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Haftpflichtvers. will ungerechtfertigt hohen Schaden regulieren (Verdacht auf Versicherungsbetrug)

Themenstarteram 29. März 2008 um 14:23

Hallo Allerseits,

===========

ich bräuchte ein wenig fachkundigen Zuspruch, da mir vor geraumer Zeit

und nach über 25 Jahren Unfallfreiheit eine dumme Sache passiert ist. Der

Fahrzeughalter ist wohl ein wenig speziell und ich den Eindruck habe, dass

ich bzw. meine Versicherung mächtig über den Tisch gezogen werden soll.

Das dumme ist, dass inzwischen meine Versicherung zahlen will, nachdem

die Gegenseite Klage eingereicht hat, obwohl der Sachverhalt klar auf dem

Tisch liegt und die Schadensforderungen weit nicht gerechtfertigt sind.

 

 

Zum Sachverhalt:

============

Ich habe ein einer Lichtzeichenanlage dem Gegenverkehr noch ein wenig

Platz machen wollen und dabei habe ich den Wagen vor mir berührt (DB

M-Klasse, W164), was ich allerdings nicht bemerkt hatte.

Als Schaden könnte man zwei kleine Scheuermarken ansehen, die je ca.

eine Fläche eines 2,- Euro Stückes ausmachen. Es sind rein oberflächliche

Schrammen / leichte Kratzer, scheinen aber neu zu sein und ich gehe auch

davon aus, dass die von meinem Nummernschildträger stammen. Ich bin

aber auch der festen Überzeugung, dass man das mit ein wenig Politur in

den Griff bekommen kann.

 

 => ein Bild vom Schaden ist in der Anlage...

 

Der Unfallgegner hat einen Rechtsanwalt und einen freien Gutachter

einschalten und und und... 

 

 

 

Inzwischen sieht die Situation wie folgt aus:

==============================

Der Gutachter meint einen Schaden von ca. 1.000,- € ermittelt zu haben.

Der tatsächlich vorhandene Schaden, wenn man überhaupt davon sprechen

kann, beläuft sich aber auf ca. 90,- €, da diese beiden kleinen  Stellen auf

einer Kunststoffabdeckung sind, die geklippst ist und mit wenigen Handgriffen

gewechselt werden kann. Für diese Arbeit sind bei Mercedes 5 AW vorgesehen.

 

Ich bin mir aber absolut sicher, dass ich bzw. meine Versicherung hier über

den Tisch gezogen werden soll. Nachdem ich das dem Unfallgegner mitgeteilt

habe, dass der von ihm geforderte Schadenhöhe unmöglich sein kann, hat er

mir noch gesagt, dass er ja nichts dafür kann, dass ich mit meiner Kiste an

seinen über 100.000,- € teuren Wagen ran gefahren wäre und das das

Gespräch damit für ihn beendet seit. Alles weitere würden dann seine

Anwälte machen. Die seien ja schließlich dafür da...

 

Ich war so vor den Kopf geschlagen, dass ich noch nicht einmal darauf

kam ihm direkt zu sagen, dass sich dann ja 210.000,- € geküsst haben...

Das wäre nämlich die einzig richtige Antwort gewesen...

 

 

Ich habe alle Informationen, Bilder vom Unfallort (auf denen man eher

keinen Schaden sehen kann), Auszüge aus dem Ersatzteilkatalog, einen

Kostenvoranschlag für so eine Reparatur u.s.w. (knapp 90,- €) u.s.w.

meiner Versicherung übersandt. Die hatte dann ein Gegenüberstellungs-

gutachten beauftragt. Diesen Auftrag haben die aber sofort zurück

gezogen, als die Klageschrift ins Haus flatterte.

 

Letzten Donnerstag hat man mir nun erklärt, dass die Versicherung

zahlen wird, weil ihr das Prozessrisiko zu hoch erscheint.

 

 

Meine Frage:

=========

Wie gehe ich nun am besten vor, damit die mit dieser Masche nicht durch

kommen. Man könnte ja fast auf die Idee kommen, dass der Unfallgegner

sich wohl möglich durch meinen Haftpflichtversicherung seine nächsten

Inspektionen gleich mit bezahlen lässt.

