Pfandfrage zu unpassendem Ersatzteil
Hallo, habe bei Autodirekt eine Hydraulikpumpe für mein Fahrzeug gekauft. Laut Webseite sollte diese Pumpe passen (Auto,Modell,Motor und Baujahr alles richtig eingegeben).
Bezahlte dafür ca 90 Euro plus 90 Euro Pfand etwa.
Jetzt hat das Teil nicht gepasst und ich musste mir eine andere Hydraulikpumpe kaufen.
Jetzt wollte ich das unbenutzte Neuteil zurückgeben, aber war leider schon über den 14 Tagen Rückgaberecht drüber, als mein Mechaniker und ich feststellten,dass es nicht passt.
Rückgabe wurde abgelehnt da über den 14 Tagen drüber, Kulanz abgelehnt, da das Teil zu wenig gekauft wird.
Jetzt wollte ich den Pfand für eine Hydraulikpumpe wieder zurück haben. Das wurde abgelehnt. Ohne Rückgabe von einem Altteil, gibt es kein Pfand zurück.
Ich wollte jetzt mal fragen, ob das so korrekt ist , oder ob die eigentlich verpflichtet sind mir den Pfand zurück zugeben, wenn die mir ein falsches Teil schicken und dieses nicht mehr zurücknehmen wollen.
Beste Antwort im Thema
Ich würde auf die Lieferung eines passenden Teils bestehen! Das wird der Händler wahrscheinlich nicht gebacken bekommen. (Wenn er ein Teil liefert, welches von der anderen Variante ist, würde ich es als "Teil für ein falsches Fahrzeug" erneut reklamieren, bis ich meine Kohle bekomme.) Dem Händler nicht sagen, von welchem Wagen das Teil passen würde, sondern höchstens ein Bild senden, wie es aussehen muss. (Also, einen eindeutigen Unterschied zwischen gelieferter Pumpe und verbauter Pumpe fotografieren.) Soll er selber suchen, was passt.
Und wenn du ein Teil bekommst, welches für dein Fahrzeug ist und passt, hast zu zumindest ein passendes Teil, falls dein Teil erneut defekt ist. Immer noch besser als ein nutzloses Teil, welches ggf. lange liegt, bevor du einen Käufer findest.
Ich tippe drauf, wenn du auf ein passendes Teil pochst, wirst du deine Kohle wieder bekommen, weil der Händler nicht liefern kann.
Ich würde mich nicht mit 50% abfinden! Das Neuteil als Altteil zurück geben? Vollkommen bekloppt. Zur Not würde ich für kleines Geld (Bruchteil des Pfandes) eine Pumpe vom Schrott oder der Bucht besorgen und zurück senden. So bekommst du das Pfandgeld und kannst die intakte Pumpe verkaufen. Das verringert den Verlust nochmal deutlich.
So würde ich handeln:- Auf Lieferung eines passenden Teils pochen! Frist setzen! (14 Tage)
- Geld zurück fordern, wenn kein passendes Teil lieferbar!
- billiges Schrottteil zurück senden um Pfand zu bekommen
- Neuteil verkaufen um Kaufpreis zurück zu bekommen
Das würde den Verlust minimieren. Nur das Pfandgeld wäre mir zu wenig!
MfG
89 Antworten
Zitat:
@Raver2014 schrieb am 13. Dezember 2018 um 20:27:45 Uhr:
Hallo Jones, versuche mich zu bessern, Gruss
Danke!
