Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller
Guten Abend,
mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.
Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.
Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen
Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.
Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.
Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.
Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.
Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.
Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.
Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.
164 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:58:31 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 19. Mai 2017 um 09:51:47 Uhr:
Für Privatpersonen gibt es nur Akteneinsicht an Ort und Stelle, versandt werden die nur an Anwälte. Kostet nämlich 12 Teuros Gebühren ( bei uns).
Macht ihr Kopieen?
Warum eigentlich nur an Anwälte? Können Privatpersonen 12,-€ nicht zahlen?
Gibt's da 'ne Vorschrift oder ist das Dienststellenabhängig?Gruß Metalhead
Es geht nicht ums Geld. Klare Vorschriften, die man nachlesen kann. Selber googlen.
Na - ich mache es doch. Ist doch besser, als im Nebel hin und her zu stochern und am Ende doch nicht zu wissen, was Sache ist:
https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/
Da lernt man auch, wie das mit den Notizen/Abschriften und Kopien geregelt ist.
Bei Einsicht an Ort und Stelle kostet das gar nichts ,denn seit geraumer Zeit wird das nach "Aufwand" berechnet. (eintüten und versenden ist Aufwand) .Außerdem hat man beim Anwalt meist die Gewissheit, daß der Deckel auch wieder zurück kommt. Kopien werden kostenlos gemacht, wenn man nett drum bittet. Es geht hier schließlich nicht um Militärgegeimnisse. Im Verwaltungsverfahrensgesetz von NRW wird der Versand erst gar nicht erwähnt:
"§ 29
Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. Soweit nach den §§ 17 und 18 eine Vertretung stattfindet, haben nur die Vertreter Anspruch auf Akteneinsicht.
(2) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheimgehalten werden müssen.
(3) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten."
Falls hier nämlich wirklich das Abfallgesetz Grundlage ist, hat das mit den Bußgeldvorschriften für den Straßenverkehr nichts zu tun.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 19. Mai 2017 um 10:12:46 Uhr:
Falls hier nämlich wirklich das Abfallgesetz Grundlage ist, hat das mit den Bußgeldvorschriften für den Straßenverkehr nichts zu tun
Es ist zum Rausfinden, was hinsichtlich Akteneinsicht gilt, ziemlich unbedeutend, wer die allgemein geltenden Regelungen veröffentlicht. Vielleicht wurde der Anlass übersehen: Behauptung, Akteneinsicht nur über Anwalt.
Eventuell wird der Versand an Beteiligte (das sind ja hoffentlich nicht Anwälte - obschon, da gibt es ja auch nicht nur weiße Schafe) deswegen nicht erwähnt, weil er nicht stattfindet. Aber nur eine Vermutung.
Ob das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW mit seinen Detailausführungen auch in Bayern gilt, ist mir nicht bekannt (habe aber so eine dunkle Vermutung; selbst eine abweichende Gebührenordnung mag ich nicht ohne Nachlesen ausschließen).
Zitat:
@situ schrieb am 19. Mai 2017 um 10:06:28 Uhr:
https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/
Da lernt man auch, wie das mit den Notizen/Abschriften und Kopien geregelt ist.
Zitat:
Die Akte darf Ihnen zwar nicht ausgehändigt werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit, selbst Auszüge oder Abschriften zu fertigen oder Ablichtungen durch die Behörde anfertigen zu lassen. Für eine Kopie der Akte besteht bislang jedoch kein Rechtsanspruch; das heißt, die Behörde kann Ihnen diese auch verweigern. In der Regel werden laut § 107, Abs. 5 OWiG 12 Euro für die Akteneinsicht an Kosten berechnet. Bei einer elektronischen Übermittlung beträgt die Pauschale jedoch nur 5 Euro. Für die Kopien müssen Sie natürlich zusätzlich aufkommen bzw. eventuelle Service-Gebühren bezahlen.
Schwammig bezüglich Kopie, aber zumindest darf man selber Abschriften machen. OK, gut zu wissen.
Danke.
