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Phaeton Spiegel

Themenstarteram 19. Juli 2007 um 17:34

Hallo Leute,

meine Frau ist heite mit dem "Kleinen" gefahren und dabei ist der Spiegel vor einen anderen geknallt. Nun ist die Plastikabdeckung des Blinkers zersprungen.

Meine Frage: Gibt es die Plastikabdeckung einzeln? Wegen dem Stück Plastik gleich den ganzen Spiegel tauschen wäre sicherlich übertrieben. Was kostet denn der gesamte Spiegel?

Kroko

Beste Antwort im Thema

Das habe ich dazu gefunden:

Überblick: Das Gebot, jeweils einen genügenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten

Vorschriften und Leitgedanken über den jeweils gebotenen Seitenabstand finden sich in der StVO in verschiedenen Vorschriften bezogen auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen, aber auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur:

Gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.

Beim Links-, aber auch beim Rechtsüberholen muss jeweils ein ausreichender seitlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden, der sich nach der eigenen Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Eigenart des Eingeholten richtet (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 54 zu § 5 StVO; BGH VRS 10, 252; BayObLG MDR 1987, 784). Insbesondere Lkw-Fahrer werden darauf zu achten haben, eingeholten Verkehrsteilnehmern nicht bedrängend nahe zu kommen (OLG Hamm VRS 35, 430).

Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).

In der Regel, das heißt, wenn

 

kein schlechtes Wetter herrscht,

die Fahrbahn nicht schlecht ist,

wenn die Überholgeschwindigkeit nicht hoch ist,

wenn der Eingeholte keine Anzeichen für unsichere Fahrweise zeigt,

wird zu eingeholten Kfz ein Seitenabstand von 1 m gefordert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434).

Bei Radfahrern muss der Seitenabstand größer bemessen werden. In der Regel wird man hier 1,5 bis 2,0 m fordern müssen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 55 zu § 5 StVO m. w. N. aus der vielseitigen Rechtsprechung).

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am 19. Juli 2007 um 19:14

Blinkleuchte im Spiegel kostet ca. 30 Euro laut Etos

am 21. Juli 2007 um 15:02

Den Preis kann ich Dir leider nicht sagen, aber die Kappe und den Blinker gibt es definitiv einzeln. Nur lackieren lassen musst Du sie.

Gruss

am 21. Juli 2007 um 21:59

Einfach zum :) fahren, die erledigen das für 80 Euronen. Hatte das auch schon mal.... lackieren muss man da nix, wenn es wirklich nur das Blinkerglas ist

am 22. Juli 2007 um 8:59

Wenn nur der Blinker defekt ist brauchst Du natürlich nichts lackieren lassen.

am 5. August 2008 um 19:09

Hallo alle zusammen,

möchte meine spiegel bzw die blinker auseinander nehmen, da dreck innen liegt und ich gerne dies reiniegen würde und andererseits funktioniert von den 4 3er led leisten eine 3er reihe überhaupt nicht. die würde ich gerne überprüfen, was da los ist und gegebenenfalls selbst wieder in stand setzen.

Gibt es einen Anleitung, wie man das blinker-glass am spiegel entfernt und wie der blinker im spiegel aufgebaut ist.

MfG

alex

am 6. August 2008 um 10:17

Der gesamte Spiegel inkl. Glas, Gehäuse und Blinker kostet richtig viel. Ich habe für ein spiegelglas 253 Euronen abgedrückt. Nach einem "Streifschuss" eines LKW in einer Autobahnbaustelle musste mein Spiegel komplett erneuert werden und die obere Hälfte der Tür lackiert werden. Insgesamt rd. 1.400 €. Müsste die Rechnung mal raussuchen, dann habe ich wahrscheinlich alle Einzelpreise.

Leider hat die gegnerische Versicherung nur die Hälfte übernommen. Weil mein Auto breiter als die linke Fahrbahn gewesen sein soll. Dass der LKW deutlich auf meine Spur kam, konnte ich leider nicht beweisen.

Was stand denn zu Beginn der Baustelle für eine Breitenbegrenzung ? Meines Erachtes ist, soweit ich mich noch erinnern kann, eine Mindestbreite von 2,75 M vorgeschrieben.

peso

am 6. August 2008 um 19:33

auch wenn, denke auch bei spurbreiten von 2m in baustellen, kann die versicherung doch nicht so einen mist erzählen, hin oder her die breite des autos ist nunmal 1903mm also passt es.

