Polizei (mit Blaulicht) überholt - Ordnungswidrigkeit?

Heute morgen habe ich auf der AB einen Polizeiwagen, der Blaulicht an hatte und auf der mittleren von drei Spuren gefahren ist (rechts war ein LKW), überholt.
Und mich dann ganz rechts wieder eingeordnet.
AB freigegeben
Dann kam eine 120er Zone
Die Blau-Weißen haben sich vor mich gesetzt und mich dann mit 80 (!) auf einen Parkplatz gelost.
Angeblich eine Ordnungswidrigkeit, unklare Verkehrslage

Das ist in meinen Augen Willkür.
Auf dem Autobahnabschnitte, gerade, kein Regen etc, keine Autoteile irgenwo oder sonst ein Pannenfahrzeut in Sicht, war nichts zu sehen.
Der Wagen fuhr nur in der Mitte.

Wo steht es im Gesetz, dass man Polizei mit Blaulicht nicht überholen darf, wenn AB freigegeben?

Laut Google würd es 100-150 Euro plus einen Punkt kosten.

Das kann doch nicht sein?

243 Antworten

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 20. Juni 2022 um 21:20:20 Uhr:


Was ist das für ein Elfer?...

Zitat:

Sorry, aber diesen Elfer wollte ich als erster versenken.

😉 😁😁

Manche finden auch beim Halma Elfmeter.

Ein Antanz Elfer a la Lewandowski…mit Nachdenkpause. Leider kläglich vergeben.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 20. Juni 2022 um 21:12:35 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 20. Juni 2022 um 18:43:35 Uhr:


Mal wieder ein "Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt!"-Thema.

Wenn ich mein Altöl der Spezifikation 15W-40 mit einem gelben Plastik-Eimer beim Nachbarn im Vorgarten entsorge, dann hat der Nachbar eben Pech gehabt. Es sei denn, er zeigt mir einen § mit den Formulierungen "15W-40", "gelber Plastik-Eimer" und "Vorgarten", der das verbietet.

Nicht mit dem Commander!

Wir sehen uns vorm EuGH!

😉😁

Sorry, aber das ist mal wieder ein klassischer Unfug-Beitrag.

Sehe ich nicht unbedingt so. Ich denke, es ging darum aufzuzeigen, dass dieses unbedingt Recht haben wollen in Bezug auf "ich darf die Polizei mit Blaulicht überholen, solange ich nicht schriftlich mit 3 Durchschlägen habe, dass ich es diesmal nicht darf" typisch ist.

Ja, es KANN sein, dass das Überholen in diesem Fall tatsächlich objektiv möglich und auch erlaubt war. Ich will weder behaupten noch bestreiten, die Polizei könne möglicherweise etwas sehr empfindlich oder übertrieben reagiert haben. Aber genauso wenig macht es Sinn, mit aller Verbissenheit beweisen zu wollen, dass es so gewesen sein MUSS. Wir waren alle nicht dabei.

Man muss kein Duckmäuser sein, um in der Situation einfach den Ball flach zu halten (wo wir schon das Bild des Fußballspielens bedienen). Aber auch das ist irgendwie typisch: Viele meinen, unsere Cops seien Witzfiguren, weil sie nicht so hart durchgreifen wie in anderen Ländern. Wenn aber ihr Einsatz dann nur als "Randereignis" abgetan wird, das für mich keinerlei Bedeutung hat, die Polizei das aber anders sieht, dann MUSS es Willkür gewesen sein, schließlich habe ICH die Situation fehlerfrei beurteilt! 😉

So, nun wieder zum fröhlichen Elfmeterschießen...

Hätte der TE ein schnelleres Auto gehabt, hätte ihn die Polizei bis zur 120-Zone nicht mehr einholen können und das legal.
Was lernen wir daraus? Der Schnellere gewinnt.

