Phaeton Spiegel

VW Phaeton 3D

Hallo Leute,

meine Frau ist heite mit dem "Kleinen" gefahren und dabei ist der Spiegel vor einen anderen geknallt. Nun ist die Plastikabdeckung des Blinkers zersprungen.

Meine Frage: Gibt es die Plastikabdeckung einzeln? Wegen dem Stück Plastik gleich den ganzen Spiegel tauschen wäre sicherlich übertrieben. Was kostet denn der gesamte Spiegel?

Kroko

Beste Antwort im Thema

Das habe ich dazu gefunden:

Überblick: Das Gebot, jeweils einen genügenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten

Vorschriften und Leitgedanken über den jeweils gebotenen Seitenabstand finden sich in der StVO in verschiedenen Vorschriften bezogen auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen, aber auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur:
Gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.
Beim Links-, aber auch beim Rechtsüberholen muss jeweils ein ausreichender seitlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden, der sich nach der eigenen Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Eigenart des Eingeholten richtet (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 54 zu § 5 StVO; BGH VRS 10, 252; BayObLG MDR 1987, 784). Insbesondere Lkw-Fahrer werden darauf zu achten haben, eingeholten Verkehrsteilnehmern nicht bedrängend nahe zu kommen (OLG Hamm VRS 35, 430).

Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).

In der Regel, das heißt, wenn

kein schlechtes Wetter herrscht,
die Fahrbahn nicht schlecht ist,
wenn die Überholgeschwindigkeit nicht hoch ist,
wenn der Eingeholte keine Anzeichen für unsichere Fahrweise zeigt,

wird zu eingeholten Kfz ein Seitenabstand von 1 m gefordert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434).

Bei Radfahrern muss der Seitenabstand größer bemessen werden. In der Regel wird man hier 1,5 bis 2,0 m fordern müssen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 55 zu § 5 StVO m. w. N. aus der vielseitigen Rechtsprechung).

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Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von Momo7


Wer keine 18 Wegesitze hat, der hat auch nicht das "Knöpfchen", um die Ohren bzw. Spiegel anzulegen. Das ist eine Option.
Wer also mit den 12er Sitzen rumfährt, der muss seinen Beifahrer bitten das Fenster zu Öffnen und den Spiegel mit der Hand einklappen.
Das bedeutet, dass Alleinfahrer ohne 18WegeSitze in Baustellen nicht überholen dürfen !

Nanu? Ich dachte eigentlich, dass die anklappbaren Spiegel zum Memory-Paket gehören.

MfG

Ja, gehören dazu. Beim 18 Wegesitz ist Memory Serie.

Momo

Zufällig gefunden: mit einem A6 darf man auch nicht auf die linke Spur.

Das Gerichtsurteil ist doch völliger Blödsinn. Wenn ich ein Auto fahre, dann kann ich in den Papieren lesen wie hoch (für das Parkhaus) und wie Breit (für enge Durchfahrten) mein Auto ist. Bitte woher soll ich wissen, dass einige Fahrzeuge mit Außenspiegel über 2 Meter breit sind? 😕😕😕

Kann doch nicht sein, oder?

Und wenn ich nur einen Spiegel (rechts) einklappe, dann ist der P. keine 2 Meter mehr breit und ich darf fahren. Wie das in der Baustelle geht? Ganz einfach. Spiegel elektrisch anklappen, Seitenfenster links aufmachen, Spiegle links per Hand wieder ausklappen. Der rechte Spiegel ist dann angelegt (und gesetzlich nicht vorgeschrieben, sofern ein Innenspiegel vorhanden ist) und der linke ist normal benutzbar.

Momo

... bei mir geht das elektrische Einklappen nur bei Schrittempo. Darüber wird mein drehen am Knopf einfach ignoriert. Ist da bei Euch auch so? Damit erledigt sich das Einklappen auf der Autobahn, kann ja nicht jeder Mal schnell anhalten...

Gruss

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Und auch alle E-Klasse-Fahrer von Mercedes müssen zumindest den rechten Spiegel einklappen. 😁 😁 😁

1.942,5 mm mit nur dem linken Außenspiegel sind dann ok. 😉

Momo

Zitat:

Original geschrieben von grigri


... bei mir geht das elektrische Einklappen nur bei Schrittempo. Darüber wird mein drehen am Knopf einfach ignoriert. Ist da bei Euch auch so? Damit erledigt sich das Einklappen auf der Autobahn, kann ja nicht jeder Mal schnell anhalten...

Gruss

Alle meine bisher gefahrenen Phaeton konnten den Spiegel bei jeder Geschwindigkeit einklappen.

Sonst komme ich doch mit dem V6 TDI nicht über 240 km/h. 🙂

Momo

Zitat:

Original geschrieben von Momo7


Zufällig gefunden: mit einem A6 darf man auch nicht auf die linke Spur.

