Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller
Guten Abend,
mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.
Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.
Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen
Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.
Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.
Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.
Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.
Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.
Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.
Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?
Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.
Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.
Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.
Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.
Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?
Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!
Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.
164 Antworten
In welchem Lande lebst du denn? Bein uns wird das schon lange nicht mehr als "Abfall", sondern als "Gegenstand" behandelt, daß gibt dann ein Bußgeld mit Punkten, z.B. hier: http://www.unna.de/.../...n-strassenverkehr-zugelassene-fahrzeuge.html und hier: https://www.op-online.de/.../...tos-strassenrand-bussgeld-3464629.html
Als Halter mit gleichem Wohnort wie der Abstellort wirst du wohl schlechte Karten haben.Selbst der anschließende Verkauf bringt nichts.
Wenn man hier keine Aussage macht, bleibt der Vorwurf unwidersprochen und das wäre nachteilig.
Es geht auch nicht um das Abstellen ohne Versicherung, es geht um den Verstoß gegen das Abfallgesetz. Da rauszukommen ist recht einfach. Kraftfahrzeuge sind Abfall, wenn sie zum Zweck "fahren" nicht mehr taugen. Also würde ich auch argumentieren, dass die Fahrzeuge nur noch Restarbeiten erforderten, liefen und wieder in Verkehr gebracht wurden. Dann sollte die Sache eingestellt werden.
Du hast doch geschrieben:
Zitat:
@dreiliterSMG schrieb am 18. Mai 2017 um 20:50:06 Uhr:
Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.
Dann ist doch alles gut!
Erzähl denen alles und fertig. Die Roller sind kein Abfall und sollen instandgesetzt und weiter verwendet werden.
Du hast sie vom Straßenraum entfernt.
Vielleicht kriegst Du ne Verwarnung wegen unerlaubtem Abstellen im Straßenraum eines unversicherten Fahrzeuges (oder sowas ähnliches) aber damit ist die Geschichte dann gegessen.
Zitat:
@Dix01 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:19:16 Uhr:
Erzähl denen alles und fertig. Die Roller sind kein Abfall und sollen instandgesetzt und weiter verwendet werden.
Eben, warum immer großen Aufwand betreiben (kannst auch einfach anrufen oder Schreiben, da muß man nicht hineiern)?
Sollte da dann doch ein Bußgeldbescheid wegen illegaler Müllentsorgung kommen einfach Widerspruch einlegen. Wenn sowas ohne jeden Beweis an einen Richter gehen, kommt das sicherlich nach §69 (5) OWiG mit dem Hinweis "ungenügende Sachaufklärung" zurück zur Verwaltungsbehörde.
Soweit wird es aber wahrscheinlich gar nicht kommen (es sei denn, du machst jetzt einen auf schweigsam 😉).
Gruß Metalhead
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Also dieses "erstmal über das Strafmaß" informieren ist ein nutzloser Rat. Meistens ist der Vorwurf im Schreiben gar nicht genau genug, sondern beschreibt nur den Paragraphen, gegen den man verstoßen haben soll. Und Wikipedia gibt dann nur das maximale Strafmaß aus. Also muss man Akteneinsicht nehmen, und warum auch immer, darf das in Deutschland nur ein Anwalt.
Ich mache die Sache momentan selber durch, mir wird vorgeworfen vor 3 Monaten einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgenommen zu haben. Was das auch nur im Ansatz sein soll, ist mir schleierhaft. Jedenfalls ist dazu aber nix rauszubekommen, also zum Anwalt, und der hat nun Akteneinsicht gefordert. Wikipedia wirft dazu von Geldstrafe bis zu 10 Jahre Knast aus. Na da bin ich ja mal gespannt. 😁
Der TE weiß zwar in etwa, was er gemacht haben soll (aber das war auch eher eine Vermutung), aber was genau nun darauf folgen kann, kann ich rechtssicher nur ein Anwalt beantworten. Lange Rede kurzer Sinn, auch den Brief von der Polizei muss man nicht reagieren, das stimmt. Wenn man aber genau wissen will, was los ist, dann Akteneinsicht über einen Anwalt.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 19. Mai 2017 um 09:37:30 Uhr:
Also muss man Akteneinsicht nehmen, und warum auch immer, darf das in Deutschland nur ein Anwalt.
Das stimmt nicht.
https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:41:19 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 19. Mai 2017 um 09:37:30 Uhr:
Also muss man Akteneinsicht nehmen, und warum auch immer, darf das in Deutschland nur ein Anwalt.