(hoffe ich irre mich nicht :rolleyes: )

mfg

alex

Versicherungen versuchen sich (fast) immer zu drücken oder den Geschädigten zu übervorteilen. Sobald man nur das Gefühl hat, dass man davon betroffen ist, sofort zum Anwalt.

peso

am 6. August 2008 um 20:38

hat jemand eine anleitung zum auseinander bauen des spiegels zwecks reparatur?

danke

mfg

alex

am 7. August 2008 um 20:46

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Versicherungen versuchen sich (fast) immer zu drücken oder den Geschädigten zu übervorteilen. Sobald man nur das Gefühl hat, dass man davon betroffen ist, sofort zum Anwalt.

peso

Ja, demnächst sehen wir (die gegnerische Versicherung und ich) uns vor Gericht.

Zur Not nehme ich den Richter auf einen Ortstermin mit und zeige ihm, dass ich auch in einer Baustelle auf der linken Spur anständig und geradeaus fahre.

Das Schärfste war, dass die gegnerische Versicherung mir zunächst nur mitteilte, die Aussage des LKW-Fahrers und meine würden voneinander abweichen. Auf meine Anfrage, was denn der LKW-Fahrer geschrieben habe, teilte man mir dann mit, dass das aus datenschutzrechtlichen Gründen mir nicht mitgeteilt werden dürfe.

Ich habe mich fast weggebrüllt vor Lachen. Wir behaupten also einfach mal was Anderes und dann weigern wir uns, diese Aussage zuz belegen wg. Datenschutz. Mein Anwalt hat auch seeeehr breit gegrinst, als er das las.

Mal abwarten, was raus kommt.

am 7. August 2008 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Was stand denn zu Beginn der Baustelle für eine Breitenbegrenzung ? Meines Erachtes ist, soweit ich mich noch erinnern kann, eine Mindestbreite von 2,75 M vorgeschrieben.

peso

Naja, für die linke Spur das übliche 2m-Schild.

Zitat:

Original geschrieben von Lenkradheizungs

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Versicherungen versuchen sich (fast) immer zu drücken oder den Geschädigten zu übervorteilen. Sobald man nur das Gefühl hat, dass man davon betroffen ist, sofort zum Anwalt.

peso

Ja, demnächst sehen wir (die gegnerische Versicherung und ich) uns vor Gericht.

Zur Not nehme ich den Richter auf einen Ortstermin mit und zeige ihm, dass ich auch in einer Baustelle auf der linken Spur anständig und geradeaus fahre.

Das Schärfste war, dass die gegnerische Versicherung mir zunächst nur mitteilte, die Aussage des LKW-Fahrers und meine würden voneinander abweichen. Auf meine Anfrage, was denn der LKW-Fahrer geschrieben habe, teilte man mir dann mit, dass das aus datenschutzrechtlichen Gründen mir nicht mitgeteilt werden dürfe.

Ich habe mich fast weggebrüllt vor Lachen. Wir behaupten also einfach mal was Anderes und dann weigern wir uns, diese Aussage zuz belegen wg. Datenschutz. Mein Anwalt hat auch seeeehr breit gegrinst, als er das las.

Mal abwarten, was raus kommt.

Die Versicherungen werden nach Möglichkeit einen Vergleich anstreben. Dann kann man beide Teilnehmer in der Versicherungsklasse hochstufen.

Ich hatte so einen Fall, da bin ich fast gleichzeitig mit einer Frau von gegenüber ausgeparkt (Heck an Heck). Als ich das merkte, habe ich gehupt und gebremst. Den Vorwärtsgang konnte ich nicht mehr einlegen. Madame war aber während des Ausparkens so mit dem Telefonieren beschäftigt, dass sie nicht mitbekommen hat.

Da führte aber schon die Drohung einer Anwalteinschaltung zum gewünschten Erfolg.

peso

Zitat:

Original geschrieben von Lenkradheizungs

Zitat:

Original geschrieben von tcsmoers

Was stand denn zu Beginn der Baustelle für eine Breitenbegrenzung ? Meines Erachtes ist, soweit ich mich noch erinnern kann, eine Mindestbreite von 2,75 M vorgeschrieben.

peso

Naja, für die linke Spur das übliche 2m-Schild.

Und, wie breit ist unser Dicker ?

peso

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