Polizei hält an-> ab zum TÜV

Moin,

Ich finde Leider dazu nichts im Internet. Gestern wurde ich Angehalten als ich geparkt hatte, hinter mir Polizei die ebenfalls auf einmal anhält und eine Verkehrskontrolle durchführen will.

Alles gut soweit, wurde darauf Hingewiesen das Vorne Rechts etwas Luft gefehlt hatte, immernoch Alles gut.

Polizist meinte ich soll mein Auto an machen da es etwas lauter ist als normal da mein Endtopf etwas durchgerostet ist. Kurze sache, die Polizisten meinten mein Fahrzeug wäre nicht mehr Verkehrstauglich weil Endtopf etwas durchgerostet ist, er zu laut sei und meine Motorkontrollleuchte leuchtete.

Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.

Was sagt Ihr dazu? Darf die Polizei überhaupt sowas und kann ich die Kosten zurück erstattet bekommen?

Gruß,
Marvin

185 Antworten

Offenbar darf der TÜV das doch.

Zitat:

Liegt vom TÜV ein Mängelbericht vor, kann Weiterfahren ein Problem darstellen. Gehen die Prüfer davon aus, dass die Mängel eine Verkehrsgefährdung bedeuten, müssen sie die alte Plakette entfernen und die Zulassungsbehörden entsprechend informieren.

In diesem Fall darf das Fahrzeug dann nicht weiter im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. So können unter anderem defekte Bremsen, eine beschädigte Lenkung, eine funktionsuntüchtige Beleuchtung oder massiver Rostbefall an wichtigen Stellen der Karosserie zu einer solchen Verkehrsunsicherheit führen.

https://www.bussgeld-info.de/maengelbericht/

Zitat:

@tartra schrieb am 24. November 2024 um 09:14:24 Uhr:


Da sind dann einige aber zart beseidet .. der startpost bietet alle Möglichkeit zur eigenen Interpretation ..

Ein Forum ist halt nicht der eigene selbst gewälte Freundeskreis wo man sich in einer schönen Wohlfühlbubble befindet ... Ist eher ein loser Haufen, wie in einem großen Unternehmen, da sollte man auch verkraften das, vermeintliche (für einen selber) dumme Einwürfe/Ansichten im Pausenraum kommen...😉

Wir befinden uns im Bereich "Verkehr & Sicherheit" von Motor-Talk. Der Pausenraum eines Großunternehmens ist dagegen noch harmlos ...

Der TE hat seine Frage sehr klar beschrieben – so klar, dass sie bereits mit der ersten Antwort beantwortet wurde. Für einige neugierige Motor-Talker war der Fall jedoch nicht detailliert genug beschrieben, um die (für die Frage unbedeutenden) Hintergründe zu erfahren. Nun diskutieren die üblichen Leute darüber, was wohl der Grund für die Stilllegung war, wer diese durchgeführt hat und ob das Fahrzeug wirklich stillgelegt wurde. Dabei beschwert man sich gerne, dass der TE keine weiteren Details nennt – so nach dem Motto, dass wir seine Frage beantwortet haben und er nun unsere Fragen beantworten möge...

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 24. November 2024 um 12:11:13 Uhr:


Offenbar darf der TÜV das doch.

Nö.

Der Prüfer kann die Plakette entfernen und die Übermittlung ans KBA auslösen.
An der Weiterfahrt kann er versuchen den Fahrer zu hindern. Befugnisse in der Richtung hat er keine. Die Rennleitung kann er gerne informieren, mehr aber auch nicht.

Nichts anderes steht in dem Zitat.

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Zitat:

@tartra schrieb am 23. November 2024 um 11:24:21 Uhr:


Das ist korrekt, ich kann mir aber nicht vorstellen, das wenn bei einer PolizeiKontrolle die MKL leuchtet und das durch Zufall dem Beamten auffält, die nicht gleich das große Program starten .. ich tippe zwischen nichts und Mängelkarte .. ist es möglich .. anders natürlich wenn die ganze Karre auffälig ist, dann werden natürlich Gründe gesucht...

