Polizei hält an-> ab zum TÜV
Moin,
Ich finde Leider dazu nichts im Internet. Gestern wurde ich Angehalten als ich geparkt hatte, hinter mir Polizei die ebenfalls auf einmal anhält und eine Verkehrskontrolle durchführen will.
Alles gut soweit, wurde darauf Hingewiesen das Vorne Rechts etwas Luft gefehlt hatte, immernoch Alles gut.
Polizist meinte ich soll mein Auto an machen da es etwas lauter ist als normal da mein Endtopf etwas durchgerostet ist. Kurze sache, die Polizisten meinten mein Fahrzeug wäre nicht mehr Verkehrstauglich weil Endtopf etwas durchgerostet ist, er zu laut sei und meine Motorkontrollleuchte leuchtete.
Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.
Was sagt Ihr dazu? Darf die Polizei überhaupt sowas und kann ich die Kosten zurück erstattet bekommen?
Gruß,
Marvin
185 Antworten
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 22. November 2024 um 10:41:00 Uhr:
Oder weitere Mängel, die vom TE nicht erwähnt wurden.
Meine feststehende Vermutung - da war noch mehr dran als ein etwas lauter Auspuff und MKL.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 22. November 2024 um 10:41:00 Uhr:
Das muss doch ganz ordentlich gescheppert haben oder Teile drohen abzufallen. Oder weitere Mängel, die vom TE nicht erwähnt wurden. Oder hatte das Auto schon gar keinen gültigen TüV mehr?
So sieht es aus. Ansonsten nicht nachvollziehbar.
Selbst mit erheblichen Mängeln bekommt man Gelegenheit und Frist, wo man dann die Mängel beheben kann. Also der TE hat anscheinend nicht ganze Wahrheit & Sachverhalt erzählt?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 22. November 2024 um 10:48:35 Uhr:
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 22. November 2024 um 10:41:00 Uhr:
Oder weitere Mängel, die vom TE nicht erwähnt wurden.Meine feststehende Vermutung - da war noch mehr dran als ein etwas lauter Auspuff und MKL.
Das dachte ich mir schon beim startpost ... da fehlen noch Teile von der Story und scheinbar würfelt der te Begriffe durcheinander...
Bei ich nenne es jetzt mal leichte Mängel, bekommt man eine Mängelkarte hat dann ~ 2 wochen Zeit, repariert, fährt zur Prüfstelle, lässt das abnehmen, schickt dann die gestempelte Mängelkarte zur Behörde und fertig ,, achso ein Bußgeld kommt bei solchen Dingen meistens... 😁
Hatte ich mal mit einem frisch gekauften 500EURO Wagen .. der Polizeibeamte meinte auch, er könne die Karre an Ort und Stelle stilllegen ... dann ist es mein Problem wie es da weg kommt...hatte aber Mitleid mit mir?🙂, das ich den Wagen erst vor 2 Tage gekauft hatte und bereits Ersatzteile im Kofferam lagen, war gerade auf den Weg nach Hause von der teilebude...
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Wenn ich mir die ersten Beiträge des TE auf MT so ansehe, könnte man zu dem Eindruck kommen, dass dieser auch zu argen Basteleien neigt.
Es wurden Mängel von der Polizei festgestellt, daraufhin wurde die Vorführung angeordnet, und das ist auch Recht so.
Denn:
Zitat:
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht den Vorschriften dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entspricht, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.
ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, eines Unterschriftsberechtigten eines Technischen Dienstes, der zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse zur Erlangung einer EU-Typgenehmigung benannt ist, eines Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt wird oder
2.
das Fahrzeug vorgeführt wird.
Quelle: FZV
@MZ-ES-Freak Naja. Außer dem TE hat das niemand in Zweifel gestellt.😁
Was in Zweifel gestellt wird, dass ein Loch im Endtopf und eine leuchten der MKL ursächlich war für diese Maßnahme oder ob nicht noch andere Dinge im argen waren.