Zitat:
@hans12345678 schrieb am 13. Dezember 2018 um 20:26:53 Uhr:
nun der Händler kann durchaus recht haben, und auto kostet die paar eur sind in den Jahreskosten bei 2...5..10 prozent. der ärger lostet mehr als du verlierst. und wenn du das falsche teil bestellt hast (oder richtige ?) was ja möglich ist dann ist es den ärger nicht wert
Wenn es so ist, wie der TE sagt und der Händler das Teil als passend ausweist, ist er nicht im Recht. Das kann der TE nochmal prüfen, was auf der Seite steht, wo er das Teil gekauft hat. Ich habe jetzt bei 3 Shops die nach Beschreibung des TEs passen könnten, nachgesehen. Diese weisen Ersatzteilnummern der Hersteller auf und benennen die Fahrzeuge. Wenn es eine der Seiten gewesen ist, würde ich das Teil mit dem Originalteil lt. Nummer prüfen und wenn diese sich unterscheiden, auf jeden Fall die Sachmangelhaftung durchsetzen. Entweder das passende Teil, oder die Kohle!
MfG
@Johnes
mit aller Deutlichkeit: hast Du einen Clown gefrühstückt? Ich bin weder beleidigt (was veranlasst Dich auch nur ansatzweise, zu glauben, dass Du mich beleidigen kannst), noch bin ich AGB hörig. Wozu gibt es Vertragsbedingungen, wenn die gar nicht wirksam sind? Mir ist es wurst, ob hier applaudiert wird oder nicht.
Weiterhin geht es Dich ein Feuchtes an, wie ich mein Geld verdiene. Nur soviel: ich habe täglich mit Vertragsbedingungen zu tun, auch mit Rücktritt- und Widerrufsbedingungen, weiterhin auch mit Kulanzanfragen.
Wärend Du nur durch eine einzelne Aussage des TE sofort und absolut erkennst, dass hier eine Rückgabe absolut stattfinden kann, habe ich die AGB zu bedenken gegeben. Die ja absolut nicht wirksam sind, wie uns @Johnes erklärt. Wäre ja ganz einfach, wenn der TE den Anbieter verlinken würde. Dann wäre es ja gar kein Problem, diese Bedingungen zu zerpflücken. Dass das 14tägige Widerrufsrecht bzw. Rückgabe ungenutzt verstrichen ist, wird mal ganz nebenbei nicht berücksichtigt. Im Gegenteil: es besteht ein lebenslanges Rückgaberecht. Ja, ne, ist schon klar. Wenn der TE falsch bestellt, ist der Händler schuld, klar.
Und jetzt @Johnes kannst Du Dich feiern lassen, schließlich habe ich ja schon zugegeben, dass Du ein Gott bist. Der TE wird uns sicher morgen berichten, dass der Händler seinen Frevel erkannt hat und ihn großzügig entschädigt. Und Du wirst in der Rechtsabteilung mit Spitzenverdienst eingesetzt - mit Deinem absoluten Wissen.
Fahr dich mal langsam runter!
Deine Meinung ist nicht richtiger als meine. Du kannst ebenfalls nicht mit Sicherheit sagen, was Sache ist. Und die 14 Tage Rückgaberecht beziehen sich i.d.R. auf das Fernabsatzgesetz und hat gar nichts mit Sachmangelhaftung zu tun. Und ein falsch geliefertes Teil kann man natürlich auch noch nach den 14 Tagen zurück geben. Das sollte man wissen, wenn man großkotzig behauptet:
Zitat:
Nur soviel: ich habe täglich mit Vertragsbedingungen zu tun, auch mit Rücktritt- und Widerrufsbedingungen, weiterhin auch mit Kulanzanfragen.
(Was ich allerdings bezweifle! Sonst wären deine Antworten professioneller gewesen.) 🙄
Nur mal als Anmerkung: Ich habe nicht nach deinem Job (oder womit du dein Geld verdienst) gefragt, noch habe ich behauptet das es hundertprozentig so ist. Ich habe auf Aussage des TEs geantwortet. Und das AGBs keine Gesetze aushebeln können ist wohl mehr als klar. (Auch, wenn dies immer wieder versucht wird und bei dir scheinbar klappt, wenn du dich so darauf berufst.)
MfG
...und wir wissen auch nicht, ob der Händler Engländer ist.....
Siehe easyJet-Urteil von today.
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Zitat:
@Johnes schrieb am 13. Dezember 2018 um 18:39:09 Uhr:
Das Gesetz steht über der AGB.
