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Platten nach Besuch in der Waschanlage

Themenstarteram 8. Mai 2017 um 8:31

Moin MT'ler,

ich hoffe ich bin hier im richtigen Unterforum, ansonsten bitte Thema verschieben.

Ich bin gestern durch die Waschanlage bei Mr. Wash gefahren, und kam mit einem Platten raus.

Irgendetwas muss während dem Waschen passiert sein, meine Schwester und ich (ein Glück war sie dabei) bemerkten mittendrin dass die Reifendruckkontrollanzeige anspring und es gab ein akustisches Signal, als ich dann rausfahren wollte war er komplett platt, das Rad stand auf der Felge, der Reifen hatte sich fast komplett von der Felge gelöst. Musste ihn dann mit dem ADAC abschleppen lassen.

Der Betreiber war wie erwartet wenig koorperativ, um nicht zu sagen ein richtiges A'loch, er unterstellte mir dass ich irgendwo gegen gefahren sein muss und meine, dass Reifen auch mal einfach so platzen könnten.Nach einigen Psychospielchen und bummelig 2h Wartezeit meinte er, er weise jegliche Schuld von sich, ich könne zwar einen Schadensfall melden, den er sowieso ablehnen würde.

Was mach ich jetzt? Ich sehe es nämlich nicht ein, für den Schaden aufzukommen. Ich plege mein Auto sehr, bin beruflich darauf angewiesen und bin sicherlich nicht gegen einen Bordstein gefahren, was meine Schwester auch bezeugen kann. Die Reifen sind neuwertig gewesen (Sommerreifen, letztes Jahr August neu), Luftdruck prüfe ich alle 1-2 Wochen. Und wenn ich heil in eine Waschanlage rein fahre, erwarte ich auch dass ich heil wieder rauskomme...

 

Beste Antwort im Thema

Die würde dann in deinem Denkmodell in einem 90°-Winkel zur Zugrichtung der Waschanlage wirken müssen, quasi eine Art "Reifenschäler". Welches Bauteil einer solchen Waschanlage schwebt Dir da vor, dass es für so ein Szenario in Betracht käme?

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am 9. Mai 2017 um 10:48

Zitat:

@audijazzer schrieb am 9. Mai 2017 um 11:23:19 Uhr:

Die völlig unbeschädigte Felge scheint kaum jemanden nachdenklich zu machen.

Welche Schlussfolgerung würdest du denn daraus ziehen, dass die Felge unbeschädigt ist? Das bedeutet doch eigentlich nur, dass mit dem Wagen in diesem Zustand kaum eine Strecke von mehr als ein paar Metern gefahren worden sein kann. Und das wiederum würde doch bedeuten, dass der Schaden unmittelbar zuvor, also in der Waschanlage entstanden sein muss. Oder inwiefern sollte einen das "nachdenklich" stimmen?

Es geht aber nicht darum, ob der Schaden in der Waschhalle entstanden sein kann.

Das reicht nicht, auf dass der Betreiber oder seine Versicherung die Geldbörse zückt.

Der TE muss ihm ein spezifisches Verschulden nachweisen.

Ich finde das gar nicht so schwierig zu verstehen.

am 9. Mai 2017 um 11:36

Es gibt den sog. Anscheinsbeweis. Wenn der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, dann ist es zwar nicht bewiesen, aber auch nicht ganz unwahrscheinlich, dass er auch durch die Waschanlage entstanden ist. Reifen, die sich ohne äußere Einwirkung einfach "von alleine" von der Felge lösen, gibt es praktisch nicht. Ich finde, das ist auch nicht so schwer zu verstehen.

@Florian333

Das hilft aber dem TE nix, wenn der Betreiber oder die Versicherung nicht zahlt. Da muss er es gerichtlich durchziehen. Nun liegt es am TE, ob er die Nerven und das Geld bzw. Rechtschutzversicherung dazu hat, es durchzuziehen. Meine persönliche Einschätzung ist, dass nichts dabei rauskommen wird, weil ein derartiger Schaden einfach zu selten auftritt.

LG Wuppertal: Der geschädigte Autobesitzer muss darlegen und beweisen, dass die Schadensursache alleine aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers der Autowaschanlage herrühren kann. Gelingt dieser Nachweis, so darf abweichend von der grundsätzlichen gesetzlichen Beweislastverteilung von der Schädigung auf die Pflichtverletzung des Betreibers geschlossen werden. Es kommt der sogenannte Anscheinsbeweis zum Tragen. Es gilt als bewiesen, dass der Betreiber die Beschädigung verschuldet hat, wenn erst die Beschädigung in der Autowaschanlage nachgewiesen ist. Diesen Anscheinsbeweis kann der Betreiber zu erschüttern versuchen, indem er seinerseits beweist, dass ihn keinerlei Verschulden trifft.

Dieser Nachweis "alleine" dürfte hier schwer zu führen sein. Zu wenig Luft im Reifen wegen defektem Ventil wäre eine mögliche Ursache.

