Polizei behauptet ich hatte mein Handy am Steuer obwohl es ein iPod war

Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.

Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.

Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?

Beste Antwort im Thema

Handy- und iPod-Benutzer während Autofahrten gehören nicht nur lapidar, sondern mit gewichtigen Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. Für solche Leute habe ich kein Verständnis, egal wie sehr sie hier im Forum herumjammern.
Ohne Gruß, fmbw10.

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Hallo, Gleiterfahrer,

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 11. Oktober 2016 um 10:58:04 Uhr:


Selbst, wenn er es gleich zeigen könnte, Fakt ist doch, dass IPod UND das Handy auf der Mittelkonsole lagen. Logischerweise würde nun jeder behaupten, dass er das IPod angefasst hätte.
Dumm gelaufen, so würd ich das abhaken und das Bussgeld, wenn auch zähneknirschend, bezahlen. Auf eine Klage mit ungewissem Ausgang würd ich es hier nicht ankommen lassen.

bei Handy - und Gurtverstößen kann es eigentlich nur zwei Möglichkeiten geben:

Der Beamte ist sich zu 100 % sicher, dass der Betroffene widerrechtlich ein Handy (und nichts anderes) in der Hand hielt oder dass der Betroffene definitiv keinen Gurt angelegt hatte.

Ein "vielleicht" gibt es dabei nicht und wenn man sich nicht zu 100 % sicher sein kann, dass es ein Handy und kein iPod war, gibt es eben keine Anzeige.

So einfach ist das ganze.

Hallo, DieDicke,

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2016 um 15:20:09 Uhr:


Ich vertraue da lieber meinem Verstand, und wenn der Gesetzgeber ein IPod "erlaubt" , was er ja nicht macht, finde ich das traurig, man könnte es dann auch Schlupfloch oder Gesetzeslücke nennen.

Der Gesetzgeber erlaubt zwar nicht die Bedienung eines iPod während der Fahrt, aber er kann es auch nicht explizit verbieten.

Beim Mobiltelefon konnte man eine Verordnung erlassen, die relativ sicher ist (obwohl sie mittlerweile durch das Urteil des OLG Stuttgart ein wenig ausgehebelt wurde), aber bei anderen Tätigkeiten lässt es sich eben nicht so eindeutig und rechtssicher formulieren.

Egal, ob es nun um mp3 - Player, um das Lesen während der Fahrt, um die Bedienung des Laptops oder des Navi geht, es wird immer unzählige Möglichkeiten geben, Vergleiche anzustellen, warum diese Tätigkeit per Gesetz verboten wurde und jene nicht, obwohl fast das Gleiche stattfindet.

Wie sollte man so etwas rechtlich begründen?

Er hat also einen IPod ans Ohr gehalten in einem E36 mit diversen Modifikationen, wo garantiert auch ein Customizing MP3-Radio drinsteckt. Das glaube ich natürlich sofort.

Man kann auch mit einem IPod telefonieren, z.B. über Whatsapp oder Skype. Und das ist sogar legal.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Oktober 2016 um 20:21:46 Uhr:



Der Beamte ist sich zu 100 % sicher, dass der Betroffene widerrechtlich ein Handy (und nichts anderes) in der Hand hielt...

So einfach ist das ganze.

Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht.

Mir sind zwei Fälle bekannt (die passenden Urteile habe ich jetzt nicht zur Hand, es stand allerdings in der Fachpresse), in denen das Verfahren jeweils zu Gunsten des Beklagten entschieden wurde:

1. Ein Rechtsanwalt, der sein Handy im Flugmodus als Diktiergerät benutzte

2. Ein Autofahrer, der sein Handy während der Fahrt aus seiner Tasche nahm und seiner Beifahrerin weiter reichte

Ich telefoniere übrigens seit vielen Jahren schon ausschließlich über FSE und tippe nicht auf dem Handy während der Fahrt herum - obwohl ich es dürfte, weil es in einer stabilen Halterung steckt. 😉

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Hallo, Traumtaenzer,

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 11. Oktober 2016 um 23:25:55 Uhr:


Ganz so einfach ist es dann leider doch nicht.

doch, es ist so einfach.

Zitat:

Mir sind zwei Fälle bekannt (die passenden Urteile habe ich jetzt nicht zur Hand, es stand allerdings in der Fachpresse), in denen das Verfahren jeweils zu Gunsten des Beklagten entschieden wurde:

1. Ein Rechtsanwalt, der sein Handy im Flugmodus als Diktiergerät benutzte

Hier hat der Polizeibeamte ganz richtig gesehen, dass der Fahrer das Handy während der Fahrt in der Hand hatte und es benutzte.

