PoliScan-Messung | Probezeit | Einspruch sinnvoll?
Hallo zusammen,
Mir ist Ende November folgendes passiert:
Bin nichtsahnend, wie jeden Tag, gegen 19 Uhr über die Autobahn 8 von Karlsruhe nach Pforzheim gefahren. In dem Bereich gibt es ca. 1km welcher auf 100 km/h beschränkt ist wg. Auffahr-Gefahr und Reduzierung von 3 auf 2 Spuren. Und genau in diesem Bereich wurde ich geblitzt. Im Anhörungsbogen werden mir 129 km/h vorgeworfen, also 29 km/h zu schnell. Da ich die Strecke jeden Tag fahre, bin ich mir recht sicher i.d.R. nicht schneller als 120 km/h zu fahren, daher kann ich mir das Messergebnis nicht so wirklich erklären.
Nun hab ich einige Zeit im Internet recherchiert und bin auf einige Artikel gestoßen, in denen die Zuverlässigkeit des Geräts PoliScan in Frage gestellt wird bzw. auch eindeutige Messfehler durch falsche Nutzung vorkommen. Genau mit einem solchen Gerät wurde ich auf jeden Fall geblitzt.
Nach einem Blick in den Strafkatalog ist mir ziemlich schnell schwarz vor Augen geworden.
Mir drohen neben ca. 103 Euro (inkl. Verwaltungskosten) und 3 Punkten auch die Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar. Mit den ersten zwei Teilen könnte ich leben, aber ein Aufbauseminar möchte ich nicht unbedingt machen und kann es mir ehrlich gesagt, als Azubi, auch nicht unbedingt leisten.
Meine Probezeit wäre im Juni diesen Jahres zu Ende. Verstöße gab es nur 2-3x kleinere Geschwindigkeitsverstöße (zw. 5 und 10 km/h), keine Unfälle, nichts.
Ich bin aufgrund der Infos zu PoliScan und meinem Wissen, nicht so schnell gefahren zu sein, am Überlegen einen Rechtsanwalt aufzusuchen (Rechtsschutz vorhanden) und evtl. über diesen eine mildere Strafe raushandeln.
Was denkt ihr über die Situation?
Könnte ich mit Anwalt eine Chance haben um das Aufbauseminar und/oder Probezeitverlängerung rum zu kommen?
Andere Frage in diesem Zusammenhang:
Der Vorfall war am 23. November 2010. Bisher ist der Bußgeldbescheid noch nicht eingegangen. Gibt es da auch irgendwelche zeitlichen Grenzen oder kann sich das RP Karlsruhe da unendlich Zeit lassen?
Bin über Tipps und eure Meinungen dankbar!
Gruß,
Patrick
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Du kannst gerne immer zahlen wenn du abgezockt wirst, du bist bestimmt auch einer dieser schlauen menschen die bezahlen wenn sie einen brif bekommen sie haben sich da und da angemeldet zahlen sie, auch wenn es nicht stimmt, aber sich zu wehren wäre ja nicht der liebe brave bürger.Du bist genau der der meint auf der strasse polizist spielen zu müssen wenn du da mit 80 rum gurkst und ein normaler fahrer locker 140 fahren könnte
da will man mit 160 überholen und du ziehst rüber😁
und jetzt will ich noch mehr schlaue sprüche hören!!
Wo habe ich das geschrieben?
Meinst Du, wenn Du irgendetwas zu meiner Person ausdenkst, wird das auch der Realität entsprechen?
Da irrst Du genauso wie mit Deinen Rechtskenntnissen.
Ich habe 4 Fahrzeuge in der Garage, keines weniger als 240 PS und jedes wird ganz sicher "artgerecht" bewegt, sonst hätte ich nicht derartige Fahrzeuge.
Nur weiß ich immer wo und wann, und wenn eher nicht, was mich das dann als Zuschläge kosten kann.
Ich betrachte derartige Kosten als rein wirtschaftliche, emotionslos berechenbare Position, ich ärgere mich nicht, dass ich für die Erlangung eines persönlichen Vorteils mal was bezahlen muss, sondern freue mich, wenn ich trotz Vorteilsnahme nichts zahlen brauch.
