Polizei hält an-> ab zum TÜV
Moin,
Ich finde Leider dazu nichts im Internet. Gestern wurde ich Angehalten als ich geparkt hatte, hinter mir Polizei die ebenfalls auf einmal anhält und eine Verkehrskontrolle durchführen will.
Alles gut soweit, wurde darauf Hingewiesen das Vorne Rechts etwas Luft gefehlt hatte, immernoch Alles gut.
Polizist meinte ich soll mein Auto an machen da es etwas lauter ist als normal da mein Endtopf etwas durchgerostet ist. Kurze sache, die Polizisten meinten mein Fahrzeug wäre nicht mehr Verkehrstauglich weil Endtopf etwas durchgerostet ist, er zu laut sei und meine Motorkontrollleuchte leuchtete.
Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.
Was sagt Ihr dazu? Darf die Polizei überhaupt sowas und kann ich die Kosten zurück erstattet bekommen?
Gruß,
Marvin
185 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 26. November 2024 um 19:40:50 Uhr:
Jeder Beamter bekommt 1x im Jahr eine Leistungsbeurteilung. Dies ist in jedem Resort normal. Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst erfolgt bei Beamten immer nur nach einer Leistungsbeurteilung ein entsprechender Aufstieg.
Das hat aber absolut nichts damit zutun, was ja auch verneint wurde, dass, wie du es immer wieder falsch interpretierst, es eine Abschussquote (Strichliste) gäbe.
Das stimmt leider nicht. Beamte, zumindest da wo ich mein Unwesen getrieben habe, werden alle drei Jahre "regelbeurteilt"
Obwohl ich live dabei war hab ich die Quelle mal verlinkt
du hast wohl mein Zitat aus dem Artikel überlesen. Kann passieren.
Hier gerne nochmal die Aussage des Polizeipräsidium München, dass Beamte nach Treffern beurteilt werden:
„Im Präsidium verneint man zwar die Existenz von Listen; selbstverständlich aber würden Beamte nach ihrer Leistung beurteilt. Treffer ließen sich per Computer auswerten, Strichlisten brauche es dafür nicht“
Das ist eindeutig.
Also die Diskussionskultur hier lässt echt schwer zu Wünschen übrig. Um es kurz zusammenzufassen: @Melosine stellt eine Behauptung auf und liefert dafür diverse Artikel und auch den Frag-den-Staat-Text, die alle besagen, dass es entsprechende Quoten bei der Polizei gibt. Und dann kommen hier diverse andere, die ohne irgendeine Angabe von Quellen den Aussagen widersprechen und die Quellen mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen entkräftigen, teilweise sogar einfach ohne Gründe, und dabei @Melosine teilweise noch auf persönlicher Ebene angreifen.
Hat denn irgendjemand von euch auch nur einen Nachweis dafür, dass es so etwas bei der Polizei nicht geben kann? Dass es unter keinen Umständen irgendwo in Deutschland irgendwelche Incentives für viele Bußgelder, Verhaftungen o.Ä. gibt? Und wenn es nur ein Scoreboard ist oder den "Mitarbeiter des Monats"? Natürlich nicht, weil es quasi unmöglich ist, das auszuschließen. Auch wenn es bei euch oder Bekannten im Revier nicht so ist, heißt das doch nicht, dass es nirgendwo so sein kann.
Ich glaube, dass wir über unsere Polizei in DE sehr froh sein können, aber ich würde niemals ausschließen, dass es in manchen Revieren durchaus solche Incentives oder auch mal eine Beförderung für die meisten Erfolge geben würde, weil ich mir das einfach sehr gut vorstellen kann und nie auf die Idee kommen könnte, zu behaupten, ich würde jedes einzelne Polizeirevier in ganz Deutschland kennen. An sich sind solche Incentives ja auch nicht verkehrt, Beispiele wurden hier ja schon genannt, damit beispielsweise der Papierkram bei einem Strafzettel es auch "wert" ist. Und verwerflich ist daran auch nichts, verwerflich wäre es nur, wenn die Verhaftungen, Bußgelder, etc. nicht "sauber" wären, das ist aber dann ja ein anderes Thema.
Besten Dank
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Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. November 2024 um 20:08:12 Uhr:
Also die Diskussionskultur hier lässt echt schwer zu Wünschen übrig.
Schön, daß du für einen anderen User das Wort ergreifst. Den Tonfall der gegebenen Antworten solltest du allerdings nicht bemängeln, den hat der User sich selbst zuzuschreiben.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. November 2024 um 20:08:12 Uhr:
@Melosine stellt eine Behauptung auf und liefert dafür diverse Artikel und auch den Frag-den-Staat-Text, die alle besagen, dass es entsprechende Quoten bei der Polizei gibt.
Das ist ja das Problem. All die zitierten Artikel bestätigen, daß es Statistiken und Vorgaben gibt, welche Überprüfungen durchgeführt werden (sollen), aber sagen eben nicht aus, daß ein Polizist, der mehr Anzeigen liefert, davon einen Vorteil hätte.
Und wo sind deine Belege, dass es in Deutschland nicht einen Polizisten gibt, der nicht wegen vieler Anzeigen einen Vorteil erhalten hat? Oder ein Revier, wo die Anzahl der Anzeigen in die Leistungsbewertung eines Polizisten eingeht? Die vermisse ich in der ganzen Diskussion.