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@ackerpower
Niemand will beweisen, dass irgendetwas so oder anders war. Ausgehend von der Schilderung des TE wird eben diskutiert, mal mehr, mal weniger eng am Sachverhalt.
Das "Beispiel" mit dem Altöl-Eimer aber ist einfach nur Stimmungsmache, denn sein Ersteller weiß selbstverständlich, dass es eine Vorschrift gibt, wie Altöl zu entsorgen ist und dass jede andere Verklappung strafbar ist, ganz unabhängig von gelbem Eimer, Vorgarten oder Viskositätsspezifikation.
Wenn dann doch so ein Beitrag kommt, ist das, meine ich, selbsterklärend. 😉

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 20. Juni 2022 um 21:51:38 Uhr:


@ackerpower
Das "Beispiel" mit dem Altöl-Eimer aber ist einfach nur Stimmungsmache, denn sein Ersteller weiß selbstverständlich, dass (...)
Wenn dann doch so ein Beitrag kommt, ist das, meine ich, selbsterklärend. 😉

Natürlich passt das Beispiel nicht zu 100%, da es selbstverständlich konkrete Gesetze gibt, die das mit der Altölentsorgung regeln. Andererseits: Ist es verboten? Der gelbe Eimer ist ja nicht im Garten ausgeschüttet worden. Er steht da einfach erstmal nur. 😉 *justkidding*
Wir sehen mal wieder: "Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich!" 🙂

Es passt nicht nur nicht zu 100%, es ist wohlüberlegte Provokation.
Dass das Überholen in dieser Situation nicht unbedingt sinnvoll ist, das dürfte ja klar sein - ich hätte es wohl ebenfalls nicht gemacht.
Das ändert aber nichts daran, dass es nicht ohne weiteres verboten ist.
Wenn es denn überhaupt die behauptete unklare Verkehrslage gab, ist die eher erst durch das nicht eindeutige Verhalten der Beamten herbeigeführt.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 20. Juni 2022 um 22:00:30 Uhr:


...
Wenn es denn überhaupt die behauptete unklare Verkehrslage gab, ist die eher erst durch das nicht eindeutige Verhalten der Beamten herbeigeführt.

Du bist auf der richtigen Spur. Jetzt wird die Sache rund.

@TE

Das ist die vielversprechendste Verteidigungs-Strategie.

Hier kann zu.
😉

Eigentlich schon lange.

Ich verstehe das Problem nicht.

Wenn ich vor mir eine Polizeifahrzeug mit Blaulicht sehe, dass auf einer dreispurigen Autobahn auf der mittleren Spur einen LKW auf der rechten Spur überholt, so sehe ich das Blaulicht als Warnung an, dass ich aufpassen muss. Ich reduziere also die Geschwindigkeit und baldower die Situation aus.

Hat das Polizeifahrzeug nur Blaulicht an, also keine Leuchtschrift, keine Warnblinkanlage und sonst keine Zeichen von den Polizisten, dann überhole ich vorsichtig. Wenn die Polizei nicht möchte, dass überholt wird, dann findet sie Mittel und Wege das mitzuteilen. Selbst die Leuchtschrift kann das ja anzeigen.

Diese Argumentation hier, dass irgendwo auf der Autobahn Gegenstände so z.B. Reifenteile rumliegen könnten, ist zumindest bei Tage nicht relevant, denn ich habe Augen im Kopf. Durch das Blaulicht weiß ich, dass ich aufmerksam sein muss, und das bin ich dann auch, so dass ich Gegenstände auf der Autobahn rechtzeitig sehe.

Das hier einige schreiben, dass ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht nicht überholt werden darf, halte ich für überzogen, denn das hängt von der Situation ab.

Die Situation des TEs kann ich aber nicht einschätzen, weil er ja nicht einmal sagen kann, ob die Leuchtschrift es Polizeifahrzeugs etwas angezeigt hat und wenn ja, was. Das spricht allerdings auch nicht für eine angepasste Aufmerksamkeit des TEs in dieser Situation.

Jedenfalls habe ich mal wieder feststellen müssen, dass bei vielen Autofahrern die Aufmerksamkeit zu wünschen übrig lässt. Gestern auf der Standspur standen mobile Leuchttafeln, dass die übernächste Ausfahrt gesperrt ist und man daher die nächste Ausfahrt nehmen soll. Die Fahrzeuge haben doch tatsächlich fast bis auf 50 km/h abgebremst, obwohl es auf der Autobahn kein Grund dafür gab. Leute, die Leuchttafeln waren doch schon vom sehr Weitem zu sehen und zu lesen. Registriert ihr sowas wirklich erst, kurz bevor ihr euch die Nase daran plattdrückt. 🙁

Wenn man natürlich so wenig vorausschauend und mir so geringer Aufmerksamkeit fährt, empfiehlt sich tatsächlich hinter einem Polizeifahrzeug mit Blaulicht zu bleiben, ja direkt hinter und nicht links hinter dem Polizeifahrzeug!

