Polizeikontrolle
Hallo alle zusammen.
So gestern Abend war es endlich soweit.
Bin nach 5 Jahren fahren mit U-Beleuchtung
das erste mal aufgehalten worden.
(Abgesehen vom See 25€ und dann gute fahrt)
Zuserst wollte er nur die Papiere nachdem ich das mit der Beleuchtung zugegeben hatte
(kann ja nicht mehr anders) ging es Weiter:
1 Motorhauebnverlängerung
2 Frontspoiler
3 Seitenschweller
4 Cup wing´s
5 Heckschürtze
6 Fegen
7 Distansen
und dann fing er auch noch
an meinen Riffelblechmatten zu merkern.
Nja eine Riesen Diskusion und ca. 1 1/2Stunden!! wollte er das Auto nicht mehr
stillegen. Naja er Prüft jetzt den Sachverhalt (geht nur darum ob ich die
Dinger Ausbauen muss oder eine Geldstrafe wie bei fahren mit Nebels bekomme)
Naja jetzt lasse ich das mal auf mich zukommen.
Hat irgendwer erfahrung damit?
eventuell ein Anwalt unter euch?
Mir ist klar das ich eigentlich nicht
im recht bin den kein E Prüfzeichen kein anbau am Auto.
Bin um jede Hilfe bzw. Anregung Dankbar
mfg
Waldi
58 Antworten
UBB ist nur erlaubt, wenn diese angeht, wenn eine Tür aufgemacht wird.
Gruß WarLord
Zitat:
Original geschrieben von the_WarLord
UBB ist nur erlaubt, wenn diese angeht, wenn eine Tür aufgemacht wird....
...allerdings nicht im Geltungsbereich der StVZO. Dort ist bereits die Montage einer UBB nicht zulässig.
Wenn das Teil keine E - Zulassung hat, oder?
Gruß WarLord
Jede Form von Ein- und Ausstiegsbeleuchtung muß weiß leuchten und für ne UBB gibts kein E-Prüfzeichen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Skipper4u.de
...und für ne UBB gibts kein E-Prüfzeichen...
...und somit ist eine (legale) Eintragung von vorn herein ausgeschlossen.
So jetzt weis ich genau über meine Strafe und die
"Blulights"Abhandlung verodnung bescheid :-)
Ich bekommen einen Mängelbescheid 2Std. Nachschulung und 20€
Da meine Unterbodenbeleuchtung unterhalb der Scheinweferunterkante und auch noch inderekt ist
Sind folgrende Verwahrnungssätze vorgeschalgen
Fahrer 10€
Fahrer und Halter des KFZ 20€
Bei vorsatz (d.h. z.B schon einmal Verwarnt deswegen)
Fahrer 20€
Fahrer und Halter des KFZ 40€ + ca.25€ Berabeitungsgebühr und 1Punkt
Das wichtige ist das das blueLight unterhalb der Scheinwerferunterkante ist.
Darüber erlischt die Betriebserlaubnis aufgrund der eindeutigen Siganlwirkung des KFZ.
z.B Polizei und Rettungsdienste mit Blaulicht überhalb der Scheinwerfer.
solche Leuchtmittel sind z.B. blaue Standlicht LED´s oder LED´s in den Spritzdüsen.
Aber Vorsicht auch eine Starke blaue Innenraumebleuchtung
(d.h. der Fahrgastraum erstrahlt in einem schönen blau grün gelb etc.)
fällt unter diese Regelung. Wenn die beleuchtung blitzt seid ihr eure BE auf jeden fall los.
Dann heist es Zwangsentstempelung neuer TÜV und anschliesend neue Zulassnung
und eventuell Ärger mit der Versicherung.
Und nichts desto trotz ist der Anbau aufgrund des fehlenden EPrüzeichens verboten.
Dieses ist nur eine Poitei Abhandlung bei grober Gefährung liegt es
im ermessenspielraum des Polizisten
Hoffe ich kann hier einigen Weiterhelfen.
mfg Wadli
Die Bullen haben heutzutage total einen an der Waffel!!!!
Habe auch ne blaue Unterbodenbeleuchtung. Diese geht allerdings nur bei ausgeschalteter Zündung und offener Tür an.
Sie ist durch einen DEKRA-Prüfer ohne Bestechung als Einstiegsbeleuchtung eingetragen und somit legal!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von rambo14
Die Bullen haben heutzutage total einen an der Waffel!!!!
Habe auch ne blaue Unterbodenbeleuchtung. Diese geht allerdings nur bei ausgeschalteter Zündung und offener Tür an.Sie ist durch einen DEKRA-Prüfer ohne Bestechung als Einstiegsbeleuchtung eingetragen und somit legal!!!!!!