 

 

Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit, wie ich meine Versicherung

zwingen kann, dass sie nicht im Vorgriff und ohne weitere Abklärung des

Sachverhaltes reguliert?

 

 

Dieses Thema ist recht tatschi, da ja bereits eine Klage anhängig ist. Aus

diesem Grund gerne auch eure Meinung / eure Tipps via Messi oder Telefon.

Ich schicke euch gerne meine Tel.Nr bzw. rufe euch an, wenn ihr mir eine

entsprechende Messi schickt. Ich habe einen neuen Schriftsatz vorbereitet,

den ich am Montag zur Versicherung Faxen will, wo ich diesen nochmals

auffordere, dass sie diese in meinen Augen ungerechtfertigten Forderungen

abwehren soll. Ein vorläufiges Regulierungsverbot habe ich bereits vor

einigen Wochen erteilt.

 

 

Lieben Gruß,

Andreas...

Beste Antwort im Thema

Tag und willkommen im Forum!

Erstmal was grundsätzliches: Jeder Geschädigte hat unabhängig von der Höhe des Schaden Anspruch auf eine ordentliche Regulierung des Schadens. Diese behinhaltet unter anderem auch das Recht auf einen freien Gutachter und einen Anwalt.

Wenn du dir das Forum so durchliest wirst du feststellen, dass die meisten hier mit Problemen fast immer den Gang zum Anwalt geraten bekommen. "Dein" geschädigter hat dies getan, das ist nicht ungerecht(wenn vielleicht auch bei der Schadenhöhe unnötig). Da ein freier Gutachter sich das ganze angeschaut hat ist auch nicht von Betrug auszugehen...ausser man unterstellt diesem vereidigten Sachverständigen, dass er ein Betrüger ist...und damit wäre ich vorsichtig.

Es ist auch in der Tat so, dass ein kleiner Rempler, der zum Schaden an der lackierten Stoßstange schnell 1.000€ beträgt. Eigentlich gibt es gar keine Schäden unter 1k€ mehr...

Somit bleibt nur zu sagen, dass das Risiko(und die Kosten) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würde...und btw wird deine Versicherung sicherlich prüfen ob und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sind....

Sorry

Grüßle

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Tag und willkommen im Forum!

Erstmal was grundsätzliches: Jeder Geschädigte hat unabhängig von der Höhe des Schaden Anspruch auf eine ordentliche Regulierung des Schadens. Diese behinhaltet unter anderem auch das Recht auf einen freien Gutachter und einen Anwalt.

Wenn du dir das Forum so durchliest wirst du feststellen, dass die meisten hier mit Problemen fast immer den Gang zum Anwalt geraten bekommen. "Dein" geschädigter hat dies getan, das ist nicht ungerecht(wenn vielleicht auch bei der Schadenhöhe unnötig). Da ein freier Gutachter sich das ganze angeschaut hat ist auch nicht von Betrug auszugehen...ausser man unterstellt diesem vereidigten Sachverständigen, dass er ein Betrüger ist...und damit wäre ich vorsichtig.

Es ist auch in der Tat so, dass ein kleiner Rempler, der zum Schaden an der lackierten Stoßstange schnell 1.000€ beträgt. Eigentlich gibt es gar keine Schäden unter 1k€ mehr...

Somit bleibt nur zu sagen, dass das Risiko(und die Kosten) in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würde...und btw wird deine Versicherung sicherlich prüfen ob und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sind....

Sorry

Grüßle

ganz klar , du hast pech , den schaden den er da regulieren will ist voll im ermessen.

