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Polizei blockiert Geh/Radwege zur Verkehrsüberwachung, dürfen die das?

Themenstarteram 28. Januar 2016 um 15:52

Hi

Mir ist schon mehrfach aufgefallen, das bei uns im Stadtgebiet die Polizei im Zuge der Verkehrsüberwachung ohne konkreten Grund, also reines "rumstehen" und warten ob sich jemand falsch verhält, mit ihren Streifenwagen Geh und Radwege vollständig blockiert so das der Fussgänger/Radfahrer über die Wiese oder gar auf die Strasse ausweichen muss um an den Polizeifahrzeugen vorbei zu kommen.

Mir ist es früh morgens im Dunkeln (ich kam von der Nachtschicht) sogar schon passiert, das ich beinahe mit solch einem Polizeifahrzeug kollidiert wäre, bzw. ich beinahe gestürzt wäre, weil das Fahrzeug für mich sehr spät sichtbar direkt hinter einer Kurve mitten auf dem Radweg stand.

Mich ärgert solch ein Verhalten der Beamten sehr. Ich will hier nicht auf die Polizei schimpfen, im Gegenteil: Grundsätzlich sind mir Polizisten sehr recht, und ich empfinde sogar Sympathie und grossen Respekt für diesen Berufsstand und für die Leute die ihn ausüben (ich wäre selber vor 25 Jahren fast Polizist geworden). Aber sowas finde ich daneben, sowas gehört sich meiner Meinung nach nicht.

Ist das denn rechtens, darf die Polizei sich so hinstellen?

Gruß Hoffi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 28. Januar 2016 um 18:57:54 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2016 um 17:23:10 Uhr:

Nennt sich Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Und dafür braucht es keinen konkreten Anlass.

Grenzwertig ist das dann aber schon, wenn bsp. Rollstuhlfahrer, Kinder und Co. nicht durchkommen, denn denen darf nicht zugemutet werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Jedenfalls dann nicht, wenn nicht deutlich, bspw. durch aktives Blaulicht, erkennbar ist, daß sich Polizei und Co. im aktiven Einsatz befinden.

Ich sehe in diesem Fall kein so großes Problem.

Die Polizei wird da sicher als Freund & Helfer sicher einen brauchbaren Weg finden.

Mit einer vernünftigen Komunikation ist vieles möglich.

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Nein, auch die müssen sich an die Verkehrsregeln halten.

Natürlich dürfen die das, Stichwort Sonderrechte. Rechtlich erlaubt, aber moralisch natürlich nicht so schön. Wenn du das nächste Mal so etwas siehst, kannst du ja durchaus einen der Beamten ansprechen, wenn es deine Zeit erlaubt.

Tecci erklär mal Sonderrechte ohne konkreten Einsatz oder Gefahrenabwehr, einfach zur Verkehrsbeobachtung? So das andere VT auf die Straße ausweichen müssen.

Nennt sich Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Und dafür braucht es keinen konkreten Anlass.

Danke für die Aufklärung. Man lernt nie aus.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2016 um 17:23:10 Uhr:

Nennt sich Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Und dafür braucht es keinen konkreten Anlass.

Grenzwertig ist das dann aber schon, wenn bsp. Rollstuhlfahrer, Kinder und Co. nicht durchkommen, denn denen darf nicht zugemutet werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Jedenfalls dann nicht, wenn nicht deutlich, bspw. durch aktives Blaulicht, erkennbar ist, daß sich Polizei und Co. im aktiven Einsatz befinden.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 28. Januar 2016 um 18:57:54 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2016 um 17:23:10 Uhr:

Nennt sich Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Und dafür braucht es keinen konkreten Anlass.

Grenzwertig ist das dann aber schon, wenn bsp. Rollstuhlfahrer, Kinder und Co. nicht durchkommen, denn denen darf nicht zugemutet werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Jedenfalls dann nicht, wenn nicht deutlich, bspw. durch aktives Blaulicht, erkennbar ist, daß sich Polizei und Co. im aktiven Einsatz befinden.

Ich sehe in diesem Fall kein so großes Problem.

Die Polizei wird da sicher als Freund & Helfer sicher einen brauchbaren Weg finden.

Mit einer vernünftigen Komunikation ist vieles möglich.

Na, wenn da zwei Kinder mit dem Rad vom Spielplatz zurückkommen wird da kaum viel mit Kommunikation sein. Die trauen sich höchstwahrscheinlich erst gar nicht in die Nähe der Polizisten.

Aber vielleicht sind die dann so aufmerksam genug, die beiden zu bemerken.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 28. Januar 2016 um 18:57:54 Uhr:

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Januar 2016 um 17:23:10 Uhr:

Nennt sich Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Und dafür braucht es keinen konkreten Anlass.