Sehe ich auch so. Da muß doch schon offensichtlich Gefahr für die Öffentliche Sicherheit bzw. eine Straftat im Raum stehen. Das können natürlich auch verstöße gegen die Emissionsschutzverodnungen etc. sein (also auch Lärm). Aber ich denke das, nur für ein Loch im Endtopf keine Polizist so weit geht, wenn er nicht Angst hat das gleich auf der AB der gesamte Pott abreißt.

Wenn bei einem Fahrzeug zufällig beobachtet würde das die MKL leuchtet, das Fahrzeug aber ansonsten schnurrt wie ein Kätzchen und nicht dem Auseinanderfallen nahe zu sein scheint, wäre das für mich max. auch nur eine Mängelkarte wert. Da reicht ja im Sommer schon die Selbstprüfung eienr defekten Glühkerze und es leuchtet gelb.

Woher soll der Polizist genau Wissen, dass es nur ein Mangel aus Verschleiß an der Abgasanlage ist?

Nichts für ungut, aber hier ist es eben im Zweifel bei der Prüfstelle vorzuführen.
Das würd auch noch bekräftigt, dass es scheinbar noch mehr offensichtliche Mängel gab. MKL an, Auspuff laut, kann ja auch bedeuten Katalysator leer.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. November 2024 um 12:30:43 Uhr:


Der Prüfer kann die Plakette entfernen und die Übermittlung ans KBA auslösen.
An der Weiterfahrt kann er versuchen den Fahrer zu hindern. Befugnisse in der Richtung hat er keine. Die Rennleitung kann er gerne informieren, mehr aber auch nicht.

Habe ich das richtig verstanden?

Der Prüfer kann die Plakette abkratzen und sagen, dass man nicht weiterfahren darf. Er darf einen aber nicht daran hindern, wenn man dennoch weiterfährt.

Ist das nicht dasselbe, als würde ein Polizist einem die Weiterfahrt verbieten, man aber trotzdem weiterfährt, sobald er außer Sicht ist?

Seit wann haben Prüfer die gleichen Befugnisse wie ein Polizist?

Wenn der Polizist vermutet, dass Du nach Untersagung der Weiterfahrt trotzdem einsteigen und fahren wirst, nimmt er die Bleche mit bzw entfernt die LK Siegel.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. November 2024 um 15:18:11 Uhr:


Wenn der Polizist vermutet, dass Du nach Untersagung der Weiterfahrt trotzdem einsteigen und fahren wirst, nimmt er die Bleche mit bzw entfernt die LK Siegel.

Die Nummerntafeln nimmt die Polizei nicht mit. Wenn, dann den Schlüssel. Und die Plakette entfernen ist nur bei fehlender Versicherung bzw. nicht bezahlter KFZ-Steuer angesagt. Nicht zur Verhinderung der Weiterfahrt.

Du musst es ja wissen Dr

Müssen tu ich das nicht. Wissen tu ich‘s trotzdem.

Dann irrst Du !
Mal wieder

Ach Windelexpress, jetzt überleg doch mal.
Wenn die Polizei die Schilder mitnimmt, dann steht da ein Fahrzeug im öffentlichen Raum ohne Nummerntafeln. Das ist schon mal nicht erlaubt, weshalb die das auch nicht machen werden bzw. dürfen. Wenn die das trotzdem machen und Kollegen fällt das Fahrzeug auf, lassen sie es womöglich auf einen Verwahrplatz bringen. Die Diskussion, wer letztendlich die Kosten übernimmt wird spannend. Und Siegel abkratzen ist ja nun völliger Blödsinn. Solange das Fahrzeug TÜV hat und die Steuer bezahlt ist, hat kein Polizist die Befugnis, da etwas zu entfernen.
Gängige Praxis ist nun mal, dass man den Schlüssel in Gewahrsam nimmt, bzw. bei erloschener BE das ganze Auto.

Überleg mal.
Das Fahrzeug wurde von einem SV auf der Prüfstraße im Auftrag der Rennleitung geprüft.
Wenn die Rennleitung möchte, dass der Wagen stehen bleibt, lassen sie ihn dort stehen.

Dann werden aber keine Nummerntafeln abgeschraubt oder Siegel entfernt.

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