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Polizei: Wo kommen Sie denn her?

Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 7:06

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.

Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.

Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.

Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.

Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.

Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.

Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?

Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.

Eine Antwort habe ich nicht bekommen.

Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.

Eine wichtige Sache würde übersehen:) dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.

Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.

Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?

Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.

Was soll der Blödsinn?

Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Oktober 2013 um 7:06

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.

Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.

Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.

Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.

Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.

Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.

Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?

Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.

Eine Antwort habe ich nicht bekommen.

Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.

Eine wichtige Sache würde übersehen:) dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.

Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.

Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?

Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.

Was soll der Blödsinn?

Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

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Zitat:

@Dr.Cyanide schrieb am 29. Februar 2016 um 23:19:27 Uhr:

Wenn du einen Post anklickst, verfärbt er sich und unten tauchen 4 kleine Symbole auf. Da auf die Sprechblase mit dem " klicken. Ist zumindest beim iPhone so.

DANKE.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Februar 2016 um 23:09:55 Uhr:

dachte ich mir schon :)

Ja klar, Pluspunkte sammeln ;-)).

 

Der zweite grüne Daumen ist übrigens von mir :-)

am 29. Februar 2016 um 22:25

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 23:20:31 Uhr:

Zitat:

@Dr.Cyanide schrieb am 29. Februar 2016 um 23:19:27 Uhr:

Wenn du einen Post anklickst, verfärbt er sich und unten tauchen 4 kleine Symbole auf. Da auf die Sprechblase mit dem " klicken. Ist zumindest beim iPhone so.

DANKE.

Gern geschehen :)

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 23:12:36 Uhr:

@pk79

Obwohl man es einem nicht verübeln kann, wenn er auf seine Rechte besteht. Wie hier schon gesagt wurde. Es kommt immer auf den Ton an. Und hier mache mit Sicherheit beide Seiiten Fehler.

Sicher ist das so. Auf der für meinen Bereich zuständigen Wache werde ich auch grundsätzlich erstmal kritisch beäugt, wenn ich mal wieder eine Sachbeschädigung mit Unfallflucht anzeigen muss. In den letzten Jahren war das im Schnitt jeden zweiten Monat der Fall. Ich bleibe immer freundlich, auch wenn ich diese Fragetechnik des bewusst falschen "Verstehens" schon als etwas nervend empfinde und es mich etwas ärgert, dass man zunächst einmal als potentieller "Falschanzeiger" o.ä. gesehen wird. Aber so läuft das halt. Die Polizisten, die ich schon häufiger damit behelligen musste, die mich also schon kennen, die lassen das inzwischen und holen einfach die Digicam und schauen sich den Schaden an, ggf. mit Tesa Anhaftungen sichern und dann rasch ein kurzes Protokoll + die Info, dass man ohne Splitter oder Zeugen eher nicht dahinter kommen wird. Das ist mir ja auch klar, aber ich zeige sowas grundsätzlich an. Man weiß ja nie wozu es gut sein kann.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 23:22:20 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Februar 2016 um 23:09:55 Uhr:

dachte ich mir schon :)

Ja klar, Pluspunkte sammeln ;-)).

Der zweite grüne Daumen ist übrigens von mir :-)

Ich muss nicht "schleimen" :) Kenne das aus allen denkbaren Perspektiven :)

hab auch mal gedrückt :D

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Februar 2016 um 16:13:39 Uhr:

Hallo, Golfschlosser,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 28. Februar 2016 um 16:13:39 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 28. Februar 2016 um 11:25:35 Uhr:

Sorry, aber so einfach ist das mit dem Gepäck durchwühlen auch wieder nicht, es sei denn, es liegen hier Verdachtsmomente vor.

stimmt so nicht.

In BW ist z. B. in den §§ 26, 29 und 30 PolGBW geregelt, wann Personen und Sachen auch ohne konkreten Verdacht durchsucht werden dürfen.

Ähnliches dürfte es in den anderen Bundesländern geben.

Viele Grüße,

Uhu110

Danke für diese Quellenangabe. Ich hoffe, daß alle Bundesländer vergleichbare Gesetze haben. Dadurch ist ist ein umfassender Schutz der Bürger vor Willkür und Schikane gegeben.

Verglichen mit diversen Polizeien unserer Nachbarländer sind deutsche Polizisten m/w die umgänglichsten und Bürgerfreundlichsten. Wie in jedem Beruf gibt es aber auch sog. "schwarze Schafe".

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 22:18:58 Uhr:

@Thraciel

Nein, der X-te muss nicht freudestrahlend begrüßt werden, aber wenn es mein Job ist, kann ich nicht einfach "genervt" sein. Ich bin im Vertrieb, kann am Ende eines langen Tages auch nicht den letzten Kunden anraunzen.

