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Polizeikontrolle

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 8:32

Hallo alle zusammen.

So gestern Abend war es endlich soweit.

Bin nach 5 Jahren fahren mit U-Beleuchtung

das erste mal aufgehalten worden.

(Abgesehen vom See 25€ und dann gute fahrt)

Zuserst wollte er nur die Papiere nachdem ich das mit der Beleuchtung zugegeben hatte

(kann ja nicht mehr anders) ging es Weiter:

1 Motorhauebnverlängerung

2 Frontspoiler

3 Seitenschweller

4 Cup wing´s

5 Heckschürtze

6 Fegen

7 Distansen

und dann fing er auch noch

an meinen Riffelblechmatten zu merkern.

Nja eine Riesen Diskusion und ca. 1 1/2Stunden!! wollte er das Auto nicht mehr

stillegen. Naja er Prüft jetzt den Sachverhalt (geht nur darum ob ich die

Dinger Ausbauen muss oder eine Geldstrafe wie bei fahren mit Nebels bekomme)

Naja jetzt lasse ich das mal auf mich zukommen.

Hat irgendwer erfahrung damit?

eventuell ein Anwalt unter euch?

Mir ist klar das ich eigentlich nicht

im recht bin den kein E Prüfzeichen kein anbau am Auto.

Bin um jede Hilfe bzw. Anregung Dankbar

mfg

Waldi

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58 Antworten

Re: Polizeikontrolle

 

Zitat:

Original geschrieben von Wadli

Abgesehen vom See 25€ und dann gute fahrt...

Wie soll man das verstehen?

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 8:39

Gendarmerie/Polizei:

Guten abend ihre Beleuchtung ist nicht legal.

Das kostet 25€.

*Geld bezahl*

Vielen Dank und immer Gute Fahrt

Zitat:

Mir ist klar das ich eigentlich nicht

im recht bin den kein E Prüfzeichen kein anbau am Auto.

Und vor allem: Eigentlich ist die Betriebserlaubnis und der Versicherunsschutz erloschen. Der Wagen dürfte keinen Meter mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Naja, sei es drum,

es freut mich, dass es endlich mal die richtigen erwischt.

Auf unseren Freund und Helfer ist also doch noch Verlass. :D

am 29. Juli 2005 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Und vor allem: Eigentlich ist die Betriebserlaubnis und der Versicherunsschutz erloschen. Der Wagen dürfte keinen Meter mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Naja, sei es drum,

es freut mich, dass es endlich mal die richtigen erwischt.

Auf unseren Freund und Helfer ist also doch noch Verlass. :D

Ganz genau deiner Meinung.

Außerdem finde ich es immerwieder erstaunlich wieviele Leute hier im Forum solche Fragen stellen, weil sie sich immer erst hinterher Gedanken über die Konsequenzen machen.

 

Zitat:

Hat irgendwer erfahrung damit?

eventuell ein Anwalt unter euch?

Nur nebenbei, eine solche Form der Rechtsberatung ist nicht zulässig.

tja folgen kommen ja erst noch

3punkt +75 eus gibts jeweils für halter und fahrer nun ^^

eigentlich hätte er dich vor ort stillegen müssen müsstest ja wissen das du abes und co mitführen musst und wer mit eingeschalteter ubb rumkurft ist selber schuld

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 10:25

Naja

1 Ich war mir bewusst das ich wenn ich die Beleuchtung einschalte

"illegal" unterwegs bin.

2.Bis jetzt hies es auch in Deutschland es wird geahndet wie z.B. Nebelscheinwerfer + Standlicht (was meiner Meihnung nach mehr ablenkt da es blendet wie die Sa..) je nach Poli. 10-30€ z.B bei meinem Bruder

3 Aber jetzt mal ehrlich mir gefällts und ich werd auch weiterhin damit rumfahren. Wenn nur noch nach Vorschiften geht wirds Zeit fürs Einheitsauto

4 Besser als mancher der an seinem Auto aufgrund einer Anleitung aus dem Net das rumschrauben anfängt und dann gut weis wie umeinander fährt

5 Hab eigentlich gedacht hier krieg ich ein bischen

"proffessionellen" Rat und nicht nur prügel find ich echt schade

6 naja dann lasst den Treaht wie er is und wir vergessen die Sache

Zitat:

Original geschrieben von Wadli

Ich war mir bewusst das ich wenn ich die Beleuchtung einschalte "illegal" unterwegs bin.