Wie andere das handhaben, ist mir völlig egal, so lange sie sich nicht erst einen Vorteil gönnen, hier vielleicht noch damit herumprahlen aber hinterher der große Katzenjammer anfängt, wenn es um die Bezahlung dafür geht.
Ganz einfache Verfahrensweise: wer etwas haben will oder sich sogar gegönnt hat, der sollte vorher wissen, ob er sich das leisten kann oder nicht.
Wer hätte mit mir Mitleid, wenn ich mir aus vorhandenen Vorteilen einen Ferrari kaufen würde und hinterher um Hilfe bitte, weil ich mir das Ding doch nicht leisten konnte.
Hier sollte auch mal allmählich wieder auf den Boden der Realitäten zurückgefunden werden, hier geht es nicht um die Todesstrafe, die Wegnahme des Fahrzeugs oder der Fahrerlaubnis, sondern um ~250 Euro für ein Aufbauseminar.
Ja, das tut weh, wenn man es nicht hat und man muss sich bei anderen Dingen für einige Zeit einschränken, aber mehr als das Wehtun und für kurze Zeit etwas einschränken ist da nicht vorhanden.
Da muss man nicht anrücken und Straftaten begehen, um dieses "lebensbedrohende Unheil" abwenden zu müssen.
Was macht Ihr, wenn es später mal richtig heftig wird mit Arbeitslosigkeit, Scheidung, Halbierung von allem Eigentum und Vermögen und dann Kindsunterhalt - in "legaler Notwehr" mit der Kettensäge die Familienverhältnisse resetten?
Da stellt sich dann wirklich die Frage nach Mann oder Memme, aber doch nicht an so einem Aufbauseminar. Wer hier schon zusammenbricht, der hat noch nicht mal Memme erreicht.
146 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von compi-olli
Grundsätzlich ist das schon eine Straftat.
Bevor man jemanden fälschlicherweise beschuldigt, eine erhebliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, sollte man sich kundig machen.
Dass man hier evtl. den Vorsatz, nähmlich falsche Beschuldigung Anderer, ( evtl. um nicht selber bestraft zu werden), nicht nachweisen kann, ist eine ganz andere Geschichte. Und das der Vater wahrscheinlich kein Interesse daran hat, dass sein Sohn dafür bestraft wird und dann die Sache eingestellt wird, ist auch klar.
Wenn allerdings auf dem Foto schon erkennbar ist, dass das Alter nicht hinkommt, ist es einfach ein untauglicher Versuch, sich zu drücken! 😛 Denn die o.a. Straftat kommt erst dann zum Tragen, wenn die Bußgeldstelle gegen den Vater auf Grund der Angabe ermittelt und dieser dadurch Nachteile in Kauf nehmen muss.Bei der Festlegung möglicher Folgemaßnahmen für die Probezeit gilt übrigens immer die Tatzeit, nicht die Rechtskraft des Bescheides.
gut damit ist der zeitpunkt schonmal geklärt!
Aber was deine Aussage zu straftat angeht kommen mir doch große zweifel.
Du sagst das die Straftat darin besteht das er jemand anderes beschuldigt dann wäre es eine straftat da hast du recht aber wenn der vater sagt er sei gefahren ist es keine!
Wir haben das schon mal gemacht und auch bei freunden da kam nie die polizei und hat gesagt es war eine straftat!
Natürlich ist es abhängig vom bild sieht sein Vater aus wie 70 mit Grauen Haaren und er hat schwarze wird es schwer aber das weiß ich ja nicht!
Natürlich geht es hier darum sich zu drücken wie auch immer!
Die Frage ist viel wichtiger ob der Vater das überhaupt machen könnte und auch will!
Ähm, TenRon, wie wäre es denn, wenn du dich mit deinen laienhaften juristischen Beurteilungen mal ein wenig zurückhältst, wenn du so überhaupt gar keine Ahnung davon hast? Und am Ende womöglich noch jemanden mit deinen grottig falschen Tips in ein noch größeres Unglück reitest? Nur weil "ihr" mal so einen Blödsinn gemacht habt und das zufällig nicht rausgekommen ist, kannst du doch nicht davon ausgehen, dass das dann für alle Zeiten legalisiert ist?!
