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Polo 6r GTI verdacht auf totalschaden!!

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 5:51

Huhu,

Ich war schon öfter im Forum hier unterwegs .... jedoch nur zum lesen von beiträgen....verfasst habe ich selbst noch keine..

Nun zu meinem Problem

Ich fahre einen vw Polo 6r gti baujahr 2012 erstzulassung januar 2013!

Also quasi noch ein Neuwagen.... bei all meinem Glück fährt mir am 13.05.2013 einer schön in die Seite rein hinten rechts.....

Gutachten wird erst nächste woche gemacht... jedoch war ich schon bei vw gewesen , damit die sich mal den wagen schon mal grob ansehen können...

Fakt ist erstmal:

- hinten recht kotflügel muss rausgeschnitten werden und ein neuer muss eingeschweißt werden

- Stoßstange hinten neu

- Alles lackieren etc.

- Felge und reifen müssen erneuert werden

- Achsen vermessen etc.

Was jetzt noch im raum steht ist, dass noch keiner weiß , wie stark sich die Karroserie verzogen hat und ob es dann überhaupt reparabel wird!

Na super dachte ich mir!!!!

Der freundlich fragte mich ebenfalls ob ich bei der Versicherung eine Gap abgeschlossen habe?!

hab zu diesem Zeitpunkt zum ersten mal etwas von dieser Gap gehört.. war mir völlig neu.

Es sei wohl entscheident bei leasingfahrzeugen... wegen der zeitwertes und neuwertes etc.

Also würde ich jetzt quasi nur den Zeitwerkt ausgezahlt bekommen....so wie ich das im Internet gelesen habe...

Verlust!!!! wer zahlt mir den verlust ...keiner?!!!!

Jetzt kommt der entscheidene Faktor:

Ich benutze diesen Wagen öfter mal als Dienstfahrzeug ... und dieser Unfall ist während einer Dienstfahrt während der Arbeitszeit passiert!!

was ändert sich dadurch??

Bekomme ich vom Arbeitgeber den Verlust, den ich vielleicht haben werde, erstattet?

Oder hat der Arbeitgeber nichts damit zu tun??

Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Mfg :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von LucasSchmit

Wenn du einen guten Versicherungstarif hast, dann hat der eine Neuwert bzw. Kaufpreisentschädigung mit dabei.

Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast, aber trotzdem meinst du kannst bei den Versicherungen ohne Fachwissen alles selber machen, dann könnte jetzt das Böse erwachen kommen.

Wenn du z.B. einfach nur eine Preisvergleich im Internet gemacht hast und dort einfach den billigsten Tarif abgeschlossen hast, dann lernst du jetzt gerade, dass billig nicht gleich gut heißen muss ;)

Bla Bla Bla

Dieser Beitrag war wieder einmal völlig sinnfrei. Der TE hat einen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung muss zahlen. Was hat das damit zu tun wo er versichert ist? NICHTS!!

Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast...

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Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

1. Verlust!!!! wer zahlt mir den verlust ...keiner?!!!!

Jetzt kommt der entscheidene Faktor:

Ich benutze diesen Wagen öfter mal als Dienstfahrzeug ... und dieser Unfall ist während einer Dienstfahrt während der Arbeitszeit passiert!!

2. was ändert sich dadurch??

1. Verlust hast du in dem Sinne ja keinen, denn du hast den Wagen ja bisher genutzt und "abgenutzt"

2. Du kannst Unfallkosten von der Steuer geltend machen, wenn dieser Unfall im Zusammenhang mit Dienstfahrten passierte.

am 16. Mai 2013 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

Also würde ich jetzt quasi nur den Zeitwerkt ausgezahlt bekommen....so wie ich das im Internet gelesen habe...

Was soll hier über ungelegte Eier spekuliert werden?

Sobald das Gutachten erstellt wurde und die Werte bekannt sind, kann man sich weiter Gedanken machen - sollte es sich um einen Reparaturschaden handeln, muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Reparaturkosten bezahlen.

Bei Totalschaden wird WBW minus RW erstattet.

Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

Verlust!!!! wer zahlt mir den verlust ...keiner?!!!!

Welcher Verlust?

Bei Reparaturschaden dürfte hier eine erhebliche Wertminderung eingetreten sein, diese wird vom Sachverständigen ermittelt.

Bei Totalschaden wird WBW minus RW abgerechnet - wenn du mit "Verlust" meinst, dass du jetzt keinen Neuwagen bezahlt bekommst, dann wird dir tatsächlich niemand diesen "Verlust" ersetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

 

Ich benutze diesen Wagen öfter mal als Dienstfahrzeug ... und dieser Unfall ist während einer Dienstfahrt während der Arbeitszeit passiert!!

was ändert sich dadurch??

Was soll sich dadurch ändern?

Nichts ändert sich hierdurch.

 

Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

 

Bekomme ich vom Arbeitgeber den Verlust, den ich vielleicht haben werde, erstattet?

Du hast keinen "Verlust" - siehe oben.

 

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

[2. Du kannst Unfallkosten von der Steuer geltend machen, wenn dieser Unfall im Zusammenhang mit Dienstfahrten passierte.

Da hier ein Fremdverschulden vorliegt und somit sämtliche anfallenden Kosten von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen sind, gibt es foglich nichts, was der TE geltend machen kann.