Nicht, wenn ich vorm bestellen, ein Kästchen anklicken soll,
das ich die AGB kenne und akzeptiere.
Das ist oft eine Bedingung, das die Bestellung überhaupt angenommen wird.
Oder wenn ich beim Auftrag unterschreiben, extra nochmal unterschreiben muss,
das ich die AGBs kenne und akzeptiere.
Das verlangen wir von unseren Kunden, die schlecht bezahlen. Dann haben wir nämlich ein erweitertes Pfandrecht. Das heißt, wir müssen dann das Auto erst rausgeben, wenn es komplett bezahlt ist.
Welche Sachmängelhaftung? Ist das Teil defekt?
Wenn der TE beweisen kann, dass der Händler ihm zugesichert (beachte das Wort zugesichert) hat, dass dieses Teil passend ist, dann liegt ein Fehler des Händlers vor, was absolut nichts mit Sachmängelhaftung zu tun hat. Wo ist das Problem, die Vertragsbedingungen des Händlers zu verlinken?
Ob Du an meiner Tätigkeit zweifels, ist mir so was von egal. Allerdings lernt man dadurch sehr viele rechthaberische Menschen kennen. Und ich habe sehr vielen angeboten, doch anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und mich zu verklagen. Leider bis heute kein einziges Mal eingetreten.
AGB´s können keine Gesetze aushebeln. Man, habe ich das an irgendeiner Stelle behauptet? Welches Gesetz soll hier überhaupt ausgehebelt werden?
AGB sind ja im gesetzlichem Rahmen und wenn der Käufer explizit darauf hingewiesen wurde, das die AGB gelten und er das extra anklickt oder extra unterschreibt, das er das weiß und akzeptiert, dann gelten auch die AGB, die dem Händler etwas mehr Rechte geben, wie erweitertes Pfandrecht oder Betimmung der Zahlmethode, also nur Bar oder Paypal.
Zitat:
@Gedoensheimer schrieb am 13. Dezember 2018 um 21:07:03 Uhr:
...und wir wissen auch nicht, ob der Händler Engländer ist.....
Siehe easyJet-Urteil von today.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird wahrscheinlich noch in höherer Instanz verhandelt. Zudem betrifft das nicht alle easyJet-Kunden.
Zitat:
@4Takt schrieb am 13. Dezember 2018 um 21:07:05 Uhr:
Nicht, wenn ich vorm bestellen, ein Kästchen anklicken soll,
das ich die AGB kenne und akzeptiere.
Du kannst durch ein "Kästchen" nicht auf gesetzlich geregelte Ansprüche verzichten. Dazu zählt die Sachmangelhaftung. Das geht nur, wenn das Gesetz eine Wahlmöglichkeit einräumt.
Zitat:
AGB sind ja im gesetzlichem Rahmen und wenn der Käufer explizit darauf hingewiesen wurde, das die AGB gelten und er das extra anklickt oder extra unterschreibt, das er das weiß und akzeptiert, dann gelten auch die AGB, die dem Händler etwas mehr Rechte geben
Wenn also in den AGBs steht, der Händler darf bei dir vorbei kommen und deine Organe entnehmen und verkaufen, hast du dies hinzunehmen, obwohl du nur eine LiMa kaufen wolltest?
(Wieso? Sie haben doch eingewilligt!)Zitat:
@juri.gagarin schrieb am 13. Dezember 2018 um 21:10:59 Uhr:
Welche Sachmängelhaftung? Ist das Teil defekt?
Wenn der TE beweisen kann, dass der Händler ihm zugesichert (beachte das Wort zugesichert) hat, dass dieses Teil passend ist, dann liegt ein Fehler des Händlers vor, was absolut nichts mit Sachmängelhaftung zu tun hat.