Abgesehen davon, wenn hier überhaupt noch etwas möglich ist (was ich persönlich nicht glaube), dann soll er die Sache direkt und sofort nem Anwalt übergeben, damit jetzt wenigstens das Ganze in geordneten und vor allem fristgerechten Bahnen läuft.
Zitat:
Original geschrieben von PFPaddy
Naja, es hieß in dem Brief nur, dass ich Angaben machen muss wenn die angegebenen Daten nicht stimmen od. ich mich dazu äußern will. Heißt ja im Gegenzug, wenn alles stimmt und ich nichts sage, muss ich auch nicht antworten.
Was gleichbedeutend ist mit: ja, ich gebe zu, das war ich. Einfach aus dem Grund, weil du ja gerade nicht zu den Vorwürfen Stellung nimmst oder den wahren Fahrer (so es denn einen gibt) angibst. Ich würde dir vorschlagen, bevor du dich noch mehr in eine Sache reinreitest, von der du nicht so wirklich weißt, was du machen sollst und vor allem wie du da wieder rauskommst, dann unternehme JETZT was und geh zum Anwalt. Wobei ich persönlich mir da nicht mehr viel für dich verspreche...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Ähm, TenRon, wie wäre es denn, wenn du dich mit deinen laienhaften juristischen Beurteilungen mal ein wenig zurückhältst, wenn du so überhaupt gar keine Ahnung davon hast? Und am Ende womöglich noch jemanden mit deinen grottig falschen Tips in ein noch größeres Unglück reitest? Nur weil "ihr" mal so einen Blödsinn gemacht habt und das zufällig nicht rausgekommen ist, kannst du doch nicht davon ausgehen, dass das dann für alle Zeiten legalisiert ist?!Abgesehen davon, wenn hier überhaupt noch etwas möglich ist (was ich persönlich nicht glaube), dann soll er die Sache direkt und sofort nem Anwalt übergeben, damit jetzt wenigstens das Ganze in geordneten und vor allem fristgerechten Bahnen läuft.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Was gleichbedeutend ist mit: ja, ich gebe zu, das war ich. Einfach aus dem Grund, weil du ja gerade nicht zu den Vorwürfen Stellung nimmst oder den wahren Fahrer (so es denn einen gibt) angibst. Ich würde dir vorschlagen, bevor du dich noch mehr in eine Sache reinreitest, von der du nicht so wirklich weißt, was du machen sollst und vor allem wie du da wieder rauskommst, dann unternehme JETZT was und geh zum Anwalt. Wobei ich persönlich mir da nicht mehr viel für dich verspreche...Zitat:
Original geschrieben von PFPaddy
Naja, es hieß in dem Brief nur, dass ich Angaben machen muss wenn die angegebenen Daten nicht stimmen od. ich mich dazu äußern will. Heißt ja im Gegenzug, wenn alles stimmt und ich nichts sage, muss ich auch nicht antworten.Gruß Tecci
vllt solltest du besser überlegen was du schreibst.
Nur weil er nicht drauf geantwortet hat heißt das noch lange nicht das er es zu gibt und erst recht nicht das der zug abgefahren ist!
Wenn er nichts sagt dann heißt es einfach gar nichts, da im zweifelsfall der Brief auch gar nicht angekommen sein kann!
Er kann ganz normal zum Anwalt gehenund alles ist gut!
Und zum Thema jemand anderes angeben, das dies eine Straftat darstellen soll, bzw das die Polizei dagegen etwas unternimmt stimmt nicht. Wenn das Foto so schlecht ist das man nicht genau sagen kann ob es der Vater war oder ob er es war und der Vater sagt ich wars dann ist das keine Straftat, es ist schließlich möglich das der Vater gefahren ist.
Und was mein Beispiel angeht sind wir nicht durch gekommen die Polizei hat es nicht geglaubt und kam klingeln. worauf wir sagten das wir nicht wissen würden wer gefahren ist ( was vollkommen legal ist)
daraufhin gingen die beamten die Nachbarn fragen welche auch sagten das sie nicht genau wüssten wer dies auf dem Bild ist( wenn man es nicht genau erkennen kann oder sich nicht sicher ist darf man nämlich keinen beschuldigen) Blöderweise kamen dann Nachbarn nach Hause die dann sagten ja es sei mein Vater!