Gruß Metalhead
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Hier kann man nachlesen, was der Spaß kosten könnte:
Bei mir war Akteneinsicht kein Problem. Bin damals gelasert worden und habe Wiederspruch eingelegt. Auf Antrag wurde mir Akteneinsicht gewährt, und zwar in der Form das eine Kopie gefertigt wurde und mir zugesandt wurde. Kosten damals, Ca. 5 Jahre her 14,-Euro.
Wie will man sich ansonsten ohne Kenntnis des Sachverhaltes auch selbst vor einem Amtsgericht verteidigen. Ist die Beweisaufnahme, hier Ordnungsamt in der Nähe, würde ich hingehen und abfotografieren. Wenn es wie bei mir 200km Anfahrt bedurft hätte, würde ich eine Kopie anfordern und diese bezahlen.
Das Recht auf Akteneinsicht befindet sich im Strafgesetzbuch, auf welches im Ordnungswiedrigkeiten Gesetz verwiesen wird.
Gruß Frank
Zitat:
@Frank170664 schrieb am 19. Mai 2017 um 15:09:05 Uhr:
Das Recht auf Akteneinsicht befindet sich im Strafgesetzbuch, auf welches im Ordnungswiedrigkeiten Gesetz verwiesen wird.Gruß Frank
Meines Wissens ist es die Strafprozessordnung, StPO, und zwar der § 147.
Blöde Frage, aber ist dieser Vorwurf nicht "besser" als ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Raum/Straßenverkehr?
Von daher... ist Öl ausgelaufen oder andere Flüssigkeiten?
Wenn nein und da die Kisten nun "verräumt" sind, so schlimm kann´s doch nicht werden - schließlich wurden die Dinger nicht in den Wald geworfen oder in einem Acker vergraben.
Wie man sich da nun rauswinden kann, keine Ahnung, da hilft wohl nur ein Anwalt... oder auch nicht, da man durch das Wegräumen doch eigentlich schon bewisen hat, dass das der eigene "Müll" war. Wenn überhaupt strafmindernd, da er einem zumindest die passenden Worte in den Mund legt.
Ist aber nur meine persönliche Laienmeinung, ohne Gewähr. Ein Experte möge Klarheit schaffen.
Schönen Abend,
es gibt Neuigkeiten, leider keine Guten.
Ich habe letzte Woche Freitag einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten, und soll insgesamt 1500 Euro Strafe plus 73,50 € für Gerichtskosten zahlen.
Bin außer Rand und Band!
Ich werde natürlich Einspruch innerhalb der 14 Tagen einlegen.
Im Rahmen meiner ADAC Mitgliedschaft hatte ich mit einem Anwalt gesprochen, er hatte mir gesagt, Einspruch einlegen und alles erklären, Roller anmelden und Zeugen nennen das keine Betriebsstoffe im Roller waren, da diese vorher sachgerecht geleert wurden.
Ich habe beide Roller heute online für jeweils 30 Euro angemeldet.
Beide Roller sind voll Fahrbereit, ich muss nur noch 2-3 Verkleidungen drauf schrauben, die Roller stehen nicht mehr auf der Stelle, wo es bemängelt wurde.
Die stehen in einem abgesperrten und verschlossenen Platz.
Welche Tipps habt ihr noch?
Würde es trotz dieser Erklärung zu einer Verhandlung kommen?
Oder könnte der Richter bzw. Staatsanwaltschaft vorher, sprich ohne Verhandlung entscheiden?
Vielen Dank für die rege Teilnahme!
Wäre schön, wenn du uns noch mitteilen würdest, woher die Polizei ihre Infos hat. Bist du den Vorschlägen gefolgt, einfach alles zu erzählen oder hast du "nix" gesagt und die haben selber ermittelt und ihre Kenntnisse möglicherweise auch mit "Folgerungen" ergänzt.
Du musst dir im klaren sein, was bis jetzt passiert ist und was auf dich zukommen kann.
Bisher hat die Staatsanwaltschaft gegen dich ermittelt. Die Ermittlungsergebnisse wurden einem Richter vorgelegt und dieser hat ohne Verhandlung die Beweise als ausreichend erachtet und der Staatsanwaltschaft die Freigabe für den Strafbefehl erteilt.
