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Anstelle Standlicht LED oder Pace-car einbauen, was sagt TÜV und Polizei

Themenstarteram 22. Dezember 2002 um 15:47

Hi,

bevor jetzt hier das geschimpfe losgeht... nein, bin nicht übergeschnappt, und nein ich fahr auch keine disco...

Ich verlege demnächst das standlicht in meine Blinker, soweit so gut, allerdings bau ich das selber um, standlicht weiss, blinker gelb, soweit kein Problem... was da der tüv sagt interessiert im moment nicht so...

zu meiner frage, dadurch werden ja die standlichtplätze in den Hauptscheinwerfern meines Golf2 frei... denk mir jetzt einfach mal das ich den Platz nicht ungenutzt lassen will, und stattdessen blaue LED leuchte (klare version damit nix reflektiert) einbaue, oder eben Pacecar lichter... nur halt just for fun, hab nicht vor die im strassenverkehr anzumachen... fahr ja sogar ultra selten mit nebels hier rum...

Was würden unsere Freunde in Grün, bzw. die tüvler dazu sagen? halt nur das reine vorhanden sein... schalter liesse sich auch versteckt anbringen, nicht das problem, eben nur für spass und show ausserhalb der strasse... also? was denkt ihr? anbau schon verboten?

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12 Antworten

ich würde sagen es ist verboten weil du schon das standlicht woanders hinpackts, was ja bei normalen abblendlicht auch leuchtet und auch zu sehen ist(habe schwächere standbirnen und man sieht eine dunkle lampe...

beim golf 3 gibts ja hunten diese plätze für blinker, nebler, lüftung usw, da kann man ne menge einbauen, vielleicht hat dein pkw sowas auch?!?

Themenstarteram 22. Dezember 2002 um 16:05

Naja, bei meinem 2er is da leider nur noch allgemein der stossfänger mit den lüftingsschlitzen... mehr nicht...

Hmm, naja, es gibt ja von MTW oder so diese blinkers mit standlicht, also das standlicht zu verlegen is soweit erlaubt... und da es nur 2 standlichter am wagen geben darf muss man die alten abklemmen...

mir gehts jetzt nur rein darum was eben polizei und tüv zum reinen anbau der entweder leds oder pace lichter sagt...

Hallo,

meines Wissens is das immer abhängig vom TÜV Prüfer oder halt der Polizei, die einen lassen es durchgehen, die anderen kratzen dir gleich die Plackete vom Nummernschild bloß weil du sowas anbaust. Rechtlich isses so das es in der Straßenordnung NICHT zugelassen ist also kannste dich mit den Kunden drüber streiten ob dus einbauen darfst oder nicht. Ich tippe aber hundertpro auf NEIN.

Gruß Matze

Das ist auf jeden Fall verboten! Du kannst ja sagen, du benutzt die nicht im Straßenverkehr galube ich dir auch, aber wie kann der TÜV Prüfer sicher gehen ob du das auch wirklich nicht machst? Auf Vertrauensbasis läuft da sicher nix! Von daher wirst du da ärger bekommen, vorausgesetzt der TÜV oder sie Polizei sieht das! wenn du klare Leds einbaust, sieht man das eh nicht im Scheinwerfer (durch das Streuglas) und wenn du Kabel und Schalter geschickt verlegst, findet das auch keiner! Der TÜV wird sich nicht bei jedem Fahrzeug die Mühe machen und während einer Hauptuntersuchung nach Schaltern oder sowas zu suchen.....

Wenn es der Polizei auffällt, kostet das glaube ich 75 € und 3 Punkte!

am 24. Dezember 2002 um 21:50

Mahlzeit

Zum ersten standlicht in blinker. ist verboten es sei denn du kaufst dir blinker mit integriertem standlicht. die gibts hier:

www.mts-carstyling.de

die blauen LEDs sind auch verboten auch wenn sie ausgeschaltet sind. falls du sie doch einbaust dürfen sie nicht betriebsbereit sein d.h. nicht angeschlossen bau dir dann lieber weiße rein aber nicht die ultrahellen sonder die normalen. die gibts hier

www.hypercolor.de

kannst aber an ner versteckten stelle n schalter hinmachen und und irgendwo was mit steckern bauen.

 

Zitat:

nur halt just for fun, hab nicht vor die im strassenverkehr anzumachen...

zum Straßen verkehr zählen aber auch Tankstellen und Parkplätze

aber nicht irgendwelche treffen auf privatgelände

Zitat:

Original geschrieben von PayDay

aber nicht irgendwelche treffen auf privatgelände

Un dann?

willste das Zeug jedesma ausbauen wenn Du so ein Gelände verlässt oder willst Deine Karre jedesmal mit nem Hänger zu nem Treffen schaffen? Sei ma ehrlich, meistens wirste bei sowas vor dem von Dir angesprochenem Gelände kontrolliert und wenn du son Zeug drin hast nehmen die Dir gleich den TÜV Segen weg. Da kannste den Bullen zehnma erzählen das Dus nur wegen dem Treffen im Auto hast.

Entweder man lässt es oder baut es so geschickt ein das es keiner sieht.

In diesem Sinne, frohes Fest und frohes Basteln :D

Gruß Matze

aber net die ultrahellen nehmen;)

muß ich auch nochmal alle ausbauen

mit der sonnenbrille auf der nase sieht kacke aus, zumindest vorm rechner :D:D:D

 

http://free.pages.at/leinad1978/23.12.-2%20007.jpg

Themenstarteram 25. Dezember 2002 um 11:26

Also wies mir grad scheint lass ich das mit dem LED bzw. Pacecar... wenn sowas schon im eingebauten zustand dermassen geahndet wird... mir is klar das tanken und parkplätze dazuzählen (nebenbei, tanken nicht unbedingt, da es private bzw. firmengelände sind, und parkplätze auch nur die staatlichen) das alles ist mir klar...

Hm also Du darfst Dir nen Auto bauen wie Du willst, wenn Du aufm Privatgelände fährst, da sist richtig.

Nur muss um das gesammte Grundstück ein Zaun sein und ist dort ne Forte, muss die abgeschlossen sein, dann darfste das.

Ich habe noch keine Tanke mit nem Zaun gesehen :-))

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne

.. mir is klar das tanken und parkplätze dazuzählen (nebenbei, tanken nicht unbedingt, da es private bzw. firmengelände sind, und parkplätze auch nur die staatlichen) das alles ist mir klar...

Es reicht, wenn das Gelände (Parkplatz/Tankstelle) öffentlich zugänglich ist, d.h. nicht eingezäunt, Schranke offen und kein Sonderausweis zum Befahren erforderlich...:D..., um das Anschalten der illegalen Kirmesbeleuchtung zur nicht zulässigen Aktion zu machen...

am 19. Januar 2004 um 13:29

wenn dich die polizei erwischt ist das erlischen der betriebserlaubnis 50 euro und 3 punkte.

aber noch schlimemr wär wenn ein andere wegen den dinger nen unfall baut oder du selbst nen unfall baust... dann wirst nimmer glücklich...

 

das erlischen ist auch schon wenn du die dinger nur eingebaut hast und die auf öffentlichem raum befindest... müssen nicht mal an sein, aber ohne das sie an sind wird sie auch keiner sehen ;)

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