PoliScan-Messung | Probezeit | Einspruch sinnvoll?
Hallo zusammen,
Mir ist Ende November folgendes passiert:
Bin nichtsahnend, wie jeden Tag, gegen 19 Uhr über die Autobahn 8 von Karlsruhe nach Pforzheim gefahren. In dem Bereich gibt es ca. 1km welcher auf 100 km/h beschränkt ist wg. Auffahr-Gefahr und Reduzierung von 3 auf 2 Spuren. Und genau in diesem Bereich wurde ich geblitzt. Im Anhörungsbogen werden mir 129 km/h vorgeworfen, also 29 km/h zu schnell. Da ich die Strecke jeden Tag fahre, bin ich mir recht sicher i.d.R. nicht schneller als 120 km/h zu fahren, daher kann ich mir das Messergebnis nicht so wirklich erklären.
Nun hab ich einige Zeit im Internet recherchiert und bin auf einige Artikel gestoßen, in denen die Zuverlässigkeit des Geräts PoliScan in Frage gestellt wird bzw. auch eindeutige Messfehler durch falsche Nutzung vorkommen. Genau mit einem solchen Gerät wurde ich auf jeden Fall geblitzt.
Nach einem Blick in den Strafkatalog ist mir ziemlich schnell schwarz vor Augen geworden.
Mir drohen neben ca. 103 Euro (inkl. Verwaltungskosten) und 3 Punkten auch die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Mit den ersten zwei Teilen könnte ich leben, aber ein Aufbauseminar möchte ich nicht unbedingt machen und kann es mir ehrlich gesagt, als Azubi, auch nicht unbedingt leisten.
Meine Probezeit wäre im Juni diesen Jahres zu Ende. Verstöße gab es nur 2-3x kleinere Geschwindigkeitsverstöße (zw. 5 und 10 km/h), keine Unfälle, nichts.
Ich bin aufgrund der Infos zu PoliScan und meinem Wissen, nicht so schnell gefahren zu sein, am Überlegen einen Rechtsanwalt aufzusuchen (Rechtsschutz vorhanden) und evtl. über diesen eine mildere Strafe raushandeln.
Was denkt ihr über die Situation?
Könnte ich mit Anwalt eine Chance haben um das Aufbauseminar und/oder Probezeitverlängerung rum zu kommen?
Andere Frage in diesem Zusammenhang:
Der Vorfall war am 23. November 2010. Bisher ist der Bußgeldbescheid noch nicht eingegangen. Gibt es da auch irgendwelche zeitlichen Grenzen oder kann sich das RP Karlsruhe da unendlich Zeit lassen?
Bin über Tipps und eure Meinungen dankbar!
Gruß,
Patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Du kannst gerne immer zahlen wenn du abgezockt wirst, du bist bestimmt auch einer dieser schlauen menschen die bezahlen wenn sie einen brif bekommen sie haben sich da und da angemeldet zahlen sie, auch wenn es nicht stimmt, aber sich zu wehren wäre ja nicht der liebe brave bürger.Du bist genau der der meint auf der strasse polizist spielen zu müssen wenn du da mit 80 rum gurkst und ein normaler fahrer locker 140 fahren könnte
da will man mit 160 überholen und du ziehst rüber😁
und jetzt will ich noch mehr schlaue sprüche hören!!
Wo habe ich das geschrieben?
Meinst Du, wenn Du irgendetwas zu meiner Person ausdenkst, wird das auch der Realität entsprechen?
Da irrst Du genauso wie mit Deinen Rechtskenntnissen.
Ich habe 4 Fahrzeuge in der Garage, keines weniger als 240 PS und jedes wird ganz sicher "artgerecht" bewegt, sonst hätte ich nicht derartige Fahrzeuge.
Nur weiß ich immer wo und wann, und wenn eher nicht, was mich das dann als Zuschläge kosten kann.
Ich betrachte derartige Kosten als rein wirtschaftliche, emotionslos berechenbare Position, ich ärgere mich nicht, dass ich für die Erlangung eines persönlichen Vorteils mal was bezahlen muss, sondern freue mich, wenn ich trotz Vorteilsnahme nichts zahlen brauch.
