Polizei hält an-> ab zum TÜV

Moin,

Ich finde Leider dazu nichts im Internet. Gestern wurde ich Angehalten als ich geparkt hatte, hinter mir Polizei die ebenfalls auf einmal anhält und eine Verkehrskontrolle durchführen will.

Alles gut soweit, wurde darauf Hingewiesen das Vorne Rechts etwas Luft gefehlt hatte, immernoch Alles gut.

Polizist meinte ich soll mein Auto an machen da es etwas lauter ist als normal da mein Endtopf etwas durchgerostet ist. Kurze sache, die Polizisten meinten mein Fahrzeug wäre nicht mehr Verkehrstauglich weil Endtopf etwas durchgerostet ist, er zu laut sei und meine Motorkontrollleuchte leuchtete.

Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.

Was sagt Ihr dazu? Darf die Polizei überhaupt sowas und kann ich die Kosten zurück erstattet bekommen?

Gruß,
Marvin

185 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 23. November 2024 um 17:37:03 Uhr:



Zitat:

@MvM schrieb am 23. November 2024 um 15:48:51 Uhr:



Die Polizisten könnten den Verdacht auf Vorsatz haben, da das Fahrzeug trotz leuchtender Kontrollleuchte in Betrieb genommen wurde

Eine leuchtende Motorkontrollleuchte verbietet doch nicht den Betrieb eines Autos.

Die wichtigen Details stehen bereits in meinem Text, den du nicht zitiert hast. Wenn du diesen liest, wirst du feststellen, dass ich nicht das geschrieben habe, was du ursprünglich verstanden hast. 😉

In meiner Antwort an ktown geht es nicht nur um die Stilllegung, sondern zunächst darum, warum die Polizei wollte, dass der Wagen zum TÜV gefahren wird. Dass der Wagen vom TÜV stillgelegt würde, stand zum Zeitpunkt der Kontrolle noch gar nicht fest. Lese ich den Ursprungsbeitrag von Traudl, war die Stilllegung sogar berechtigt.

Der Wagen wurde auch ganz sicher nicht vom TÜV stillgelegt!
Da müsste schon 'ne Bremsleitung durchgerostet sein o.ä. (-> verkehrsunsicherer Mangel)

Zitat:

@v8.lover schrieb am 23. November 2024 um 22:58:42 Uhr:



Der Wagen wurde auch ganz sicher nicht vom TÜV stillgelegt!

Ich zitiere mal aus dem Startbeitrag:

„Auto Stillgelegt wegen mängel“

Ich frage mich, wie man gestrickt sein muss, um, ohne das Auto oder den TE zu kennen, einfach mal das exakte Gegenteil zu behaupten.
Und dann wundern sich manche hier, dass sich in vielen Threads der TE nach kurzer Zeit nicht mehr meldet.
Kann ich verstehen.

Da sind dann einige aber zart beseidet .. der startpost bietet alle Möglichkeit zur eigenen Interpretation ..

Ein Forum ist halt nicht der eigene selbst gewälte Freundeskreis wo man sich in einer schönen Wohlfühlbubble befindet ... Ist eher ein loser Haufen, wie in einem großen Unternehmen, da sollte man auch verkraften das, vermeintliche (für einen selber) dumme Einwürfe/Ansichten im Pausenraum kommen...😉

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Zitat:

@Melosine schrieb am 24. Nov. 2024 um 08:23:10 Uhr:


Und dann wundern sich manche hier, dass sich in vielen Threads der TE nach kurzer Zeit nicht mehr meldet.

Sein Profil sagt das es normal ist bei ihm. Nur wenn es nicht genau erklärt wurde, meldet er sich nochmal. Nennt man Schmarotzer.

Ich frage mich, wie man gestrickt sein muss, um zu glauben, dass der TÜV stillegen kann?

Zitat:

@Melosine schrieb am 24. Nov. 2024 um 08:23:10 Uhr:


Ich zitiere mal aus dem Startbeitrag:

„Auto Stillgelegt wegen mängel“

Ich frage mich, wie man gestrickt sein muss, um, ohne das Auto oder den TE zu kennen, einfach mal das exakte Gegenteil zu behaupten.