Das stimmt nicht.Gruß Metalhead
Das wird immer wieder in Foren von Leuten ohne Ahnung behauptet und dann falsch ergooglet. Jeder Betroffene (Nachweis des berechtigten Interesses) kann Akteneinsicht nehmen. Anders als ein Anwalt kann er das nicht auf dem heimischen Sofa tun, sondern nur bei einer Behörde; z. B. einer Polizeidienststelle. Die Akte wird auf Antrag an eine geeignete Dienststelle geschickt.
Selbst die Polizei weiß das nicht immer. Als sie mich mal anrief, dass die Akte da sei und ich hinfuhr, wollte sie einen Nachweis, das ich Anwalt sei. Telefonat mit vorgesetzter Dienststelle half.
Ich denk mal, einen Anwalt brauchts nicht. Einfach zur Polizei gehen und die Sache so darlegen, wie es eben dazu gekommen ist, dass die Roller unversichert am Straßenrand standen.
Da die Roller inzwischen entfernt wurden, gibts hier vielleicht ein Ordnungsgeld. Schliesslich fand die Ordnungswidrigkeit unbestritten statt.
Ich würde mal davon ausgehen, dass der Sache dann nix mehr folgen wird. Das öffentliche Interesse ist gering, ein Verbrechen bzw. Straftat liegt nicht vor.
Zitat:
@situ schrieb am 19. Mai 2017 um 09:43:58 Uhr:
Anders als ein Anwalt kann er das nicht auf dem heimischen Sofa tun, sondern nur bei einer Behörde; z. B. einer Polizeidienststelle.
Soweit ich weiß, gibt es da keine unterschiedlichen Vorschriften.
In der Praxis kann das natürlich anders aussehen (welche Polzeidienststelle will sich ein Besprechungszimmer mit Anwälten vollsetzen lassen).
Selbst wenn du nur vor Ort ran darfst, knipst du dir das halt mit dem Smartphone ab.
Gruß Metalhead
Alleine darf ich aber nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters von denen Einsicht nehmen, bzw. gibts da auch Dinge die man beachten muss. Einfach eine Kopie zuschicken lassen und in Ruhe nur mit eigenen Vertrauten (in dem Fall Anwalt) durchsehen geht nur mit eben jenem.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. Mai 2017 um 09:47:00 Uhr:
Selbst wenn du nur vor Ort ran darfst, knipst du dir das halt mit dem Smartphone ab.
Kopien sind nach meiner Kenntnis nicht erlaubt. Aufsicht sorgt dafür (aber nicht sicher. Müsste ich nachlesen. Keine Lust - können ja Betroffen selbst machen).
Für Privatpersonen gibt es nur Akteneinsicht an Ort und Stelle, versandt werden die nur an Anwälte. Kostet nämlich 12 Teuros Gebühren ( bei uns).
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 19. Mai 2017 um 09:48:32 Uhr:
Alleine darf ich aber nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters von denen Einsicht nehmen, bzw. gibts da auch Dinge die man beachten muss. Einfach eine Kopie zuschicken lassen und in Ruhe nur mit eigenen Vertrauten (in dem Fall Anwalt) durchsehen geht nur mit eben jenem.
Gut, sollte aber doch ausreichen um rauszufinden auf was die Anschuldigung beruht.
Hab es zwar auch noch nie gemacht, aber Notizen machen dürfte wohl erlaubt sein (notfalls schreibt man halt alles ab, Zeitlimit gibt es bestimmt nicht).
Kann mir das übrigens nicht so wirklich vorstellen daß man einer Straftat/Owi beschuldigt wird, ohne zu wissen um was es geht (auch wenn mein Vertrauen in geistige Fähigkeiten von einzelnen Mitarbeitern bei Polizei und Bußgeldbehörde kürzlich schwer gelitten hat).
Gruß Metalhead
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 19. Mai 2017 um 09:51:47 Uhr:
Für Privatpersonen gibt es nur Akteneinsicht an Ort und Stelle, versandt werden die nur an Anwälte. Kostet nämlich 12 Teuros Gebühren ( bei uns).
Macht ihr Kopieen?
Warum eigentlich nur an Anwälte? Können Privatpersonen 12,-€ nicht zahlen?
Gibt's da 'ne Vorschrift oder ist das Dienststellenabhängig?
Gruß Metalhead
Ich werde ja in Kürze sehen worum es geht. Jedenfalls sehe ich hier kein Problem mit dem Rat, sich einen Anwalt zu nehmen. Klar kostet die "einfache" Version auch etwas, aber meine Bremsbeläge könnte ich ja auch selber wechseln, dazu hab ich aber keinen Bock. Also kriegt ein Mechaniker Geld dafür.