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Polizeikontrolle

Themenstarteram 17. August 2010 um 15:36

hy Liebe Forum-Mitglieder!

mein thema hat deshalb den namen bekommen da ich heute eine etwas andere art von polizeikontrolle hatte!

vorab sei gesagt ich bin aus österreich da sind die regel ein wenig anders was reifengröße dimension etc. betriftt.

doch ich wollte mal an euch dazu fragen stellen vll ist ja jemand hier der sich mit so etwas auskennt!

ALSO:

bin heute aufgehalten worden...polizeikontrolle...führerschein...zulassungschein...alles ok...verbandskasten dreieck warnweste...alles da...ok...so gibt mir wieder alles...ich steig ein...und ein lautes halt ertönt von der seite...!

reifenkontrolle!?!?! ein mann der typisierungsstelle so und so begutachtete meine reifen u felgen...

nun ich musste schon fast lachen da dieser mit maßstab und so weiter rumgefuchtelt hat...jedenfalls

ich habe bereifung!!! 225 45 17 für einen 110psigen GOLF !!! ich bin vor kurzen mit dem selben modell 80 ps gefahren der die gleiche dimension drauf hatte!!!

jednfalls musste ich meinen zulassungschein zücken und jetzt passt auf steht nix drin von dieser dimension

nicht einmal 17 zollerrrr???? ich meine ich bin immer davon ausgegangen dass dieses standard bei so einem auto ist...anscheinend wohl nicht..!?!? Naja jetzt sagt der zu mir passen sie auf sie müssen andere dimensionen benutzen und ICH!?! ja aber bei solch einer größe wird das doch kein problem sein...er daraufhin...=> JAA dann halt typisieren lassen...??

WASSSSS???? 17 zoller typisieren lassen bei einem golf !?!?

najaa er hat mich schließlich mit einer ermahnung weiter ziehen lassen da ich einsichtig war jedoch weiß ich jetzt nicht was ich tun soll!??!

lg

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2010 um 15:47

Hoffentlich musst Du Dir nicht die ausufernde Benutzung von Satzzeichen typisieren lassen...*g*

Gruß,

Micha

21 weitere Antworten
21 Antworten

Du musst eine EG-Übereinstimmungserklärung vom Händler haben, da stehen alle Daten des Autos... sowie zulässige Reifengrössen drin. Auch die Polizei hat das im PC ;)

Falls du keine hast, frag den :)

Ps. Da sieht man wieder, wie toll dieses neue System ist... ohne genaue Angaben in der KFZ-Zulassung:rolleyes:

Nächstes Mal die EG-Übereinstimmungsbescheingung vorzeigen.

btw. Waren das Original VW Alufelgen?

am 17. August 2010 um 15:45

Hi,

dein Beitrag ist leider schlecht zu lesen. Ich fasse kurz zusammen:

Du bist in eine Polizeikontrolle geraten. Dort hat man deine Felgengröße und Bereifung bemängelt.

Was du nicht schreibst ist, ob dies Serienbereifung ist oder ob du andere Felgen drauf hast.

Zumindest bei uns in D kannst du andere Felgen fahren, wenn diese entweder im Fahrzeugschein eingetragen sind oder eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für das Fahrzeug besitzen. Soweit zumindest mein Kenntnisstand.

Wenn du Serienmäßig unterwegs warst würde ich ab zum Händler und das klären.

Grüße

Hexsler

edit:

ohja...die Papiere haben sich ja geändert....siehe oben.

Ich gehe mal davon aus, dass Österreich nicht aus der EU ausgetreten ist ;)

 

In der Golf VI:  EWG Unbedenklichkeitsbescheinigung (CoC) stehen folgende Reifengrößen Felgengrößen / Einpresstiefe

185/70 R15 5.5Jx15 ET47

195/65 R15 6 Jx15 ET47

6.5Jx15 ET50

205/55 R16 6.5Jx16 ET50

205/50 R17 M+S 6Jx17 ET48.5

205/55 R16 M+S 6Jx16 ET50

225/40 R18 7.5Jx18 ET51

225/45 R17 7Jx17 ET54

7.5Jx17 ET51

 

DIese Bescheinigung kannst du dir von deinem :) holen und mitführen

 

Ich hoffe dir ist damit wohler :)

am 17. August 2010 um 15:47

Hoffentlich musst Du Dir nicht die ausufernde Benutzung von Satzzeichen typisieren lassen...*g*

Gruß,

Micha

Zitat:

Original geschrieben von Bahrny

Ich gehe mal davon aus, dass Österreich nicht aus der EU ausgetreten ist ;)

In der Golf VI:  EWG Unbedenklichkeitsbescheinigung (CoC) stehen folgende Reifengrößen Felgengrößen / Einpresstiefe

185/70 R15 5.5Jx15 ET47

195/65 R15 6 Jx15 ET47

6.5Jx15 ET50

205/55 R16 6.5Jx16 ET50

205/50 R17 M+S 6Jx17 ET48.5

205/55 R16 M+S 6Jx16 ET50

225/40 R18 7.5Jx18 ET51

225/45 R17 7Jx17 ET54

7.5Jx17 ET51

DIese Bescheinigung kannst du dir von deinem :) holen und mitführen

Ich hoffe dir ist damit wohler :)

EDIT

15" nicht beim grossen TSI, GTI, GTD (Mind. 16")

16" nicht beim R (Mind. 17")

18" Nur wenn 18" werkseitig montiert sind.

