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Polizeikontrolle auf der Autobahn

Themenstarteram 20. Februar 2011 um 19:21

Hallo,

wurde heute auf der autobahn von der polizei angehalten "bitte folgen", da ich auf 120er mit 150km/h gefahren sein soll. Auf jedenfall meinten die netten Polizistinnen, weshalb ich so schnell fahren würde und ich habe gesagt, dass meine freundin etwas krank wäre.

Sie haben dann den führerschein und fahrzeugpapiere mit ins auto genommen und haben mir nur noch gesagt, dass ich mehr auf die verkehrsregeln achten solle.

Ich frage mich nur, ob die etwas eingetragen haben oder so. Oder bekomme ich noch einen brief?

Beste Antwort im Thema

frag doch mal bei VOX nach, die nehmen jeden sonntag solche unverantwortlichen raser wie dich hoch...

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Da nur du anwesend wars, kannst nur du deine Frage beantworten. Bei 150km/h verbleiben 22km/h vorwerfbar.

Bedeutet 93,50Euro nit Gebühren, 1 Punkt und keine Probezeitmaßnahmen.

Gruß

Frank

frag doch mal bei VOX nach, die nehmen jeden sonntag solche unverantwortlichen raser wie dich hoch...

Wird wohl nur eine mündliche Verwarnung gewesen sein, ohne Provida Fahrzeug mit Beweisvideo  liegt die Toleranz bei 20 % vom Tachowert.

 

Vermeide (bei solchen mündlichen Begegnungen:D )mit den Beamten irgendwelche Rechtfertigungen, sie könnten dir durch falsche Aussagen  "Vorsätzliches Handeln " unterstellen, so das eine Verdoppelung des Bussgeldes drohen kann.

 

Du bist nicht zu einer Aussage ( Ausrede) " Meine Schwester ist Krank" gezwungen das kann dir zur last gelegt werden, das ist dumm und unnötig sich selbst zu belasten.

Mit deinen 150 km/h könntest du im Bereich der Messtoleranz der Beamten gewsesen sein wenn diese über keine Aufzeichnung verfügen, deswegen versuchen sie dir dieses anhand von Aussagen die du nicht nicht machen solltest dieses  herauszufinden.

 

 

 

 

Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nach- oder Vorausfahren mit einem Fahrzeug ohne Videogerät oder ohne geeichtem Tachometer (Schätzverfahren) sind besondere Bedingungen einzuhalten.

Bei dem im Polizeifahrzeug abgelesene Tachowert ist ein Toleranzabzug von 20 % vorzunehmen und die Messstrecke muss bei einer Geschwindigkeit über 90 km/h mindestens 500 m lang sein (OLG Celle, 211 Ss 34/04).

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

keine Probezeitmaßnahmen.

Von wegen. Nachschulung ist angesagt ;)

Zitat:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch

aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens

lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

 

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

 

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.

Wichtig ist, ob die 150 km/h vorwerfbar sind, oder noch eine Toleranz abgezogen wird...

wenn es die Nettogeschwindigkeit sein sollte, dann sind es eben 30km/h zu schnell.

Die Polizei zieht im übrigen keinen Nutzen aus Willkürmaßnahmen, aber ich schätze mal, dass Du tatsächlich 150 km/h gefahren bist und sie Dir eine "Zeitstrafe" auferlegt haben, weil nach Abzug der Toleranzen (20% bei nicht justierten Tacho) nur noch 120 km/h übrig bleiben - wenn Du vom Äußeren vielleicht einem gewissen Personenkreis zugeordnet werden kannst, dann wurdest Du eben nur kontrolliert mit dem Anhaltegrund: Geschwindigkeitsübertretung.

Warum hast du die Beamten vor Ort nicht gefragt ob und wenn ja was auf dich zukommt?