Illegal ist bereits die Montage der UBB an einem Fahrzeug, welches im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, nicht erst das Einschalten dieser Beleuchtung.

zu

1 komisch steht überall das im bereich der stvo nicht zugelassen also wirds wohl illegal sein und unwissenheit schützt nicht vor strafe

2. geahntet wird das was verboten ist und meist wird nebler auch ignorier

3 nur weils dir gefällt wird s net legal freu dich auf die nächsten strafen dazu und zu fuss zu gehen

4 mmh wo gibts die anleitung die kann ich gar net

5 so wie ich sehe bist du schon lange hier deshalb müssteste wissen was auf sowas kommt

6 no comment

am 29. Juli 2005 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Wadli

...Aber jetzt mal ehrlich mir gefällts und ich werd auch weiterhin damit rumfahren. Wenn nur noch nach Vorschiften geht wirds Zeit fürs Einheitsauto...

Auch noch uneinsichtig. Für Dich gibts nur noch das Einheitsauto mit Tret-Antrieb. Das kannst Du dann verschönern wie Du willst.

Was glaubst Du denn, was passiert, wenn Du mal mit jemandem kollidierst?

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 10:44

Genau so wie bei einer Musik anlage.

Der Einbau ist erlaubt wenn die Musik leise ist darf mann Sie sogar betreiben wenn Sie zu laut aufgedreht ist ist sie illegal. und von der Sicherheit her ist so ein Subwoffer der bei einem Unfall nach vorne fliegt genauso gefährlich wie eine Eingebaute UBB.

Also doch Einheitsauto für alle ;-)

am 29. Juli 2005 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Wadli

...Also doch Einheitsauto für alle ;-)

Wenn Du damit alles meinst, was legal ist? Ich habe nicht den Eindruck, daß man auf legalem Wege keine Individualisierung seines Autos vornehmen könnte.

Bei mir entsteht der Eindruck, daß es Dir nur darum geht, außerhalb des Genehmigten zu bleiben. Gibs's doch zu!

Zitat:

Original geschrieben von Wadli

...und von der Sicherheit her ist so ein Subwoffer der bei einem Unfall nach vorne fliegt genauso gefährlich wie eine Eingebaute UBB.

Wenn dir die Gefahrenpotentiale bekannt sind, kann ich deine Uneinsichtigkeit nicht nachvollziehen.

Ich freu mich auch immer wieder wenn "so jemand" (keine Beleidigung) erwischt wird.

Mehr freut mich eigentlich noch wenn "diese Leute" da bestraft werden wo es ihnen weh tut.

Zum Thema:

Nein habe mit soetwas keinerlei Erfahrungen.....

 

 

Würdest du mir noch sagen woher du diese Weisheit hast?

 

Zitat:

Original geschrieben von Wadli

...2.Bis jetzt hies es auch in Deutschland es wird geahndet wie z.B. Nebelscheinwerfer + Standlicht ...

Themenstarteram 29. Juli 2005 um 11:38

Zitat:

man auf legalem Wege keine Individualisierung seines Autos vornehmen könnte.

Mein Gölfchen ist komplett eingetragen und legal bis auf die UBB.

Dieses empfinde ich als totale Schikane und ignoriere dieses bzw. gehe das risko ein eine Strafe (die ich ja bald krieg (werd Sie euch auf alle Fälle mitteilen)) zu bekommen.

Mir geht es nicht darum unbedingt im illegalen zu bleiben sonst hätt ich den restlichen Scheis net alles eintragen lassen.

Aber mir geht das zu weit ich habe noch von keinem Fall gehört in dem eine UBB an einem Unfall schuld war oder durch Sie verletzungen verursacht wurden. (Kennt einer jemanden der von einer Leuchte aufgespiest wurde?)

Wenn mann sich da einschränken lässt kommt das nächste Verbot und das nächste und wir wären wieder beim Tra ähh Einheitsauto.

Ich tu keinem damit weh gefärde niemanden und blende auch keinen.

Dieses kleine Stück Freiheit gönn ich mir und werde auch die Konsequenzen tragen.

Und wieder zu meiner Eigentlichen Frage zu kommen weiß jemand was aktuell darauf für eine Strafe steht?

Danke

Aber ich muss erhlich sagen langsam finde ich gefallen an der Disk.

mfg

Wadli

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