Polizeikontrolle
Hallo alle zusammen.
So gestern Abend war es endlich soweit.
Bin nach 5 Jahren fahren mit U-Beleuchtung
das erste mal aufgehalten worden.
(Abgesehen vom See 25€ und dann gute fahrt)
Zuserst wollte er nur die Papiere nachdem ich das mit der Beleuchtung zugegeben hatte
(kann ja nicht mehr anders) ging es Weiter:
1 Motorhauebnverlängerung
2 Frontspoiler
3 Seitenschweller
4 Cup wing´s
5 Heckschürtze
6 Fegen
7 Distansen
und dann fing er auch noch
an meinen Riffelblechmatten zu merkern.
Nja eine Riesen Diskusion und ca. 1 1/2Stunden!! wollte er das Auto nicht mehr
stillegen. Naja er Prüft jetzt den Sachverhalt (geht nur darum ob ich die
Dinger Ausbauen muss oder eine Geldstrafe wie bei fahren mit Nebels bekomme)
Naja jetzt lasse ich das mal auf mich zukommen.
Hat irgendwer erfahrung damit?
eventuell ein Anwalt unter euch?
Mir ist klar das ich eigentlich nicht
im recht bin den kein E Prüfzeichen kein anbau am Auto.
Bin um jede Hilfe bzw. Anregung Dankbar
mfg
Waldi
58 Antworten
Zitat:
Würdest du mir noch sagen woher du diese Weisheit hast?
Ich war Beifahrer dei einem Kumpel der die gleichen Leuchten wie ich drunter hat.
Zur Information:
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Zitat:
Original geschrieben von Wadli
Dieses empfinde ich als totale Schikane und ignoriere dieses bzw. gehe das risko ein eine Strafe (die ich ja bald krieg (werd Sie euch auf alle Fälle mitteilen)) zu bekommen.
juhu, ab heute ignorieren wir alle gesetze, die wir als schikane empfinden! ab morgen wird rauben und morden legal, endlich!!
versteh des ganze eh net diese dinger sind seit jahren schon out und sahen selbst vor 2-3 jahren nicht toll aus, könnte mich für sowas gar net einsetzen.
so long izzo
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Zitat:
Original geschrieben von Wadli
Dieses kleine Stück Freiheit gönn ich mir und werde auch die Konsequenzen tragen.
Und wieder zu meiner Eigentlichen Frage zu kommen weiß jemand was aktuell darauf für eine Strafe steht?
Wadli
Bei soviel Uneinsichtigkeit (am besten noch auf der Polizeiwache vorgetragen) und "fortschreitendem anhaltendem Vorsatz",.....
Die "Konsequenzen" könnten auch für Dich irgendwann mal unangnehm und zu hart sein um sie wirklich tragen zu wollen.
Auch als "Mann von Freiheit"...
Darf man mal fragen wie alt du bist ?!
Zitat:
Original geschrieben von Wadli
Aber mir geht das zu weit ich habe noch von keinem Fall gehört in dem eine UBB an einem Unfall schuld war oder durch Sie verletzungen verursacht wurden. (Kennt einer jemanden der von einer Leuchte aufgespiest wurde?)
Wenn mann sich da einschränken lässt kommt das nächste Verbot und das nächste und wir wären wieder beim Tra ähh Einheitsauto.
Du kapierst es nicht oder?
Wenn du mit UBB rumfährst fährst du ohne ABE und somit ohne Versicherungsschutz. Also egal ob dein Unfallpartner von der Leuchte aufgespießt wird oder nicht, er wird nicht entschädigt dafür, weil deine Versicherung NICHT zahlt!!! Also bleiben die Kosten an dir hängen. Und nur mal als Beispiel:
Die Behandlung allein eines Beinbruchs (OP, Nachbehandlung, Einkommensverlust, etc...) kostet bis zu 80.000€ !!!
Leute wie du, die mit so einer egoistischen Gewissenlosigkeit ans Werk gehen, sind meiner Meinung nach eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
das hört sich ja alles toll an, aber das sind alles so Sachen die auch auf anderes zutreffen können, denn
wenn man einen Lamborghini oder irgendein Auto sieht, was man hier nicht so oft sieht und was einem gefällt, dann lenkt das auch ab (erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren).
