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Pfandfrage zu unpassendem Ersatzteil

Themenstarteram 13. Dezember 2018 um 11:39

Hallo, habe bei Autodirekt eine Hydraulikpumpe für mein Fahrzeug gekauft. Laut Webseite sollte diese Pumpe passen (Auto,Modell,Motor und Baujahr alles richtig eingegeben).

Bezahlte dafür ca 90 Euro plus 90 Euro Pfand etwa.

Jetzt hat das Teil nicht gepasst und ich musste mir eine andere Hydraulikpumpe kaufen.

Jetzt wollte ich das unbenutzte Neuteil zurückgeben, aber war leider schon über den 14 Tagen Rückgaberecht drüber, als mein Mechaniker und ich feststellten,dass es nicht passt.

Rückgabe wurde abgelehnt da über den 14 Tagen drüber, Kulanz abgelehnt, da das Teil zu wenig gekauft wird.

Jetzt wollte ich den Pfand für eine Hydraulikpumpe wieder zurück haben. Das wurde abgelehnt. Ohne Rückgabe von einem Altteil, gibt es kein Pfand zurück.

Ich wollte jetzt mal fragen, ob das so korrekt ist , oder ob die eigentlich verpflichtet sind mir den Pfand zurück zugeben, wenn die mir ein falsches Teil schicken und dieses nicht mehr zurücknehmen wollen.

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde auf die Lieferung eines passenden Teils bestehen! Das wird der Händler wahrscheinlich nicht gebacken bekommen. (Wenn er ein Teil liefert, welches von der anderen Variante ist, würde ich es als "Teil für ein falsches Fahrzeug" erneut reklamieren, bis ich meine Kohle bekomme.) Dem Händler nicht sagen, von welchem Wagen das Teil passen würde, sondern höchstens ein Bild senden, wie es aussehen muss. (Also, einen eindeutigen Unterschied zwischen gelieferter Pumpe und verbauter Pumpe fotografieren.) Soll er selber suchen, was passt.

Und wenn du ein Teil bekommst, welches für dein Fahrzeug ist und passt, hast zu zumindest ein passendes Teil, falls dein Teil erneut defekt ist. Immer noch besser als ein nutzloses Teil, welches ggf. lange liegt, bevor du einen Käufer findest.

Ich tippe drauf, wenn du auf ein passendes Teil pochst, wirst du deine Kohle wieder bekommen, weil der Händler nicht liefern kann.

Ich würde mich nicht mit 50% abfinden! Das Neuteil als Altteil zurück geben? Vollkommen bekloppt. Zur Not würde ich für kleines Geld (Bruchteil des Pfandes) eine Pumpe vom Schrott oder der Bucht besorgen und zurück senden. So bekommst du das Pfandgeld und kannst die intakte Pumpe verkaufen. Das verringert den Verlust nochmal deutlich.

So würde ich handeln:

  • Auf Lieferung eines passenden Teils pochen! Frist setzen! (14 Tage)
  • Geld zurück fordern, wenn kein passendes Teil lieferbar!
  • billiges Schrottteil zurück senden um Pfand zu bekommen
  • Neuteil verkaufen um Kaufpreis zurück zu bekommen

Das würde den Verlust minimieren. Nur das Pfandgeld wäre mir zu wenig!

MfG

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Hatte mal den Fall, dass ein Bekannter das Altteil, für das ich das Pfand bezahlt hatte, nicht beibrachte. Ein Anruf beim Lieferanten, ob ich statt der Antriebswelle eine defekte Lichtmaschine aus meinem Garagenfundus zurücksenden könne, und ich hatte ein paar Tage später die Pfandsumme auf dem Konto.

Hätte er das Teil gleich ausgepackt und kurz angeschaut, hätte er die Fristen einhalten können.

Wer kauft z. B. eine Hose, läßt sie wochenlang unausgepackt liegen, um dann dem Verkäufer mitzuteilen: "Zu kurz - und nur deshalb, weil DU der Lieferant bist, mußt DU sie zurücknehmen". Egal ob Vertrag unter Kaufleuten oder mit Endverbraucher, er steht auf der gemeinsamen Basis des BGB (Gott sei Dank) und deckt nicht auch noch Gedankenlosigkeit einer Vertragspartei ab.

Interessant wäre, die HSN/TSN oder Fz-ID des Fahrzeuges des TE zu kennen. Ich habe den Verdacht, dass damit der Hype um diese Pumpe schnell beendet sein könnte.

