Polizist oder Anwalt hier? Im Stau auf der rechten Spur fahren

Mercedes C-Klasse

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage, nur weil es mich interessiert. Es geht nicht darum, ob es gefühlt richtig oder falsch ist, noch will ich das praktizieren.

Stellen wir uns eine Autobahn mit Stau vor. Die linke Spur hält sich links, die Fahrzeuge auf der rechten Spur weichen vollständig auf den Standstreifen aus.

Die rechte Spur ist also frei passierbar.

Frage:

Darf ich auf der freien rechten Spur zwischen den stehenden Kolonnen fahren?

Faktisch ist Stau, damit darf ich rechts Überholen.

Auch bei Stau und Rettungsgasse ist die Benutzung der Standspur verboten (auch wenn es in dem Fall durchaus sinnvoll wäre).

Auch wenn es sich falsch anfühlt, darf ich auf der freien rechten Spur im Stau voranfahren?

Vielleicht ist hier ja jemand der es def. weiß - und nicht nur (wie ich) vermutet.

Tulura

7 Antworten

nein!

zwischen den beiden Kolonnen wird die sog. Rettungsgasse gebildet. Und die darf man nicht befahren.

Auch wenn´die rechte Kolonne sehr weit rechts komplett auf dem Standstreifen gebildet wird, (was sie eigentlich nicht sollte), bleibt der Platz in der Mitte immer noch die Rettungsgasse, auch wenn dies normalerweise die rechte Spur ist.

In der rechten Spur dürfen Fahrzeuge auf der Standstreifen bis zur Hälfte fahren, um Platz für die Rettungsgasse zu schaffen. Nur wenn keine andere Möglichkeit besteht oder die Polizei dazu auffordert, darf der Standstreifen befahren werden. 

guckts Du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/#deny

oder hier

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/rettungsgasse/

Darf ich den Standstreifen befahren?

Nein. Grundsätzlich muss der Standstreifen frei bleiben. Ausnahmen sind, wenn die Polizei zum Befahren auffordert oder wenn aus Platzgründen keine Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden, ohne den Standstreifen zu benutzen.

"Deine" zitierte Rettungsgasse ist auf dem Mittelstreifen, quasi zwischen der Linie und rechten Spur.

Das ist klar und unstrittig, dass die nicht befahren werden darf.

Ich meine die Nutzung einer freien rechten Spur, ohne Mittellinie zwischen den Rädern.

Tulura

ok, wenn man eine freie rechte Spur als Rettungsgasse definiert (zu dem Zweck sie gebildet wurde) ist der Fall klar.

Frage beantwortet.

Mir stellt sich das warum einer solchen Frage.

Würde mir nie in den Sinn kommen darüber nachzudenken...

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Zitat:
@oma1000 schrieb am 25. Mai 2025 um 21:37:13 Uhr:
Mir stellt sich das warum einer solchen Frage.
Würde mir nie in den Sinn kommen darüber nachzudenken...
Wie eingangs geschrieben: Rein Interesse halber. Wenn man im Stau steht und eine komplett freie rechte Spur hat, stellt sich die Grundsatzfrage. Das deutsche Recht ist nicht immer gefühlt richtig.

... und den Seitenstreifen zur Bildung einer Rettungsgasse zu befahren ist auch formal verboten, aber emotional & gefühlt durchaus richg und sinnvoll.

„gefühlt durchaus richg und sinnvoll.“

Das hatte schon Loriot geklärt: „Mit Deinem Gefühl stimmt etwas nicht… 🤣😁😆

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