Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Da der Begriff nicht gesetzlich definiert ist, kann es im konkreten Einzel- bzw. Streitfall nur vor Gericht unter Würdigung aller Gesamtumstände beurteilt werden.

Ich bleibe dabei: Sofern die Polizei nicht gerade kilometerlang mit dem Blaulicht voraus fährt, ohne Anstalten zu machen irgendetwas zusätzliches zu unternehmen, würde ich erstmal nicht überholen, da ich ja eben NICHT erkennen kann, was die Ursache ist.

Ein paar Sekunden oder einige Hundert Meter erscheinen mir jedenfalls nicht als geeignet, um zu beurteilen "der tut nix, der will nur spielen".

Der begleitete Schwertransport erklärt sich von selbst, andere Situationen vielleicht auch, aber hier? Dazu bei einer eventuell übersehenen Leuchtschrift?

Hi

Einer Staatsmacht kontra geben, traut sich nicht jeder, da braucht man Eier in der Hose 😁

PS: ich hätte die nicht überholt 😉

Tom

Zitat:

@flitzer_wi schrieb am 20. Juni 2022 um 18:15:52 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 18:13:11 Uhr:


Wieso unterschreibt man etwas, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist?

Das war leider im Affekt .
Hätte ich echt nicht machen sollen

Zitat:

@flitzer_wi schrieb am 20. Juni 2022 um 18:15:52 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 18:13:11 Uhr:


Wieso unterschreibt man etwas, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist?

Das war leider im Affekt .
Hätte ich echt nicht machen sollen

Und was war es denn jetzt?

Gruß Metalhead

Solange niemand weiß was der Leuchtbalken angezeigt hat gibt es auch keine klare Erkenntnis der Situation.
Der TE schrieb das etwas angezeigt wurde,er aber nicht weiß was genau.
Daraus leite ich mal ab das die Polizei etwas mitgeteilt hat,der TE mangels Wahrnehmung dagegen verstoßen hat und die ihn deshalb verwarnt haben nachdem sich ihre Einsatzfahrt zeitnah nach dem Überholen erledigt hat.

Also alles wieder Spekulatius.
Bin auch schon mal 25 Km hinter einem Malteser hergefahren umd habe mich gefragt warum der die ganze Zeit das Blaulicht anhat.

Da er etwa die Geschwindigkeit fuhr die mir auch angenehm war habe ich vom überholen abgesehen.
Da fragt man sich glatt ob die manchmal nicht alle Tassen im Schrank haben.

Oder die sind am hellerlichten Tag unterwegs und merken nicht das es noch an ist.

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Zitat:

@thalhom schrieb am 20. Juni 2022 um 18:27:06 Uhr:



Sagt wer?
Wenn jemand vor dir fährt mit Warnblinkern an, ist das auch eine unklare Verkehrslage.

Das ist mir jetzt sogar neu !
Ein vermutlich defektes Fahrzeug, welches mit Warnblinkanlage fährt, hab Ich schon immer überholt.
Da gabs für mich auch kein überlegen für eine unklare Verkehrslage

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2022 um 19:06:15 Uhr:


...
Da er etwa die Geschwindigkeit fuhr die mir auch angenehm war habe ich vom überholen abgesehen.
Da fragt man sich glatt ob die manchmal nicht alle Tassen im Schrank haben.
...

Und der Malteser hat sich die ganze Zeit gefragt:

"Warum überholt der denn nicht? Fehlt dem eine oder mehrere Tassen?"

Sorry, aber diesen Elfer wollte ich als erster versenken.

😉 😁😁

In der Praxis wird in solchen Situationen vielfach nicht mit Leuchtschrift gearbeitet, weil diese Systeme entsprechende Informationen oftmals gar nicht darstellen können. Was sich da bei der Polizei über Jahrzehnte etabliert hat ist fachlich bzw. verkehrsrechtlich betrachtet grenzwertig - das Herunterbremsen bzw. Anhalten des Verkehrs auf dreistreifigen BAB mit einem einzigen Fahrzeug. Das kann funktionieren, muss es aber nicht (siehe erster Beitrag in diesem Thread).

Was Blaulicht (allein) bedeutet ist im §38 Abs. 2 StVO normiert. Daraus ein "Überholen bei unklarer Verkehrslage" zu machen, halte ich - den Ausgangsbeitrag betreffend - zumindest für fragwürdig.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 20. Juni 2022 um 20:00:44 Uhr:


In der Praxis wird in solchen Situationen vielfach nicht mit Leuchtschrift gearbeitet, weil diese Systeme entsprechende Informationen oftmals gar nicht darstellen können.

"Nicht überholen" können die. Ist Standardtext für genau solche Situationen. Genau wie "Unfall", "Achtung Kolonne" und "Bitte folgen".

Zitat:

@flitzer_wi schrieb am 20. Juni 2022 um 18:15:52 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 20. Juni 2022 um 18:13:11 Uhr:


Wieso unterschreibt man etwas, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist?

Das war leider im Affekt .
Hätte ich echt nicht machen sollen

Kannst du dich denn daran erinnern,

was

du da unterschrieben hast, also an den Inhalt des Schreibens?

Das war nur eine Seite auf dem Handy mit der Unterschrift.
Nach der Frage, ob ich was dazu sagen will
Ja, das war falsch.

Was für Bären kommen gleich noch um die Ecke?

Man man...

Jetzt warten wir einfach mal auf die Post und hoffen, dass der TE uns berichtet, was ihm denn nun genau vorgeworfen wird. Dann können wir weiter diskutieren.

Zitat:

@reox schrieb am 20. Juni 2022 um 18:43:35 Uhr:


Mal wieder ein "Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!"-Thema.

Wenn ich mein Altöl der Spezifikation 15W-40 mit einem gelben Plastik-Eimer beim Nachbarn im Vorgarten entsorge, dann hat der Nachbar eben Pech gehabt. Es sei denn, er zeigt mir einen § mit den Formulierungen "15W-40", "gelber Plastik-Eimer" und "Vorgarten", der das verbietet.

Nicht mit dem Commander!

Wir sehen uns vorm EuGH!

😉😁

Sorry, aber das ist mal wieder ein klassischer Unfug-Beitrag.

Sicherlich stand auf der Handy Seite:
Hiermit räume ich alle mir jetzt und auch in Zukunft zur Last gelegten Vorwürfe vollumfänglich ein.
🙂

Was ist das für ein Elfer?

Der fuhr etwa 130Km/h,war für mich eine angenehme Geschwindigkeit.
Hätte auch ohne Blaulicht kein Bedürfnis zum Überholen gehabt.

Zitat:

@reox schrieb am 20. Juni 2022 um 19:14:49 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2022 um 19:06:15 Uhr:


...
Da er etwa die Geschwindigkeit fuhr die mir auch angenehm war habe ich vom überholen abgesehen.
Da fragt man sich glatt ob die manchmal nicht alle Tassen im Schrank haben.
...

Und der Malteser hat sich die ganze Zeit gefragt:
"Warum überholt der denn nicht? Fehlt dem eine oder mehrere Tassen?"

Sorry, aber diesen Elfer wollte ich als erster versenken.

😉 😁😁

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