Zitat:

Original geschrieben von golfer_20

hy Liebe Forum-Mitglieder!

mein thema hat deshalb den namen bekommen da ich heute eine etwas andere art von polizeikontrolle hatte!

vorab sei gesagt ich bin aus österreich da sind die regel ein wenig anders was reifengröße dimension etc. betriftt.

doch ich wollte mal an euch dazu fragen stellen vll ist ja jemand hier der sich mit so etwas auskennt!

ALSO:

bin heute aufgehalten worden...polizeikontrolle...führerschein...zulassungschein...alles ok...verbandskasten dreieck warnweste...alles da...ok...so gibt mir wieder alles...ich steig ein...und ein lautes halt ertönt von der seite...!

reifenkontrolle!?!?! ein mann der typisierungsstelle so und so begutachtete meine reifen u felgen...

nun ich musste schon fast lachen da dieser mit maßstab und so weiter rumgefuchtelt hat...jedenfalls

ich habe bereifung!!! 225 45 17 für einen 110psigen GOLF !!! ich bin vor kurzen mit dem selben modell 80 ps gefahren der die gleiche dimension drauf hatte!!!

jednfalls musste ich meinen zulassungschein zücken und jetzt passt auf steht nix drin von dieser dimension

nicht einmal 17 zollerrrr???? ich meine ich bin immer davon ausgegangen dass dieses standard bei so einem auto ist...anscheinend wohl nicht..!?!? Naja jetzt sagt der zu mir passen sie auf sie müssen andere dimensionen benutzen und ICH!?! ja aber bei solch einer größe wird das doch kein problem sein...er daraufhin...=> JAA dann halt typisieren lassen...??

WASSSSS???? 17 zoller typisieren lassen bei einem golf !?!?

najaa er hat mich schließlich mit einer ermahnung weiter ziehen lassen da ich einsichtig war jedoch weiß ich jetzt nicht was ich tun soll!??!

lg

Das nächste Mal sollte der TE die Satzzeichen besser setzen bzw. mit (richtiger) Kommasetzung würde sich der Text einfacher lesen lassen ;)

Hat ja Glück, dass ein A einen A kontrolliert hat, stell mir vor ein A hätte einen D kontrolliert;-)

Grüß Peter

Themenstarteram 17. August 2010 um 16:06

entschuldigt bitte meine vorige schreibweise;)

Wahrscheinlich noch die Aufregung von dieser Kontrolle!!!

Also herzlichen DANK erstmals für die Antworten.!

Nun gut. Meine Reifendimension am Auto beträgt nun 225 45 17, die felgen sind nicht original dennoch mit einem gutachten für mein auto belegt!

Jedenfalls steht in meinem Zulassungsschein nichts von dieser dimension geschrieben!

Bei meinem Felgenkauf habe ich meinen :-) deshalb aufmerksam gemacht, und er meinte dies sei kein Problem da diese dimension bei meinem modell ohnehin zulässig ist.

Naja der Polizist meinte hingegen dieses soll im Zulassungsschein drin stehen!?!?

Also nochmals eine frage an euch..soll ich so ein Dokument ausdrucken und im Auto mitführen und bei der nächsten kontrolle ist das dann kein problem mehr!?

hach wegen einer solchen reifendimension so einen aufstand seitens der Polizei :-/ mannomann

lg

Zitat:

Original geschrieben von golfer_20

Also nochmals eine frage an euch..soll ich so ein Dokument ausdrucken und im Auto mitführen und bei der nächsten kontrolle ist das dann kein problem mehr!?

Ja

Zitat:

 

Nun gut. Meine Reifendimension am Auto beträgt nun 225 45 17, die felgen sind nicht original dennoch mit einem gutachten für mein auto belegt!

Die Frage hast du dir schon selber beantwortet. Wenn es für die Felgen ein Gutachten gibt müssen sie auch in die Papiere eingetragen werden. Das hat mit der Bereifung erstmal nix zu tun sondern mit dem Aufbau der Felge. Also Breite/Größe/ET... Da weicht die Felge dann von den originalen oder denen die in der EWG Bescheinigung drin stehen ab!

Die Eintragung kostet auf jeden Fall weniger als die Strafe die du bekommen hättest. Ausserdem... und das ist wohl das wichtigste, kann deine Versicherung dir im Schadenfall die Leistung verweigern weil du ohne Versicherungsschutz fährst.

Also ab zum TÜV oder DEKRA oder etc...

Gruss

Pfeiffer

Bei uns in D ist die Rennleitung auch manchmal etwas genauer. Du scheinst aber auf einen nicht allzu sicheren Kontrolleur getroffen zu sein, sonst würde man hier in D einen Termin zur Nachprüfung bekommen.

Druck dir diese Bescheinigung aus und du hast deine Ruhe ;)

schau doch mal was in deiner zulassungsbesch. bei erläuterung 15.1-15.3 steht :)

Themenstarteram 17. August 2010 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von hunter2506

schau doch mal was in deiner zulassungsbesch. bei erläuterung 15.1-15.3 steht :)

"Jedenfalls steht in meinem Zulassungsschein nichts von dieser dimension geschrieben!"

hab ich schon ^^ aber danke :-P

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