Zeig du mir wo hier eine beweisbare Straftat vorliegt! Da du ja ein Fachmann bist!
Das ist doch üblich, das man jemand anderes angibt, wenn das eigene Konto es nicht hergibt..😉
Wie soll da jemand eine Straftat nachweisen, das Auto wird von mehreren gefahren und man wußte es nicht genau. also Punkt..
Aber ich sage jetzt nichts weiter, weil ich es auch so sehe, das wenn der TE eine Rechtschutz hat, er morgen nach dem Aufstehen sofort einen Anwalt konsultieren sollte.. ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das nicht schon bei dem ersten Schreiben so geschehen ist..!!
Da wird gegoogelt und diskutiert, aber hingehen mußt Du schon selber, und wenn Du gegen das Meßgerät etwas hast, ist es schon vorgekommen, das eingestellt wurde..
aber nicht ohne Anwalt..😁
Grüße und viel Glück..😉
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Zitat:
Original geschrieben von PFPaddy
Das stand bei mir nicht drauf. Nur hätte ich den ja innerhalb 2 Wochen zurückschicken sollen, wenn ich Angaben zur Sache hätte machen wollen. Darauf bin ich aber nicht eingegangen weil ich zu der Zeit noch nicht wusste welche Strafe dahinter steht.Zitat:
Original geschrieben von TenRon
Die Frage ist auch was auf dem Bogen drauf stand.
Ich bin mal mit dem Wagen von meinem Vater geblitzt worden da stand direkt im bogen das er es nicht sein kann!
Das steht Landkreis bedingt immer auf dem Bogen.
Ist ein maschineller Ausdruck . Sie wollen sich gegen Widerspruch schützen. Würde nämlich immer der Halter verdächtigt, dann müsste oft das Schreiben zurückgeschickt werden bzw ist nicht gültig.
Durch diesen Zusatz das der halter es nicht sein kann muss der halter angaben machen !
Ode rganz einfach => Innerhalb der Frist bezahlen und ruhe ist ^^
Also ich habe jetzt nochmal nachgeschaut.
"Tatzeitpunkt" war 23.11.2010 / 20:52 Uhr
Datum des Anhörungsbogen: 13.12.2010
Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed xxxxx
Zeuge: Polizeibeamter XY, Aprev 75179 Pforzheim
Und ich hätte sogar nur eine Woche Zeit gehabt, den Bogen zurück zu schicken.
Aber dann werde ich morgen umgehend meinen Rechtsschutz anrufen und alles weitere abklären.
Zitat:
Original geschrieben von PFPaddy
Also ich habe jetzt nochmal nachgeschaut."Tatzeitpunkt" war 23.11.2010 / 20:52 Uhr
Datum des Anhörungsbogen: 13.12.2010Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed xxxxx
Zeuge: Polizeibeamter XY, Aprev 75179 PforzheimUnd ich hätte sogar nur eine Woche Zeit gehabt, den Bogen zurück zu schicken.
Aber dann werde ich morgen umgehend meinen Rechtsschutz anrufen und alles weitere abklären.
bist du jetzt gelasert oder geblitzt worden?
das geht bei euch aber schnell!
das mit dem sie können aufgrund des bildes als fahrer ausgeschlossen werden stand bisher aber erst einmal!
@TenRon
Wenn Dir der juristische Unterschied nicht klar ist zwischen einer (fälschlichen) Beschuldigung eines anderen (egal ob Vater oder sonst wer; = Straftat) und einer (fälschlichen) Selbstbeschuldigung, dann halt' einfach mal die Füße still! Im vorliegenden Fall hätte der Vater den Bogen termingerecht ausfüllen und sich als Fahrer bezeichnen müssen - was ihm aber anhand des Fotos wohl kaum geglaubt worden wäre.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von f10-530d
Wer ist der Halter des Fahrzeugs?
Ich
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
bist du jetzt gelasert oder geblitzt worden?
