Polizei rausgezogen: verdunkelte Scheinwerfer und Winterreifen nicht eingetragen!!

Hallo, ich bin echt verzweifelt, ich weiß nicht was ich machen soll. 🙄

Ich wurde am Freitag auf der Autobahn von der Polizei rausgezogen. Der Polizist hat sich gewundert
und gleichzeitig ein Lob ausgesprochen, dass so viel im Fahrzeug ordnungsgemäß eingetragen ist.
Aber wie von Zauberhand hat er gleich zwei Sachen gesehen, die angeblich nicht eingetragen sind!! 🙁

Die Winterreifen und die verdunkelten Scheinwerfer.

Ich habe mich sehr gewundert, weil der Vorgänger mir hoch und heilig versprochen hat, dass wirklich alles
eingetragen ist und die Winterreifen inklusive Felgen habe ich von Ihm ja zusätzlich zu den Sommerreifen
die schon dran waren, bekommen. Deswegen war ich so überrascht. 😰

Also das sind die Scheinwerfer mit Kreuz:

http://250kb.de/u/110501/j/oXdT8dFuXPWn.jpg 😛
http://250kb.de/u/110501/j/Zf5pPr8Hyhn9.jpg

Den Hersteller kenn ich leider nicht, ich kann euch nur aufschreiben was auf den Scheinwerfern steht:

HCR
00
( E9 ) 12
1217
YO 2-1020

Ist das vielleicht auf dem Fahrzeugschein irgendwo doch drauf?
http://250kb.de/u/110501/j/yNE3JFaX2Q7m.jpg

Brauch ich ein ABE? Wo finde ich so etwas? 🙄 🙂

-

Und dann die Winterreifen. Die sind tatsächlich nicht eingetragen wie mir der Polizist erklärt hat. 😛
Es handelt sich hier um:

Krisalp HP Kleber

195/50 R15
82H

Brauch ich da ein Gutachten? Wo bekomme ich so etwas?
Ich komme aus dem Raum Stuttgart.

-

Das ist mein Auto:

VW Golf II (19E) 1.8
# PS: 90
# Motor: Benzin

-

Bitte Bitte hilft mir, ich muss bis Freitag mein Auto und das Fahrzeugschein dem Polizisten wieder herzeigen.
Was soll ich jetzt machen? Bitte hilft mir 🙁

Ich habe Angst 🙄

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von schlang


bist du eine frau? gegen fotos helfe ich dir (bin auch aus stuttgart) 😎

Wie primitiv bist du gespuhlt? Ærmer gehts nicht.

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Deswegen auch der Zusatz, daß das Fahrzeug trotzdem im verkehrssicherem Zustand sein muss, die Beitragsverfasserin sich aber nicht melden muss.

Das war ja auch alles korrekt, was du geschrieben hast, aber hier gibt´s eigentlich nicht mehr viel zu bereden.

Alles weitere macht der Prüfer vor Ort... eintragen... oder nicht... das weiß der dann schon.

Allerhöchstens könnte man noch im Golf-Unterforum fragen, ob jemand genau die Scheinwerfer drin hat (den Hersteller kennt und Papiere hat), aber wenn´s um die Kombination aus bösem Blick und Scheinwerfer geht, wie hier angesprochen wurde, dann muss sich das ohnehin einmal ein Prüfer ansehen wie ich meine.

Da hilft´s nicht hier vor dem Rechner zu warten und wenn man erstmal dort ist bei der Prüfstelle, dann werden die sich schon die 5 Minuten Zeit nehmen. Ist dann vielleicht was anderes als wenn man anruft, der Prüfer gerade ein Auto macht und einen deshalb abwimmelt...

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Also das hör ich zum ersten Mal, dass man auf irgendeinen Wisch seine Dienststelle und Nummer etc draufschreibt und es einem "Kunden" in die Hand drückt.

Doch ist durchaus denkbar!

Hier in unserem schönen Freistaat TH gibt die die Bereistchaftspolizei sogar nen A4-Zettel mit dem Hinweis auf die weitere Verfahrensweise mit.

Zitat:

Entweder du hast eine Mängelkarte bekommen oder keine, nichts anderes ist meiner Meinung nach zulässig und rechtskräftig

Wo soll geschrieben stehen, dass es zwingend "Mängelkarte" heißen muss?!?

Hier in TH nennt sich das Mängelschein / Kontrollaufforderung!

Zitat:

..was nicht heisst das Mängel nicht behoben werden müssen, sondern du hast noch einmal eine 2. Chance bekommen..sozusagen den Schuss vor den Bug.

?????

Er soll die Mängel beseitigen und das Fzg. bei der Polizei vorstellen.

Ob noch ein Bußgeld kommt können wir hier nur in der Glaskugel lesen!

Zitat:

Muss ich mal nachfragen ob andere Bundesländer neue Formulare gekriegt haben 🙂

Dann schreib mal das Ergebnis der Umfrage hier rein.

P.S.:
Schon mal dran gedacht, dass außer der Digicam eventuell auch einfach die Mängelkarte nicht mit auf dem Streifenwagen war und der Beamte einfach einfallsreich war?!?

Zitat:

Original geschrieben von Patricia_Golf2


Das hat mit dem bösen Blick nichts zu tun. Ganz so dumm bin ich ja auch nicht 🙂 Es sind nur die verdunkelten Scheinwerfer die er eingetragen haben möchte.

