiert!!
was ändert sich dadurch??
Bekomme ich vom Arbeitgeber den Verlust, den ich vielleicht haben werde, erstattet?
Oder hat der Arbeitgeber nichts damit zu tun??
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Mfg :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Wenn du einen guten Versicherungstarif hast, dann hat der eine Neuwert bzw. Kaufpreisentschädigung mit dabei.Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast, aber trotzdem meinst du kannst bei den Versicherungen ohne Fachwissen alles selber machen, dann könnte jetzt das Böse erwachen kommen.
Wenn du z.B. einfach nur eine Preisvergleich im Internet gemacht hast und dort einfach den billigsten Tarif abgeschlossen hast, dann lernst du jetzt gerade, dass billig nicht gleich gut heißen muss 😉
Bla Bla Bla
Dieser Beitrag war wieder einmal völlig sinnfrei. Der TE hat einen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung muss zahlen. Was hat das damit zu tun wo er versichert ist? NICHTS!!
Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast...
36 Antworten
also es ist so, dass die versicherung es schon mit vw geklärt hat, dass wenn ich mit dem wagen bei VW bin ein gutachten erstellt wird dann danach die reparatur erfolgt...
zusaätzliche habe ich noch einen freien gutachter bestellt der sich das auch nochmal anschaut....
wurde mir auch empfohlen
Zitat:
Original geschrieben von Savas1411
also es ist so, dass die versicherung es schon mit vw geklärt hat, dass wenn ich mit dem wagen bei VW bin ein gutachten erstellt wird dann danach die reparatur erfolgt...zusaätzliche habe ich noch einen freien gutachter bestellt der sich das auch nochmal anschaut....
wurde mir auch empfohlen
Hallo,
das ändert nichts an der Tatsache, daß die Reparatur durch diese Verhaltensweise verzögert wird, was wiederum zu Problemen mit der Versicherung führen kann.
Liebe Grüße
Herbert
verstehe ich nicht ... wieso die verhaltensweise zu problemen führen kann?
vielleicht noch etwas vergessen zu erwähnen der Unfallverursacher und ich sind beide bei der gleichen versicherung.
Die versicherung hat es mir ja so angeboten
Mfg
Hallo,
durch die Wahl eines Gutachters durch Dich, der erst nach über einer Woche das Fahrzeug besichtigt, vergeht ungenutzte Zeit, d. h. die Reparatur oder ggf. die Ersatzfahrzeugbeschaffung kann erst viel zu spät beginnen.
Üblich ist, daß der Gutachter das Fahrzeug noch am selben oder dem darauffolgenden Werktag der Auftragserteilung begutachtet. Der Auftrag sollte unverzüglich nach dem Schadenereignis erfolgen.
Wenn die Versicherung einen Gutachter verspätet entsendet, dann ist das deren Problem, aber hier bist Du der Auftraggeber für den Gutachter und mußt Dich fragen lassen, warum das so lange dauert.
Wenn die Versicherung sofort darüber informiert worden sein sollte, daß der Gutachter erst nach über einer Woche erscheinen kann und sie dem dann auch zugestimmt hat, was ich mir nur schwer vorstellen kann, dann wäre das was anderes.
Liebe Grüße
Herbert
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Schorschl, hör doch auf, weiter Blech zu schreiben!
Du weißt nicht, wie das Fahrzeug versichert ist.
Wenn der TE eine Selbstbeteiligung hat und und der Vertrag durch eine Zahlung belastet wird, bekäme er bestenfalls noch ein paar EUR Differenz zwischen WBW und Neupreis erstattet, würde dafür aber vermutlich satt hochgestuft werden.
Wenn das die Beratungsleistung ist, die Deiner Meinung nach dem TE fehlt, dann gute Nacht...
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Schorschl, hör doch auf, weiter Blech zu schreiben!
Hat er eigentlich eine Sperre, weil er nicht selber schreibt, dafür aber sein "Assistent" wieder aktiv ist? 😕
Ich blick hier nichts mehr ^^
1 habe ich noch in den unterlagen geschaut... eine sogenannte gop habe ich nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Savas1411
Ich blick hier nichts mehr ^^1 habe ich noch in den unterlagen geschaut... eine sogenannte gop habe ich nicht!
Dann könnte es für dich schlecht aussehen.
Wenn der Schaden reguliert wurde könnte (was absehbar ist) dein Auto weniger Wert sein, als du der Bank schuldest. Am Ende der Finanzierung legst du also den Restbetrag zwischen Ablösesumme und Wert des Wagens drauf. Eine GAP-Absicherung hätte dir den Dif.-Betrag gezahlt.
Jo habe ich auch schon im internet gelesen.... aber mal schauen obs ein totalschaden ist
ich finde es auch eigentlich echt schade dass uns die versicherung nicht sowas freiwillig anbietet.
Vw hat ebenfalls nichts über so eine gap verloren.... ich kaufe zum ersten mal einen neuwagen und versichere zum ersten mal einen neuwagen...
Und da wird so ein wichtiger punkt! einfach vergessen oder verschwiegen
Ich wusste wie gesagt bis vor ein paar tagen dass es sowas überhaupt gibt
Kann man nichts machen 🙂
Hallo,
ich verstehe die GAP-Diskussion hier nicht oder habe ich was falsch verstanden.
Du bist doch an dem Unfall schuldlos, also hast Du einen Anspruch auf Erstattung der Dir entstandenen Schäden durch die gegnerische Versicherung, solange Du der Schadenminderungspflicht nachkommst.
