Polizeikontrolle

VW

Als ich heute morgen zur Schule gefahren bin, wurde ich von der Polizei angehalten. Sie wollten mir ein Bußgeld aufdrücken, da meine Musik "zu laut" war. Ihre geschlossenen Scheiben hätten beim Vorbeifahren "gewackelt"(meine waren auch geschlossen). Dass sei angeblich verboten?!? Stimmt das? Darf ich nicht so laut machen wie es mir passt? Und dann sagten sie noch, dass meine Reflektoren zu klein wären. Die wo man anbringen muss wenn man schwarze Rückleuchten hat. Gibt es da eine Norm? Meine sind ca. 2cm breit und 1cm hoch? Sind die wirklich zu klein um mir auch ein Bußgeld aufdrücken zu können? Weiss da jemand Bescheid? Weil sie haben gesagt, dass wenn sie mich das nächste Mal mit lauter Musik und den jetzigen Reflektoren erwischen gäbe es ein fettes Bußgeld?!? Ist das so???
MfG golfgtspezial

39 Antworten

Servus,

wenn die Reflektoren ein E-Zeichen tragen sind sie zugelassen und somit können sich die Jungs einen b****n.

Zur Musik

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.html

§1 der STVO
§23 der STVO Abschnitt (1)

😁

Rate mal, was die mich mal können .... ;o)

Zitat:

Original geschrieben von Path


Zur Musik

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo.html

§1 der STVO
§23 der STVO Abschnitt (1)

😁

Bestrafen

😁

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Zitat:

Original geschrieben von AndyHawk


Rate mal, was die mich mal können .... ;o)

In Gelnhausen machen sie ja auch net mehr als zu sagen, dass man mal leiser machen soll.

Einige stört des ja auch gar net.

Aber bei den alten leuten musste aufpassen, die wollen einen immer gleich wegen ruhestörung anzeigen.

Damit hatte ich noch nie Probleme. Da würd ich auch gegen anfechten, wenn mir 's Busgeld zu hoch ist (wofür hat man Rechtschutz ;o) ).

Also als Belästigung können sie es schonmal nicht abtun, denn um als Lärmbelästigung zu gelten, muss die Musik einen bestimmten Lautstärkegrad über eine fest definierte Zeit lang halten. Wenn Du durch die Stadt fährst oder auch mal kurz an der Ampel hälst, kann davon nicht die Rede sein.

Wie es aber ist von wegen Aufmerksamkeitsstörung oder so.. wenn sie mir das vorwerfen, würd ich gegen angehen. Denn DAS müssen sie erstmal individuell bei mir beweisen, sowas kann man nämlich nie global sagen. Schliesslich konzentriert sich der Eine bei Musik besser als ohne. wohingegen ein Anderer komplette Ruhe braucht.

Zitat Mundstuhl: A*****LECKEN
;o)

Es gibt eine vorgeschriebene Größe für die Reflektoren,wenn ich mich nicht irre sind deine wirklich zu klein.

Gruß

Zitat:

Aber bei den alten leuten musste aufpassen, die wollen einen immer gleich wegen ruhestörung anzeigen.

Hat bei mir schonmal wer probiert. Da ich hauptberuflich in der Musikbranche arbeite, kenne ich mich blöderweise mit Musikkram und den Musikrechten ganz gut aus.

Damit kam er nicht durch, guten Anwälten sei dank ;o)
Ruhestörung liegt nur vor, wenn die Ruhestörende Quelle in einer Ruhestörenden Zeitphase (z.B. Mittagsruhe) länger als XXX Minuten anhält (genaue Grenze kenne ich nicht - für's Auto war's aber genug, es sei denn Du stehst bei voller Mucke, mitten in der Nacht eine Ewigkeit auf nem Parkplatz). Das können sie garnicht beweisen ...

Zitat:

Original geschrieben von wacken


Es gibt eine vorgeschriebene Größe für die Reflektoren,wenn ich mich nicht irre sind deine wirklich zu klein.

Gruß

Das kann sein. Aber ohne Reflektoren kostets 15 Teuronen Strafe. Mehr dürfen sie ihm jetzt auch nicht abknöpfen.

Neben der nicht Aufmerksamkeit, die nicht beeinträchtigt werden darf, musst Du natürlich auch noch Feuerwehr und Polizei ausserhalb des Autos hören können! Ich würd als Feuerwehrmann die Axt rausholen wenn so ein kleiner Proll vor mir wegen seiner Musik die Sirene nicht hört und die Straße blockiert....

Also, vor einigen Tagen habe ich mal den ultimativen Test gemacht. Ich hatte das Glück an einer roten Ampel direkt neben der Rennleitung zu stehen.
Ich hab dann mal die Anlage mit dem fettesten Techno aufgedreht bis zum Anschlag. War mal gespannt was passiert.

Gar nix. Die haben mich weder angehalten noch sonst was gemacht, obwohl ich mit vollster Mucke ca. 1 min neben ihnen stand. (und meine Anlage ich schon sehr heftig)

Gruß Falaloa

Zitat:

Original geschrieben von Daedalus


Neben der nicht Aufmerksamkeit, die nicht beeinträchtigt werden darf, musst Du natürlich auch noch Feuerwehr und Polizei ausserhalb des Autos hören können! Ich würd als Feuerwehrmann die Axt rausholen wenn so ein kleiner Proll vor mir wegen seiner Musik die Sirene nicht hört und die Straße blockiert....

Bitte keine Vorurteile. Wenn jemand sein Geld in eine gescheite Musikanlage steckt, ist er noch längst kein Proll !

Meine Anlage ist schon heftigst laut. Hören tue ich da sowieso nichts mehr - aber 'n paar Augen hab ich noch im Kopf, wenn einer mit Blaulicht ankommt, hab ich den bisher schon immer gesehen ;o)

@Falaloa:

Naja was sollen sie auch machen. Die meisten haben keine Lust auf Streitigkeiten, somal Du das bescheuerte Busgeld bezahlst (oder auch nicht ..) und an der nächsten Häuserecke die Musik genauso laut aufdrehst. Das wissen die auch ;o)

Zitat:

Original geschrieben von AndyHawk


Bitte keine Vorurteile. Wenn einer sein Geld in eine gescheite Musikanlage steckt, ist er noch längst kein Proll !

Aber teils hat er recht, aufpassen muss man trotzdem.

Ich gucke bei lauter Musik öfter in Rück- und Seitenspiegel.

Prolls sind meiner Meinung nach diejenigen, die unbedingt jedem zeigen müssen wie toll sie doch sind.

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