Das Gerichtsurteil ist doch völliger Blödsinn. Wenn ich ein Auto fahre, dann kann ich in den Papieren lesen wie hoch (für das Parkhaus) und wie Breit (für enge Durchfahrten) mein Auto ist. Bitte woher soll ich wissen, dass einige Fahrzeuge mit Außenspiegel über 2 Meter breit sind? 😕😕😕

Kann doch nicht sein, oder?

Und wenn ich nur einen Spiegel (rechts) einklappe, dann ist der P. keine 2 Meter mehr breit und ich darf fahren. Wie das in der Baustelle geht? Ganz einfach. Spiegel elektrisch anklappen, Seitenfenster links aufmachen, Spiegle links per Hand wieder ausklappen. Der rechte Spiegel ist dann angelegt (und gesetzlich nicht vorgeschrieben, sofern ein Innenspiegel vorhanden ist) und der linke ist normal benutzbar.

Momo

Interessante Version. An sich ist das Thema nur für das Zivilrecht interessant. Wenn Du unzulässigeweise den linken Fahrstrefen benutzt, bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen. Da es sich hier um eine klare Verbotsnorm handelt, könnte sich auch Deine Vollkasko auf die Leistungsfrreiheit berufen.

peso

Zitat:

Original geschrieben von grigri


... bei mir geht das elektrische Einklappen nur bei Schrittempo. Darüber wird mein drehen am Knopf einfach ignoriert. Ist da bei Euch auch so? Damit erledigt sich das Einklappen auf der Autobahn, kann ja nicht jeder Mal schnell anhalten...

Gruss

Auch das Fahren mit eingeklappten Spiegeln dürfte verboten sein.

peso

Hmm der Überholte kann ja nicht grundsätzlich zu einer Teilschuld herangezogen werden, denn er hat ja im Gegensatz zum Überholenden hier keinen Handlungsspielraum - ausser vielleicht in die Böschung abzufahren 😁 und ohne Handlungsspielraum gibt es auch keine Vermeidbarkeit.

Zumindest wenn er innerhalb seiner Fahrspur soweit rechts bleibt wie möglich und vertretbar sehe ich hier keine Möglichkeit der Vermeidung - die hat nur derjenige der überholt indem der den Überholvorgang abbricht oder ihn gar nicht vornimmt. Allein daraus, dass sich jemand bereits auf der rechten Spur befindet kann man ja keine Teilschuld in diesem Fall ableiten - bei ungeklärtem Sachverhalt muss somit eigentlich immer zunächst davon ausgehen, dass der Überholte keine Möglichkeit hatte, den Unfall zu vermeiden.

Stimmt - und wenn dann noch der Überholende dort nichts zu suchen hat !

peso

Trotzdem muss ich zugeben dass ich meinen W211 als viel schlanker als den Phaeton eingeschätzt habe .... tja wieder was dazugelernt

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers



Zitat:

Original geschrieben von grigri


... bei mir geht das elektrische Einklappen nur bei Schrittempo. Darüber wird mein drehen am Knopf einfach ignoriert. Ist da bei Euch auch so? Damit erledigt sich das Einklappen auf der Autobahn, kann ja nicht jeder Mal schnell anhalten...

Gruss

Auch das Fahren mit eingeklappten Spiegeln dürfte verboten sein.

peso

Wenn Du dann den linken Spiegel wieder von Hand ausklappst, dann ist das gesetzlich ok, sofern der Innenspiegel freie Sicht nach hinten gewährt.

Momo

Zitat:

Original geschrieben von WHornung


Trotzdem muss ich zugeben dass ich meinen W211 als viel schlanker als den Phaeton eingeschätzt habe .... tja wieder was dazugelernt

Nicht nur Du. Schau mal die Breite eines Passat nach. Mittlerweile bin ich der Auffassung, das über 50% aller PKW breiter als 2 m sind.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Momo7



Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers


Auch das Fahren mit eingeklappten Spiegeln dürfte verboten sein.

peso

Wenn Du dann den linken Spiegel wieder von Hand ausklappst, dann ist das gesetzlich ok, sofern der Innenspiegel freie Sicht nach hinten gewährt.

Momo

Das glaube ich nicht. Vorgeschriebene Spiegel sind / waren der Innerspiegel und der linke Aussenspiegel. Uns soweit ich mich erinnere, ist nur der IInnenspiegel vernachlässigbar, sofern ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 6. August 2008 um 17:08:49 Uhr:


Was stand denn zu Beginn der Baustelle für eine Breitenbegrenzung ? Meines Erachtes ist, soweit ich mich noch erinnern kann, eine Mindestbreite von 2,75 M vorgeschrieben.

peso

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