Wie andere das handhaben, ist mir völlig egal, so lange sie sich nicht erst einen Vorteil gönnen, hier vielleicht noch damit herumprahlen aber hinterher der große Katzenjammer anfängt, wenn es um die Bezahlung dafür geht.
Ganz einfache Verfahrensweise: wer etwas haben will oder sich sogar gegönnt hat, der sollte vorher wissen, ob er sich das leisten kann oder nicht.
Wer hätte mit mir Mitleid, wenn ich mir aus vorhandenen Vorteilen einen Ferrari kaufen würde und hinterher um Hilfe bitte, weil ich mir das Ding doch nicht leisten konnte.
Hier sollte auch mal allmählich wieder auf den Boden der Realitäten zurückgefunden werden, hier geht es nicht um die Todesstrafe, die Wegnahme des Fahrzeugs oder der Fahrerlaubnis, sondern um ~250 Euro für ein Aufbauseminar.
Ja, das tut weh, wenn man es nicht hat und man muss sich bei anderen Dingen für einige Zeit einschränken, aber mehr als das Wehtun und für kurze Zeit etwas einschränken ist da nicht vorhanden.
Da muss man nicht anrücken und Straftaten begehen, um dieses "lebensbedrohende Unheil" abwenden zu müssen.
Was macht Ihr, wenn es später mal richtig heftig wird mit Arbeitslosigkeit, Scheidung, Halbierung von allem Eigentum und Vermögen und dann Kindsunterhalt - in "legaler Notwehr" mit der Kettensäge die Familienverhältnisse resetten?
Da stellt sich dann wirklich die Frage nach Mann oder Memme, aber doch nicht an so einem Aufbauseminar. Wer hier schon zusammenbricht, der hat noch nicht mal Memme erreicht.
146 Antworten
aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, spar dir dein geld... aus so ner nummer kommst du eh net raus. ich bin wegen sowas schon mal vor gericht... es gab insgesamt 3 verhandlungen wegen 40 euro weil ich mich einfach im recht gefühlt hab. zum schluß hat der richter mir ins gesicht gesagt da ich nicht vorbelastet bin und der eine punkt mein erster ist bin ich jetzt halt schuldig weil es keine konsequenzen für mich hat. da ist mir eigentlich nix mehr eingefallen bei dieser argumentation. allerdings habe ich aus der sache gelernt, dass nicht der recht bekommt der recht hat, sondern der wo sich besser winden kann und der größere hinterlistigere drecksack ist... bei dem nächsten fall wo ich vor gericht stand wegen einem verkehrsdelikt war ich nach 5 minuten wieder raus hab meinen tag urlaub bezahlt bekommen, die anfahrt und meinen anwalt mußten die auch noch zahlen ;-)
Sry aber der Richter hat doch irgendwo recht wenn du wegen 40 Euro dahin gehst, gut wenn etwas Falsch gelaufen ist kann ich es verstehen, aber du hast jetzt mit sicherheit mehr gezahlt!
wenn du ne gute strategie hast und es um ein fahrverbot geht kann man oft was reißen und wenn es um die Probezeitverlängerung geht sollte man alles versuchen
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, spar dir dein geld... aus so ner nummer kommst du eh net raus. ich bin wegen sowas schon mal vor gericht... es gab insgesamt 3 verhandlungen wegen 40 euro weil ich mich einfach im recht gefühlt hab. zum schluß hat der richter mir ins gesicht gesagt da ich nicht vorbelastet bin und der eine punkt mein erster ist bin ich jetzt halt schuldig weil es keine konsequenzen für mich hat. da ist mir eigentlich nix mehr eingefallen bei dieser argumentation. allerdings habe ich aus der sache gelernt, dass nicht der recht bekommt der recht hat, sondern der wo sich besser winden kann und der größere hinterlistigere drecksack ist... bei dem nächsten fall wo ich vor gericht stand wegen einem verkehrsdelikt war ich nach 5 minuten wieder raus hab meinen tag urlaub bezahlt bekommen, die anfahrt und meinen anwalt mußten die auch noch zahlen ;-)
Naja, warst du bei der Verhandlung um 40 Euro in der Probezeit?