Das Verschulden wird gesetzlich vermutet, da ein vertraglicher Schadensersatzanspruch in Betracht kommt.

Wie gesagt, ich würde erst einmal den Reifen auf Einfahrschäden prüfen. Dann prüfen, ob das Ventil vielleicht abgerissen wurde, durch Bürste oder Wasserlanze. Dann prüfen, ob Schäden ersichtlich sind, die darauf schließen lassen, dass es hier zu einer unglücklichen Begegnung zwischen Reifen, Rollband und einem Hinternis kam.

Reihenfolge ist beliebig.

Tja, bei diesen sog. Schlepptrossenanlagen gibts die wildesten Sachen:

Beispiel:

Frau wird durch Waschstraße gezogen, Trocknungsgebläse fährt zu früh herunter und beschädigt ihr Auto.

Konnte durch eine Videoaufnahme eindeutig bewiesen werden.

Ergebnis: Kein Geld, da dem Betreiber kein eindeutiges Verschulden nachgewiesen werden konnte.

Der (Video-)Beweis "dass es genau dort in dieser Sekunde genau so passiert ist" genügte dem Gericht nicht.

"Der Beweis des ersten Anscheins für eine Pflichtverletzung des Betreibers der Waschstraße besteht aber nur dann, wenn die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührt. Sind indes andere Kausalverläufe möglich, nach denen der Benutzer der Waschanlage die Schadensursache gesetzt hat, so scheidet eine Verantwortung des Waschstraßeninhabers aus"

Wichtig ist das "allein".

Ebenso kann der Nutzer den Grund für den Schaden selbst verursacht haben.

Vielleicht hat er geschaltet, gebremst, gelenkt, den Motor angelassen....wer weiß das schon, vielleicht hat ers nichtmal selbst bemerkt?

 

Bei sog. Portalanlagen (Auto rein, Fahrer raus, Start-Taste drücken) ist dies eindeutiger.

Was ich tun würde: Abhaken und ärgern. Alles andere ist vergeudete Lebenszeit.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 9. Mai 2017 um 14:19:00 Uhr:

Das Verschulden wird gesetzlich vermutet, da ein vertraglicher Schadensersatzanspruch in Betracht kommt.

Scheinbar nicht grundsätzlich.

Zitat:

@Matsches schrieb am 9. Mai 2017 um 14:42:36 Uhr:

Beispiel:

Frau wird durch Waschstraße gezogen, Trocknungsgebläse fährt zu früh herunter und beschädigt ihr Auto.

Konnte durch eine Videoaufnahme eindeutig bewiesen werden.

Ergebnis: Kein Geld, da dem Betreiber kein eindeutiges Verschulden nachgewiesen werden konnte.

Der (Video-)Beweis "dass es genau dort genau so passiert ist" genügte dem Gericht nicht.

Dann wäre es aber doch ein Fall für die Produkthaftung des Herstellers der Anlage (dann darf der sich mit dem Betreiber auseinandersetzen).

Das kann ja so nicht ernsthaft passiert sein, oder?

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2017 um 14:47:00 Uhr:

Das kann ja so nicht ernsthaft passiert sein, oder?

https://openjur.de/u/168408.html

Ok, da steht evtl. im Raum daß das Fahrzeug gebremst hat/wurde.

Die Sorte Waschanlage sollte man wirklich meiden.

Gruß Metalhead

am 9. Mai 2017 um 13:25

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 9. Mai 2017 um 13:47:18 Uhr:

@Florian333

Das hilft aber dem TE nix, wenn der Betreiber oder die Versicherung nicht zahlt. Da muss er es gerichtlich durchziehen.

Ich habe ja dem TO nicht empfohlen, dass er das auf jeden Fall anwaltlich und gerichtlich durchziehen soll. Es bleibt eine Kosten-/Nutzen-Abwägung. Die Tatsache, dass sich der Betreiber der Waschanlage stur stellt, ändert aber an der Einschätzung nichts. Sonst könnten ja berechtigte Ansprüche nie durchgesetzt werden, wenn der Verursacher einfach "Nö" sagt.

Zitat:

@Matsches schrieb am 9. Mai 2017 um 14:50:26 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 9. Mai 2017 um 14:47:00 Uhr:

Das kann ja so nicht ernsthaft passiert sein, oder?

https://openjur.de/u/168408.html

Da steht aber nichts davon, dass die Frau durch die Waschstraße gezogen wurde, sondern ihr Auto :p.

Anhand des Fotos würde ich als Anlagenbetreiber immer argumentieren, dass das Ventil nicht richtig montiert war und deshalb dem Druck der Radbürsten nicht stand gehalten hat. Ist zudem kein typischer Schaden, den ein Auto in einer Waschstraße erleidet.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 9. Mai 2017 um 17:02:06 Uhr:

Da steht aber nichts davon, dass die Frau durch die Waschstraße gezogen wurde, sondern ihr Auto :p.

Hier der angesprochene Videobeweis:

Überwachungsvideo

Auch da wird die Frau nicht durch die Waschstraße gezogen, sondern das Auto.

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