Polizeikontrolle

VW Golf 6 (1KA/B/C)

hy Liebe Forum-Mitglieder!
mein thema hat deshalb den namen bekommen da ich heute eine etwas andere art von polizeikontrolle hatte!
vorab sei gesagt ich bin aus österreich da sind die regel ein wenig anders was reifengröße dimension etc. betriftt.
doch ich wollte mal an euch dazu fragen stellen vll ist ja jemand hier der sich mit so etwas auskennt!

ALSO:
bin heute aufgehalten worden...polizeikontrolle...führerschein...zulassungschein...alles ok...verbandskasten dreieck warnweste...alles da...ok...so gibt mir wieder alles...ich steig ein...und ein lautes halt ertönt von der seite...!
reifenkontrolle!?!?! ein mann der typisierungsstelle so und so begutachtete meine reifen u felgen...
nun ich musste schon fast lachen da dieser mit maßstab und so weiter rumgefuchtelt hat...jedenfalls
ich habe bereifung!!! 225 45 17 für einen 110psigen GOLF !!! ich bin vor kurzen mit dem selben modell 80 ps gefahren der die gleiche dimension drauf hatte!!!
jednfalls musste ich meinen zulassungschein zücken und jetzt passt auf steht nix drin von dieser dimension
nicht einmal 17 zollerrrr???? ich meine ich bin immer davon ausgegangen dass dieses standard bei so einem auto ist...anscheinend wohl nicht..!?!? Naja jetzt sagt der zu mir passen sie auf sie müssen andere dimensionen benutzen und ICH!?! ja aber bei solch einer größe wird das doch kein problem sein...er daraufhin...=> JAA dann halt typisieren lassen...??
WASSSSS???? 17 zoller typisieren lassen bei einem golf !?!?
najaa er hat mich schließlich mit einer ermahnung weiter ziehen lassen da ich einsichtig war jedoch weiß ich jetzt nicht was ich tun soll!??!
lg

Beste Antwort im Thema

Hoffentlich musst Du Dir nicht die ausufernde Benutzung von Satzzeichen typisieren lassen...*g*

Gruß,

Micha

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dann mueste der grüne auch wissen das es egal ist ob da 195 oder 225 drinn steht🙂

Hallo,

soweit ich weiß, gilt in Österreich folgendes:

Sofern es sich nicht um Orginal Fahrzeughersteller-Felgen, für genau das Fahrzeug, handelt müssen die Felgen eingetragen werden.
Es ist egal ob diese Felgen/Reifen Dimension im Zulassungsschein/Typenschein steht oder nicht oder ob ein TÜV Gutachten bzw. eine ABE vorliegt, eine Eintragung ist in jedem Fall notwendig.

d.h. für den TE => Eintragen lassen => Ein mitführen von irgendwelchen Gutachten reicht nicht aus

sg

David

Zitat:

Original geschrieben von davidtlr


Sofern es sich nicht um Orginal Fahrzeughersteller-Felgen, für genau das Fahrzeug, handelt müssen die Felgen eingetragen werden.

Das kann eigentlich nicht sein.

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers dient dem Abbau von bürokratischen Hemmnissen und der Vereinfachung bei der Fahrzeugausrüstung innerhalb der EU.

Die Bescheinigung definiert EU-weit für jeden Fahrzeugtyp einheitliche Beschaffenheitsanforderungen (z.B. für Felgen und Bereifung) und beruht auf einer EU-Richtlinie, die zwingend von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umgesetzt und somit akzeptiert werden muß.

Das bedeutet: eine qualitativ geprüfte Felge der passenden Dimension (Breite, Lochkreis, ET, Durchmesser) nebst passender Bereifung darf nicht in einem Mitgliedsstaat (D) anstandslos gelten und in einem anderen (A) nicht.

Die Gutachten werden ja anerkannt, eintragen muss man die Felgen/Reifenkombination jedoch trotzdem.

Klingt komisch, ist aber in Österreich so.

Zitat:

Original geschrieben von davidtlr


Die Gutachten werden ja anerkannt, eintragen muss man die Felgen/Reifenkombination jedoch trotzdem.

Klingt komisch, ist aber in Österreich so.

Zu jeder Felge, die man in D (und in A vermutlich auch) mit Gutachten Kauft steht auch im Gutachten, ob, wann und warum eine Eintragung notwendig ist. Im Zweifel guck also einfach mal in dein Gutachten.

Bei der Prüfung durch den TÜV etc. get es u.a. auch darum, ob die Tragfähigkeit der Rad/Reifen-Kombi für das Fahrzeug ausreicht, und ob das bei der Felge X vom Hersteller Y zutrifft weiß VW doch nicht - die Bescheinigung gilt nur für die Serienbereifungen.

Zitat:

Original geschrieben von davidtlr


Hallo,

soweit ich weiß, gilt in Österreich folgendes:

Sofern es sich nicht um Orginal Fahrzeughersteller-Felgen, für genau das Fahrzeug, handelt müssen die Felgen eingetragen werden.
Es ist egal ob diese Felgen/Reifen Dimension im Zulassungsschein/Typenschein steht oder nicht oder ob ein TÜV Gutachten bzw. eine ABE vorliegt, eine Eintragung ist in jedem Fall notwendig.

d.h. für den TE => Eintragen lassen => Ein mitführen von irgendwelchen Gutachten reicht nicht aus

sg

David

der kandidat hat 100 Punkte

vollkommen RICHTIG !

Zitat:

Original geschrieben von Qoses



Zitat:

Original geschrieben von davidtlr


Hallo,

soweit ich weiß, gilt in Österreich folgendes:

Sofern es sich nicht um Orginal Fahrzeughersteller-Felgen, für genau das Fahrzeug, handelt müssen die Felgen eingetragen werden.
Es ist egal ob diese Felgen/Reifen Dimension im Zulassungsschein/Typenschein steht oder nicht oder ob ein TÜV Gutachten bzw. eine ABE vorliegt, eine Eintragung ist in jedem Fall notwendig.

d.h. für den TE => Eintragen lassen => Ein mitführen von irgendwelchen Gutachten reicht nicht aus

sg

David

der kandidat hat 100 Punkte

vollkommen RICHTIG !

Das mag wohl richtig sein, doch diese Felgen die ich oben habe sind im Rahmen des erlaubten so brauchen diese keine Eintragung! Im Gutachten steht dasselbe geschrieben. Bei der Kontrolle hat der Polizist eben nur meine Reifendimension bemängelt und gemeint diese dimension muss im Zulassungsschein eingetragen werden!!!

Wegen solchen Irsinn wärs nicht schlecht bei euch in D zu leben 😉! dann würd mir so einiges erspart bleiben.😉

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