Bei mir hat es halt Konsequenzen, wenn auch kein Fahrverbot. Eine Probezeitverlängerung und Aufbauseminar-Teilnahme sehe ich als Konsequenz.
@PFPaddy: denk dran wenn du innerhalb eines jahres nach rechtsgültigkeit nochmal 26 zuviel bist, musst du deinen Lappen einen Monat abgeben.
Nur zur Info, da ich nicht weiß wie wichtig der Führerschein für deinen Job ist
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Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Sry aber der Richter hat doch irgendwo recht wenn du wegen 40 Euro dahin gehst, gut wenn etwas Falsch gelaufen ist kann ich es verstehen, aber du hast jetzt mit sicherheit mehr gezahlt!wenn du ne gute strategie hast und es um ein fahrverbot geht kann man oft was reißen und wenn es um die Probezeitverlängerung geht sollte man alles versuchen
es ist was falsch gelaufen... zwar war die gemessene geschwindigkeit ok, da hatte ich auch keinen zweifel. aber die umstände wie gemessen wurde waren nicht korrekt. es gibt dinge die von den beamten beachtet werden müssen. dies wurde in meinem fall meiner meinung nach nicht. hier ging es nicht um 40 euro sondern darum dass die beamten nicht nach vorschrift gemessen bzw verhalten haben somit das beweismittel gegen mich illegal war und vor gericht nicht gegen mich hätte verwertet werden dürfen. allerdings erwarte ich nach den erfahrungen die ich damals gemacht habe nicht das der horizont eines amtsrichters ausreicht meiner argumentation zu folgen... zumindest nicht bei dem wo ich vor gericht stand.
Ja da hast du wohl recht, es läuft leider nicht alles so wie es soll.
Genauso schlimm finde ich, das du vor Gericht nie Recht bekommst(wenn es um ein Bußgeld geht) sondern maximal wird das Verfahren eingestellt, sodass du deine Kosten immer selber tragen musst.(bzw die RSV)
bei meiner 2 bußgeldsache wurde ich freigesprochen... wobei mein damaliger anwalt gesagt habe ( er war nicht anwesend ) er muß tierisch aufpassen wenn das urteil gesprochen wird. der fall bei mir war 100% klar das ich unschuldig bin. er hat gemeint die werden versuchen einfach einzustellen und ich muß mein scheiß dann selber zahlen. ich soll dann einfach ordentlich rabatz machen und einen freispruch verlangen... es kam genauso wie er gesagt hat und erst nachdem ich mich gewehrt habe wurde ich frei gesprochen....
gut aber richtig wäre es gewesen das sie es von sich aus machen!
und das passiert schon sehr sehr selten
Zitat:
es ist was falsch gelaufen... zwar war die gemessene geschwindigkeit ok, da hatte ich auch keinen zweifel. aber die umstände wie gemessen wurde waren nicht korrekt. es gibt dinge die von den beamten beachtet werden müssen. dies wurde in meinem fall meiner meinung nach nicht. hier ging es nicht um 40 euro sondern darum dass die beamten nicht nach vorschrift gemessen bzw verhalten haben somit das beweismittel gegen mich illegal war und vor gericht nicht gegen mich hätte verwertet werden dürfen. allerdings erwarte ich nach den erfahrungen die ich damals gemacht habe nicht das der horizont eines amtsrichters ausreicht meiner argumentation zu folgen... zumindest nicht bei dem wo ich vor gericht stand.Zitat:
Also, die gemessene Geschwindigkeit war korrekt?
Was war dann am Verhalten der Beamten falsch?
Selbst bei falschem Verhalten der Beamten ist nicht automatisch das Beweismittel illegal erlangt und unterliegt dem Verwertungsverbot. Das entscheidet im Einzelfall immer der Richter.
Aber das wäre schon wieder ein anderer Fall und gehört sicher nicht hierher.
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
es gibt dinge die von den beamten beachtet werden müssen. dies wurde in meinem fall meiner meinung nach nicht. hier ging es nicht um 40 euro sondern darum dass die beamten nicht nach vorschrift gemessen bzw verhalten haben somit das beweismittel gegen mich illegal war und vor gericht nicht gegen mich hätte verwertet werden dürfen.