Hier wäre im Paket der Hose allerdings ein Rock! Oder statt bestellter 35er Länge eine 30er drin. Dann gelten die 14 Tage nicht, sondern die 24 Monate.

 

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 15. Dezember 2018 um 10:27:31 Uhr:

Hier wäre im Paket der Hose allerdings ein Rock! Oder statt bestellter 35er Länge eine 30er drin. Dann gelten die 14 Tage nicht, sondern die 24 Monate.

MfG

Sog. "versteckter Mangel" (hier ironisch gemeint), weil der Käufer versäumt, die Ware zu begutachten um zumindest einen deutlich offensichtlichen Mangel erkennen zu können? Das segnet der Gesetzgeber (und wieder: Gott sei Dank) nicht ab.

Bissl merkwürdig ist Dei Auto schon.

Gibt man Dei Schlüsselnummer bei Autoteiledirekt ein, kommt n C5 1 (2001 bis 2005)

Eine TRW Pumpe wird nicht aufgelistet.

Gebe ich die Nummern bei kfzteile24 ein werden BEIDE gelistet und ich kann nach Baujahr auswählen.

C5 I bis 08/04, C5 II ab 09/04.

Zitat:

@teddy.774 schrieb am 15. Dezember 2018 um 14:17:51 Uhr:

Gebe ich die Nummern bei kfzteile24 ein werden BEIDE gelistet und ich kann nach Baujahr auswählen.

C5 I bis 08/04, C5 II ab 09/04.

Kann sein, weiß ich nicht.

Vertragspartner vom TE ist ja Autoteiledirekt. Dann ist’s ja irrelevant was bei kfzteile24 rauskommt.

Ich denk, er hat manuell eingegeben ohne Schlüsselnummer, dann kommt auch ne TRW

Themenstarteram 15. Dezember 2018 um 13:28

Zitat:

@Spargel1 [url=https://www.motor-talk.de/.../...assendem-ersatzteil-t6509076.html?...]

Interessant wäre, die HSN/TSN oder Fz-ID des Fahrzeuges des TE zu kennen. Ich habe den Verdacht, dass damit der Hype um diese Pumpe schnell beendet sein könnte.

So richtig die Texte lesen machen hier wohl nichtso viele?

Seite davor steht doch die HSN/TSN von meinem Fahrzeug. 3001 / 845

Und Hose ist ein schlechter Vergleich. Da gibt es nämlich tausend verschiedene Passformen.

Aber wenn ich für mein Fahrzeug ein Teil bestelle, was für mein Fahrzeug passen soll und es passt nicht. Dann ist das eine Falschbeschreibung und nicht was nach dem Motto: Farbe gefällt mir nicht mehr so sehr.

@Sam1980

Oh, Entschuldigung!

Ich werde selbstverständlich vor jedem Aufruf des Thread jedes Posting einzeln explizit nochmal durchlesen.

... und wie es bei der Hose tausend Passformen gibt, gibt es auch bei der Pumpe mindestens zwei. Deshalb schaut man halt gleich, was da im Paket ist.

Wenn in einem C5 Phase II Teile verbaut sind die zu einem Phase I passen ist das aber auch nicht die Schuld des Händlers.

Der TE hat für einen Phase II bestellt und benötigt ein Teil das wohl dem Phase I zugeordnet werden muss. Aber wie soll ein Internethändler dieser Umstand auffallen? Im Gegensatz zum Besteller kann er die Teile nicht optisch vergleichen, davon mal abgesehen das man in den zwei Wochen Rückgaberecht auch mal die Teile hätte vergleichen können.

Das Problem des TE ist das der Händler Schwarz auf Weiß nachweisen kann was für ein Teil bestellt wurde und das laut Unterlagen wohl auch passt, ergo geliefert wie bestellt. Das im Auto real das Teil des Vorgängers verbaut war ist letztlich nicht das Problem des Händlers.

Könnte man das Risiko einer Laienbestellung nennen.

Und ja, PSA ist Schuld wenn sie nicht in der Lage sich einen sauberen Schnitt bei der Produktumstellung zu machen.

Halo Sir Donald: mein Dozent sagte immer: so gut ausgedrückt, hätte von mir sein können

am 17. Dezember 2018 um 7:04

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Dezember 2018 um 23:05:39 Uhr:

 

...........Das Problem des TE ist das der Händler Schwarz auf Weiß nachweisen kann was für ein Teil bestellt wurde und das laut Unterlagen wohl auch passt, ergo geliefert wie bestellt. Das im Auto real das Teil des Vorgängers verbaut war ist letztlich nicht das Problem des Händlers.