Och, alles schon erlebt. Und dummerweise muss ich mit so Leuten die meiner Firma Anlagen für Millionen verkaufen auch noch zusammenarbeiten.

Zudem ist der Polizist weder Dienstleister noch Bittsteller wenn er eine Kontrolle durchführt. Wahrt er einen distanzierten Ton (gerade bei jüngeren Beamten sicherlich empfehlenswert) mag das unterkühlt und z.T. auch unhöflich wirken aber mein Gott. Idioten gibts überall.

Zitat:

Zum Thema "Schutzbehauptung", s. meine Antwort an AS60. Bürger und die Exekutive sollten sich respektvoll und auf Augenhöhe begegnen, bis eine Seite Anlass gibt, davon abzuweichen.

Was glaubst du denn wie oft ein Beamter in seiner Karriere hört "Ich kann nicht pinkeln" weil derjenige den Drogentest verhindern möchte?

Nachdem ich auch unserer Polizei Effizienz und den Beamten positive Faulheit unterstelle machen die doch nicht mehr wie nötig.

Zitat:

In diesem Sinn auch zu "nix passiert", ich kann mir ja die Befragung ("Haben Sie Betäubungsmittel genommen ?" "Nein, noch nie !") auch sparen, wenn dem Ergebnis sowieso keine Beachtung geschenkt wird. Junge Leute auf dem Weg zum Festival sind eben alle potentiell drogensüchtig.

Der Schluss ist nicht zulässig. Vielleicht war dein Sohn schlicht ein wenig nervös ob der Kontrolle oder was weiß ich. Dem nächsten glaubt der Beamte die Story und dem übernächsten auch - obwohl der wirklich was genommen hat. Da bleibt ihm halt nur sein Bauchgefühl.

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Februar 2016 um 21:25:31 Uhr:

Das Fahren unter BTM ist eine Ordnungswidrigkeit, die keine Sicherstellung des Füherscheines zur Folge hat.

Hä? Laßt ihr die Bekifften dann weiterfahren?

Gruß Metalhead

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Februar 2016 um 23:33:51 Uhr:

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 23:22:20 Uhr:

 

Ja klar, Pluspunkte sammeln ;-)).

Der zweite grüne Daumen ist übrigens von mir :-)

Ich muss nicht "schleimen" :) Kenne das aus allen denkbaren Perspektiven :)

hab auch mal gedrückt :D

Machste aber! :D;)

da hat man mal eine konsensfähige Meinung und dann ..... :D

Hallo, Dr.Cyanide,

Zitat:

@Dr.Cyanide schrieb am 29. Februar 2016 um 16:11:57 Uhr:

Weil ich es nicht möchte und dies mein gutes Recht ist, so wie ich es bereits schrieb! Die Polizei darf mich ja ruhig kontrollieren. Führerschein, Fahrzeugschein, Perso, Verbandskasten und Warndreieck. Kein Problem. Weitergehende Befugnisse haben sie ohne begründeten Verdacht (Alkoholgeruch o. Ä.) nicht und ich muss und werde ihnen diese auch nicht einräumen.

grundsätzlich hast Du hier recht, insbesondere damit, dass eine gewisse Kooperation Deinerseits so eine Kontrolle sehr viel unkomplizierter gestalten kann.

Wie aber schon von mir geschrieben, liegst Du in einem Punkt falsch:

Die Polizei hat, wenn die von mir in einem vorherigen Beitrag beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, durchaus das Recht, auch ohne begründeten Verdacht z. B. das Gepäck zu durchsuchen.

Hallo, Manitoba Star,

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 29. Februar 2016 um 20:43:22 Uhr:

Und es war die Polizei, die ihn ihm wortlos überreichte und seinen Gruß nicht erwiderte.

leider klingt das, was Du da beschrieben hast und insbesondere dieser letzte Satz, nicht mal unglaubwürdig.

Fakt ist, dass es Kollegen gibt, die gleich bei jedem "langhaarigen Bombenleger" einen BTM - Konsumenten vermuten (wobei sie oftmals nicht falsch liegen) und Fakt ist genauso, dass manche Kollegen scheinbar mit Turbogeschwindigkeit durch die Kinderstube gerast sind, als es um das Thema "Respekt" und "freundlicher Umgang mit anderen Menschen" ging.

Hallo, AS60,

Zitat:

@AS60 [url=http://www.motor-talk.de/.../...i-wo-kommen-sie-denn-her-t4709235.html

Komisch ist das mit dem Führerschein. Das Fahren unter BTM ist eine Ordnungswidrigkeit, die keine Sicherstellung des Füherscheines zur Folge hat.

so komisch ist das gar nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es Staatsanwälte gibt, die den Polizeibeamten in "ihrem" Bereich vorgegeben haben, dass sie grundsätzlich immer eine Anzeige wegen des Verdachts einer berauschten Fahrt nach § 316 StGB vorzulegen und dabei den Führerschein einzuziehen haben und dass sich diese Staatsanwälte dann vorbehalten haben, darüber zu entscheiden, ob es dann doch auf eine Owi nach § 24a StVG hinausläuft und hatte deshalb schon etliche heiße Diskussionen.