Ich hatte (sehr weit) oben schon gemutmaßt, daß der TE nicht wirklich "Stilllegung" gemeint hat.

Und da muß man nicht gleich ausfallig werden.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 24. November 2024 um 09:35:08 Uhr:


Ich frage mich, wie man gestrickt sein muss, um zu glauben, dass der TÜV stillegen kann?

Nicht jeder ist mit dem Vokabular deutscher Amtsstuben vertraut.
Nenne es wie du willst, aber der TÜV-Prüfer kann dich auf jeden Fall zu Fuß nach Hause schicken, und das Fahrzeug sicherstellen (oder wie immer man das auch nennt).

Zitat:

@Melosine schrieb am 24. November 2024 um 08:23:10 Uhr:


Ich frage mich, wie man gestrickt sein muss, um, ohne das Auto oder den TE zu kennen, einfach mal das exakte Gegenteil zu behaupten.

Einfachste und naheliegendste Vermutung: Weil man sich auskennt.

Es ist im vorliegenden Sachverhalt nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auf Grundlage des TÜV-Gutachtens dem TE von der Polizei (!) die Weiterfahrt untersagt wurde.

Das ist dann übrigens auch nicht "das glatte Gegenteil", was hier behauptet wurde.

Zitat:

@Melosine schrieb am 24. November 2024 um 10:00:40 Uhr:


Nenne es wie du willst, aber der TÜV-Prüfer kann dich auf jeden Fall zu Fuß nach Hause schicken, und das Fahrzeug sicherstellen (oder wie immer man das auch nennt).

Der TÜV-Prüfer kann (und muss ggf.) darauf hinweisen, dass mit dem Auto keinen Meter mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf. Sicherstellen darf er aber nichts.

Wenn die vorführende Person uneinsichtig ist, muss er ganz normal die Polizei verständigen und die kann dann ggf. Verwaltungszwang anwenden

Ein entsprechendes HU-Ergebnis wird auch automatisch über das KBA an die Zulassungsstelle übermittelt, und die wird dann (wenn der Nachweis der Mängelbeseitigung ausbleibt) die Stilllegung des Fahrzeugs einleiten.

Zitat:

@Melosine schrieb am 24. November 2024 um 10:00:40 Uhr:



aber der TÜV-Prüfer kann dich auf jeden Fall zu Fuß nach Hause schicken, und das Fahrzeug sicherstellen

Selbst beim Ergebnis VU stellt kein Prüfer mein Fahrzeug sicher, lediglich die HU Plakette darf er entfernen. Dann das Geld kassieren und mir Mängelbericht und ZB 1 aushändigen.

Zu Fuß schickt mich kein Prüfer nach Hause! Fehlen ihm einige Befugnisse für.

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. November 2024 um 10:06:19 Uhr:


Ein entsprechendes HU-Ergebnis wird auch automatisch über das KBA an die Zulassungsstelle übermittelt, und die wird dann (wenn der Nachweis der Mängelbeseitigung ausbleibt) die Stilllegung des Fahrzeugs einleiten.

VU wird automatisch übers KBA ins Fachverfahren eingespielt. Nächsten Tag geht die BU raus. Der erste Schritt, Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Frist entfällt.

Mal langsam. Wenn der TE nicht das meiste unterschlagen hat, sind wir von "VU" noch meilenweit entfernt.

Es wurde gefaselt "der TÜV hat stillgelegt"

Hat er mit Sicherheit nicht

Und welche Mängel zum untersagen der Weiterfahrt vermutlich durch die Rennleitung nicht den Prüfer geführt hat, bleibt Geheimnis des TE.

Auch eine leuchtende MKL reicht dafür nicht aus.

Die Frage ist was ist laut dem TE den Stillgelegt ?

Wurde nur die Weiterfahrt untersagt oder hat der Mitarbeiter der
Exikutive die Zulassungplakette abgekratzt.

Ein TÜV Mangel nur weil ein Endtopf Löcher hat und die Motorkontrollleuchte
an ist, kann die Weiterfahrt einschränken, aber auch nur das.

Behörtliche angeordente PKW Untersuchung ist meisten Amtshilfe und ist
eigentlich kostenfrei für den Betroffenen, eigentlich.

Tom

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