1000 euro für ne stoßstange sind keine seltenheit, und man kann von keinem verlangen das er das mit pollitur wegmacht.

auch wenn er es mit pollitur wegmacht und 800euro fiktiv abrechnet ist er immer noch im recht.

ne vertragswerkstatt wird einen feuchten kehrricht machen, und anfangen da etwas zu polieren oder teilzulackieren.....

die nehmen die stoßstange an und lackieren das ganze ding komplett neu....

alleine für das einfache lackieren kannst du zwischen 600-800€ einplanen....

wenn dann noch viele verkleidunsgteile demontiert werden müssen oder gar die einpark-abstandskontrolle abgeklemmt werdne muss, dann biste locker bei 1000-1200€ angelangt...

ob der schaden von einem lack-doktor oder atu-smartrepair für 90€ gemacht werden kann oder nicht, ist dabei völlig unrelevant!

ebenfalls ist es völlig legal, wenn dein unfallgener hingeht, sich von deiner vers. den kva-betrag abzüglich der merkelsteuer auszahlen lässt und dann den schaden überhauptnicht oder eben halt über smart-repair lackieren lässt

Zunächst:

So eine Lapalie wie die Deine kann man augenfreundlich in Normalschrift schreiben.

Erstens ist es (leider) vollkommen normal,

dass der Schädiger fast keinen Schaden verursacht hat,

und der Geschädigte fast einen Totalschaden hat.

Traurig - aber wahr.

Zweitens kann sich der Geschädigte schon den Unfall nicht aussuchen,

dafür aber die Art der Regulierung.

1.000 EUR sind vollkommen korrekt für den beschriebenen Schaden,

auch wenn man den mit etwas Politur beheben könnte.

Hinweis:

Auch unter dem Blech können "unsichtbare" Schäden entstehen.

Drittens hat die Versicherung vollkommen recht, wenn Sie aus wirtschaftlichen Erwägungen das Prozeßrisiko meidet.

Viertens hast Du keinen Schaden, da Du nach 25 schadensfreien Jahren zwar ein paar Klassen zurückgestuft wirst, aber Deine 30 Prozent behälst. (Außer Du hast einen Versicherer, der mit jedem Cent kalkuliert und Dich daher auf SF 10 und 45 Prozent zurückstuft).

Fünftens wirst Du die nächsten 25 Jahre noch vorsichtiger fahren und auch solche Unfälle vermeiden.

Themenstarteram 30. März 2008 um 9:48

Hallo Allerseits,

 

===========

vielen Dank für eure Stellungnahme. Die von euch angesprochenen Dinge

sind mir völlig klar und jeder Schaden der verursacht wollte ist natürlich

zu regulieren, aber eben nur dieser. Hier ist die Situation aber so, dass

ein Kunststoffteil berührt wurde und an dem leichteste Kratzspuren zu

sehen sind.


Dieses Kunststoffteil ist geklippst und kann innerhalb von 5 AW (das

berechnet DC für den Austausch) getauscht werden. Andere Bereiche

am Fahrzeug wurden nicht tangiert und dieses Kunststoffteil kostet

knapp 39,- €.

 

Was sich dieser Kfz-Meister bei seinem Gutachten gedacht hat, ist mir

völlig schleierhaft. Der hat da sicherlich einfach mal "Quick and Dirty"

einen Heckschaden in seinen PC getippt (Ich habe das Gutachten hier

vorliegen und weis auch ziemlich genau wovon ich spreche).

 

Mit etwas mehr Sorgfalt hätte er ganz von alleine erkennen müssen,

dass eine E38 (7er-BMW) einen W164 nicht im Bereich der Ladekannte 

berühren kann, weil es in dieser Höhe gar keinen E38 mehr gibt. Man

würde sozusagen unter den SUV fahren, wenn man da ernsthaft mit

diesem kollidieren würde.

 

In die Anlage packe ich mal eine .pdf-Datei, wo die Situation zwischen

diesen beiden Fahrzeugen ein wenig deutlicher wird.

 

 

Für mich persönlich ist klar, dass es hier ggf. einen Schaden von ca.

90,- € gibt. Darüber liegt mir auch ein Kostenvoranschlag vor. Der

Rest ist entweder manipuliert oder im günstigsten Fall einfach nur

grob fehlerhaft.

 

 

Lieben Gruß,

Andreas...

Hallo Andreas,

bisher konnte Dir wohl hier im Forum keiner so recht fachlichen Zuspruch geben.