Legst du Wiederspruch ein, solltest du einen Anwalt haben. Ohne kannst du das im Regelfall vergessen. Da ich davon ausgehe dass du keine Rechtschutzversicherung hast (sonst wärst du für eine Rechtsberatung nicht zum ADAC) musst du ca. 700,-Euzro zusätzlich an Anwaltsgebühren kalkulieren sofern du verlierst.
Die Strafe kann erhöht werden da dies im Wiederspruchsverfahren bei einem Strafbefehl möglich ist.
Auch mich würde interessieren wie du dich nach der Anhörung verhalten hast. Ich tippe einmal auf Ignoranz von deiner Seite. Damit bist du dann als nicht kooperativ gestempelt.
Berichte hier bitte weiter, mein Tip ist jedoch das du bei einem Wiederspruch Geld verbrennst. Andererseits wird das ganze im Führungszeugnis eingetragen, was auch nicht so schön sein kann.
Gruß Frank
Guten Morgen,
ich hatte zwar die Einladung bei der Polizei, bin da aber nicht hingefahren.
Hatte kurz davor dort angerufen und dem Polizisten mitgeteilt, dass ich nichts dazu sagen werde.
Dann hatte ich ihm noch gesagt, wie denn festzustellen war, dass ich der Verursacher bin..dann hatte ich ihm gesagt, beide Roller sind inzwischen weg und die Roller sollten nur repariert werden.
Er meinte, dass nach Recherche die Roller mir gehören.
Als Zeuge stand einmal ein Polizeibeamter (hat er wahrscheinlich so gesehen) und ein alter Kumpel, von dem ich den Roller damals gekauft hatte.
Er stand als Zeuge, weil dieser eine Roller bisher noch nie auf mich angemeldet war und die aufgrund des Nummernschildes auf ihn gekommen waren.
Und als Beweismittel steht Bildmaterial.
Ich meine die Staatsanwaltschaft hat einen komplett falschen Eindruck, für mich sprechen doch die Tatsachen wie die Anmeldung der Roller, Zeugen die bestätigen können, dass keine Betriebsstoffe im Roller waren.
Entsprechend handelt es sich doch nicht im Abfall?!
Wahrscheinlich gehen die davon aus, dass die Roller seit jahren da stehen..
Vor allem ich hatte nie was mit so etwas zutun, gleich 1500€ als Strafe zu bekommen ist es wahnsinnig!
Die Betriebsstoffe sind doch egal. Unangemeldet und einfach so im öffentlichen Bereich abgestellt -> Abfall.
Die scheinen ordentlich ermittelt zu haben und die Beweise sind wasserdicht. Beide Roller gehören dir.
Gefühlt liest man bei dir auch bereits raus, dass du dem Polizeibeamten etwas vorlaut gekommen bist.
Du wirst mit einem Anwalt also die Strafe höchstens reduzieren. Mehr wird da nicht mehr gehen.
Tipp: Versuche mit der Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft persönlich Kontakt zu bekommen, mache einen Kotau und bitte um eine Reduzierung, weil es sich doch wirklich nur um wenige Tage gehandelt hat und du niemals never die Roller als Abfall angesehen hast. Sowas würdest du nie niemals tun. Wenn das nicht hilft, dann hilft vielleicht der Anwalt, aber dann kostet der das Geld, dass du dir an Strafe sparen kannst. Mit der Chance, dass es am Ende gesamt noch teurer wird.
Und mit niemanden in dem Bereich spricht man in einer Form die als "Ich bin auf Krawall gebürstet" rüberkommen könnte. Das hilft überhaupt nicht.
Die Gelegenheit, bei der Polizei die Sache aus Deiner Sicht zu schildern, hast Du ausgeschlagen und wolltest Dich nicht äußern. Die Behörde hat nun nach der ihr vorgetragenen Sachlage geurteilt. Sich nicht zu kümmern und hinterher zetern, dürfe kaum der richtige Weg sein, oder?