Wenn dann der Amtsrichter entscheidet, dass er in diesem Fall durch das Diktieren keinen Verstoß sieht, ist das seine persönliche Auslegungssache.

Der nächste Richter kann hier schon wieder ganz anders urteilen.

Zitat:

2. Ein Autofahrer, der sein Handy während der Fahrt aus seiner Tasche nahm und seiner Beifahrerin weiter reichte

Dieses Urteil dürfte mittlerweile wohl jedem Polizeibeamten bekannt sein und anders als das o. g. Urteil macht dieses sogar Sinn.

Ob man dem Beifahrer seine Packung Taschentücher aus der Hosentasche herüberreicht oder das Handy, macht wohl kaum einen Unterschied.

Beides ändert aber nichts an der Aussage, die ich oben gemacht habe: Gibt es irgendeinen Zweifel daran, dass der Fahrer während der Fahrt verbotswidrig sein Handy benutzt hat, gibt es schlicht und ergreifend keine Anzeige.

Viele Grüße,

Uhu110

Tut mir leid, dass ich erst so spät antworten kann.
Habe meinen Anwalt nach Rat gefragt und er meinte die Chancen stehen gut auf einen Freispruch.

Zu dem Sachverhalt, ich habe die Musik gewechselt mit dem iPod (das Gerät war in meiner Hand).
Außerdem habe ich den iPod bedient während ich an einer Seitenstraße stand um auf die Hauptstraße zu gelangen.
Steht auch im Bußgeldbescheid, "Hauptstraße Ecke Seitenstraße".

Entscheidend ist nun ob der Zeuge die Farbe des Gerätes identifizieren kann, mein Handy ist ein iPhone 6 in weiß und mein iPod in schwarz.

Es geht mir um das Prinzip, dass ich keine Ordnungswidrigkeit begangen habe.
Man kann sich über die geltende Gesetzeslage aufregen jedoch ist sie nun mal so, dass ich theoretisch im Recht bin.

Gebe sonst in den nächsten Tagen/Wochen Rückmeldung was aus der Sache geworden ist.

/ironie/ Fällt mir auch jetzt erst erst ein, dass ich auch darauf plädieren könnte meinen Motor ausgestellt gehabt zu haben an der Ecke dann hätte die Sache ja auch gegessen. /ironie/

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 11. Oktober 2016 um 17:49:10 Uhr:


Der Gesetzgeber hat hier nicht den Mut konsequent jede Ablenkung im Auto zu Verbieten .Sprachsteuerung und Lenkradbedienung lenken doch auch ab , oder ?
Die Liste ließe sich noch beliebig erweitern .

Genau, beispielsweise die keifende Alte auf dem Beifahrersitz. Das wäre mal 'nen konsequentes Verbot. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@CptJonny816 schrieb am 11. Oktober 2016 um 23:52:43 Uhr:


Tut mir leid, dass ich erst so spät antworten kann.
Habe meinen Anwalt nach Rat gefragt und er meinte die Chancen stehen gut auf einen Freispruch.

Wurdest du denn schon verurteilt? Zu was denn?
Ich dachte, es wäre nur eine Ordungswidrigkeit....

Zitat:

@CptJonny816 schrieb am 10. Oktober 2016 um 23:59:42 Uhr:


...
Ich habe lediglich meinen iPod bedient...
Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
...

Finde ich völlig in Ordnung. Die Ablenkung beim Handy oder I-Pod ist die Gleiche. Finger weg vom Spielzeug und Augen auf Die Straße!

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 12. Oktober 2016 um 08:20:03 Uhr:



Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 11. Oktober 2016 um 17:49:10 Uhr:


Der Gesetzgeber hat hier nicht den Mut konsequent jede Ablenkung im Auto zu Verbieten .Sprachsteuerung und Lenkradbedienung lenken doch auch ab , oder ?
Die Liste ließe sich noch beliebig erweitern .

Genau, beispielsweise die keifende Alte auf dem Beifahrersitz. Das wäre mal 'nen konsequentes Verbot. 😁

Gruß Metalhead

...genau und Blick in den Spiegel oder Schulterblick lenken auch ab. Verbieten!

Zitat:

@uhu110 schrieb am 11. Oktober 2016 um 23:51:19 Uhr:


Ob man dem Beifahrer seine Packung Taschentücher aus der Hosentasche herüberreicht oder das Handy, macht wohl kaum einen Unterschied.

Beides ändert aber nichts an der Aussage, die ich oben gemacht habe: Gibt es irgendeinen Zweifel daran, dass der Fahrer während der Fahrt verbotswidrig sein Handy benutzt hat, gibt es schlicht und ergreifend keine Anzeige.