Diese "Argumentation", die keine ist, ist doch hohl.
Wenn wir diskutieren, ob es in Dtl. wohl erlaubt sei, oder eher verboten, einen Menschen zu töten, dann kommt man vermutlich zum Schluß, daß es verboten ist.
Was hilft dann die Frage: "ich vermisse in der Diskussion Belege dafür, daß nirgends in ganz Dtl. Leute umgebracht werden"? Genau: gar nichts.
Merkst selber, oder?
Die ursprüngliche Behauptung war, dass die Anzahl der Anzeigen, und das Thema war Ordnungswidrigkeiten, Einfluss auf eine mögliche Beförderung eines einzelnen Beamten habe. Und das ist nun mal nicht der Fall. Aber die Aussage von @phchecker17 ist nachzuvollziehen. Man kann immer nur das beschreiben und sicher behaupten was man selber erlebt hat. Sicher Ausschließen für alle Dienststellen in Deutschland kann das wohl keiner. Zumal Polizei bekannterweise Ländersache ist und teilweise völlig verschiedene Kriterien gelten. Ich bin aber davon überzeugt dass nur sowohl die bloße Anzahl von Owi-Anzeigen als auch Strafanzeigen keinen Einfluss auf eine Karriere haben wird. Bei mir war’s nicht so, sonst wäre ich wohl nie befördert worden.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 26. November 2024 um 20:32:23 Uhr:
Und wo sind deine Belege, dass es in Deutschland nicht einen Polizisten gibt, der nicht wegen vieler Anzeigen einen Vorteil erhalten hat? Oder ein Revier, wo die Anzahl der Anzeigen in die Leistungsbewertung eines Polizisten eingeht? Die vermisse ich in der ganzen Diskussion.
Sichere Belege gibt’s für beide Behauptungen nicht. Die Zeitungsartikel sind nur auf Vermutungen aufgebaut.
Deswegen wird diese Diskussion vermutlich nie zum Ende kommen, es sei denn ein Mod verliert die Nerven. Aber noch ist es doch relativ sachlich. Hab ich schon anders erlebt.
Zitat:
@AS60 schrieb am 26. November 2024 um 20:55:32 Uhr:
Sichere Belege gibt’s für beide Behauptungen nicht. Die Zeitungsartikel sind nur auf Vermutungen aufgebaut.
Naja, die Stellungnahme des PP München, die der Artikel der SZ wiedergibt, ist ja nun keine Vermutung. Das ist eine klare und eindeutige Aussage.
Keine Ahnung, weshalb das hier einige so vehement ausblenden.
Vermutlich erst, wenn alle glauben, das Polizisten befördert werden, weil sie 3 OWi mehr als der Kollege aufgeschrieben haben.
Da das Unfug ist, wird das auch weiter behauptet werden und so geht's hier weiter bis sich ein Mod erbarmt!
Eben. Die Aussage sagt konkret gar nichts von diesem ominösen Karrierevorteil. Also alles wieder auf Anfang? Wird wirklich echt Zeit für ein Schloss
Zitat:
@nogel schrieb am 26. November 2024 um 20:37:14 Uhr:
Diese "Argumentation", die keine ist, ist doch hohl.Wenn wir diskutieren, ob es in Dtl. wohl erlaubt sei, oder eher verboten, einen Menschen zu töten, dann kommt man vermutlich zum Schluß, daß es verboten ist.
Was hilft dann die Frage: "ich vermisse in der Diskussion Belege dafür, daß nirgends in ganz Dtl. Leute umgebracht werden"? Genau: gar nichts.
Merkst selber, oder?
Nein, sorry. Deine Argumentation hier müsste lauten, dass es natürlich in ganz Deutschland verboten ist, da das durch das Grundgesetz geregelt ist - glücklicherweise. Wie viele Menschen sterben, spielt für diese Argumentation keine Rolle.
In unserem Fall gibt es aber eben keine bundesweite Regelung, die verbietet, Mitarbeitender der Polizei für gute Leistungen zu belohnen, auch wenn hier die Anzahl der Anzeigen mit einfließt. Daher ist es schlicht unmöglich für jemanden zu behaupten, dass er weiß, dass es das in ganz Deutschland nicht gibt. Und selbst, wenn es verboten wäre, könnte es trotzdem noch passieren 😉
Zitat:
@Melosine schrieb am 26. November 2024 um 20:05:33 Uhr:
@ktowndu hast wohl mein Zitat aus dem Artikel überlesen. Kann passieren.
Hier gerne nochmal die Aussage des Polizeipräsidium München, dass Beamte nach Treffern beurteilt werden:„Im Präsidium verneint man zwar die Existenz von Listen; selbstverständlich aber würden Beamte nach ihrer Leistung beurteilt. Treffer ließen sich per Computer auswerten, Strichlisten brauche es dafür nicht“
Das ist eindeutig.
Natürlich wird nach Leistung beurteilt. Aber du weißt absolut nichts davon, was damit gemeint ist. Ehrlich gesagt machst du dich mit jedem deiner Beiträge hier total lächerlich. Du verstehst absolut nichts.