Auf was für krumme Ideen kommst Du denn?
Du hast Dich da an einem Strohhalm hochziehen wollen, der niemals einer war.
Beweismittel, die aufgrund einer verbotenen Handlung entstanden sind, muss ein Richter nur dann ablehnen, wenn durch die Verwertung höhere Rechte missachtet werden. Selbst ein völlig illegal entstandenes Beweismittel kann legal, zulässig vom Gericht benutzt werden.
Hier ist aber keine illegale Handlung, sondern maximal eine fehlerhafte Handhabung durchgeführt worden.
Wer ein Lineal falsch anlegt, der begeht keine verbotene Handlung.
Wenn die Messung/ Messwert an sich nicht anfechtbar ist, dann bleiben nur irgendwelche Grundrechte, aber die Schiene mit "unzulässige Beweismittel" ist in solcher Situation schon vom Ansatz her völliger Quark.
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
bist du jetzt gelasert oder geblitzt worden?Zitat:
Original geschrieben von PFPaddy
Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed xxxxx
Zeuge: Polizeibeamter XY, Aprev 75179 Pforzheim
Ich schließ mich mal einem Vorschreiber an: wenn man keine Ahnung ...!
Das Gerät PoliScan verwendet Laserstrahlen zur Ermitlung der Geschwindigkeit!
Wenn eine Überschreitung festgestellt wurde erfolgt die Auslösung der Digitalkamera (Bild) + Auslösung des Blitzlichts (macht vorallem nachts was her- sonst wäre das Bild ja dunkel!)!
Merkst du was:
er wurde
- gelasert!
- geblitz !
(und jetzt kommts)
- fotografiert!
Ich muß schon sagen, hier ist wieder hopfen und Malz verloren, und deswegen wende ich mich mal an den TE..!!!
Was möchtest Du wissen??
Worum geht es..
Wie Du evtl aus der Nummer rauskommst oder..
meinst Du das passiert hier bei Motortalk???
Du kannst deinen Vater, Kumpel oder sonstwen fragen, diese Person angeben als Fahrer, dann mußt Du unterschreiben, und der Fahrer...
Habe ich vor 2 Monaten so gemacht, weil ich Punkte habe und die im Juni wegfallen.. hätte ich diesen einen Punkt bekommen, hätte ich weitere 2 Jahre warten müssen..!!!!
Da ich das nicht wollte, habe ich eine andere Person gefragt, ob sie den Punkt nimmt, habe sie angegeben, und habe alles abgeschickt und bezahlt..
Dann gibt es noch die Möglichkeit die Messung anzuzweifeln bzw zu beanstanden.. bringt dann auch nichts hier rum zu reden, sondern dann mußt Du besser heute als morgen zum Anwalt, um den Bogen richtig auszufüllen, und evtl Fristen nicht zu verpassen...!!!!!!
Möchtest Du sonst noch was wissen?? Dann Frag, aber daddel hier nicht rum, wann welches schreiben, oder welche vermutliche Geschwindigkeit.. hast Du auf dem Anhörungsbogen stehen..
Wenn man möchte, das man da glatt durchkommt, ohne das da jemand wach wird, sollte man zuerstmal pünktlich antworten und nicht anderhalb Monate später mal bei Motortalk nen Tread aufmachen...!!!
Ich berücksichtige, das Du erst 18 oder 19 Jahre alt bist..
Grüße Matze..
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Ich schließ mich mal einem Vorschreiber an: wenn man keine Ahnung ...!Zitat:
Original geschrieben von TenRon
bist du jetzt gelasert oder geblitzt worden?
Das Gerät PoliScan verwendet Laserstrahlen zur Ermitlung der Geschwindigkeit!
Wenn eine Überschreitung festgestellt wurde erfolgt die Auslösung der Digitalkamera (Bild) + Auslösung des Blitzlichts (macht vorallem nachts was her- sonst wäre das Bild ja dunkel!)!Merkst du was:
er wurde
- gelasert!
- geblitz !
