Polizei blockiert Geh/Radwege zur Verkehrsüberwachung, dürfen die das?
Hi
Mir ist schon mehrfach aufgefallen, das bei uns im Stadtgebiet die Polizei im Zuge der Verkehrsüberwachung ohne konkreten Grund, also reines "rumstehen" und warten ob sich jemand falsch verhält, mit ihren Streifenwagen Geh und Radwege vollständig blockiert so das der Fussgänger/Radfahrer über die Wiese oder gar auf die Strasse ausweichen muss um an den Polizeifahrzeugen vorbei zu kommen.
Mir ist es früh morgens im Dunkeln (ich kam von der Nachtschicht) sogar schon passiert, das ich beinahe mit solch einem Polizeifahrzeug kollidiert wäre, bzw. ich beinahe gestürzt wäre, weil das Fahrzeug für mich sehr spät sichtbar direkt hinter einer Kurve mitten auf dem Radweg stand.
Mich ärgert solch ein Verhalten der Beamten sehr. Ich will hier nicht auf die Polizei schimpfen, im Gegenteil: Grundsätzlich sind mir Polizisten sehr recht, und ich empfinde sogar Sympathie und grossen Respekt für diesen Berufsstand und für die Leute die ihn ausüben (ich wäre selber vor 25 Jahren fast Polizist geworden). Aber sowas finde ich daneben, sowas gehört sich meiner Meinung nach nicht.
Ist das denn rechtens, darf die Polizei sich so hinstellen?
Gruß Hoffi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 28. Januar 2016 um 18:57:54 Uhr:
Grenzwertig ist das dann aber schon, wenn bsp. Rollstuhlfahrer, Kinder und Co. nicht durchkommen, denn denen darf nicht zugemutet werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Jedenfalls dann nicht, wenn nicht deutlich, bspw. durch aktives Blaulicht, erkennbar ist, daß sich Polizei und Co. im aktiven Einsatz befinden.Zitat:
@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2016 um 17:23:10 Uhr:
Nennt sich Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Und dafür braucht es keinen konkreten Anlass.
Ich sehe in diesem Fall kein so großes Problem.
Die Polizei wird da sicher als Freund & Helfer sicher einen brauchbaren Weg finden.
Mit einer vernünftigen Komunikation ist vieles möglich.
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58 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Januar 2016 um 11:42:02 Uhr:
Dafür benötigen Sie aber einen hoheitlichen Anlaß, um von Sonderrechten gebrauchzu machen und sich auf Geh und/oder Radwege zu stellen.Zitat:
@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2016 um 17:11:57 Uhr:
Natürlich dürfen die das, Stichwort Sonderrechte. Rechtlich erlaubt, aber moralisch natürlich nicht so schön. Wenn du das nächste Mal so etwas siehst, kannst du ja durchaus einen der Beamten ansprechen, wenn es deine Zeit erlaubt.
Desweiteren gehört diese Art dann dementsprechend abgesichert.Ein Kumpel von mir ist mal mit Absicht auf den Radarwagen mit dem Bike draufgefahren, der ohne Absicherung (Warndreieck, Pilonen usw.) auf dem Radweg stand. Das gab dann Ärger für diejenigen, wo das Fahrzeug dort abgestellt hatten.
Der hoheitliche Anlaß ist gegeben. Bei dem Radarwagen sollte es sich so zugetragen haben wäre natürlich die Frage zu beantworten wer den diesen hingestellt hat. Kleiner Tipp: Im Großteil der Radarfallen sind diese nicht von der Polizei errichtet sondern von privaten Betreiben im Auftrag der Kommunen/Kreise.