Scheinbar beides :x Also geblitzt definitiv.
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
@TenRon
Wenn Dir der juristische Unterschied nicht klar ist zwischen einer (fälschlichen) Beschuldigung eines anderen (egal ob Vater oder sonst wer; = Straftat) und einer (fälschlichen) Selbstbeschuldigung, dann halt' einfach mal die Füße still! Im vorliegenden Fall hätte der Vater den Bogen termingerecht ausfüllen und sich als Fahrer bezeichnen müssen - was ihm aber anhand des Fotos wohl kaum geglaubt worden wäre.
Gruß vom bösen Dieter
Oh man es geht schon wieder los!
1. das er den bogen nicht rechtzeitig abgeschickt hat wusste ich bis dato ja noch nicht, das der zug jetzt wahrscheinlich abgefahren ist kann gut sein.
2.ich habe nirgends gesagt das der TE jemanden fälschlich beschuldigen soll, es ging darum das der vater sich selber beschuldigt, und das ist (kommt wie schon gesagt auf das Bild an) keine beweisbare Straftat(sofern es überhaupt eine ist)
Wenn du immer alles bezahlst ist es ja oke aber jemand anderes anzugeben ist das normalste der welt allein schon unter eheleuten!
Aber wenn du meinst das du dafür in den knast gehst verzichte ruhig nen monat mal auf den lappen auch wenn du ihn brauchst!
Und gut das du die Bilder gesehen hast ist mir gar nicht aufgefallen das er sie hoch geladen hat
PFPaddy: das ist ja ne komische mischung. Ich drücke dir die Daumen das dein Anwalt dich da rausholt!
Und beim nächstenmal direkt was unternehmen!
Kannst du dich nach der langen Zeit überhaupt noch erinnern, dass du wirklich gefahren bist? Ist dein Vater/Bruder/Cousin sich sicher, dass er nicht doch gefahren ist? Wenn nicht, dann kann er den AHB ausfüllen und unterschreiben...vll. reicht dies noch, um den BGB gegen dich zu verhindern.
www.radarforum.de (Stichwort: "Alberto"😉.
Durch den Anhörungsbogen ist die dreimonatige Verjährungsfrist unterbrochen. Wenn also der Bescheid kommt, sind deine Chancen eher gering.
Das Messverfahren (Lasertechnologie zur Erfassung der Geschwindigkeit und Fahrzeuge, "Blitz" natürlich mit Rotblitz und Digitalkamera, siehe www.google.de) wurde von einigen Gerichten als nicht zuverlässig angesehen, wie dort der aktuelle Stand ist müsste man mal recherchieren...
/edit
Zitat:
Original geschrieben von TenRon
ich habe nirgends gesagt das der TE jemanden fälschlich beschuldigen soll
Natürlich hast Du das gesagt - in Deinem ersten Posting: "Auch wäre möglich einfach zu zahlen und jemanden wenn möglich aus deiner Familie oder Freundeskreis anzugeben der dir ähnlich sieht "
Wer Deine Ratschläge beherzigt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
EOD
Gruß vom bösen Dieter
Manchmal versteh ich euch alle nicht. Da wird Wortreich über alles Diskutiert, massenweise Halbwahrheiten verbreitet, und das Ganze mit hingebungsvoller Überzeugung des Schreibenden.
Dabei wäre es doch so einfach, zuerst einmal als Ahnungsloser im Internet zu rechergieren und dann hier die richtigen Antworten oder den Link zu diesen zu posten. Genau das mache ich jetzt
http://www.strafzettel.de/.../allgemeines.html
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Natürlich hast Du das gesagt - in Deinem ersten Posting: "Auch wäre möglich einfach zu zahlen und jemanden wenn möglich aus deiner Familie oder Freundeskreis anzugeben der dir ähnlich sieht "Zitat:
Original geschrieben von TenRon
ich habe nirgends gesagt das der TE jemanden fälschlich beschuldigen soll
Wer Deine Ratschläge beherzigt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
EOD
Gruß vom bösen Dieter
Mit jemand anderes angeben ist natürlich gemeint das derjenige zustimmt. (ich dachte das niveau wäre hier so hoch das man sich das denken kann)