Eine Abweichung von der Produktbeschreibung oder Falschlieferung stellt einen
Sachmangelda! Meine letzte Aussage hast du übrigens gerade bestätigt: Du hast auf keinen Fall was mit
"Vertragsbedingungen (...) mit Rücktritt- und Widerrufsbedingungen, weiterhin auch mit Kulanzanfragen"zu tun. (Oder, du bist nicht wirklich gut in dem Job!)
MfG
@Johnes
Du bist absolut rechthaberisch. Egal was zu AGB´S geschrieben wird, Du behauptest ständig, dass diese nicht gültig sind. Allerdings werden diese rechtlich geprüft, und das nicht von irgendeinem Forenjünger, der schon über 50x erfolgreich reklamierte. Ob hier ein Falschbeschreibung vorliegt, weißt DU überhaupt nicht, das behauptet der TE und weil DU eine Meinung gehört hast, weißt DU, dass diese Aussage absolut richtig ist. Ein intelligenter Mensch bildet sich eine Meinung, wenn er beide Seiten kennt.
Wenn ich Dein Gesülze lese "Wenn also in den AGBs steht, der Händler darf bei dir vorbei kommen und deine Organe entnehmen und verkaufen, hast du dies hinzunehmen, obwohl du nur eine LiMa kaufen wolltest? (Wieso? Sie haben doch eingewilligt!)". Dieses Beispiel ist so was von sinnlos, da diese Klausel unwirksam wäre. Steht aber Vorkasse in den AGB´s, kann ich nicht auf Rechnung pochen.
Da es der TE nicht schafft, den Händler zu verlinken, mache Du das doch. schließlich sagt Dir deine Glaskugel, wie und wo der TE gekauft hat. Du weißt doch auch, dass "Eine Abweichung von der Produktbeschreibung" vorliegt", die eine Rücknahmeverpflichtung des Händlers auslöst. Sollte der Händler eine Haftungsbeschränkung in seinen Bedingungen haben, ist er fein raus, auch wenn Du gleich das Gegenteil behauptest.
@4Takt hat es doch gut beschrieben, allerdings wird auch das von Dir verneint.
Hat der Händler die Zugehörigkeit des Ersatzteils garantiert oder steht dort:. bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben an Hand von Fahrgestellnummern usw, da wir keine Gewähr für Richtigkeit übernehmen. Was sagt die Glaskugel?
Wenn der Händler und seine Bedingungen bekannt wären, könnte man eine vernünftige Aussage treffen.
Und als Abschluss: ich habe zu keiner Zeit behauptet, der Händler wäre nicht zur Rücknahme verpflichtet, sondern: es kommt auf die Vertragsbedingungen an.
Nur einer behauptet ständig, dass die Rückgabe "Gesetz" ist. Allerdings bleibt er die Antwort "welches Gesetz" schuldig.
Mann, @Johnes was erzählst du dann da für einen Mist. Die AGB verstoßen natürlich nicht gegen die Gesetze, sie geben dem Händler nur mehr Möglichkeiten an sein Geld zu kommen. Wie erweitertes Pfandrecht und bestehen auf Barzahlung und nicht auf Rechnung und so Sachen. Wieso kommst du dann ständig nur auf die Idee, das man damit die Gewährleistung oder Sachmängelhäftung ausschließen oder einschränken kann. Hat keiner behauptet, das hast du rein interpretiert.
Beide Seiten kann man hier nicht anhören. Der Händler wird sich idR. nicht äußern. Der Themenstarter DARF hier also keine Hilfe suchen? Er bekommt die Lage von mir so erklärt, wie er sie darstellt. Ich sehe keine Veranlassung ihn als Lügner zu bezichtigen und seine Angaben anzuzweifeln. Der TE möchte seine Frage beantwortet haben. Da muss ich weder den Händler kontaktieren, noch darauf warten, dass es sich meldet!
Zudem hast du mehrere Sachen falsch beschrieben:
14 Tage Rückgabezeit sind um. Rückgabe nicht mehr möglich. Falsch!
Du hast behauptet eine Falschlieferung oder Abweichung von der Beschreibung ist kein Sachmangel. Das ist ebenfalls falsch!
