PKW-Maut für Serviccar?
Hallo alle zusammen,
Ich hab jetzt auch mal ne Frage,es geht um die Maut die ja kommt.
Ich hab gelesen das Motorräder ausgenommen sind,jetzt meine Frage,wer weiß ob man die Servicecar von hd als Motorrad zulassen kann.das von meiner Frau ist als Auto zugelassen.Ich war immer der Meinung das die Art der Zulassung mit der Spurbreite zu tun hat,jetzt hat die meine im net gelesen,das es mit der Art des Aufbaus zu tun hat.Wer kann mich erleuchten?
Gruß und Danke für die Antworten Ingolf
Beste Antwort im Thema
Seit wann kann man sich aussuchen als was ein Fahrzeug zugelassen wird??
18 Antworten
Zitat:
@Jungbiker schrieb am 6. Januar 2019 um 11:01:31 Uhr:
Beim Niken muss man Helm tragen?
FS Klasse A, also Mopped mit allem Drum und Dran...
...fährt sich ja auch so, nur besser!
Muss super zu fahren sein. Die Tester schwärmen alle in den höchsten Tönen.
Bin mal gespannt, wann ich die erste Niken zu sehen bekomme.
@Jungbiker
@alf0508
Wenn euer Servicar als Auto zugelassen ist, dann darf man das doch ohne Helm fahren.
Beim Niken muss man Helm tragen?
Ich würde mich vorher auch mal informieren, ob bei neuer Einstufung die Versicherung im Preis gleich bleibt.
Genau das ist der knackpunkt,was mich ja drauf gebracht hat das das servicecar eigentlich als motorrad zu sehen ist,weil ich muß einen helm tragen,weil die karre von der bauart her offen und motorradtypisch ist,außerdem keine möglichkeit besteht einen sicherheitsgurt anzubringen.so ähnlich stehts jedenfalls in der gesetzgebung drin.
Ich würd es dann eh als oldtimer zulassen,das ist nicht sooo teuer,seh ich bei meiner wla,die geht !
Gruß Ingolf
Zitat:
@Kuh3und5 schrieb am 4. Januar 2019 um 20:36:02 Uhr:
Was ist ein Servicecar ?
Eine motorgetriebene Edelstahltransporteinrichtung für Kaffee und Kuchen. In Altenheimen ohne Motorisierung häufig anzutreffen.
Was der TE meint: Harley Servi-Car.
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Zitat:
@Jungbiker schrieb am 6. Januar 2019 um 11:01:31 Uhr:
Wenn euer Servicar als Auto zugelassen ist, dann darf man das doch ohne Helm fahren.
Früher mal. Jetzt nicht mehr.
Warum? Darum: § 21a Abs. 2 StVO (seit 01.01.2006):
Zitat:
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Das ist nicht fahrzeugbezogen. Daher gibt es keinen "Bestandschutz" - auch wenn manche das auch nach 13 Jahren noch immer irgendwo in einem Forum behaupten.
»Ja aber ich habe einen gesehen/kenne jemand der immer ohne Helm fährt«.
Man kann auch im Parkverbot fahren, rechts überholen und alte Autoreifen in den gelben Sack packen und an den Straßenrand stellen. Legal wird es dadurch trotzdem nicht. 😉
Grüße, Martin