Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller
Guten Abend,
mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.
Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.
Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen
Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.
Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.
Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.
Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.
Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.
Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.
Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.
164 Antworten
Zitat:
@Harig58 schrieb am 13. Juli 2017 um 09:03:21 Uhr:
Die Gelegenheit, bei der Polizei die Sache aus Deiner Sicht zu schildern, hast Du ausgeschlagen und wolltest Dich nicht äußern. Die Behörde hat nun nach der ihr vorgetragenen Sachlage geurteilt. Sich nicht zu kümmern und hinterher zetern, dürfe kaum der richtige Weg sein, oder?
Er hat mit denen gesprochen.
Zitat:
Hatte kurz davor dort angerufen und dem Polizisten mitgeteilt, dass ich nichts dazu sagen werde.
Dann hatte ich ihm noch gesagt, wie denn festzustellen war, dass ich der Verursacher bin..dann hatte ich ihm gesagt, beide Roller sind inzwischen weg und die Roller sollten nur repariert werden.
Wenn er es so gesagt hat, dann war es pampig, und letztendlich auch eine Bestätigung für den Polizisten, dass die Zeugenaussagen korrekt waren.
Dann auch noch die Sache mit den Zeugen, wen willst du denn dazu bewegen, für dich auszusagen das "nichts im Roller war". Das die so eine Aussage dann noch vor Gericht tätigen, kann ich nicht unbedingt glauben.
Das Kind ist schon viel früher in den Brunnen gefallen, jetzt geht es nur noch um die Höhe der Strafe.
den Rat, entsprechend auszusagen, hast Du von uns bekommen aber nicht befolgt. Es ist absolut normal, dass dann nach Aktenlage geurteilt wird.
Jetzt bleibt nur noch, mit sauberer Begründung Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wird dem abgeholfen gut, sonst kannst Du es noch einmal persönlich dem Richter erklären. Du brauchst dafür keinen Anwalt und die Gerichtskosten liegen im niedrigen dreistelligen Bereich, ist also nicht so schlimm.
Ich werde nachher mal Posten, was mir zur Last gelegt wird.
Ich werde aus der Sache schon irgendwie raus kommen, aber nicht für ca. 1600 Euro!
Ich finde, die haben einen Schwachsinn ermittelt, denn 1600 Euro für 2 vollkommen funktionstüchtige Roller als Strafe zu zahlen ist der Hammer.
Ja, die Roller standen da sehr lange, aber das müssen die mir mal beweisen.
Es lagen auch 2-3 Verkleidungen neben den Rollern, ok.. Als die so lange standen, waren auch jeweils eine Abdeckung drauf..Zuletzt sind die wegen des Wetters aber kaputt gegangen, weswegen die Polizei erst dann darauf aufmerksam geworden ist, vermute ich.
Aber das ganze möchte ich so nicht stehen lassen.
Unser Nachbar wird das schon bezeugen, das da nichts drin war an Betriebsmittel.
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Das liest sich ganz klar wie "Es waren Betriebsmittel drin, aber der Nachbar wird das Gegenteil bezeugen" .... mei, es dünkt mir, dass die Strafe sehr zu Recht ausgesprochen wurde.
Achja: Vollkommen funktionstüchtig und ohne Betriebsmittel ... is klar.
Jetzt sind es plötzlich schon Sachen die neben den Rollern liegen ... und du brauchst die nicht für blöd zu verkaufen, die haben wasserdichte Beweise, das die "sehr" lange standen.
Vor allem möchte ich wissen, was der Nachbar Aussagen soll. Wenn die Polizisten/das Gericht nicht vollkommen deppert sind, überführen die den recht einfach dieser Lüge.
es ist vollkommen irrelevant wie lange die da standen - außer als Indiz. Es ist auch irrelevant, ob Betriebsstoffe darin waren, so lange diese nicht ausgelaufen sind. Relevant ist lediglich, ob die Roller jetzt oder zukünftig wieder als Roller benutzbar waren, denn dann sind sie kein Abfall.
Es liest sich vielleicht so, aber dem war nicht so.
Er war öfters dabei und hat es gesehen.
Natürlich funktionstüchtig, vorausgesetzt die Betriebsmittel sind im Tank.
Ohne würde sicherlich keine der Roller anspringen.
Auf dem abgesperrten Platz habe ich lediglich Benzin und Öl nachgefüllt, das war es. Die sprangen an und laufen beide.
Bitte mal richtig mitlesen, ich habe ganz früh schon gesagt, dass neben dem Roller 2-3 Verkleidungen lagen, um die Kleinigkeiten zu reparieren.
Beide Roller springen tadellos an, beide Roller sind seit gestern versichert.
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 13. Juli 2017 um 10:04:01 Uhr:
Ich werde aus der Sache schon irgendwie raus kommen, aber nicht für ca. 1600 Euro!
Ich finde, die haben einen Schwachsinn ermittelt, denn 1600 Euro für 2 vollkommen funktionstüchtige Roller als Strafe zu zahlen ist der Hammer.
Ja, aber Du hattest doch ausreichend Gelegenheit dies zu Entkräften. Du wurdest doch vorgeladen um genau dazu Stellung zu nehmen.
Davor hast Du dich gedrückt, somit musste eben ohne Berücksichtigung deiner Angaben ermittelt werden.
Hättest Du das was Du jetzt anführst damals zu Protokoll gegeben, wäre es mögicherweise (vermutlich) nie zu einem Strafbefehl gekommen.
Aber ich gebe zu: Hinterher weiss man es immer, das wird dir selbst mittlerweile auch klar sein.
Warum haben die Roller überhaupt so lange draußen gestanden?
Keinen Platz in der Garage gehabt oder da, wo sie dann hingebracht wurden?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Juli 2017 um 12:43:32 Uhr:
Manche halten damit "ihren" Parkplatz frei.
Ja, davon hat man hier auch schon gelesen 😁
Für das Geld könnte ich mir einige 50ccm Roller zulegen!
Das Geld würde ich lieber spenden, als es als Strafe abzudrücken.
Ich wollte mich nicht ungewollt belasten oder etwas falsches sagen.
Dachte warte mal das Ergebnis ab und danach würde ich mir den nächsten Schritt überlegen , naja..
Kommt es IMMER zu einer Gerichtsverhandlung, wenn man einem Strafbefehel ein Einspruch vorschiebt? Könnten die auch ohne Verhandlung eine Entscheidung treffen, z.B. Freispruch oder nur eine kleine Bußgeldstrafe zahlen?
TE, auch von mir der Hinweis: Wenn du was machen willst, dann weise nach, dass die Roller kein Abfall sind und nie waren. Ohne Abfall keine illegale Abfallentsorgung = Tatvorwurf.