Auch hast du eben selbst erkannt, das manche Klauseln in AGBs nichtig sind. Und es gibt viele AGBs die nicht "Wasserdicht" sind.
@4Takt
Wo hab ich das mit dem Pfandrecht erwähnt, was du da jetzt bemängelst? Wo habe ich beschrieben, das man damit Gewährleistung und Sachmangelhaftung einschränken kann? Ich behaupte nämlich genau das Gegenteil. Man kann diese nicht einschränken.
MfG
Wenn das Teil laut FIN passen sollte aber es nicht tut weil der Hersteller unsauber dokumentiert ist sicher nicht der Händler schuld daran. Und das trotz Bestellung über die FIN Teile geliefert werden die nicht passen passiert sogar den Vertragswerkstätten wenn sie Originalteile bestellten.
Dummerweise verbauen die Hersteller schon mal Teile die nicht der Dokumentation entsprechen, vor Allem bei Modellwechseln oder Facelifts mit technischen Änderungen kann es durchaus sein das das alte Modell Teile nach der neuen Spezifikation bekommt oder das Neue noch mit Restbeständen des Vorgängers versorgt wird.
Wenn selbst der Hersteller das nicht sauber auf die Reihe bekommt, wie soll das ein Teilehändler der auch nur die Daten bekommt die ein Hersteller rausrückt?
Dabei bleiben auch Werkstätten schon mal auf Teilen sitzen weil Sie die nicht mehr zurückgeben können da geliefert wurde was bestellt wurde. Das einige Händler da Kulanter als Andere sein können bleibt unbestritten, aber sicher ist das dann auch irgendwo mit einkalkuliert
Das habe ich weiter vorn beschrieben. Passt das Teil lt. auf der Seite benannten Teilenummern der Herstellern mit den Orginalteilen nicht übereinander, ist es eine Falachlieferung des Händlers.
Ich hab das schon gehabt. Shop gibt Orginalteilenummer richtig an, liefert aber falsches Teil. Das ist ein Sachmangel. Reklamiert, Gezicke, neues Teil bekommen.
MfG
@Johnes
lass gut sein, es ist sinnlos mit Dir. Ob hier eine Falschlieferung vorliegt, ist nicht klärbar, da der TE sich nicht meldet.
Der TE darf sicher Hilfe suchen. Ob Deine Antworten ihm helfen, fraglich.
Der, welcher ständig meine Aussagen verdreht, bist Du. Du behauptest stur und steif, es liegt Falschlieferung oder Abweichung der Beschreibung vor, weißt es aber gar nicht. Ich habe nicht behauptet, dass eine Rückgabe nicht möglich ist, sondern davon abhängig, wie, mit welchen Vertragsbedingungen bestellt bzw. gekauft wurde. Auf meine Frage, wo der Sachmangel vorliegt, wenn Produkt X bestellt wird und Produkt X geliefert wird, unterstellst Du mir
Zudem hast du mehrere Sachen falsch beschrieben:
14 Tage Rückgabezeit sind um. Rückgabe nicht mehr möglich. Falsch!
Du hast behauptet eine Falschlieferung oder Abweichung von der Beschreibung ist kein Sachmangel. Das ist ebenfalls falsch!
Das ist eine sinnentstellende Wiedergabe meiner Postings.
Sollten die AGB´s rechtlich nicht richtige Positionen enthalten, so sind diese nicht wirksam, der Rest bleibt davon unberührt. Aber DU weißt ja, dass die AGB´s des Händlers vom TE komplett unwirksam sind.
Ich wiederhole mich gerne: soll der TE doch einfach den Händler verlinken. Und sind dort vorteilhafte Bedingungen für den TE, ist doch alles gut, wenn nicht, eben nicht.
Hauptsache Johnes hat Recht.
Wenn er im reelen Leben genauso drauf ist, möchte ich ihm nie im Leben begegnen