Wenn dein Kumpel ABSICHTLICH in ein Hindernis reinfährt ist er zudem sowas von selten dämlich dass man es nicht in Worte fassen kann
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. Januar 2016 um 12:13:43 Uhr:
hust ... so grausam ist es hier dann doch noch nicht ... klugscheiß_ON: hochstilisiert klugscheiß_OFF 😉 scnrZitat:
@Gurkengraeber schrieb am 29. Januar 2016 um 11:57:50 Uhr:
Ich bin fest davon überzeugt, dass es so eng in dem Fall nicht war. 😉 Die Polizisten standen vielleicht auf dem entsprechend gekennzeichneten Weg, aber was Du hier machst ist ein Extrem in die geschilderte Situation hinein zu interpretieren.
Geschieht ja häufig hier im Forum. Gerade noch ist einer zu schnell gefahren, in den nächsten 4 Beiträgen wird er zum Todesraser hochsterilisiert.
Richtig, Asche auf mein Haupt. 🙂
Im TV,Zitat:
@Frank170664 schrieb am 28. Januar 2016 um 23:30:02 Uhr:
Wo hat die Polizei einen hohen Stellenwert?
dass ist mAn. schon nervig? Warum wird dieser Berufsgruppe soviel Aufmerksamkeit zu Teil? Jeden Tag und jeden Tag und auf mehreren Kanälen, dass ist schon grausam. Ich mach die Glotze schon fast gar nicht mehr an.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:51 Uhr:
Der hoheitliche Anlaß ist gegeben. Bei dem Radarwagen sollte es sich so zugetragen haben wäre natürlich die Frage zu beantworten wer den diesen hingestellt hat. Kleiner Tipp: Im Großteil der Radarfallen sind diese nicht von der Polizei errichtet sondern von privaten Betreiben im Auftrag der Kommunen/Kreise.Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Januar 2016 um 11:42:02 Uhr:
Dafür benötigen Sie aber einen hoheitlichen Anlaß, um von Sonderrechten gebrauchzu machen und sich auf Geh und/oder Radwege zu stellen.
Desweiteren gehört diese Art dann dementsprechend abgesichert.Ein Kumpel von mir ist mal mit Absicht auf den Radarwagen mit dem Bike draufgefahren, der ohne Absicherung (Warndreieck, Pilonen usw.) auf dem Radweg stand. Das gab dann Ärger für diejenigen, wo das Fahrzeug dort abgestellt hatten.
Die Befreiung von der STVO durch §35 stellt m. M. aber nicht auf die Hoheitlichkeit, sondern die Dringlichkeit ab. Das kann ich bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen aber nicht erkennen.
In dem vom TE geschilderten Fall geht es nicht einmal darum, sondern um anlaßunabhängiges Parken unter Mißachtung von Sicherungspflichten.
Zitat:
Die Befreiung von der STVO durch §35 stellt m. M. aber nicht auf die Hoheitlichkeit, sondern die Dringlichkeit ab. Das kann ich bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen aber nicht erkennen.
In dem vom TE geschilderten Fall geht es nicht einmal darum, sondern um anlaßunabhängiges Parken unter Mißachtung von Sicherungspflichten.
Dem Themestarter ging es aber ganz sicher nicht darum zu erfahren, wer wann sein Jurastudium im Fach Verkehrsrecht abgeschlossen hat.
Das ganze geht schon wieder voll am Thema vorbei.....
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. Januar 2016 um 14:56:04 Uhr:
Dem Themestarter ging es aber ganz sicher nicht darum zu erfahren, wer wann sein Jurastudium im Fach Verkehrsrecht abgeschlossen hat.
Das ganze geht schon wieder voll am Thema vorbei.....
Warum, nimmt es nicht die für MT so üblichen Züge an 😕
Für mich ist doch die Antwort eindeutig und die sollte auch im Interesse des TE sein.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:51 Uhr:
Der hoheitliche Anlaß ist gegeben. Bei dem Radarwagen sollte es sich so zugetragen haben wäre natürlich die Frage zu beantworten wer den diesen hingestellt hat. Kleiner Tipp: Im Großteil der Radarfallen sind diese nicht von der Polizei errichtet sondern von privaten Betreiben im Auftrag der Kommunen/Kreise.
