Polizeikontrolle auf der Autobahn

Hallo,
wurde heute auf der autobahn von der polizei angehalten "bitte folgen", da ich auf 120er mit 150km/h gefahren sein soll. Auf jedenfall meinten die netten Polizistinnen, weshalb ich so schnell fahren würde und ich habe gesagt, dass meine freundin etwas krank wäre.
Sie haben dann den führerschein und fahrzeugpapiere mit ins auto genommen und haben mir nur noch gesagt, dass ich mehr auf die verkehrsregeln achten solle.

Ich frage mich nur, ob die etwas eingetragen haben oder so. Oder bekomme ich noch einen brief?

Beste Antwort im Thema

frag doch mal bei VOX nach, die nehmen jeden sonntag solche unverantwortlichen raser wie dich hoch...

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich kenn mich da nicht so aus, das letzte Mal wurde ich zu Zeiten der DDR gebeten zu blasen. Habe ich getan und gut wars.

Uih, das Du so einer bist hatte ich eigentlich nicht gedacht...

...aber danach hatte der Polizist sicherlich ein breites Grinsen im Gesicht, oder? 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich kenn mich da nicht so aus, das letzte Mal wurde ich zu Zeiten der DDR gebeten in die Tüte mit dem Röhrchen hinten dran zu blasen. Habe ich getan und gut wars.
Uih, das Du so einer bist hatte ich eigentlich nicht gedacht...
...aber danach hatte der Polizist sicherlich ein breites Grinsen im Gesicht, oder? 😁😁😁

So besser ? 😁

Ne umgekehrt war das ja wohl. Ins Röhrchen blasen und die Tüte war hinten dran.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ich kenn mich da nicht so aus, das letzte Mal wurde ich zu Zeiten der DDR gebeten in die Tüte mit dem Röhrchen hinten dran zu blasen. Habe ich getan und gut wars.
Uih, das Du so einer bist hatte ich eigentlich nicht gedacht...
...aber danach hatte der Polizist sicherlich ein breites Grinsen im Gesicht, oder? 😁😁😁
So besser ? 😁

Ne umgekehrt war das ja wohl. Ins Röhrchen blasen und die Tüte war hinten dran.

Du merkst schon, dass Du Deine Position nicht unbedingt verbessert hast, oder? 😁😁😁

Vorne ins Röhrchen geblasen und dahinter die Tüte....Ne ne, ich kann nicht mehr, Muhahahahaha

Zitat:

Original geschrieben von M-Power-V8



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


So besser ? 😁

Ne umgekehrt war das ja wohl. Ins Röhrchen blasen und die Tüte war hinten dran.

Du merkst schon, dass Du Deine Position nicht unbedingt verbessert hast, oder? 😁😁😁

Vorne ins Röhrchen geblasen und dahinter die Tüte....Ne ne, ich kann nicht mehr, Muhahahahaha

So war das halt früher, da gab es keine elektronische Kiste, da durfte man noch ins Röhrchen blasen.

Ach denk doch wa Du willst ! 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


So war das halt früher, da gab es keine elektronische Kiste, da durfte man noch ins Röhrchen blasen.

....und wie machst Du es heute, um einer schlimmen Strafe zu entgehen? 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ach denk doch wa Du willst ! 😁

Sowieso 😉😁

Aber vielen Dank für den Lacher des Morgens...so kann jeder Montag beginnen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Ach denk doch wa Du willst ! 😁

😁 Das einzig Schweinische am zweideutigen Geschwätz sind die Gedanken der Anderen.

Was hier teilweise für ein Quatsch bzgl. Blutentnahmen steht...um das mal klar zu stellen.

Allgemein zum §81a StPO der Körperlichen Untersuchung eines Beschuldigten.
-> Es muss nicht mitgeholfen werden, sie muss jedoch geduldet werden.

Es muss ein einfacher Tatverdacht vorliegen, sprich tatsächliche Anhaltspunkte einer verfolgbaren Straftat. Die Person muss Beschuldigtenstatus haben.
Dann wird der 81a in körperliche Untersuchungen und körperliche Eingriffe unterteilt.
Die Blutentnahme ist zweifelsfrei ein Eingriff (Grundrechtseingriff Art.2)
Diese muss durch einen approbierten Arzt der Humanmedizin nach den Regeln der ärztlichen Kunst ohne Einwilligung nur wenn gesundheitliche Nachteile nicht zu befürchten sind. (Der allgemeine Gesundheitszustand des Bs. und inwieweit die Beeinträchtigung über die Untersuchungsdauer hinaus auf das körperliche Wohlbefinden erheblich einwirkt)
Der Zweck der Maßnahme muss der Beweisführung dienen.
Anordnungsbefugnis grunsätzlich der Richter, bei Gefahr im Verzug STA und Polizei.
Zu beachtende Formvorschriften
- Bekanntgabe der Untersuchungsart
- Entnommene Blutproben NUR für das laufende Verfahren
- danach unverzüglich vernichten
- gleichgeschlechtliche Untersuchung
===> Verhältnismäßigkeit!!!!