Wohl zurecht und wie auch.Hier prallen 2 Meinungen aufeinander.Deine und die des SV bzw. des Autohaus. Geht es Dir wirklich um die Sache oder doch eher um Deine persönliche =ich bleib dabei,habe Recht=Einstellung. Wenn Du meinst das ganze ist seitens des Geschädigten Betrug,so bleibt Dir ungenommen,diesen sowie den SV und alle die nicht Deiner Meinung sind, zu verklagen.Da Deine VS schon nicht mitspielt trägst Du allein das Risiko.

Ergo: Mundabwischen oder "Deine ich habe recht Meinung "mit allen Konsequenzen durchziehen.

Gruß

Themenstarteram 30. März 2008 um 10:47

Hallo Grünnimatz, @ all,

================

vielen Dank für deine Stellungnahme. Du hast Recht, die Situation ist nicht

einfach und es kommt leider immer wieder vor, dass die Versicherungen auch

ungerechtfertigte Forderungen regulieren, weil es für sie einfach billiger ist.

Dabei haben sie auch die Pflicht, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren

und das tun die hier einfach nicht. Sie bekommen ihr Geld ja eh, könnte hier

dahinter stecken.

 

Durch solche "Machenschaften" entsteht jährlich ein Schaden von weit über

eine Milliarde Euro und so erscheint es nur zu menschlich, dass man mal

schnell einen höheren Schaden abrechnen will als man ggf. hat. Das da

dann auch noch Sachverständige mitspielen, mag vielleicht daran liegen,

dass sie für ein Gutachten über 90,- € Schaden natürlich nur den Grundsatz

abrechnen können oder einfach daran, dass sie entweder nicht sach- und

fachkundig genug sind oder einfach zu oberflächlich gearbeitet haben.

 

In diesem Fall hat es jetzt eben einmal jemanden erwischt, der selber

aus dem Fach ist. Ich habe das auch am Unfallort kund getan und darum

gebeten, dass sie in der Werkstatt meine Visitenkarte mit vorlegen sollen,

damit genau das eben nicht passiert. Im Moment suche ich halt noch eine

Möglichkeit, wie ich meine Versicherung dazu bewegen kann, ihre gesetzlich

auferlegte Pflicht nachzukommen und zwar bevor es zu einem Anerkenntnis

kommt. Das ist hier in meinen Augen das Problem.

 

Das ich im Nachgang gegen meine eigene Versicherung und ggf. auch noch

gegen den Unfallgegner vorgehen kann, ist mir auch klar. Das will ich aber

gar nicht, da es viel einfacher wäre, wenn meine Versicherung den Schaden

eben nicht anerkennt und es auf eine Klage der Gegenpartei ankommen

lassen würde. Die 100,- € Schaden hätte ich dem Unfallgegner schon am

Unfallort bezahlt, wobei ich da noch nicht wusste, dass das schon 10,- €

zu viel gewesen wären... ;-)

 

 

MfG,

Andreas...

Zitat:

Original geschrieben von angro

Durch solche "Machenschaften" entsteht jährlich ein Schaden von weit über

eine Milliarde Euro und so erscheint es nur zu menschlich, dass man mal

schnell einen höheren Schaden abrechnen will als man ggf. hat. Das da

dann auch noch Sachverständige mitspielen, mag vielleicht daran liegen,

dass sie für ein Gutachten über 90,- € Schaden natürlich nur den Grundsatz

abrechnen können oder einfach daran, dass sie entweder nicht sach- und

fachkundig genug sind oder einfach zu oberflächlich gearbeitet haben.

 

In diesem Fall hat es jetzt eben einmal jemanden erwischt, der selber

aus dem Fach ist. Ich habe das auch am Unfallort kund getan und darum

gebeten, dass sie in der Werkstatt meine Visitenkarte mit vorlegen sollen,

damit genau das eben nicht passiert. Im Moment suche ich halt noch eine

Möglichkeit, wie ich meine Versicherung dazu bewegen kann, ihre gesetzlich

auferlegte Pflicht nachzukommen und zwar bevor es zu einem Anerkenntnis

kommt. Das ist hier in meinen Augen das Problem.