Grenzwertig ist das dann aber schon, wenn bsp. Rollstuhlfahrer, Kinder und Co. nicht durchkommen, denn denen darf nicht zugemutet werden, auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Jedenfalls dann nicht, wenn nicht deutlich, bspw. durch aktives Blaulicht, erkennbar ist, daß sich Polizei und Co. im aktiven Einsatz befinden.

Vielleicht nicht immer toll aber grenzwertig ist da gar nix. Der 35er befreit Polizei, Zoll, Bundeswehr, Feuerwehr und einige andere wie Entsorger, Straßenmeistereien etc. von der StVO. Eine hoheitliche Aufgabe muss zudem nicht durch Sondersignal bzw. blaues Blinklicht angezeigt werden. Die sind nur dem 38er "geschuldet" wenn Pol., Feuerwehr auch das Wegerecht anzeigen wollen. Hat aber nichts mit Sonderrechten zu tun. Streng genommen dürfen wir auch ohne Sondersignal und mit entsprechender Vor- und Rücksicht über rote Ampeln fahren

Zitat:

@kerberos schrieb am 28. Januar 2016 um 19:20:29 Uhr:

Na, wenn da zwei Kinder mit dem Rad vom Spielplatz zurückkommen wird da kaum viel mit Kommunikation sein. Die trauen sich höchstwahrscheinlich erst gar nicht in die Nähe der Polizisten.

Aber vielleicht sind die dann so aufmerksam genug, die beiden zu bemerken.

Wer den Kindern mit der Polizei droht hat nicht alle Latten am Zaun.

am 28. Januar 2016 um 21:57

Zitat:

@wkienzl schrieb am 28. Januar 2016 um 21:28:35 Uhr:

Zitat:

@kerberos schrieb am 28. Januar 2016 um 19:20:29 Uhr:

Na, wenn da zwei Kinder mit dem Rad vom Spielplatz zurückkommen wird da kaum viel mit Kommunikation sein. Die trauen sich höchstwahrscheinlich erst gar nicht in die Nähe der Polizisten.

Aber vielleicht sind die dann so aufmerksam genug, die beiden zu bemerken.

Wer den Kindern mit der Polizei droht hat nicht alle Latten am Zaun.

Moin,

Kinder haben zur Polizei generell ein gesundes Verhältnis!

Schon in der Kita werden Freundschaften geknüpft, welche dann in der Schule weiter

ausgebaut werden.

Die Polizei hat einen hohen Stellenwert, noch,

zum Glück.

schönen Gruß

Wo hat die Polizei einen hohen Stellenwert?

Nicht das ich nicht die Notwendigkeit erkenne und das auch für mich in Ordnung ist das es die Polizei gibt. Und brauhen tun wir die Polizei auch zur erfüllung all Ihrer Aufgaben.

Aber mit hohem Stellenwert hat das nichts zu tun. Die Polizisten sind Menschen wie du und ich, die genauso wie du und ich Ihrem ausgewählten Beruf nachgehen. Und anerkannt wird, wie sie sich benehmen und aufführen. Berufsbedingt habe ich gelegentlich mit der Polizei zu tun und da gibt es solche und solche. Das kommt immer auf den Menschen an der in der Uniform steckt.

Gruß Frank

am 28. Januar 2016 um 23:21

...Polizei darf alles... mitm Streifenwagen auf Fuß- / Radwegen rumstehen, Busspuren befahren, ohne Sicherheitsabstand im Tiefflug, Ampeln bei Rot überfahren... kurz vor Mitternacht, Ernst-Reuther-Straße in Hof a.d.Saale, bis auf ein paar LKW so gut wie kein Verkehr, ich hab aufm Seitenstreifen grad für ne 3/4 Std. Pause gestanden... auf einmal im Rückspiegel...Blaulicht... ok, die werden einen Einsatz haben. Plötzlich 10m nach der Kreuzung Blaulicht wieder aus, doch kein Einsatz mehr, nächste Ampelkreuzung Blaulicht wieder an über Rot drüber, Blaulicht wieder aus... an der nächsten Ampelkreuzung das gleiche Spiel...

Und letztens hab ich das Highlight gesehen "Kreisverkehr entgegen der vorgebenen Richtung"... abends, fast kein Verkehr kommen se von -was weiß ich- zurück zur Dienststelle, statt rechts rum ganz normal in den Kreisverkehr einzufahren und bei 9:00Uhr wieder raus in die Seitenstraße zu den Parkplätzen... rüber auf die Gegenspur, links rum... tztztz

Die Polizei sollte eine volksnahe Behörde sein, sie sollte sich deshalb auch so benehmen wie es das Volk auch tut.

Also alles ok, das ihre Fahrzeuge farblich gekennzeichnet sind dafür können die Jungs ja nun auch nix.

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