So jetzt mal speziell auf die Straße.
Liefert ein Autofahrer durch sein Verhalten (rote Augen,kleine/große Pupillen, kaum Reaktionen auf Licht, schmatzen etc etc) oder durch vorheriges Verhalten (was durch eine Überprüfung der Personalien spätestens bekannt wird), oder durch im Auto liegende Medikamente,evtl. Drogenzubehör....dann ist ein Anhaltspunkt gegeben und die Person kann zur Blutentnahme zur Dienststelle sistiert werden. Ein Urintest kann ebenfalls angeboten werden, es ist jedoch kein Zwang diesen auch mitzumachen, jedoch kann bei Verweigerung die Person dann mit auf die Dienststelle zur Entnahme mitgenommen werden. Drogenvortests (Wischtests) werden so gut wie gar nicht mehr verwendet. Die Blutentnahme kann auch mittels Zwang durchgeführt werden.

Jetzt kommt das Thema Anordnungsbefugnis.
Stimmt die Person ein und ist Urteilsfähig, dann kann die Polizei anordnen.
Willigt die Person nicht ein, und es gibt keine Gründe für eine Eilanordnung, dann STA anrufen, die ruft Richter an, dieser ist erreichbar und ordnet die BE an. Ist er nicht erreichbar ordnet die STA an.
Liegt die BE außerhalb der richterlichen Erreichbarkeit und es gibt keinen Bereitschaftsdient (z.B. nachts) dann liegt Gefahr im Verzug vor und die Polizei ordnet die BE an.
Gibt es Gründe für eine Eilanordnung (mutmaßlicher Nachtrunk, generell Verdacht auf Drogenkonsum, BAK >1,1) dann kann die Polizei ebenfalls die BE anordnen.

Alles andere zu Körperverletzung im Amt....ist man nur ein wenig sicher in seinem Handeln und kennt die Rechtsgrundlagen, dann ist der Eingriff rechtmäßig und dort kann keine Klage erhoben werden.

Soll man einfach nicht bekifft oder unter Medikamenten Auto fahren, dann kommt es gar nicht erst soweit!!!!!!!

BTT:
Kann der TE mal berichten was (nicht) gekommen ist ?

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Die Blutentnahme ist zweifelsfrei ein Eingriff (Grundrechtseingriff Art.2)

Ich hatte die Links mit der

Zitat:

Alles andere zu Körperverletzung im Amt....ist man nur ein wenig sicher in seinem Handeln und kennt die Rechtsgrundlagen, dann ist der Eingriff rechtmäßig und dort kann keine Klage erhoben werden.

ja hier eingefügt. Von daher ganz deutlich: Die hatte ich

nur

deswegen hier gebracht, weil - wennauch nur im Nebensatz - bestätigt wurde, dass eine Blutentnahme

erstmal

eine Körperverletzung ist (was ja nicht jeder Poster glauben wollte ^^).

Zitat:

Alles andere zu Körperverletzung im Amt....ist man nur ein wenig sicher in seinem Handeln und kennt die Rechtsgrundlagen, dann ist der Eingriff rechtmäßig und dort kann keine Klage erhoben werden.

Siehe oben. Dann geht das schon klar!

Zitat:

Liefert ein Autofahrer durch sein Verhalten (rote Augen,kleine/große Pupillen, kaum Reaktionen auf Licht, schmatzen etc etc) oder durch vorheriges Verhalten (was durch eine Überprüfung der Personalien spätestens bekannt wird), oder durch im Auto liegende Medikamente,evtl. Drogenzubehör....dann ist ein Anhaltspunkt gegeben und die Person kann zur Blutentnahme zur Dienststelle sistiert werden.

Allein rote Augen würde ich mal für "verhandelbar" halten - Allergien sind IMHO für sich betrachtet kein Grund. 🙂

Zitat:

Jetzt kommt das Thema Anordnungsbefugnis.

Das, was Du dazu geschreiben hast, sehe ich nicht anders.

Zitat:

Soll man einfach nicht bekifft oder unter Medikamenten Auto fahren, dann kommt es gar nicht erst soweit!!!!!!!

Okay. Und am besten auch ohne Promille! 😉

kann ja garnicht sein2 Promille und dann Hände weg vom steuer?
ja sagt mal gehts noch?
2 Promilie und freihändigfahren das kann ja nur schief gehen....
Alex

Zitat:

Original geschrieben von Boxertreiber-Oder


kann ja garnicht sein2 Promille und dann Hände weg vom steuer?
ja sagt mal gehts noch?
2 Promilie und freihändigfahren das kann ja nur schief gehen....
Alex

Beifahrer übernimmt das Lenkrad? ;-)

notting

Hallo,

ich kann hier zwar gar nichts mehr nachvollziehen, ist glaub ich ein wenig off topic geworden, aber ich habe bis jetzt nichts erhalten 🙂

Nach einem halben Jahr dürfte auch nichts mehr kommen.
Im Gegensatz zur Meinung Einiger sind Polizisten auch nur Menschen und keine Maschinen.
Du dürftest dich halbwegs einsichtig gezeigt haben so das sie sich die Mühe einer Anzeige erspart haben. Unter Fahrverbot interessiert es die Autobahnpolizei eh nicht immer.
Sie haben dich rausgezogen,zusammengeschissen 😁, für ein schlechtes Gewissen gesorgt und das hat unter Umständen mehr bewirkt als ein Strafzettel.

Zitat:

Original geschrieben von PureBlack


Er ist nur Betroffener einer Ordnungwidirigkeit (wenn überhaupt). Man kann nur Beschuldigter sein, wenn man eine Straftat begeht.

Und auch dort ist man erst mit der Erhebung der öffentl. Klage der Beschuldigte, in den Schriftsätzen zuvor "nur" der Verdächtige.

Dennoch wissen wir alle, was gemeint ist, oder? Erbsenzählen lassen wir doch andere......

hoppla, sorry.... Doppelpost.....

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