Hallo Andreas,

 

die Art und Weise, wie du hier argumentierst und anderen Leuten -unter Bezug auf deine wohl über alles stehende  Fach- und Sachkunde-  sogar ganz freimütig  Betrug unterstellst ist , muss man wirklich schon als frech bezeichnen.

 

Wenn du wirklich über entsprechendes Wissen verfügen würdest,  dann solltest du auch Kenntnis davon haben, dass diese durch Kleinkollision  hervorgerufenen  Verdückerschäden  an Kunstoffbauteilen  so überhaupt nicht zu beurteilen  sind.

 

Zumindest nicht so, wie du uns das hier glauben machen möchtest.

 

Das fängt schon bei deine statischen Gegenüberstellung beider Fahrzeuge an. Du verlierst kein einziges Wort darüber, das sich bei Fahrzeuge in einer Bewegung respektive Wankbewegung zum Kollisionszeitpunkt befunden haben.

 

Als Schaden könnte man zwei kleine Scheuermarken ansehen, die je ca.

eine Fläche eines 2,- Euro Stückes ausmachen. Es sind rein oberflächliche

Schrammen / leichte Kratzer, scheinen aber neu zu sein und ich gehe auch

davon aus, dass die von meinem Nummernschildträger stammen.

 

Auch die selbst von dir hier abgegebene Schadenbeschreibung sprich für sich, nicht aber für deine fach- und Sachkunde im Bereich der Ureko.

 

Ich würde mir aufgrund der hier vorliegenden Umstände nicht im Traum einfallen lassen hier -so wie du das vorträgst- jemanden Betrug zu unterstellen. In diesem Zusammenhang finde ich es auch sehr merkwürdig, wie deine "Gegenüberstellung" zustande gekommen sein soll.

 

Nachdem ich das dem Unfallgegner mitgeteilt habe, dass der von ihm geforderte Schadenhöhe unmöglich sein kann, hat er mir noch gesagt, dass er ja nichts dafür kann, dass ich mit meiner Kiste an

seinen über 100.000,- € teuren Wagen ran gefahren wäre und das das

Gespräch damit für ihn beendet seit.

 

Ich glaube, du erzählst und hier nur das, was für dich  gut aussieht und den  Rest lässt du Geflissentlich einfach mal unter den Tisch fallen.

 

 

Auszüge aus dem Ersatzteilkatalog, einen Kostenvoranschlag für so eine Reparatur

 

Und was diesen KVA betrifft, wo immer den du auch herbekommen hast, schau dir mal die Kalkulation im Anhang an. Ist doch etwas mehr Aufwand wie du hier vorträgst..... Und was mir in diesem Zusammenhang sehr sauer aufstößt mein Lieber Andreas, ist dass du hier Kenntnis von der Kalkulation im Gutachten hast

siehe Leit Nr. 2593 und hier bewusst wesentliche Tatsachen unter den Tisch fallen lässt.

 

Das macht dich hier alles andere, aber nicht glaubwürdig. :mad:

 

Ich empfehle dir hier, dass Thema ganz schnell zu beenden und die Regulierung des Schaden deiner Versicherung zu überlasen.

Und höre bitte auf, hier anderen Leuten oder Berufsgruppen Betrug zu unterstellen und über Machenschaften zu polemisieren.

 

Der Schuss kann nämlich sehr schnell auch nach hinten losgehen......

 

Deine Versicherung hat hier völlig richtig gehandelt.

 

 

 

 

 

@delle

es gibt doch keine daimlerchrysler AG mehr ;) ohne chrysler kostet alles nur 1/3 *wegrenne*

Harry

ups... muss ich wohl mal umbenennen die Werkstatt ;):D

Danke für den Hinweis, ist noch gar nicht aufgefallen .... 

Nachtrag:

 

Ein vorläufiges Regulierungsverbot habe ich bereits vor

einigen Wochen erteilt.