Ich denk mal schon:

die Kombination aus "böder Blick" und den geänderten Scheinwerfern kann durchaus das Problem sein!

In der ABE zum "bösen Blick" steht zu 99% ein ählicher Satz wie der folgenden:

"Nur mit Originalscheinwerfern zu verwenden, hierbei sind die Originalhalterungen für die Scheinwerfer für die Montage der hier bezeichneten Anbauteile zu verwenden."

Und ich habe nie behauptet, dass du dumm bist!
Also nicht alles persönlich nehmen, wenn du so zart beseidet bist such nicht im www Hilfe!

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cooole antworten hier!

1) wen es etwas schriftliches gibt -> da steht alles drauf. ach ja und auf einer mängelkarte steht drauf WER die mängel abzunehmen hat. also entweder polizei, tüc etc prüfer, eine werkstatt usw...

2) zum thema: ja es gibt genug polizisten die nicht wissen das scheinwerfer mit e kennzeichnung eintagungsfrei sind. solche diskusionen hatte ich auch schon zu genüge. um vieles der richtigen sachen (und leider vielen falschen) postings hier zusammenzufassen:
- ein scheinwerfer brauch NUR eine e kennzeichnung WEN die auflagen eingehalten werden.
- auflagen sind: ORIGINAL zustand von den restlichen betroffenen teilen. z.b. hier der VIELLEICHT vorhandene böse blick! ist ein sog. böser blick vorhanden MUSS der scheinwerfer in verbindung mit dem bösen blick eingetragen werden! ist DAS nicht der fall ist der mangel berechtigt.
- ein scheinwerfer vorallem beim golf 2 (weils den einmal MIT und einmal OHNE lwr gegeben hat) muss den technischen änderungen entsprechen. also nach 90 eine lwr ham. dieser scheinwerfer (btw der hersteller wird zu 99% DEPO sein) hat sowas NICHT! bei dem modell MUSS die alte halterung vom serien scheinwerfer mit übernommen werden. ist aber kein hexenwerk.

wiegesagt solange da kein böser blick drüber ist, oder eine böse böse xenon funzel da drin werkelt brauchts KEINE eintragung! wiegesagt: wissen viele polizisten auch net!

3) reifen:
der reifen ist GRUNDSÄTZLICH fahrbar und passt vom umfang her wie die faust aufs auge. muss halt NUR eingetragen sein BZW eine freigabe von vw haben. einfach zum vw händler gehen und nach ALLEN freigegeben reifen für deinen golf fragen. diese freigabe kostet keinen cent. wen der reifen drauf NICHT auftaucht dann wirds "lustig"....

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Wie primitiv bist du gespuhlt? Ærmer gehts nicht.

tja wenn du wüsstest wie oft die einfache frage "fi**en" zum erfolg führen kann 😎

Zitat:

Original geschrieben von schlang



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Wie primitiv bist du gespuhlt? Ærmer gehts nicht.
tja wenn du wüsstest wie oft die einfache frage "fi**en" zum erfolg führen kann 😎

genau! lernst man ja schliesslich schon in jedem porno.....btw warum liegt hier stroh? 😉

Stroh....ist dem einem oder anderem aus dem Kopf gefallen....😠

Dazu kommt, dass so mancher echt krank in der Birne sein muss....und das in einem öffentlichen Forum! 😰

Die üblichen Verdächtigen brauchen absofort...nicht mehr mit irgendeinem ach so schlauen Spruch kommen...konfrontiere sie zukünftig bis zum Abwinken mit den hier gemachten Äußerungen!

wir sind alle personen des öffentlichen lebens. naja fast, geht ja nicht jeder hier mit seinem echten namen und kennzeichen hausieren...

@schlang...echt? wer...wer....wer isses....😁

Ja, ich mein, wenn ich mal wieder was richtig toll fischiges will, dann gehe ich zum Fischhändler und sag:

"Fi(letier)en!"

^^ Ich sag´s euch... 100 % Erfolg! Garantiert!

Dann ab in die Pfanne damit... lecker...

^^ War jetzt hoffentlich nicht zu zweideutig... 😁

Zum Thema:

Dauert wohl länger... das "Überprüfen" und das "Eintragen". 😰 😎

^^ Wollte auch mal primitiv sein...

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Ja das nennt man "Eisheilige". Ab Mittwoch ist ggf. nachts und morgens Bodenfrost angesagt.

Sorry, das kenne ich hier nur vom Hörensagen.

vor allem weil winterreifen ja so viel bei eis bringen...

Zitat:

Original geschrieben von schlang


vor allem weil winterreifen ja so viel bei eis bringen...

Versicherungstechnisch schon

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


3) reifen:
der reifen ist GRUNDSÄTZLICH fahrbar und passt vom umfang her wie die faust aufs auge. muss halt NUR eingetragen sein BZW eine freigabe von vw haben. einfach zum vw händler gehen und nach ALLEN freigegeben reifen für deinen golf fragen. diese freigabe kostet keinen cent. wen der reifen drauf NICHT auftaucht dann wirds "lustig"....

Onkel, du vergisst hier aber wieder die Kleinigkeit mit Tieferlegung / Spurplatten ...

Wenn die eingetragenen Änderungen an die Sommerbereifung gebunden sind kann es mit den Winterschlappen Probleme geben!
Mann müsste also auch hier die Unterlagen der Winterfelgen / Tieferlegung / Spurplatten haben um genauer antworten zu können!

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