Wenn dein Kumpel ABSICHTLICH in ein Hindernis reinfährt ist er zudem sowas von selten dämlich dass man es nicht in Worte fassen kann
Das ändert jedenfalls nichts an der Tatsache, daß der Radarwagen, genauso wie der Streifenwagen der Polizei, hier unberechtigt gestanden hat. Dazu noch ohne jegliche Absicherung.
Warum hier mein Kumpel "dämlich" sein soll verstehe ich nicht.
Er wollte eben ein Zeichen setzen, da er das schonmal zu den Leuten gesagt hat. Und da Worte hier nichts geholfen haben, sind die Herren des Radarwagens nun dafür verantwortlich, daß Ihnen jemand ins Auto gekracht ist.
Sorry aber das ist doch Blödsinn, egal wie der Radarwagen da stand, schuld ist derjenige der auf ein stehendes Hindernis auffährt.
Vielleicht bekommt da der Falschparker eine Mitschuld von 10-20% aber an der Hauptschuld ändert das gar nichts.
Hoffentlich haben sie den wegen Vorsatz dranbekommen ... solche Leute haben nichts im Straßenverkehr zu suchen. Zudem bezahle ich ungern Versicherungen und Steuern für solche Egomanen mit.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Januar 2016 um 15:20:19 Uhr:
Das ändert jedenfalls nichts an der Tatsache, daß der Radarwagen, genauso wie der Streifenwagen der Polizei, hier unberechtigt gestanden hat. Dazu noch ohne jegliche Absicherung.Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:51 Uhr:
Der hoheitliche Anlaß ist gegeben. Bei dem Radarwagen sollte es sich so zugetragen haben wäre natürlich die Frage zu beantworten wer den diesen hingestellt hat. Kleiner Tipp: Im Großteil der Radarfallen sind diese nicht von der Polizei errichtet sondern von privaten Betreiben im Auftrag der Kommunen/Kreise.
Wenn dein Kumpel ABSICHTLICH in ein Hindernis reinfährt ist er zudem sowas von selten dämlich dass man es nicht in Worte fassen kann
Warum hier mein Kumpel "dämlich" sein soll verstehe ich nicht.
Er wollte eben ein Zeichen setzen, da er das schonmal zu den Leuten gesagt hat. Und da Worte hier nichts geholfen haben, sind die Herren des Radarwagens nun dafür verantwortlich, daß Ihnen jemand ins Auto gekracht ist.
Ist zwar jetz weit ab vom Thema, aber streng genommen könnte man bei deinem hochintelligenten Kumpel darüber nachdenken, ihn strafrechtlich zu belangen, wenn das dann bekannt würde, dass er absichtlich gegen das Auto gefahren ist.
Ganz abgesehen davon, dass er nicht alle beisammen hat. Aber das wurde ja hier schon erwähnt.
Leute gibts😕🙄
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. Januar 2016 um 14:56:04 Uhr:
Dem Themestarter ging es aber ganz sicher nicht darum zu erfahren, wer wann sein Jurastudium im Fach Verkehrsrecht abgeschlossen hat.Zitat:
Die Befreiung von der STVO durch §35 stellt m. M. aber nicht auf die Hoheitlichkeit, sondern die Dringlichkeit ab. Das kann ich bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen aber nicht erkennen.
In dem vom TE geschilderten Fall geht es nicht einmal darum, sondern um anlaßunabhängiges Parken unter Mißachtung von Sicherungspflichten.
Das ganze geht schon wieder voll am Thema vorbei.....
Na da sind wir ja froh, dass deine beiden Beiträge bisher unmittelbar das Thema und eine Lösung angesprochen haben.🙄
UUps. Schon wieder am Thema vorbei.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 29. Januar 2016 um 14:50:23 Uhr:
Die Befreiung von der STVO durch §35 stellt m. M. aber nicht auf die Hoheitlichkeit, sondern die Dringlichkeit ab. Das kann ich bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen aber nicht erkennen.Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:51 Uhr:
Der hoheitliche Anlaß ist gegeben. Bei dem Radarwagen sollte es sich so zugetragen haben wäre natürlich die Frage zu beantworten wer den diesen hingestellt hat. Kleiner Tipp: Im Großteil der Radarfallen sind diese nicht von der Polizei errichtet sondern von privaten Betreiben im Auftrag der Kommunen/Kreise.