Ich weiß schon, für diesen ehrlichen und sachlichen Beitrag bekomme ich wieder Haue, weil ich möglicherweise einigen hier den Spiegel vorgehalten habe.

Gruß

Uwe

Ich meine der TE hat irgendwo hier eingeräumt, dass irgendeine Schrift angezeigt wurde, er das aber nicht gelesen habe. Insofern ist eigentlich die ganze Diskussion darüber müßig, ob das Rauszuholen seines Fahrzeugs rechtens war oder nicht.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. Juni 2022 um 00:16:42 Uhr:


Ich weiß schon, für diesen ehrlichen und sachlichen Beitrag bekomme ich wieder Haue, weil ich möglicherweise einigen hier den Spiegel vorgehalten habe.

Gruß
Uwe

Ich wüsste nicht, wieso du "Haue bekommen" solltest. Du hast ausgeglichen beschrieben, wie du die Situation anhand der gemachten Angaben einschätzt und wie du dich verhalten hättest.

Vielleicht war das Überholen situationsbedingt berechtigt, vielleicht aber auch nicht. Ein paar Indizien lassen mich vermuten eher nicht (wahrscheinlich vorhandene, aber nicht berücksichtigte Leuchtschrift, andere VT haben nicht überholt).

Die Polizei könnte sich eventuell nicht eindeutig genug verhalten haben. Vielleicht war der TE aber auch etwas zu leichtfertig in seiner persönlichen Interpretation. Viele Eventualitäten, wenig belastbare Fakten.

Was hat der TE auf dem Mobilgerät unterschrieben? Doch nicht etwa die Einverständniserklärung für die Ausstrahlung der Aufzeichnung?! Dann könnten wir die Auflösung der vielen ungeklärten Fragen ja bei einer der nächsten Folgen von "Achtung Kontrolle!" sehen. 🙂 😉

Bis dahin finden sich bestimmt noch einige Foristen, die das bisher geschriebene in leicht abgewandelter Form sicher gerne nochmal wiederholen, egal ob Pro oder Kontra TE bzw. Polizei. 😉

Nur zu deiner Aussage, dass das Blaulicht irrelevant wäre, wenn es sich "nur" Fahrzeugteile auf der Fahrbahn handeln würde, da man ja schließlich Augen im Kopf hat, möchte ich noch etwas anmerken (ist nicht als Kritik gemeint, sondern nur als zusätzliche Sichtweise):

Nach demselben Grundsatz des aufmerksamen Fahrens auf Sicht, müssten dann auch Unfallstellen theoretisch nicht abgesichert werden. Traurigerweise lehrt die Praxis (z.B. an Stauenden) regelmäßig etwas anderes, weshalb gelegentlich sogar Polizeifahrzeuge mit Blaulicht auf dem Standstreifen auf solche Stellen aufmerksam machen.

Wenn die Polizei eine Gefahr durch Reifen- oder Fahrzeugteile gemeldet bekommt, kann sie den Verkehr nicht einfach laufen lassen nach dem Motto "das sehen die Leute ja schon selbst". Die Menge und Größe der Teile ist zunächst wahrscheinlich unbekannt. Im Rahmen der Gefahrenabwehr muss sie prüfen und einschreiten. Entweder räumt sie selbst weg oder lässt räumen/reinigen (z.B. könnte auch zusätzlich ein noch unbekannter Ölverlust vorliegen).

D.h. die Polizei hat ein gesundes Interesse daran, den Verkehr nicht mit Vollgas auf eigene Verantwortung laufen zu lassen, auch zum Eigenschutz, wenn sie die Teile in Sichtweite bekommt. Spätestens dann wäre es wohl zum Hin- und Herschwenken, offene Türen, etc. gekommen.

Bis dahin, also bis die Teile in Sichtweite sind, ist das Überholen des noch absuchenden Einsatzfahrzeugs nicht pauschalverboten, aber ob es auch ratsam ist? Zumal ich als Autofahrer den Grund ja noch nicht wissen kann.

Zitat:

@reox schrieb am 20. Juni 2022 um 22:39:52 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 20. Juni 2022 um 22:00:30 Uhr:


...
Wenn es denn überhaupt die behauptete unklare Verkehrslage gab, ist die eher erst durch das nicht eindeutige Verhalten der Beamten herbeigeführt.

