Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller
Guten Abend,
mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.
Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.
Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen
Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.
Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.
Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.
Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.
Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.
Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.
Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.
164 Antworten
Mal ganz sachlich betrachtet: wenn nicht abgeschlossen wäre, spräche das für die Aufgabe des Besitzes oder das Ergebnis eines Diebstahls und es waren ja offenbar Hinweise vorhanden, die auf den verurlaubten TE schließen ließen. Manches ist eben weniger eindeutig als man es gerne hätte. Davon geht die Welt nun auch nicht unter. Ein Bußgeld hat er dafür im Minimum an der Backe und das reicht doch auch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2017 um 12:14:53 Uhr:
Ein Bußgeld hat er dafür im Minimum an der Backe und das reicht doch auch.
Das hat er, ja. Aber nach seiner und der Meinung von kai völlig überzogen, weil unberechtigt.
Wieder ganze Sachverhalt auf mich gewirkt hat: (Achtung, Theorie!)
Der TE wollte die Roller eigentlich loswerden. Vermutlich hat er auch drauf gehofft, dass die Wracks während seiner Urlaubszeit weggeräumt werden. Nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn!
Nach dem Urlaub muss er entsetzt feststellen, dass die Mühlen der Behörden schon lange mahlen und er zwischen die Mühlsteine geraten ist. Auch die Roller sind noch da.
Also erfindet er für sich die Mär, dass beide Roller noch gebraucht würden. Treu in dem Glauben, dass ihm so ausser einer kleinen Owi nix weiter passieren kann, baut er die Roller schnell noch auf.
Natürlich wird aus Gründen das Datenschutzes und der Geheimhaltung kein Anderer darüber unterichtet.
Nee, so meint auch Kai.R das nicht. Etwas überzogen wäre eine Geldstrafe per Strafbefehl/-urteil. Die Geldbuße geht hingegen sicher in Ordnung.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Juli 2017 um 15:08:12 Uhr:
Selbstverständlich sollte man gegen den Strafbefehl vorgehen, weil er nicht berechtigt ist.
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@Gleiterfahrer: Würdest du einen Strafbefehl einfach so akzeptieren, wenn du ihn für ungerechtfertigt hältst?
Zitat:
@AMenge schrieb am 16. Juli 2017 um 12:45:41 Uhr:
@Gleiterfahrer: Würdest du einen Strafbefehl einfach so akzeptieren, wenn du ihn für ungerechtfertigt hältst?
Wenn ich ihn für ungerechtfertigt halte, sicher nicht.
In diesem Fall ist er aber durchaus berechtigt, weil er zum Teil auch vom TE selbst provoziert worden ist.
Aussitzen, wie es hier ein paar geraten haben, ist eben nicht unbedingt eine sichere Offerte.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 16. Juli 2017 um 12:43:07 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Juli 2017 um 15:08:12 Uhr:
Selbstverständlich sollte man gegen den Strafbefehl vorgehen, weil er nicht berechtigt ist.
Hast du den Post von Berlin-Paul direkt über deinem gelesen? Es geht darum gegen den Strafbefehl vorzugehen. Eine Geldbuße im Rahmen eines Owi Verfahrens sehen hier glaube ich alle als angemessen an.
Unterschied Geldstrafe-Geldbuße sollte dir ja bekannt sein.
Wenn man gegen den Strafbefehl vorgeht (Einspruch), kommt es vermutlich zur Hauptverhandlung und spätestens in der wird die Sache als Strafsache eingestellt und an die Amtsanwaltschaft zur Verfolgung als Owi (unerlaubte Sondernutzung des Straßenlandes, weil die Roller ohne Versicherungskennzeichen nicht am Straßenverkehr parkend teilnehmen durften) zurückgegeben. Dann gibt es den Bußgeldbescheid. Den bezahlt der TE, weil dieser Sachverhaltsvorwurf korrekt wäre. Sollten doch alle zufrieden sein.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 16. Juli 2017 um 12:51:01 Uhr:
In diesem Fall ist er aber durchaus berechtigt, weil er zum Teil auch vom TE selbst provoziert worden ist.
Und genau da gehen die Meinungen offenbar auseinander. Warum wirfst du anderen vor, was du selbst tun würdest?
Du hättest aber auch alles lesen sollen. Der Vorwurf mit der illegalen Abfallentsorgung bleibt so erstmal bestehen. Weil er so einfach nicht entkräftet werden kann. Mit diesem Vorwurf sind wir aber eben nicht mehr bei einer Owi, sondern einer Straftat, welche unweigerlich einen Strafbefehl nach sich zieht.
Der TE kann ja durchaus versuchen, wenigstens aus dem Vorwurf der Straftat rauszukommen. Aber nach derzeitiger lage sehr ich dafür nur geringe Chancen.
Zitat:
@AMenge schrieb am 16. Juli 2017 um 12:54:26 Uhr:
Und genau da gehen die Meinungen offenbar auseinander. Warum wirfst du anderen vor, was du selbst tun würdest?
Es ist immer noch ein Unterschied , ob ich eventuell strafmildernde Massnahmen ergriffen bzw. befolgt hätte. Beim TE kann ich derartiges leider nicht recht erkennen. Kam vielleicht etwas von seiner Seite, als der rote Zettel klebte ? Hier muss man auch noch sehen, dass der rote Zettel nicht mit dem Abstellen der Roller geklebt wird, da gehen auch einige Wochen ins Land. Soll heissen, die Roller standen da schon länger rum, ohne, dass auch nur in irgendeiner Weise Fortschritte beim Aufbau festgestellt wurden. Und sollte der TE etwa nicht gewusst haben, dass das Abstellen von nicht zugelassenen Vehikeln im öffentlichen Bereich untersagt ist ? Und würde hier ein Nichtwissen eine strafmildernde Wirkung haben ?
Daher muss es sich für die Behörde so darstellen, dass es sich tatsächlich um Müll handelte.
Es scheint, dass der TE so ziemlich alles falsch gemacht hätte. Und dafür soll er nun belohnt werden ?
Ich würde hier eher sagen: Hoch gepokert und verloren.
Wieso soll er belohnt werden? Irgendwie hast du dich an etwas verbissen, was überhaupt nicht vorhanden ist.
Zitat:
@AMenge schrieb am 16. Juli 2017 um 13:34:53 Uhr:
Wieso soll er belohnt werden? Irgendwie hast du dich an etwas verbissen, was überhaupt nicht vorhanden ist.
Naja, wenn dir ein Strafbefehl über 1500€ ins Haus flattert, welcher im nachhinein in eine Owi von beispielsweise 200 € umgewandelt werden soll, stellt das schon eine Belohnung dar.
Erst recht, wenn man bedenkt, dass der TE im Vorfeld so ziemlich nichts zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen hat.