Viele Grüße,

Uhu110

Das ist der springende Punkt. Wenn eine Anzeige nur erfolgen würde, wenn es überhaupt keine Zweifel gibt, brauchts keinen Richter mehr. Judge Dredd-Szenario. Du bekommst an Ort und Stelle Anklage und Urteil.
Genau diesen Zweifel muss gegebenenfalls ein Anwalt hervorstellen. Und da reicht es schon, wenn sich ein Beamter nicht mehr daran erinnern kann, weil es schon länger her ist.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2016 um 10:24:07 Uhr:


@ TE
Du hast dich während der Fahrt auf den Verkehr zu konzentrieren und nich am IPod rum zu Fingern.
Hast dich erwischen lassen, selber Schuld und nun steh dazu.

Ich persönlich finde die VT schrecklich die irgendwo rumfummeln und nicht auf die Straße schauen, von mir aus knallt auch irgendwo gegen, traurig ist dann nur wenn alle, also die Versicherungen für den Schaden aufkommen.

Danke dafür und sorry für das Vollzitat.

Aber imho kann das gar nicht oft und eindringlich genug wiederholt werden:
Konzentriert euch aufs Fahren:
Weniger Tote, weniger Verletzte, weniger Sachschäden, weniger Stau und alle kommen gesünder und entspannter an, obendrein auch noch schneller und billiger.

Volle Zustimmung!

Aber erzähl das mal den Heinis, die immer nur sagen: "Ist doch nicht verboten!" oder "ich darf das doch!"

Die machen sich alles passend und andere glotzen in die Röhre ...

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:51:26 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 11. Oktober 2016 um 14:11:31 Uhr:


Woher weißt Du denn, dass er nicht wirklich sein ipod bedient hat. Das ist nun mal erlaubt. Wenn nur die Chance von 1% besteht, dass er die Wahrheit sagt, kannste Dir eigentlich Deinen ganzen Streifen da schenken. Ich hab auch manchmal in der linken ne Flasche Cola, in der rechten n Brötchen, und auf dem Beifahrersitz liegt der Laptop, auf dem ich meine Mails (während der Fahrt) lese. Ist alles erlaubt. Und damit ist es völlig wurscht, was die Herren Moralapostel hier wieder zum besten geben.

Du scheinst meinen Post nicht verstanden zu haben, ich mache da keinen Unterschied ob ich ,Du, er, sie oder es nun am Taschenrechner rumfummelt und sich ausrechnet wenn ein Brötchen 30 Cent kostet was nun zwei Brötchen kosten, oder eine SMS schreibt oder sich die Musik auf dem iPod sortiert.
Und bevor auch du weiter Blödsinn erzählst, ich habe nie behauptet das ich so etwas nie gemacht habe, aber wenn ich erwischt werde habe ich den Stolz nicht nach einem Anwalt zu heulen sondern reiche mit einem Lächeln im Gesicht die 60 Euro aus dem Auto. Ich sehe doch gar nicht ein wegen meiner Blödheit noch andere zu ernähren.

Und da Du mich Moralapostel nennst nenne ich Dich Jammerlappen. So nun sind wir quitt, sei ein Mann und nimm es hin, sei eine Memme und Jammer weiter.

Erlaubt ist hier übrigens gar nix, es ist nur nicht def. verboten. Es ist aber Vorschrift sich nicht vom Verkehr abzulenken, der IPod fällt genau da hinein, essen übrigens nicht, es sei denn du deckst die beim fahren im Auto den Tisch und isst dann mit Messer und Gabel.

Das mag ja alles sein, es hat nur absolut nichts mit der Frage des TE zu tun. Und genau das haben diverse Moderatoren auch schon mal angesprochen. Einfach mal das "pöse pöse" komplett schenken. Interessanter Weise ist es ja auch die Moralapostelfraktion, die sich als erste auf die Palme bringen lässt, mit Beleidungen um sich wirft, und die Kommunikation auf ein ziemlich aggressives Level bringt.

Ich finde wir sollten einen "Korrektes Verhalten im Straßenverkehr" Sammelthread einrichten, wo Ihr all die schönen Regeln besprechen, und auf Einhaltung derselben pochen könnt. Die anderen können dann wesentlich entspannter ihre Probleme hier besprechen.

Das wär doch was, oder?

@lagebernd
Die haben einfach nur Recht. Und sie wissen es auch. Das heißt aber noch lange nicht, dass das immer legitim ist und von jedem ständig gemacht werden soll. 😉

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