polizei: bei welchem signal muss man anhalten ?
hallo liebe leutz. ich frage mich bei welchem signal der polizei ich anhalten muss ? ich wurde die tage mal wieder per lichthupe auf mich afmerksam gemacht zum anhalten (allgemeine). jetzt frage ich mich ob das rechtens ist ?
wenn sie vor mir fahren, und der sogenannte "lutscher" kommt ist ja klar. aber bei welchen signalen muss ich anhalten. ? zb. reicht ein kurtzes blaulicht oder hupe ???
mfg
25 Antworten
Ich bin ein Asozialer Aachener schlaf untr Brücken und in der Bahnhofs-Mision.
So, die Lichthupe von einem Streifenwagen hat nichts zusagen. Wenn Sie dich zum stehen bringen wollen, dann mit Kelle oder mit einer Laufschrift bzw. Schild im Fahrzeug.
Habe schon solche Erfahrungen gemacht:
Die Tat: Bin mit voller Beleuchtung (Nebel-, Abblendlicht was zu hoch eingestellt war und Rallylampen) auf eine Kreuzung (AMpel war ausgeschaltet) zugefahren. Gegenuber stand ein Streifenwagen halb auf meine Spur und wollte links (von mir aus gesehen rechts) abbiegen. Aufeinmal gaben diese Lichthupe und ich dachte mir nur Du PENNER und bin auf Ihn zugefahren und kurz vor dem Streifenwagen hupend rechts an Ihn vorbei. Da ich im Recht war, da er auf meiner Spur stand. bin also einfach weitergefahren.
Ergebnis: Sie drehten und fuhren hinter mir her, mit Lichthupe. Aber ich dachte mir nichts dabei und fuhr weiter.
Dann haben Sie noch das Blaulicht angemacht, aber ich bin nur nach rechts gefahren um Sie vorbei zulassen (Einsatz???).
Fehlanzeige kein Einsatz, die meinten mich, also überholten Sie mich wie Verrückte und holten die Kelle raus und fuhren das Schild STOP hoch. Das war es also, Geldstrafe für Falsche Lampen und Nebellampen an? puste Kuchen. SIe stellten mir den ganzen Wagen auf den Kopf (WArndreieck rausholen und auf Funktion überprüfen und so eine scheisse...
Und das ALLES weil die an einem Warmen Samstag Abend arbeiten mussten und Ich nicht Direkt stehen geblieben bin....
Danke!!!
Wenn ich an deren Stelle gewesen wäre und kein Einsatz mich davon abgehalten hätte, dann hätte ich wahrscheinlich mit dir die Arschnummer abgezogen.
Ich hätte je nach Lust wahrscheinlich das ganze Programm durchgezogen und dir ein ordentliches Bußgeld aufgedrück.
10 Euro für die Nebler, die auch noch falsch eingestellt waren.
Für die Frechheit einen Anzuhupen und dann abzubiegen, ohne das ein realer Grund vorlag, häts dann auch noch ein gegeben.
Du warst im Recht ?
Falsch, wenn dir einer auf deiner Spur steht oder sonst wie dich hindert, dann bist du in der Wartepflicht.
Nur der der falsch steht ist in der Pflicht sich davon zu entfernen.
Für die Dreistigkeit provokant an einem Streifenwagen vorbei zu ziehen und zu hupen, im vollen Bewusstsein, dass der Wagen nicht einmal eine Betriebserlaubnis hat, grenzt schon an dämlichkeit und dafür hätte ich dir den Wagen gründlich untersucht und glaub mir ich hät die Teile auch gefunden, wenn kein Einsatz käme.
Und dann hät ich dich zur Pflichtüberprüfung zum Tüv geschleppt.
Und die Überprüfung hättest du dann auch noch zahlen müssen, sowie dann zum Bußgeld auch noch die Bearbeitungsgebühr drauf kommt.
Denn wenn dein Wagen mit Vorsatz ( und illigale Leuchtmittel gehören dazu ) nicht Tüv-Fähig ist, dann musst du die Kosten für den ganzen Ablauf übernehmen.
Klar ist jeder froh, wenn man schnell weg kommt bei einer Überprüfung und auch wenn kleine Fehler übersehen werden, aber das im vollen Bewusstsein und dann noch provozieren ist echt ..... naja.
