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Polizeikontrolle

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 8:32

Hallo alle zusammen.

So gestern Abend war es endlich soweit.

Bin nach 5 Jahren fahren mit U-Beleuchtung

das erste mal aufgehalten worden.

(Abgesehen vom See 25€ und dann gute fahrt)

Zuserst wollte er nur die Papiere nachdem ich das mit der Beleuchtung zugegeben hatte

(kann ja nicht mehr anders) ging es Weiter:

1 Motorhauebnverlängerung

2 Frontspoiler

3 Seitenschweller

4 Cup wing´s

5 Heckschürtze

6 Fegen

7 Distansen

und dann fing er auch noch

an meinen Riffelblechmatten zu merkern.

Nja eine Riesen Diskusion und ca. 1 1/2Stunden!! wollte er das Auto nicht mehr

stillegen. Naja er Prüft jetzt den Sachverhalt (geht nur darum ob ich die

Dinger Ausbauen muss oder eine Geldstrafe wie bei fahren mit Nebels bekomme)

Naja jetzt lasse ich das mal auf mich zukommen.

Hat irgendwer erfahrung damit?

eventuell ein Anwalt unter euch?

Mir ist klar das ich eigentlich nicht

im recht bin den kein E Prüfzeichen kein anbau am Auto.

Bin um jede Hilfe bzw. Anregung Dankbar

mfg

Waldi

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58 Antworten

Oh ne immer wieder diese Klugscheisser!!!!!!!

"UBB ist nicht erlaubt..... bla bla bla BLA BLA BLA"

Ich finde solche Leute, die immer glauben sagen zu müssen das das nicht legal ist, sind schlimmer als Durchfall! Wenn ich Durchfall habe muss ich immer aufs Klo rennen und das nervt. Aber diese 3malSchlauen die diesen Thread mit ihren unnötigen Kommentaren voll schreiben nerven 1000mal mehr!!

Das ist doch deren Problem wenn die eine UBB haben!!!

Als ob Autos mit so ne Beleuchtung ein RIEßEN Sicherheitsrisiko auf Straßen ist.... LOL

Sehr qualifzierter und sachlicher Beitrag :rolleyes: Überzeugt durch qualifiziertes Wissen und Sachlichkeit :rolleyes:

Oh Mann, keine Ahnung, aber hauptsache sein gefährliches Halbwissen möglichst laut rausposaunen. MICH nerven Leute, die glauben, ihre unqualifzierte Meinung nach einem null durchdachten Beitrag aufdrängen zu wollen.....um es mit Dieter Nuhr zu halten: Man darf gerne seine Meinung haben, aber muss man die denn unbedingt überall mitteilen??? Wahlweise auch, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal F.....halten :mad:

Um noch mal auf den Beitrag einzugehen: es ist eben NICHT deren Problem, weil alle anderen auch die Straßen benutzen, auf denen diese Fahrzeuge unterwegs sind. Über das Sicherheitsrisiko brauchen wir gar nicht reden, das Argument mit vorgeschriebenen Farben bei Beleuchtungseinrichtung kam schon und steht nach wie vor.....

Zitat:

Original geschrieben von MMGolfGT

Das ist doch deren Problem wenn die eine UBB haben!!!

Als ob Autos mit so ne Beleuchtung ein RIEßEN Sicherheitsrisiko auf Straßen ist.... LOL

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Sicherheitstechnik liegt.

Ach papperlapap!

So ne nicht richtig drangemachte radkappe ist doch viel gefährlicher!!

Sag mir einen richtigen grund bei der ubb der gegen die sicherheit ist!

jetzt zurück zum thema:

ich denke mal jeder weiß dass farbige ubb nicht in der stvo zulässig sind. um somit quasi die betriebserlaubnis vom auto erlischt sobald es auf öffentlichen straßen gefahren wird. ist doch logo. wer das nicht weiß ist doch doof.

und Wadli wußte das! hat er auch geschrieben!!!! er wollte hier nur fragen was das für konsequenzen für ihn hat. und ob ihr im tipps geben könnt.

und dann kommen beiträge wie "illegal" "nicht zulässig" bla bla bla! kann ich nicht verstehen *kopfschüttel*

man man jetzt kackt euch mal nicht ein :D

ubb is verboten, mir gefällts auch nicht, wenn er das dranmacht isser deswegen noch lang kein schwerverbrecher und ihr hier braucht erst gar nicht anfangen groß auf ihm rumzuhacken weil die hälfte eurer schüsseln sind genauso illegal.

Der Versicherungsschutz ist nicht erloschen,gültige Rechtssprechung.MfG Bernd40

Zitat:

Original geschrieben von Bernd40

Der Versicherungsschutz ist nicht erloschen,gültige Rechtssprechung.

Betreffend der Haftpflichtversicherung ist diese Aussage korrekt. Allerdings hat die Versicherung die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer in Regreß zu nehmen.

Legal, illegal scheißegal!!

Das herumfahren mit UBB ist wahrlich illegal.

Sie am Auto zu befestigen und sie als Einstiegbeleuchtung eintragen zu lassen allerdings nicht!!

Meine ist auch eingetragen und das von der DEKRA ohne Bestechung!!!

Gruß

Rambo

Zitat:

Original geschrieben von rambo14

...und sie als Einstiegbeleuchtung eintragen zu lassen allerdings nicht!!

Mit einer richtigen UBB ist das allerdings nicht machbar, weil schon die Einbauorte von UBB und Einstiegsbeleuchtung grundverschieden sind.

Mhm,

ich habe 4 blaue 60er Neonröhren drunter.

Ist das etwa keine UBB???!

Denke mal schon!

Zitat:

Original geschrieben von rambo14

Mhm,

ich habe 4 blaue 60er Neonröhren drunter.

Ist das etwa keine UBB???!

Sicherlich ist das eine UBB. Da besteht aber keine Möglichkeit, diese (legal) eintragen zu lassen. Schon garnicht als Einstiegsbeleuchtung.

Darf ich darus schließen, daß

die DEKRA bei uns illegal Sachen einträgt????

Also bei mir stehts auf jeden Fall im Fahrzeugschein drin.

Bedingung war bloß, da die UBB bei Zündung an nicht gehen darf.

Die Polizei hatte mich auch schon paar mal angehalten.

Konnten aber nix machen, da eingetragen.

am 30. September 2005 um 11:20

Zitat:

Original geschrieben von rambo14

Darf ich darus schließen, daß

die DEKRA bei uns illegal Sachen einträgt????

darfst du.

Zitat:

Original geschrieben von rambo14

ich habe 4 blaue 60er Neonröhren drunter.

deshalb.

blaue farbe ist keinesfalls legal als einstiegsbeleuchtung einzutragen.

du kannst also auf den tag warten, an dem du einem schlechtgelaunten und gut informierten polizisten in die finger geraetst.

gruss,

tom

@t00i: Vollste Zustimmung!!!

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