(und jetzt kommts)
- fotografiert!
ich bin ja so stolz auf dich das du weißt wie man es nennt wenn ein foto von einem gemacht wird!
ich habe ahnung(wobei es vorher um etwas ganz anderes ging) aber es tut mir leid wenn ich nicht jedes in deutschland zulässige gerät zur geschwindigkeitsüberwachung auswendig kenne, gut scheinbar gibt es menschen die in ihrem leben nichts anderes zu tun haben!
nur zu deiner info wenn ich gelasert oder geblitzt meine ich, entweder ich werde geblitzt (und wie dabei die geschwindigkeit gemessen wird über laser lichtschranke oder sonst was ist mir dabei ziemlich egal oder ich werde gelasert von einem beamten und werde danach rausgewunken.
Da zweiteres nicht sein konnte hatte ich mich über die formulierung im anhörungsbogen gewundert, da bei mir auch gelasert stand ich aber echt gelasert wurde!
Daher meine frage an den TE!
@Roadwin: ich denke er meint das ganze als anfechten wegen falschen aufbaus der messstation
Au weia, jetzt haut es hier aber richtig den Boden aus dem Faß
Zitat:
Original geschrieben von eibe10
Du kannst deinen Vater, Kumpel oder sonstwen fragen, diese Person angeben als Fahrer, dann mußt Du unterschreiben, und der Fahrer...
Straftat - §164 StGB, einfach mal durchlesen.
Dass die Beweisbarkeit manchmal nicht ganz einfach ist, verändert an der Straftat nichts.
Zitat:
Habe ich vor 2 Monaten so gemacht, weil ich Punkte habe und die im Juni wegfallen.. hätte ich diesen einen Punkt bekommen, hätte ich weitere 2 Jahre warten müssen..!!!!
und Du wirst weitere 2 Jahre warten, Du hast den maximal dämlichsten Fehler überhaupt gemacht:
Zitat:
Da ich das nicht wollte, habe ich eine andere Person gefragt, ob sie den Punkt nimmt, habe sie angegeben, und habe alles abgeschickt und bezahlt..
Mit Zahlung wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Du kannst da reinschreiben was Du willst, Du kannst ganz offiziell über einen Anwalt Widerspruch einlegen, mit Zahlung des Bußgeldes gilt ein Widerspruch als zurückgenommen und der BG wird sofort rechtskräftig.
Das ist jetzt 2 Monate her, warte noch ein, zwei Monate bis die Meldung der Bußgeldstelle sicher in Flensburg angekommen und eingetragen ist und mache dann mal eine Kontostands-Abfrage.
Zitat:
, sondern dann mußt Du besser heute als morgen zum Anwalt, um den Bogen richtig auszufüllen, und evtl Fristen nicht zu verpassen...!!!!!!
Auch das ist falsch, bisher läuft keine einzige Frist.
Das war bisher nur der Anhörungsbogen und der ist ohne fristsetzende Wirkung auf irgend eine Strafe.
Ich würde jetzt überhaupt nichts machen. Mit dem AB ist zwar die Verjährungsfrist von 3 Monaten neu gestartet worden, aber wenn in den nächsten 3 Monaten (plus 2 Wochen Postlaufzeit) nichts weiter kommt, dann ist das verjährt.
Darauf zu hoffen und dies "schweigend", ohne jemanden zu wecken einfach nur abzuwarten, sehe ich als einzig tatsächliche Chance aus verwaltungsrechtlichen Gründen einer Strafe zu entgehen.
Erst der Bußgeldbescheid ist wichtig, denn der wird automatisch 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig, wenn nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird.
Dann kann man immer noch zu einem Anwalt und über die Messtechnik etwas machen, sofern es geht.
Zitat:
Wenn man möchte, das man da glatt durchkommt, ohne das da jemand wach wird, sollte man zuerstmal pünktlich antworten ...
Logisch, wenn einer schläft, wird er auch ganz sicher weiter schlafen, wenn man ihn direkt anspricht.
Moin Roadwin,
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Au weia, jetzt haut es hier aber richtig den Boden aus dem Faß
eine kurze Frage: Gibt es das "Zeugnisverweigerungsrecht zu Gunsten Familienangehöriger" noch?
Danke & Gruss
Ghost