Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller

Guten Abend,

mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.

Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.

Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen

Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.

Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.

Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.

Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.

Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.

Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.

Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?

Grüße

Beste Antwort im Thema

Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.

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Immerhin sparst du durch die Umwandlung 1200€. Es kommt immer auf den Standpunkt an.
So ähnlich wie bei Gewinnspielversprechen, dass man auf alle Fälle gewinnt. Man setzt beispielsweise 200€ ein, gewinnt tasächlich mit einem Los, was in der Auszahlung aber nur 50€ bringt. Per Defintion hat man gewonnen, aber eben keinen Gewinn gemacht. Weil, einen Gewinn würde ich nun so definieren, dass ich nachher mehr als vorher habe. Und damit meine ich nicht die Erfahrung. :-)
Umgemünzt auf den Fall wären 1200 € weniger zu zahlen zwar kein Gewinn, aber kann durchaus als Belohnung gesehen werden.

Die ganze Belohnungsdiskussion ist müßig. Entweder ist beweisbar, dass die Roller Abfall waren. Oder es kann nicht bewiesen werden. In einem Fall bleibt der Strafbefehl, im anderen gibt es ein Bußgeld. Wer sollte hier für irgend etwas belohnt werden?

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Juli 2017 um 14:49:04 Uhr:


Wer sollte hier für irgend etwas belohnt werden?

Weil der Strafbefehl schon besteht ? Und der soll ja nun abgemildert werden.

Der wird nicht abgemildert. Der wird aufgehoben wenn das Verfahren eingestellt wird.

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Wenn es eingestellt wird. Das wäre hier die spannende Frage.
Vielleicht meldet sich der TE mal noch zu Wort, wenn die Sache durch ist.

das ist die spannende Frage seit 11 Seiten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Juli 2017 um 15:53:55 Uhr:


das ist die spannende Frage seit 11 Seiten.

Nicht ganz. Am Anfang gabs gar keinen Strafbefehl. Der wurde erst ,glaub, drei Seiten später offeriert. :-)

Spannend ... also ich weiß ja nicht. Alles halb so wild.

Selbstredend werde ich den Abschluss mitteilen.

Der Einspruch geht morgen zum Amtsgericht.

Ich denke schon, dass ich mit eines der Roller zum Gericht fahren werde.

Einfach mal ausm Gefühl heraus , nach Versendung des Einspruchs, in welchem Zeitraum kann ich mit einer Verhandlung rechnen?

Geht sowas relativ zeitnah?

Das hängt sehr davon ab, wie die Abteilung des Gerichts belastet ist. Zwischen 3 und 12 Monaten ist relativ normal.

Es liegt ein Ergebnis vor:

Gestern war ich vor Gericht, die Sache wurde eingestellt!!!

Besonderen Dank an:
@Erwachsener
@Kai R.

Im Übrigen habe ich die Verhandlung ohne einen Anwalt einzuschalten erledigt.

Schöne Grüße

Danke für die Rückmeldung! Und für die positive Erwähnung. Obwohl, ich habe doch eigentlich nur einen Beitrag dazu verfasst, im Unterschied zum unermüdlichen Kai R..

Das war jetzt aber nur die Strafsachen-Seite. Gab's für die OWi ein Bußgeld?

Zitat:

@dreiliterSMG schrieb am 13. Oktober 2017 um 15:48:41 Uhr:


Es liegt ein Ergebnis vor:

Gestern war ich vor Gericht, die Sache wurde eingestellt!!!

Besonderen Dank an:
@Erwachsener
@Kai R.

Im Übrigen habe ich die Verhandlung ohne einen Anwalt einzuschalten erledigt.

Schöne Grüße

Danke für die Rückmeldung.

Kannst du noch ein bisschen zum Verfahrensablauf schreiben? Mich würde interessieren, wie (jetzt nicht en-detail) die "Argumente" ausgetauscht wurden.

Auf den ersten Blick sieht es ja so aus (bzw. musste IMHO so aussehen), als ob da jemand den Schrott einfach hingestellt hat.

Heißt unterm Strich also, deine Version wurde "voll bestätigt" oder wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt?

Glückwunsch zum guten Ausgang!

Ich bin überrascht, aber daran sieht man, dass man auch als Normalo sich gegen die Obrigkeit behaupten kann.

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