Das wird Dein Anwalt aber schon für Dich regeln, sofern er von Dir die dazu benötigten Informationen erhält.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Savas1411
ich finde es auch eigentlich echt schade dass uns die versicherung nicht sowas freiwillig anbietet.Vw hat ebenfalls nichts über so eine gap verloren.... ich kaufe zum ersten mal einen neuwagen und versichere zum ersten mal einen neuwagen...
1. Eine GAP Deckung braucht man nur bei einer Finanzierung oder Leasing.
Woher soll die Versicherung wissen, wie du dein Fahrzeug bezahlt hast?
Die Versichern das Fahrzeug, haben aber mit der Finanzierung nichts zu tun.
2. Wer legt dir denn bei VW den Versicherungsvertrag hin? Das ist doch der Autoverkäufer.
Woher soll der eine Ahnung von Versicherungen haben?
Warum gehst du nicht zu jemanden, der sich damit auskennt? Schließlich gibts den Beruf "Versicherungskaufmann", für den man ganz normal eine Lehre abschließen muss.
Du fragst ja auch nicht den Versicherungsvertreter um die Ecke, ob er dir einen neuen Golf verkaufen kann, oder ob er dir die 30.000 KM Inspektion machen kann.
Also absolut selber Schuld in dem Fall.
Es gibt extra Berufe, die sich mit sowas auskennen. Die muss man halt fragen.
Egal ob das jetzt ein Versicherungsvertreter, ein Makler oder ein Honorarberater ist. Aber die sind genau dafür da, dass es solche Überraschungen nicht gibt.
Ich denke, selbst wenn sie dir eine GAP-Deckung angeboten hätten, hättest du gar nicht gewußt was das ist und es weg gelassen.
@ Oetteken
Ein Anwalt kann hier auch nichts machen. Mehr als den Zeitwert vom Gegner kriegt der auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
@ Oetteken
Ein Anwalt kann hier auch nichts machen. Mehr als den Zeitwert vom Gegner kriegt der auch nicht.
Hallo Lucas,
das sehe ich anders, bin mir aber nicht ganz sicher, wie die Rechtslage ist.
Sollte ich falsch liegen, dann kläre mich bitte auf.
IMO ist die GAP-Deckung nicht bei einem Haftpflicht- sondern bei einem Voll- und Teilkaskoschaden von großer Bedeutung.
Bei einem Haftpflichtschaden habe ich Anspruch auf Erstattung des mir entstandenen Schadens.
Wenn ich zum Beispiel einen unverschuldeten Unfall hatte und aus bestimmten Gründen zunächst über meine VK abrechne, mit der Folge, daß ich zurückgestuft werde, dann mache ich diesen Beitragsschaden auch beim Gegner geltend.
Ebenso würde ich einen eventuellen GAP-Schaden geltend machen und ggf. einklagen.
Darauf würde ich den Rechtsanwalt hinweisen und mit dem die Rechtslage und die Erfolgsaussichten besprechen.
Liebe Grüße
Herbert
Es gibt in dem Fall hier 3 Werte um die es geht.
1. Wert ist der Neupreis vom Fahrzeug. Sagen wir mal 30.000,- €
2. Wert ist die Restschuld die er bei der Bank hat. Sagen wir mal 28.000,- €
3. Wert ist der Zeitwert vom Auto selber z.B. 25.000,- €
Das Problem das er jetzt hat ist, dass ihm der Unfallgegener nur den Zeitwert vom Auto erstatten muss. Also die 25.000,- €.
Woher er die 3000,- € für die Bank oder die 5000,-€ für wieder einen Neuwagen kriegt, ist dem Unfallgegner egal. Dafür muss der ja logischerweise nicht haften. Der muss nur den angerichteten Schaden ersetzen. Und der ist nur so hoch, wie der Zeitwert vom Auto ist.
Für diese 3000,- € bzw. 5000,- € bieten die Versicherungen deshalb die sogenannte GAP-Deckung/ Differenz-Kasko oder Neuwert/Kaufpreisentschädigung an.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Wenn ich zum Beispiel einen unverschuldeten Unfall hatte und aus bestimmten Gründen zunächst über meine VK abrechne, mit der Folge, daß ich zurückgestuft werde, dann mache ich diesen Beitragsschaden auch beim Gegner geltend.Zitat:
Original geschrieben von LucasSchmit
Ebenso würde ich einen eventuellen GAP-Schaden geltend machen und ggf. einklagen.
Oh Mann so einen Müll habe ich selten gelesen ! Du solltest echt Rechtsanwalt werden ....
@ LucasSchmit
Hallo Lucas,
was Du schreibst ist einleuchtend.
Das Problem liegt also in den linearen Leasingraten, die nicht dem anfangs höheren Wertverlust entsprechen, d. h. der TE hat bisher zu geringe Raten gezahlt.
Privatleasing käme für mich, u. a. wegen solcher unkalkulierbarer Risiken, ohnehin nicht in Frage, aber wie sieht das denn aus wenn repariert wird und am Ende der Laufzeit das Fahrzeug vom Leasinggeber, vor allem wegen des Unfallschadens, mit einen geringeren als dem kalkulierten Wert taxiert wird und der lt. Gutachten festgesetzte Minderwert das nicht abdeckt und wie verhält sich das dann mit einer GAP-Deckung.
Da ist man doch ziemlich ausgeliefert, es sei denn man kann das Fahrzeug zum kalkulierten Wert kaufen und hat den Minderwert lt. Gutachten erhalten.
Liebe Grüße
Herbert