Wegen dem blenden dürfte es auch keien Lichtreklame in Städten geben, denn bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
Da gibt es bestimmt noch mehr, also ist das wohl mal wieder so was wo man ewig drüber streiten kann. Aber mal ehrlich. In bezug auf Tuning, Styling und optische Veränderungen gibt es in diesem Land wohl ziemlich viele Gesetze, die einfach nur schwachsinnig sind. Das ist einfach wieder typisch Deutschland, wo man ja für jeden Scheiß ein Gesetz braucht.
In anderen Ländern gehts doch auch so, also was soll das hier immer? es mag sein, dass es einige Gesetze gibt, die auch Sinn machen. Wenn man jetzt z.B. nen Motorumbau macht und die Bremsanlage, Karosse oder sonst was ist dafür nicht ausgelegt, dann find ich es sinnvoll das zu überprüfen, aber solange es Dinge sind, die keinem anderen schaden können, braucht es doch normalerweise keinen interessieren, was man an seinem Auto so macht...
So ist eben meine Meinung (nicht nur meine), nur hier muss man sich eben an die (teilweise verpeilten) Gesetzte halten...
Du kannst aber Lamborghini nicht verbeiten so ein "tolles" Auto zu bauen, sehr wohl aber Hans Rüdiger der um die Ecke wohnt eine UBB an sein Auto zu schrauben.
Und über Sinn oder Unsinn zu streiten ist hier fehl am Platz, vieles ist unsinnig und falsch in Deutschland, ändern kann man es trotzdem nicht auch wenn man Bußgeldbescheide bekommt.
@skipper4u.de: Ich denke eher dass die Versicherung unter Vorbehalt zahlt und das Geld dann einklagt beim "Übeltäter". Oder weißt du das sicher?
Zitat:
Original geschrieben von MCR84
Wegen dem blenden dürfte es auch keien Lichtreklame in Städten geben, denn bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
Umso wichtiger, das man ein Auto nicht mit einer Leuchtreklame verwechselt. 😁
Ne, mal im Ernst. Es gibt sicher einige schwachsinnige Gesetze aber welchen Sinn der Einzelne darin sieht ist egal. Dran halten müssen sich alle.
@toxic21
Ich denke, wie die Versicherung das im Einzelfall handhabt hängt von der Kulanzbereitschaft der Versicherung selbst ab.
Zitat:
Original geschrieben von Skipper4u.de
Umso wichtiger, das man ein Auto nicht mit einer Leuchtreklame verwechselt. 😁
Ne, mal im Ernst. Es gibt sicher einige schwachsinnige Gesetze aber welchen Sinn der Einzelne darin sieht ist egal. Dran halten müssen sich alle.
Ja das Auto und ne Lichtreklame sollte man nicht verwechseln, das stimmt wohl 😁
ich meinte das ja nur als Beispiel weil das ja auch auf die Straße blenden kann, teilweise auch extremer als so ein bisschen Licht unter nem Auto...
Und das mit den Gesetzen ist wohl (warum auch immer in so einem Umfang wie hier) so...
Zitat:
Original geschrieben von toxic21
Ich denke eher dass die Versicherung unter Vorbehalt zahlt und das Geld dann einklagt beim "Übeltäter". Oder weißt du das sicher?
An das Opfer wird von der Versicherung entsprechend gezahlt.
Jedoch wird sie die Kosten im Anschluss bei ihrem vermeintlichen Versicherungsnehmer/UBB-Fahrer einfordern ....ihn in Regress nehmen heisst das !
Sinngemäß meinte ich das damit 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wadli
Aber mir geht das zu weit ich habe noch von keinem Fall gehört in dem eine UBB an einem Unfall schuld war oder durch Sie verletzungen verursacht wurden. (Kennt einer jemanden der von einer Leuchte aufgespiest wurde?)
Du musst etwas weiterdenken...
Irgendwann hat dann jedes zweite Pickelgesicht im dichtbefahrenen Stadtgebiet eine UBB. Ueberall schillert und pulst es Einem blau, gruen, lila usw. in die glotzer. Wer erkennt da noch auf Anhieb ein Notarztblaulicht oder ne weiter entfernte Ampel?
Zitat:
Original geschrieben von VectrapilotGT
Irgendwann hat dann jedes zweite Pickelgesicht im dichtbefahrenen Stadtgebiet eine UBB. Ueberall schillert und pulst es Einem blau, gruen, lila usw. in die glotzer. Wer erkennt da noch auf Anhieb ein Notarztblaulicht oder ne weiter entfernte Ampel?
Ja.
Genau das will der Gesetzgeber mit seiner Restriktivität verhindern.