Und wie das? Normaler Weise ist nur eine weiße Beleuchtung erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von rambo14
Die Bullen haben heutzutage total einen an der Waffel!!!!
Habe auch ne blaue Unterbodenbeleuchtung. Diese geht allerdings nur bei ausgeschalteter Zündung und offener Tür an. Sie ist durch einen DEKRA-Prüfer ohne Bestechung als Einstiegsbeleuchtung eingetragen und somit legal!!!!!!
Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich der Sicherheitstechnik oder des Zulassungsrechtes liegt.
Uuuuh man Leute. Kommt mal wieder runter.
Mich wundert, dass sich Leute hier überhaupt noch trauen zu fragen 🙄
Und das mit der erloschenen BE und Versicherungsschutz ist relativ. Im Zweifelsfall wird geprüft ob entsprechende Teile Auswirkung auf den Schadensvorfall haben.
Sicherlich nicht sooo prickelnd falsche Teile anzubauen, aber deshalb gleich den Moralapostel geben?!?
Ich dachte immer unser Behördenapparat ist bürokratisch, aber das hier...
Und ohne amtlich und notariell beglaubigte Urkunden und Gesetzestexte wird hier auch nichts wahr genommen..
Es gibt Vorschriften, die aber teilweise im Ermessen des Gutachters liegen.
Wenn die UBB nur im Stand und bei ausgeschalteter Zündung funktioniert kann sie u.U. auch legal eingetragen werden, da sie im Straßenverkehr halt passiv ist.
Zu der hier angetragenen Sache würde ich die Strafe schlucken, alles abbauen und den Fehler zugeben und es halt nicht wieder machen. So sind die Aussichten auf "Milde" am größten.
Senci
Zitat:
Original geschrieben von Sencillo
Wenn die UBB nur im Stand und bei ausgeschalteter Zündung funktioniert kann sie u.U. auch legal eingetragen werden, da sie im Straßenverkehr halt passiv ist.
Wie soll das legalisiert werden können ohne Bauartzulassung für die Leuchte?
Zitat:
Original geschrieben von rambo14
als Einstiegsbeleuchtung eingetragen und somit legal!!!!!!
Jetzt geht der Bullshit wieder los:
"Natürlich ist das erlaubt, hat ja eine E-Nummer!"
"Natürlich ist das erlaubt, nur nicht während der Fahrt!"
"Natürlich ist das erlaubt, aber nur wenn der Motor aus ist!"
"Natürlich ist das erlaubt, muss halt eingetragen sein!"
"Natürlich ist das erlaubt, muss halt als Einstiegsbeleuchtung geschaltet sein!"
*HeulGreinFlenn*
WIE OFT DENN NOCH?!
Zum Thema: Ich finde durchaus auch, das eine UBB nett aussieht. Aber auf den griechischen Inseln hab' gesehen, wie das Straßenbild aussieht, wenn jeder Zweite so ein Ding unter der Pseudo-Tuningmühle hat: Alles blinkt und leuchtet, es lenkt EXTREM ab.
Und aus.
Greetz,
MARV
Zum Glück werden Prüfer, die für derartige Teile Eintragungen vornehmen, in letzter Zeit konsequenter für ihre Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der StVZO zur Rechenschaft gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zum Glück werden Prüfer, die für derartige Teile Eintragungen vornehmen, in letzter Zeit konsequenter für ihre Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der StVZO zur Rechenschaft gezogen.
Nicht nur in letzter Zeit...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie soll das legalisiert werden können ohne Bauartzulassung für die Leuchte?
Habe eben nochmal meinen Schwager gefragt (Dekra Gutachter und Prüfer)
UBB kann zugelassen werden, wenn sie weiß ist und nur bei der Türöffnung ohne Zündung angeht.
Desweiteren muss sie vor "Bruch" geschützt werden, bzw darf kein Verletzungsrisiko darstellen.
Er sagt, am besten in den "Unterboden" einlassen und Plexiglas drumherum. Praktisch eher nicht möglich, aber theoretisch.
Aber wie dem auch sei... bleibt sachlich und hört auf alle immer nur draufzuhämmern!! Ist ja schlimm. Wie die Geier auf einen Kadaver 🙄
Standlicht + Nebler
Also am meisten muss ich mich einfach über Leute ärgern, die mit Standlicht und Nebelscheinwerfer herumfahren. Am Tag macht es absolut keinen Sinn, ausgenommen jemand denkt mit eingeschalteten Neblern lässig rüberzukommen *lol* und bei Nacht und noch schlimmer, nasser Fahrbahn glaubt man, dass einem eine Flutlichtanlage entgegenkommt, also bitte Leute lasst diesen sonderbarerweise immer beliebter werdenden Trend lieber an euch vorbeigehen!!!