Wenn ein Wagen bei der Überprüfung war, müsste er eine Art bericht erhalten haben was alles bemängelt wird ?
Die Mängel könnte er mal nennen/Foto von dem Bericht, oder tut es ganz bewusst nicht ...😁
Zitat:
@ktown schrieb am 22. November 2024 um 09:54:32 Uhr:
Eine brennende Motorkontrollleuchte……..
Wenn die Motorkontrollleuchte brennt, braucht man einen Feuerlöscher 😛
Ernsthaft: Damit gibts keine Plakette, weil das auch von der Abgasreinigung herrühren kann.
Das ist korrekt, ich kann mir aber nicht vorstellen, das wenn bei einer PolizeiKontrolle die MKL leuchtet und das durch Zufall dem Beamten auffält, die nicht gleich das große Program starten .. ich tippe zwischen nichts und Mängelkarte .. ist es möglich .. anders natürlich wenn die ganze Karre auffälig ist, dann werden natürlich Gründe gesucht...
Hier wurde bei der Kontrolle wohl mehr wie der Auspuff und die leuchtende MKL bemängelt, so schnell wird man nicht zum TÜV geschickt.
Wer weis in welchem Zustand das Fahrzeug sich befand.
Zitat:
@ktown schrieb am 22. November 2024 um 09:54:32 Uhr:
Ich bin verwirrt.
Eine brennende Motorkontrollleuchte verursacht doch keine Zwangsstilllegung oder die Vorführung beim TÜV? Oder doch?
Wenn ein Endtopf durchgerostet ist, dann sieht man das und wieso sollte dann eine Vorführung beim TÜV notwendig werden?
Für mich fehlt da der wirkliche Grund den die Polizei dazu veranlasst hatte den Wagen beim TÜV vorführen zu lassen.
Ich habe das Bauchgefühl, dass der Wagen nicht verkehrssicher aussah, was überhaupt erst zur Kontrolle geführt hat. Die Motorkontrollleuchte ist dabei nur einer von mehreren Mängeln. Die Polizisten könnten den Verdacht auf Vorsatz haben, da das Fahrzeug trotz leuchtender Kontrollleuchte in Betrieb genommen wurde, und haben dies deshalb besonders hervorgehoben.
Zitat:
@MvM schrieb am 23. November 2024 um 15:48:51 Uhr:
Die Polizisten könnten den Verdacht auf Vorsatz haben, da das Fahrzeug trotz leuchtender Kontrollleuchte in Betrieb genommen wurde
Eine leuchtende Motorkontrollleuchte verbietet doch nicht den Betrieb eines Autos.
Zitat:
@Melosine schrieb am 23. November 2024 um 17:37:03 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 23. November 2024 um 15:48:51 Uhr:
Die Polizisten könnten den Verdacht auf Vorsatz haben, da das Fahrzeug trotz leuchtender Kontrollleuchte in Betrieb genommen wurdeEine leuchtende Motorkontrollleuchte verbietet doch nicht den Betrieb eines Autos.
Deutet aber, bei der roten Kontrollleuchte, auf gravierende Probleme hin (könnte auch eine Manipulation sein).
-Zündung
-Abgassystem
-defekte Sensoren
-.....
Die MKL ist orange/gelb .. rot habe ich noch nie gesehen...
rot Warnleuchte bedeutet i.d.R. sowieso ... egal was.. aber bleibe bitte so schenll wie möglich irgendwo sicher stehen und schaue was los ist oder/und ruf den Pannendienst, da wär es sogar hilfreich wenn der nette Beamte sagt hier ist Schluss mit der Fahrt .... 😁😁
Bremsflüssigkeitstand zu niedrig
Kühlflüssigkeit zu heiß
Öldruck/stand zu niedrig
Handbremse noch angezogen😁😁
u.s.w.