Zitat:
Original geschrieben von poloaachen
SIe stellten mir den ganzen Wagen auf den Kopf (WArndreieck rausholen und auf Funktion überprüfen und so eine scheisse...
Und das ALLES weil die an einem Warmen Samstag Abend arbeiten mussten und Ich nicht Direkt stehen geblieben bin....
Das die Kontrolle in diesem Zusammenhang durchgeführt wurde, dürfte eine subjektive Einschätzung von dir sein, da sie sich nicht beweisen läßt.
Sowas sag ich ja selten aber MEIN GOTT WAS EIN VOLLIDIOT!
Ok ich habs nicht gesagt ich habs geschrien. 🙂
Wer so ein Verhalten an den Tag legt ist selber schuld!
Wurde bisher einmal kontrolliert, weil ohne das ich es wusste meine Kennzeichenleuchte defekt war. War auch auf dem Heimweg von der Arbeit, war sogar Nachtschicht, da hat man auch keinen Bick auf eine Kontrolle, aber egal.
Bin freundlich geblieben und nach einem Blick aufs Fahrzeug und in die Papiere konnte ich weiterfahren.
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Zitat:
Original geschrieben von poloaachen
Das war es also, Geldstrafe für Falsche Lampen und Nebellampen an?
???
Polizeibeamte erheben niemals Geldstrafen, sondern allenfalls Verwarnungsgelder.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
???
Polizeibeamte erheben niemals Geldstrafen, sondern allenfalls Verwarnungsgelder.
*Klugscheißer-Modus-Ein*
Und/oder Bußgelder. 😉
*Klugscheißer-Modus-Aus*
doofe frage:
kann es sein das man in einer gegend nicht anhalten muss wo es stockfinster ist, erst nach erreichen eines gebietes wo wieder licht ist. wenn das schild STOP-POLIZEI aufleuchtet?
ach ja so viel ich weiss (..und das ist nicht viel :-) ):
polizei: gehören zum land und nehmen somit nur aufgaben zur landessache war
BGS/Bundespolizei, feldjäger, BAG: Bundessache
steht da das schild:
bundeseigene privatstrasse ist es also
bundessache also BGS/bundespolizei, feldjäger. nix normale polizei
die feldjäger können dir als zivilist auf öffentlichen strassen gaaar nix! sie sind höchstens weisungsbefugt (im sinne von militärtransporten etc.) aber anhalten und kontrollieren etc. dürfen sie hier nicht oder nur in zusammenarbeit mit der polizei.
FESTHALTEN darf jeder nach den tollen jedermannsparagraph wenn er denk der typ hat ne straftat vor oder begangen. ob ich da eine feldjäger-/feuerwehr-/karnevalsuniform anhabe spielt keine geige. aber vorsicht! da kann man leicht für verklagt werden!
FESTNEHMEN darf nur der, der dafür befugt ist:
ZOLL/BGS: zollgrenzbezirke, zollgebiete, 30km umkreis etc.
Feldjäger: Anlagen/liegenschaften des bundes (Bundesregierung und militär)
polizei: auf dem gebiet was zum land gehört, welches auf dem ärmel der uniform steht/wappen
so das ich was ich weiss, wenn da fehler sein sollten, belehrt mich bitte, bin für jede kritik dankbar
Zitat:
Original geschrieben von Shorty2006
doofe frage:
kann es sein das man in einer gegend nicht anhalten muss wo es stockfinster ist, erst nach erreichen eines gebietes wo wieder licht ist. wenn das schild STOP-POLIZEI aufleuchtet?
[...]
Nein. Der STOP-Aufforderung ist umgehend Folge zu leisten. Ein Weiterfahren könnte als Fluchtversuch angesehen werden.
Zitat:
Original geschrieben von Shorty2006
BGS
nicht zu vergessen bahnhöfe und gleisanlagen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nicht zu vergessen bahnhöfe und gleisanlagen!
...und Flughafengelände.
Polizeikontrollen!
Das ist § 127 Abs. I der StPO und nicht §128 StPO. Dort ist das Festnahmerecht für jedermann geregelt. Wenn Du einen Täter auf rischer Tat erwischt hast, kannst Du ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten bzw. vorläufig festnehmen!!!