Könnte man das Risiko einer Laienbestellung nennen.

Und ja, PSA ist Schuld wenn sie nicht in der Lage sich einen sauberen Schnitt bei der Produktumstellung zu machen.

Der Nachweis mit dem "Schwarz auf Weiß" wird dem Händler sicher gelingen. Nutzt ihm aber nichts, wenn er Unterlagen verwendet, für die PSA nicht verantwortlich ist. Der "Schöpfer" der vermeindlich fehlerhaften (eher "nur" unvollständigen) Unterlagen wird seinerseits die Anwendungshaftung gegenüber dem Händler ausgeschlossen haben.

Wie dem auch sei, der Händler haftet gegenüber dem Kunden. Ob der Händler sich anderweitig schadlos halten kann, ist hier belanglos.

(PSA haftet nur für eigene Produkte oder die von PSA in Umlauf gebrachten).

Themenstarteram 17. Dezember 2018 um 10:19

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 16. Dezember 2018 um 23:05:39 Uhr:

Wenn in einem C5 Phase II Teile verbaut sind die zu einem Phase I passen ist das aber auch nicht die Schuld des Händlers.

Der TE hat für einen Phase II bestellt und benötigt ein Teil das wohl dem Phase I zugeordnet werden muss. Aber wie soll ein Internethändler dieser Umstand auffallen? Im Gegensatz zum Besteller kann er die Teile nicht optisch vergleichen, davon mal abgesehen das man in den zwei Wochen Rückgaberecht auch mal die Teile hätte vergleichen können.

Das Problem des TE ist das der Händler Schwarz auf Weiß nachweisen kann was für ein Teil bestellt wurde und das laut Unterlagen wohl auch passt, ergo geliefert wie bestellt. Das im Auto real das Teil des Vorgängers verbaut war ist letztlich nicht das Problem des Händlers.

Könnte man das Risiko einer Laienbestellung nennen.

Und ja, PSA ist Schuld wenn sie nicht in der Lage sich einen sauberen Schnitt bei der Produktumstellung zu machen.

Du bist also der Meinung, ich bin der allererste Kunde von diesem Bauteil für einen C5 II??

Kann ich mir nicht vorstellen.

So oder so, wenn das Teil für den C5 II nicht passt, obwohl es passen soll, dann sollte der Händler das Teil einfach zurücknehmen und diesen Fehler korrigieren auf seiner Seite.

Und mit zurücknehmen meine ich nicht nur 14 Tage. Weil die 14 Tagesfrist gilt ja für Rückgaben ohne Angaben von Gründen.

Und ein zurückschicken, weil ich keinen Bock mehr auf das teil habe ist doch was anderes,wie wenn ich ein Teil bekommen habe, dass nicht passt, obwohl es passen soll.

Hier gilt meiner Meinung nach eindeutig NICHT die 14 Tage Rückgabefrist.

 

Sorry, aber ein optischer Vergleich vor der Bestellung oder spätestens nach Erhalt der Ware hätte gezeigt das das Teil nicht passt. Hättest du gleich geschaut hättest du die 14 Tage einhalten können.

Und es ist durchaus möglich das Du bei diesem Händler der Erste mit diesem Problem warst.

Nur noch am Rande, welche EZ hat dein Auto und wann wurde es exakt gebaut? Nicht das es doch noch ein Modell Phase I ist das nur etwas länger rumstand.

Themenstarteram 23. Dezember 2018 um 19:44

Wie soll ich Laie das denn erkennen?

Citroen C5 I und C5 2 unterschieden sich optisch sehr stark. Da gibt es keine Frage ob das noch das alte Modell war.

Je näher dein Auto an dem Datum liegt an dem die Modellumstellung stattfand desto eher kann es sein das das neue Modell technisch noch dem Stand des Vorgängers entspricht, zumindest in einigen Punkten. Motoren oder Getriebe werden gerne mal abseits der großen Modellpflege geändert. Da kann es sein das neue Motoren oder Getriebe schon bein alten Modell eingeführt werden oder das Neue am Anfang noch die Alten bekommt. Geänderte Teile wie zb LIMA oder Servopumpen usw können auch irgendwann in der Produktion geändert werden oder bunt gemixt werden. Da passt dann die Zuordnung gerne nicht mal wenn man über die FIN bestellt, Modell und BJ/EZ sind da dann noch problematischer.

Diese Problematik sollte deinem Schrauber aber bekannt sein, zumindest ich kenne keinen Mechaniker der nicht schon mal das falsche Teil in den Händen hatte obwohl nach FIN bestellt.

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