In dem vom TE geschilderten Fall geht es nicht einmal darum, sondern um anlaßunabhängiges Parken unter Mißachtung von Sicherungspflichten.
Das spielt keine Rolle. Die Überwachung von Verkehrsverstößen ist eine hoheitliche Aufgabe ergo greifen Sonderrechte gemäß dem 35er. Durch die Überwachung hast du einen Anlaß und damit Sonderrechte; abgesehen davon haben die eine im Dienst befindliche Polizeibeamte immer. So schwer ist es nicht.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 29. Januar 2016 um 15:20:19 Uhr:
Das ändert jedenfalls nichts an der Tatsache, daß der Radarwagen, genauso wie der Streifenwagen der Polizei, hier unberechtigt gestanden hat. Dazu noch ohne jegliche Absicherung.Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 29. Januar 2016 um 12:14:51 Uhr:
Der hoheitliche Anlaß ist gegeben. Bei dem Radarwagen sollte es sich so zugetragen haben wäre natürlich die Frage zu beantworten wer den diesen hingestellt hat. Kleiner Tipp: Im Großteil der Radarfallen sind diese nicht von der Polizei errichtet sondern von privaten Betreiben im Auftrag der Kommunen/Kreise.
Wenn dein Kumpel ABSICHTLICH in ein Hindernis reinfährt ist er zudem sowas von selten dämlich dass man es nicht in Worte fassen kann
Warum hier mein Kumpel "dämlich" sein soll verstehe ich nicht.
Er wollte eben ein Zeichen setzen, da er das schonmal zu den Leuten gesagt hat. Und da Worte hier nichts geholfen haben, sind die Herren des Radarwagens nun dafür verantwortlich, daß Ihnen jemand ins Auto gekracht ist.
Sie Erläuterungen. Er hat dort nicht unberechtigt gestanden da er stehen darf wo er will bzw. wo es die Aufgabe erfordert.
Und ja, dein Kumpel ist dumm. Ein Beispiel für seine Dummheit: Wäre er unglücklich gestürzt obwohl er das nicht beabsichtigt hätte und wäre fortan im Rollstuhl gesessen...was hätte es ihm gebracht außer dass er dann jämmerlich rumgepienst hätte ? Ist dein Kumpelim übrigen dann auch dann auf "Rechtmäßigkeit" bedacht wenn es ihn selbst erwischt oder rennt er dann auch piensend zur Mama und heult sich aus dass er mit ein paar km/h zuviel erwischt wurde ?
Man kann über Absicherungen sicher reden. Ob die in dem Falle erforderllich gewesen wären oder ob das Fahrzeug vielleicht so offensichtlich da gestanden ist können wir nicht beurteilen. Im Zweifelsfalle sperren die eben einfach den Gehweg; und ? Ob denen jemand ins Auto gekracht ist dürfte denen wahrscheinlich hinsichtlich des Sachschadens auch sowas von egal sein; das zahlen wir Steuerzahler.
Naja wenn man den 35er mal vernünftig liest, stellt man schnell fest, dass im Absatz 1 steht:" 1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
Daraus kann man dann wohl schließen, dass Polizisten nicht einfach Sonderrechte haben sobald sie im Dienst sind.
Dringend geboten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist formal wohl schon ne kleine Hürde... Wobei es im Alltag wohl eher lax ausgelegt wird.
Zitat:
@Blue1983 schrieb am 29. Januar 2016 um 18:16:32 Uhr:
Dringend geboten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist formal wohl schon ne kleine Hürde... Wobei es im Alltag wohl eher lax ausgelegt wird.
Die Kommune braucht
dringendGeld das wir von den zu schnell Fahrenden holen.🙂