Stattdessen wird lieber im Internet ein Beitrag erstellt, und um Mutmaßungen gebeten, obwohl dir keiner hier die richtige Antwort liefern kann, da du a) nicht schreibst, ob Provida (=Videowagen, idR wird dem Beschuldigten das Video vor Ort gezeigt) oder normaler Streifenwagen, b) ob du belehrt wurdest, c) ob dir ein konkreter Verstoß vorgeworfen wurde oder d) ob ggf. nur eine mündliche Verwarnung ausgesprochen wurde, denn das hier

Zitat:

und haben mir nur noch gesagt, dass ich mehr auf die verkehrsregeln achten solle.

deutet darauf hin. Zumal schon viel Blödheit oder Blindheit Unaufmerksamkeit oder Dreistheit dazugehört, einen hinterherfahrenden Streifenwagen nicht zu erkennen oder zu ignorieren. Naja wie auch immer, ich gehe mal davon aus, dass du lediglich mündlich verwarnt wurdest und nichts kommen wird. Denn die Toleranzen beim Hinterherfahren sind so hoch (bis zu 20%), so dass keine vorwerfbare Geschwindigkeit übrig bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von f10-530d

Warum hast du die Beamten vor Ort nicht gefragt ob und wenn ja was auf dich zukommt?

Das frage ich mich auch.

In solchen Situationen sollte man als Beschuldigter keine Bescheidenheit an den Tag legen und Klartext reden.

Dabei natürlich immer höflich bleiben und darauf achten, keine Aussagen zu tätigen die einen selbst belasten könnten (wie schon weiter oben angedeutet).

Er ist nur Betroffener einer Ordnungwidirigkeit (wenn überhaupt). Man kann nur Beschuldigter sein, wenn man eine Straftat begeht.

Okay, mit den korrekten Begrifflichkeiten komme ich schon mal durcheinander...;)

Allerdings sollte man schon darauf achten, was man in solchen Situationen von sich gibt...;)

Zitat:

Original geschrieben von oemern

Oder bekomme ich noch einen brief?

da hilft nur abwarten und tee trinken...möglich ist es durchaus...

Themenstarteram 20. Februar 2011 um 22:55

Ich gebe euch recht, ich hätte fragen sollen, aber das ging so schnell, dass ich es vergessen habe bzw. haben sich die beamtinnen auch nicht dazu geäußert also dachte ich mir, dass die ein auge zugedrückt haben.. war schließlich meine 1.kontrolle..

 

In Deutschland, abends, mitten auf einer unbeleuchteten Autobahn, wo man es eilig hat, schaut man sich ja auch um, wo ein streifenwagen fährt. Ich habe es gar nicht bemerkt..

Es wurde mir gesagt:

"Führerschein und Papiere bitte"

"Wem gehört das Auto, Herr ....?" -Meinem Vater.

"Sie sind (angeblich) "durchgehend" bei einem Tempolimit von 120 mit 150km/h gefahren, obwohl mehrfach das tempolimit beschildert wurde"

Dass ich so schnell unterwegs war, ist mir wirklich nicht aufgefallen, also habe ich gesagt: "echt? mit 150?"

"Ja, war es Ihnen nicht bewusst? Sie haben es wohl eilig. Sie sind uns schon auf der Autobahnkreuzung aufgefallen, wo Sie noch knapp vor der durchgezogenen Linie gefahren sind. Außerdem fuhren Sie durchgehend auf der linken Spur, in Deutschland herrscht Rechtsfahrgebot"

"Meine freundin ist etwas krank, deshalb"

Dann haben die die papiere ins auto genommen und nach ein paar minuten zu mir gekommen.

"bitte, die papiere. Achten Sie demnächst auf das Tempolimit"

 

Es war kein Zivilwagen, sondern ein ganz normaler Streifenwagen. Ich weiß ja nicht, ob die eine Videoaufnahme haben oder nicht. Was haben die mit den Papieren gemacht? Gibt es ein Register o.ä. in den ich event. eingetragen wurde?

Zitat:

Original geschrieben von oemern

Was haben die mit den Papieren gemacht?

die haben geprüft ob führerschein und fahrzeugschein echt sind und ob du bzw. das auto zur fahndung ausgeschrieben sind...

Vergiss das einfach und halte Dich in Zukunft an das Rechtsfahrgebot und Limit.

Die Cops hier sind Menschen und keine Roboter. Ich war auch mal jung und hab mir das eine oder andere geleistet. Bin nie unfair behandelt worden.

Mich haben se vor gut 17 Jahren mal gefilmt. Da war die Kamera noch auf einem Holzstativ zwischen den Sitzen befestigt..., klar, ich hab meine Strafe bekommen..., aber die ist nicht so hoch ausgefallen wie sie hätte sein können. Einfach entspannt bleiben und Dir das zu Herzen nehmen was die Beamten gesagt haben :)

Themenstarteram 20. Februar 2011 um 23:23

Ja daraus habe ich gelernt, ich hoffe es bleibt nur bei der mündlichen verwarnung..

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