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 6:24

Alles klaro

danke für eure schnelle hilfe :-)

Ich warte dann erstmal ab... wollte nur mal vorab wissen/ mich erkundigen nicht dass die versicherung einen übers Ohr haut

Mfg .-)

Hallo,

was hält Dich davon ab, einen Rechtsanwalt mit Deiner Interessenvertretung zu beauftragen?

Liebe Grüße

Herbert

ähhh...der "verlust" hast du schon gehabt als du den wagen aus dem show room gefahren hast. nach 5 monaten ist ein "neuwagen" eben ne ganze ecke weniger wert als man vor 5 monaten gezahlt hat. wen du nach einem jahr den wagen wieder verkaufen willst dann machst ja auch "verlust"...insoweit ist die frage schon relativ sinnfrei.

am 16. Mai 2013 um 10:37

Wenn du einen guten Versicherungstarif hast, dann hat der eine Neuwert bzw. Kaufpreisentschädigung mit dabei.

Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast, aber trotzdem meinst du kannst bei den Versicherungen ohne Fachwissen alles selber machen, dann könnte jetzt das Böse erwachen kommen.

Wenn du z.B. einfach nur eine Preisvergleich im Internet gemacht hast und dort einfach den billigsten Tarif abgeschlossen hast, dann lernst du jetzt gerade, dass billig nicht gleich gut heißen muss ;)

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 10:47

Ich bin bei der tollen huk coburg xd

den Vertrag habe ich damals von meinem Vater übernommen

ich werde da mal nachfragen

rechtsanwalt habe ich ebenfalls eingeschaltet

damit die erst garnicht auf blöde Gedanken kommen läuft es jetzt über die kanzlei

mfg :D

Zitat:

Original geschrieben von LucasSchmit

Wenn du einen guten Versicherungstarif hast, dann hat der eine Neuwert bzw. Kaufpreisentschädigung mit dabei.

Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast, aber trotzdem meinst du kannst bei den Versicherungen ohne Fachwissen alles selber machen, dann könnte jetzt das Böse erwachen kommen.

Wenn du z.B. einfach nur eine Preisvergleich im Internet gemacht hast und dort einfach den billigsten Tarif abgeschlossen hast, dann lernst du jetzt gerade, dass billig nicht gleich gut heißen muss ;)

Bla Bla Bla

Dieser Beitrag war wieder einmal völlig sinnfrei. Der TE hat einen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung muss zahlen. Was hat das damit zu tun wo er versichert ist? NICHTS!!

Wenn du allerdings von Tuten und Blasen keine Ahnung hast...

am 16. Mai 2013 um 11:13

Haha... Klar ;)

Selbstverständlich ist in diesem Fall sein eigener Vertrag interessant.

Der Unfallverursacher muss nur den Zeitwert vom Fahrzeug ersetzten.

Dieser fällte gerade bei einem Neuwagen sehr schnell.

Wenn du die Eingangsfrage mal genau durchgelesen hättest, dann würdest Du sehen, dass genau dass die Frage vom TE ist.

Wer Ersetz den großen Wertverlust der ersten paar Monate?

Das ist weder der Arbeitgeber noch der Unfallverursacher.

Das muss eben seine eigene Versicherung übernehmen.

Die Neuwertentschädigung ist der Baustein den er hier braucht.

Also bitte.

Informiere dich das nächste mal einfach, bevor du mir unterstellst, ich hätte keine Ahnung.

Denn derjenige der keine Ahnung hat, bist in diesem Falle eindeutig du!

fährt mir am 13.05.2013 einer schön in die Seite rein hinten rechts.....

Zitat:

und

Zitat:

Gutachten wird erst nächste woche gemacht

Warum wartest Du damit eine Woche? Stell Dir mal vor in dieser Zeit passiert noch ein anderer Schaden im gleichen Bereich.

Themenstarteram 16. Mai 2013 um 18:54

gute frage einfach weil der termin erst nächste woche ist und dort hin der gutachter kommt

ich kann doch schlecht sagen ich brauch nen gutachter... jetzt .. und dann isser da?

Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

gute frage einfach weil der termin erst nächste woche ist und dort hin der gutachter kommt

ich kann doch schlecht sagen ich brauch nen gutachter... jetzt .. und dann isser da?

Hallo,

das finde ich schon etwas merkwürdig.

Am 13.05 war der Unfall und der Gutachter kommt frühestens am 21.05., also erst nach mindestens acht Tagen.

Da hätte ich mir einen anderen gesucht.

Innerhalb von ein bis zwei Werktagen sollte ein Gutachter zu finden sein.

Hoffe mal für Dich, daß das keinen Ärger mit der Versicherung gibt, wenns um Leihwagen oder Nutzungsausfall geht.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Savas1411

gute frage einfach weil der termin erst nächste woche ist und dort hin der gutachter kommt

ich kann doch schlecht sagen ich brauch nen gutachter... jetzt .. und dann isser da?

Hi,

normalerweise hat jede Werkstatt mindestens einen Gutachter an der Hand und der ist meistens noch am selben oder spätestens am nächsten Tag da. Ok das Gutachten dauert dann meistens auch noch 2-3 Tage bis es im Briefkasten ist aber so lange dauert das selten.

Du hast doch einen eigenen Gutachter ausgesucht!?

Gruß Tobias

am 16. Mai 2013 um 20:05

Welchen Versicherungsvertrag hast du genau abgeschlossen?

Hast du Neupreisentschädigung mit drinnen?

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