Polizei hält an-> ab zum TÜV

Moin,

Ich finde Leider dazu nichts im Internet. Gestern wurde ich Angehalten als ich geparkt hatte, hinter mir Polizei die ebenfalls auf einmal anhält und eine Verkehrskontrolle durchführen will.

Alles gut soweit, wurde darauf Hingewiesen das Vorne Rechts etwas Luft gefehlt hatte, immernoch Alles gut.

Polizist meinte ich soll mein Auto an machen da es etwas lauter ist als normal da mein Endtopf etwas durchgerostet ist. Kurze sache, die Polizisten meinten mein Fahrzeug wäre nicht mehr Verkehrstauglich weil Endtopf etwas durchgerostet ist, er zu laut sei und meine Motorkontrollleuchte leuchtete.

Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.

Was sagt Ihr dazu? Darf die Polizei überhaupt sowas und kann ich die Kosten zurück erstattet bekommen?

Gruß,
Marvin

185 Antworten

Ach, wie ich solche „Argumente“ liebe.

Es ist ja nicht das erste Mal, dass Du etwas nicht verstehst oder verstehen willst und Du ewige Diskussionen darüber führst. Wie ich schon geschrieben habe: Lesen und Verstehen. Mit dem Lesen scheint´s ja wenigstens geklappt zu haben.

https://www.wz.de/.../...erteilen-knoellchen-auf-kommando_aid-31581393

https://kleineanfragen.de/.../...-quote-bei-der-thueringer-polizei.txt

https://www.wr.de/.../...zisten-sollen-knoellchen-quote-erfuellen.html

Diese drei Artikel habe ich binnen einer Minute gefunden

Gähn....

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Hervorragend gekontert. Chapeau.

Genau das ist es ja. Du findest innerhalb von einer Minute drei Artikel. Das bedeutet, dass Du die weder gelesen noch gar verstanden hast. Dazu brauche ich ja jetzt kaum noch etwas ausführen, oder?

@Melosine Willst du es nicht kapieren oder kapierst du es einfach nicht.
Alle Artikel zeigen nur auf, dass es Vorgaben gibt um die Kontrolldichte aufrecht zu erhalten und eventuell zu erhöhen. Die Personalvorgaben dienen einfach nur dazu Personal und Einsatzplanungen für das Jahr machen zu können. Jeder Dienststellenleiter ist nämlich bezüglich seiner Personalplanung gegenüber seiner vorgesetzen Dienststelle zu einer Rechenschaft verpflichtet.
Was alle Artikel nicht aufzeigen und da kannst du auch weiterhin lange suchen, ist dass diese Einsatzvorgaben und die Analysen daraus in irgendeiner Weise in die Beurteilung eines jeden einzelnen Beamten einfließt.
Dies wurde auch bei der Anfrage von Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP und der Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration von Baden-Württemberg sehr deutlich.

Nein, dazu musst du nun wirklich nichts mehr ausführen.

An alle Zweifler:
Hier ein Artikel der SZ (deren Seriösität wohl über jeden Zweifel erhaben ist), der aufzeigt, was für Blüten diese Bewertungspraxis treiben kann. Auf die Gegenargumente bin ich gespannt.

https://www.sueddeutsche.de/.../...tatorte-fuer-die-karriere-1.2439838

Du schnallst es trotzdem nicht...

In Deinem 10 Jahre alten Artikel geht es mehr oder weniger um Betrug und lediglich ein Beamter versprach sich ein "schnelleres Vorankommen". Weiterführend wurde das dann entkräftet.

Es nützt Dir also gar nichts, wenn Du wild irgendwelche Artikel zusammensuchst, die Du weder richtig gelesen und offensichtlich überhaupt nicht verstanden hast.

Wie sich ein so rechthaberischer Mensch jetzt auch freiwillig so blamieren kann, ist mir ein echtes Rätsel.

@Taunusrenner

Zitat aus dem Artikel:

„Im Präsidium verneint man zwar die Existenz von Listen; selbstverständlich aber würden Beamte nach ihrer Leistung beurteilt. Treffer ließen sich per Computer auswerten, Strichlisten brauche es dafür nicht“

Das ist die Stellungnahme der Dienststelle.

Und außerdem ist in Bayern sowieso alles anders😁

Da kann ich nicht widersprechen

Jeder Beamter bekommt 1x im Jahr eine Leistungsbeurteilung. Dies ist in jedem Resort normal. Im Gegensatz zu Angestellten im öffentlichen Dienst erfolgt bei Beamten immer nur nach einer Leistungsbeurteilung ein entsprechender Aufstieg.
Das hat aber absolut nichts damit zutun, was ja auch verneint wurde, dass, wie du es immer wieder falsch interpretierst, es eine Abschussquote (Strichliste) gäbe.

@Melosine
In mir nährt sich der lang gehegte Verdacht, dass Du zwar willst, aber echt nicht kannst und schon rein aus Protest agierst.

Der eigentlich Inhalt hat überhaupt nichts mit unserem Thema zu tun. Von einer zu erfüllenden Quote ist auch in diesem Artikel nicht die Rede. Angebliche Listen wurden sofort in Abrede gestellt. "Treffer" eines Beamten kann vom Strafzettel bis erfolgreiche Ermittlungen alles bedeuten, das Berufsbild hält vielfältige Aufgaben bereit. Und das Beamte nicht nur nach Anwesenheit beurteilt werden, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Und weil es bekanntermaßen nichts bringt, einem sturen Bullen ins Horn zu kneifen, klinke ich mich jetzt hier aus.

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