Du bist auf der richtigen Spur. Jetzt wird die Sache rund.

@TE
Das ist die vielversprechendste Verteidigungs-Strategie.

Vielleicht war es ironisch gemeint. Wenn nicht: Sobald ich der Polizei zu meiner Verteidigung vorwerfe, sie selbst hätte eine unklare Situation verursacht, gebe ich ja das Überholen bei unklarer Verkehrslage zu - hört sich für mich nicht erfolgversprechend an.

Wenn es irgendeine Gefahrenmeldung gegeben haben sollte, wäre auch deutlich, wieso die Lage unklar war:

Die Polizei weiß nur: hier irgendwo soll was sein. Wir müssen gucken, was genau und wo. Wie kann die Lage für mich als dahinter Fahrender dann klarer sein, als für diejenigen, die noch sondieren, wo ich noch nicht mal deren Wissensstand habe?

Die Polizei hat als Anhaltspunkt nur die Meldung. Und was ist mein Anhaltspunkt als VT? Genau: Das Blaulicht. Und dann muss ich jederzeit mit dem rechnen, was ich weiter vorne schon aus einer Quelle zitiert habe.

Erst wenn zusätzliche Beobachtungen eine eindeutig andere Zuordnung erlauben, also quasi "Entwarnung" für mich ergeben, wie z.B. der Schwertransport oder ein über längere Zeit gleichförmiges Fahren ohne erkennbare Aktivitäten, dann könnte ein Überholen in Frage kommen.

Andernfalls darf ich mich nicht wundern, dass ein Überholen (noch dazu unter Überschreitung der Richtgeschwindigkeit) vielleicht "Rückfragebedarf" bei der Rennleitung bzw. der Pacecar-Besatzung auslöst. 😉

Also würde ich lieber behaupten, es sei für mich nach kurzer Beobachtung des Fahrverhaltens der Polizei erkennbar gewesen, dass das Blaulicht dem von der Polizei überholten Lkw auf der rechten Spur gegolten hat.

Durch das Fehlen der typischen zusätzlichen Merkmale (wie z.B. Arme aus beiden Fenstern, Hin- und Herschwenken, starkes Herunterbremsen) hätte ich keine Veranlassung gehabt anzunehmen, dass ein gefahrloses Überholen nicht möglich gewesen sei. (Offene Türen kann man bei ca. 100 km/h wohl nicht erwarten 😉 )

Zitat:

@ackerpower schrieb am 21. Juni 2022 um 02:23:50 Uhr:


Nur zu deiner Aussage, dass das Blaulicht irrelevant wäre, wenn es sich "nur" Fahrzeugteile auf der Fahrbahn handeln würde, da man ja schließlich Augen im Kopf hat, möchte ich noch etwas anmerken (ist nicht als Kritik gemeint, sondern nur als zusätzliche Sichtweise):[…]

Das habe ich doch überhaupt nicht geschrieben, sondern genau das Gegenteil, das Blaulicht hat eine Relevanz. Das Blaulicht ist eine Warnung, dass ich besonders aufmerksam sein muss. Also überhole ich langsam die Polizei und fahre auch langsamer weiter als ich es ohne dem warnenden Blaulicht getan hätte. Weiterhin schaue ich genau was vor mir ist. Aufgrund dieser erhöhten Aufmerksamkeit und des langsameren Fahrens sehe ich dann natürlich Gegenstände auf der Fahrbahn, denn schließlich habe ich Augen im Kopf. So habe ich das geschrieben, sprich, die Fehlermöglichkeit Gegenstände aufgrund kurzer Unaufmerksamkeit oder zu schnellem Fahren zu übersehen gibt es nicht, eben aufgrund der Warnung durch das Blaulicht.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. Juni 2022 um 00:23:54 Uhr:


Ich meine der TE hat irgendwo hier eingeräumt, dass irgendeine Schrift angezeigt wurde, er das aber nicht gelesen habe.

Richtig.

Zitat:

Insofern ist eigentlich die ganze Diskussion darüber müßig, ob das Rauszuholen seines Fahrzeugs rechtens war oder nicht.

Damit ist die ganze Diskussion eigentlich Sinnlos und wir sollten auf neuen Input vom TE warten.

Gruß Metalhead

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