Es kann allerdings auch sein, dass die Beamten den Führerschein nach dem Stuttgarter Modell einbehalten wollten, denn auch das wird teilweise immer noch praktiziert.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@uhu110 schrieb am 2. März 2016 um 00:24:50 Uhr:

 

Hallo, AS60,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 2. März 2016 um 00:24:50 Uhr:

Zitat:

@AS60 [url=http://www.motor-talk.de/.../...i-wo-kommen-sie-denn-her-t4709235.html

Komisch ist das mit dem Führerschein. Das Fahren unter BTM ist eine Ordnungswidrigkeit, die keine Sicherstellung des Füherscheines zur Folge hat.

so komisch ist das gar nicht.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es Staatsanwälte gibt, die den Polizeibeamten in "ihrem" Bereich vorgegeben haben, dass sie grundsätzlich immer eine Anzeige wegen des Verdachts einer berauschten Fahrt nach § 316 StGB vorzulegen und dabei den Führerschein einzuziehen haben und dass sich diese Staatsanwälte dann vorbehalten haben, darüber zu entscheiden, ob es dann doch auf eine Owi nach § 24a StVG hinausläuft und hatte deshalb schon etliche heiße Diskussionen.

Es kann allerdings auch sein, dass die Beamten den Führerschein nach dem Stuttgarter Modell einbehalten wollten, denn auch das wird teilweise immer noch praktiziert.

Viele Grüße,

Uhu110

Und wieder was gelernt. Andere Länder andere Sitten??

Was du da beschreibst gibt's bei uns nicht. Es wird nicht nach einer Vorgabe der StA gehandelt wo der 316 grundsätzlich angenommen wird. Da sieht man wieder dass es immer wieder Absprachen zwischen StA und den Behörden gibt. Wobei ich bei solch einer Anordung schon Bauchschmerzen hätte.

Und das Stuttgarter Modell kenne ich nicht.

Jetzt üben wir alle nochmal das Zitieren. Euch kann kein Mensch folgen. :D

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 2. März 2016 um 00:49:11 Uhr:

Jetzt üben wir alle nochmal das Zitieren. Euch kann kein Mensch folgen. :D

Entschuldigung.Hab´s jetzt korrigiert.:)

Ich hoffe jetzt gehts.

..ich geb erstmal freiweg zu und zu Protokoll: :D

Ich habe jetzt keine 45 Seiten gelesen.... und beziehe mich idHS auf die Eingangsfrage des TE :)

Zunächst ist es mir völlig latte, wenn mich ein Cop (vorsichtshalber dazu vorweg: Mein ich respektvoll! ;) ) nach sowas frägt: Wayne, ob er darf oder nicht, weswegen oder "Dienstvergehen" *lach*.... ich lass ihn seinen Job machen, für sein "Programm" wird er hoffentlich schon gute Gründe haben, je nach Situation werf ich eben auch ein nett freches Spässle ein.... und bis dato waren das am Ende immer nette, harmlose Begegnungen.

Das geht auch... den Paragraphen dazu müsst ich erst raussuchen, vermute aber, er fällt einfach unter Menschlichkeit? ;)

Übrigens... manche vermeintlich sinnfreie Frage (wie Aktion) fällt unter Psychologie, die inhaltliche Antwort ist dabei völlig egal, es geht um die Reaktionen, das Verhalten des Deliquenten und viele kleine wie unbewusste Signale dabei. ;)

Ob jetzt jeder Cop ausreichend als "Mentalist" (ich verwende den Begriff mal, weil sicher viele den Bezug so besser zuordnen können ;) ) top ausgebildet wurde bzw. das perfekte Rüstzeug dazu hat (man bedenke: Die Jungs und Mädels haben ja noch massig andere Dinge zu können, zu bewältigen usw. usf. ;) ), ist eine Frage... dass Streifencops sowas anwenden, finde ich sogar klasse! *like* ;)

Schon merkwürdig, unser Volk - in keinem anderen Land, hat die NSA/Geheimdienste Affaire nur ein Schulterzucken erzeugt, nur bei uns. Wir vertrauen bekannt offenen Wegen ALLES an, jagen auch unsere Körperdaten naiv ins Netz, wählen unsere Metzger mit HURRA wider jeder Erfahrung wieder und wieder.... aber wehe, WEHE:

Ein Streifencop traut sich völlig harmlos zu fragen: Wo kommstn grad her, wo willsten hin? *lach* ... DAS ist echt der Rede und Zeit wert? ;)

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