Polizei behauptet ich hatte mein Handy am Steuer obwohl es ein iPod war
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.
Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.
Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?
Beste Antwort im Thema
Handy- und iPod-Benutzer während Autofahrten gehören nicht nur lapidar, sondern mit gewichtigen Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. Für solche Leute habe ich kein Verständnis, egal wie sehr sie hier im Forum herumjammern.
Ohne Gruß, fmbw10.
166 Antworten
Natürlich haben sie recht. Ich würde auch nichts anderes behaupten. Aber das hat eben trotzdem nichts mit der Frage des TE (hier, und in vielen vielen anderen Threads) zu tun!
Ich bin mal von der Polizei angehalten worden, weil sie einen Schoko Riegel, den ich gerade aß für ein Handy hielten. Zum Glück bemerkten die Beamten dann direkt ihren Irrtum und alles war gut. Hatte das Corpus Delikti zum Glück noch nicht aufgegessen. Was wäre gewesen wenn ich diesen Fall hier geschildert, und um Rat gefragt hätte? Auf diesen ganzen "jaja alles Verbrecher" Bullshit kann ich gut und gerne verzichten, danke.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 12. Okt. 2016 um 12:44:58 Uhr:
Ich bin mal von der Polizei angehalten worden, weil sie einen Schoko Riegel, den ich gerade aß für ein Handy hielten. Zum Glück bemerkten die Beamten dann direkt ihren Irrtum und alles war gut. Hatte das Corpus Delikti zum Glück noch nicht aufgegessen. Was wäre gewesen wenn ich diesen Fall hier geschildert, und um Rat gefragt hätte? Auf diesen ganzen "jaja alles Verbrecher" Bullshit kann ich gut und gerne verzichten, danke.
Oh mein Gott! Du isst während der Fahrt einen Schokoriegel??? Du sollst dich doch aufs Fahren konzentrieren! 😁
Zitat:
... tippe nicht auf dem Handy während der Fahrt herum - obwohl ich es dürfte, weil es in einer stabilen Halterung steckt. 😉
Woas? Ich dürfte also theoretisch beim fahren Nachrichten tippen, solange das Handy nicht in die Hand genommen wird? Habt Ihr da tatsächlich Quellen zu? o.O
Ich kriege ja schon ein schlechtes Gewissen, wenn ich z.B. bei Google Maps nen alternativen Routenvorschlag per Knopfdruck akzeptiere... :|
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:49:06 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 12. Okt. 2016 um 12:44:58 Uhr:
Ich bin mal von der Polizei angehalten worden, weil sie einen Schoko Riegel, den ich gerade aß für ein Handy hielten. Zum Glück bemerkten die Beamten dann direkt ihren Irrtum und alles war gut. Hatte das Corpus Delikti zum Glück noch nicht aufgegessen. Was wäre gewesen wenn ich diesen Fall hier geschildert, und um Rat gefragt hätte? Auf diesen ganzen "jaja alles Verbrecher" Bullshit kann ich gut und gerne verzichten, danke.Oh mein Gott! Du isst während der Fahrt einen Schokoriegel??? Du sollst dich doch aufs Fahren konzentrieren! 😁
😁 😁 😁 Ja ich weiß, ich reite mich immer weiter rein!
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Zitat:
@oldie1962 schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:55:26 Uhr:
Warum hält man sich einen Ipod ans Ohr? Ich halte mir doch auch keine Damenbinde ans Ohr .... ?
Wer redet denn von ans Ohr halten? Ist völlig unnötig. Wenn du das Handy in der Hand hältst, ist das eine OWI, wenn es ein MP3 Player (Oder IPod) ist, eben nicht.
Zitat:
@bemymonkey schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:51:27 Uhr:
Woas? Ich dürfte also theoretisch beim fahren Nachrichten tippen, solange das Handy nicht in die Hand genommen wird? Habt Ihr da tatsächlich Quellen zu? o.O
Ja, StVO §23 (1a)
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Es wäre halt nicht explizit verboten, eine Nachricht zu verfassen, zu lesen etc. , solange das Handy fest in einer Halterung ist. Aber da wäre ja noch der §1. 😉
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:07:54 Uhr:
Es wäre halt nicht explizit verboten, eine Nachricht zu verfassen, zu lesen etc. , solange das Handy fest in einer Halterung ist. Aber da wäre ja noch der §1. 😉
Hmmm joa... Urteile, wo sich tatsälchlich jemand rausreden hat können, weil das Handy beim Tippen/Fummeln in der Halterung war, gibt's wohl hoffentlich nicht, oder?
Zitat:
@bemymonkey schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:13:46 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:07:54 Uhr:
Es wäre halt nicht explizit verboten, eine Nachricht zu verfassen, zu lesen etc. , solange das Handy fest in einer Halterung ist. Aber da wäre ja noch der §1. 😉Hmmm joa... Urteile, wo sich tatsälchlich jemand rausreden hat können, weil das Handy beim Tippen/Fummeln in der Halterung war, gibt's wohl hoffentlich nicht, oder?
Rausreden woraus? Wo kein Kläger, da keine Ausrede. 😁
Ich bezweifle stark, dass sich ein Polizist, den Schuh anzieht, deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, außer man ist offensichtlich massiv vom Straßenverkehr abgelenkt. Aber selbst dann fehlt ja die Grundlage für §23 (1a). Das müsste dann schon ein anderen Grund haben.
Zitat:
§ 23
Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
.(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht ...Geräte ... beeinträchtigt werden.
Zitat:
@bemymonkey schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:13:46 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 12. Oktober 2016 um 13:07:54 Uhr:
Es wäre halt nicht explizit verboten, eine Nachricht zu verfassen, zu lesen etc. , solange das Handy fest in einer Halterung ist. Aber da wäre ja noch der §1. 😉
Hmmm joa... Urteile, wo sich tatsälchlich jemand rausreden hat können, weil das Handy beim Tippen/Fummeln in der Halterung war, gibt's wohl hoffentlich nicht, oder?
Wo kein Vorwurf, da kein Urteil.
Wurde ja schon geschrieben, daß das Handy dafür gehalten werden muß.
In der Halterung nutze ich das auch (allerdings nur um mal 'ne Tanke als Zwischenziel zu suchen, oder so, mails schreiben tu ich da nicht).
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Oktober 2016 um 12:41:47 Uhr:
@lagebernd
Die haben einfach nur Recht. Und sie wissen es auch. Das heißt aber noch lange nicht, dass das immer legitim ist und von jedem ständig gemacht werden soll. 😉
Ebenfalls volle Zustimmung!
Wenn ich mein Brillenetui, welches durchaus von außen als techn. Gerät gewertet werden könnte, bin ich dann auch dran? Man steht ja quasi unter Generalverdacht das man das Tel. anfasst.
Wie ist es mir einem mp3player?
Schwierig.
Wer so rücksichtslos und dumm ist wie du und sich einen Dreck um Verkehrssicherheit kümmert, dem gehört der FS auf Lebenszeit abgenommen, inklusive 3 Monatsgehälter Strafe.
Und wenn du jetztn noch rumjammerst: der FS ist kein Grundrecht.
rzz
Zitat:
@CptJonny816 schrieb am 10. Oktober 2016 um 23:59:42 Uhr:
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.
Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?
Edit - ich möchte nur anmerken, dass derartige Beiträge NICHT der Diskussionskultur entsprechen, die die Moderation hier erwartet - twindance/MT-Moderation