 

Das solltest du mal schnell wieder rückgängig machen. Wenn deine Versicherung nämlich  wegen solch einem Unfug einen Prozess verlieren würde, darfst du den ganzen Quatsch aus eigener Tasche bezahlen. Sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und auch das gerichtliche Sachverständigengutachten

 

Ist sicher gut zu wissen....... :rolleyes:

 

 

Themenstarteram 30. März 2008 um 19:11

@ Dellenzaehler, @ all,

=================

in der Tat gibt es in Deutschland höhere Qualifikationen als die eine

freien und vereidigten Sachverständigen, wenn es um Kraftfahrzeugverkehr

geht. Ich habe aber keine Lust, dass wir uns hier im Forum darüber streiten,

weil die Sachlage imho recht eindeutig ist.

 

By the way, der Wagen wankt nicht bei einem graden anstoß sondern nickt,

dass aber nur am Rande. :rolleyes: Das ganze setzt natürlich voraus, dass es ein

Bremsmoment gegeben hat, dass hier so gut wie keine Rolle spielt, da der

Wagen nur kurz angerollt ist um noch ein paar cm mehr Platz hinter mir zu

machen und ich noch nicht einmal den Fuss vom Bremspedal genommen

hatte. Strecke vielleicht 50 cm von anrollen bis Stillstand ohne merklichen

Anstoß.

 

Der "Schaden" ist entsprechend und zum Glück eben nur auf der Kunststoff-

abdeckung auszumachen, wenn man überhaupt einen Schaden feststellen

will. Von Schädigungen der Knautschelemente und der Aufnahme des Stoß-

fängers mal ganz zu schweigen. Das passiert erst bei wirklichen anstößen.

Gute Stoßfänger halten heute bis zu 15 km aus, ehe es zu größeren Schäden

am Chassis u.s.w. kommt.

 

Es ist aber schön, dass es auch hier User gibt, die Zugang zu den

entsprechenden Datenbanken haben. Da hast aber eine Fehler bei

deiner Kalkulation gemacht, da du eine Abdeckung mittel genommen

hast, die zur Ausführung EDITION 10 oder Cross Country gehört bzw.

gehe ich davon aus, dass es 2003 (das hattest du als EZ bei deiner

Kalkulation angegeben) überhaupt noch keine W164 gegeben hat

und du dann Daten aus dem ETK für den W163 heran gezogen hast.

Das hier betroffene Fzg hat eine EZ aus 12/2007 und ist definitiv

ein W164.

 

Hier betroffen ist aber die Teilenummer A 164 885 0322 für 38,49 €.

Das kannst du natürlich nur sehen, wenn du die richtig VIN hast, die

mir allerdings vorliegt. Für den Austausch sind 5 AW á 7,20 €

Versicherungsverrechnungssatz angesetzt worden. Ich denke, dass

dieser Ansatz i.O. ist und wir können gerne darüber telefonieren und

dann werde ich dir in aller Ruhe darlegen, was hier eigentlich passiert

ist und wie ich zu der o.a. Darstellung gekommen bin.

 

Schick mir eine Messi, wenn du interessiert bist und ich werde dir

dann meine TelNr. schicken oder schick mir gleich deine, dann rufe

ich dich kurz an.

 

 

Ich finde es aber ein wenig vermessen, wie du hier argumentierst,

da du ja weder mich persönlich noch den Unfallhergang kennst.

 

 

 

MfG,

Andreas...

@angro:

 

 

kannst

du

deine

beiträge

nicht

etwas

augen-freundlicher

gestalten?

 

 

das

geht

einem

nämlich

ziemlich

auf

die

leseorgane

 

 

!

Themenstarteram 30. März 2008 um 20:15

Hallo Magirus,

==========

sorry, ich verstehe deinen Beitrag nicht ganz. Das es da vorhin

immer eine Leerzeile zwischen den Zeilen gab, habe sicher nicht

ich eingegeben. Da hat irgend wie der Komfort-Editor gezickt.

 

Das hatte ich aber schon selber gemerkt und gleich korrigiert.

Irgend wie mag der keine Leerzeilen...

 

 

LG,

Andreas...

 

P.S.: Muss Magirus jetzt nicht Iveco heißen oder bist du in

der Tat bei der Feuerlöschtechnik in Ulm??? :D

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