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Pfandfrage zu unpassendem Ersatzteil

Hallo, habe bei Autodirekt eine Hydraulikpumpe für mein Fahrzeug gekauft. Laut Webseite sollte diese Pumpe passen (Auto,Modell,Motor und Baujahr alles richtig eingegeben).
Bezahlte dafür ca 90 Euro plus 90 Euro Pfand etwa.

Jetzt hat das Teil nicht gepasst und ich musste mir eine andere Hydraulikpumpe kaufen.

Jetzt wollte ich das unbenutzte Neuteil zurückgeben, aber war leider schon über den 14 Tagen Rückgaberecht drüber, als mein Mechaniker und ich feststellten,dass es nicht passt.

Rückgabe wurde abgelehnt da über den 14 Tagen drüber, Kulanz abgelehnt, da das Teil zu wenig gekauft wird.
Jetzt wollte ich den Pfand für eine Hydraulikpumpe wieder zurück haben. Das wurde abgelehnt. Ohne Rückgabe von einem Altteil, gibt es kein Pfand zurück.

Ich wollte jetzt mal fragen, ob das so korrekt ist , oder ob die eigentlich verpflichtet sind mir den Pfand zurück zugeben, wenn die mir ein falsches Teil schicken und dieses nicht mehr zurücknehmen wollen.

Beste Antwort im Thema

Ich würde auf die Lieferung eines passenden Teils bestehen! Das wird der Händler wahrscheinlich nicht gebacken bekommen. (Wenn er ein Teil liefert, welches von der anderen Variante ist, würde ich es als "Teil für ein falsches Fahrzeug" erneut reklamieren, bis ich meine Kohle bekomme.) Dem Händler nicht sagen, von welchem Wagen das Teil passen würde, sondern höchstens ein Bild senden, wie es aussehen muss. (Also, einen eindeutigen Unterschied zwischen gelieferter Pumpe und verbauter Pumpe fotografieren.) Soll er selber suchen, was passt.

Und wenn du ein Teil bekommst, welches für dein Fahrzeug ist und passt, hast zu zumindest ein passendes Teil, falls dein Teil erneut defekt ist. Immer noch besser als ein nutzloses Teil, welches ggf. lange liegt, bevor du einen Käufer findest.

Ich tippe drauf, wenn du auf ein passendes Teil pochst, wirst du deine Kohle wieder bekommen, weil der Händler nicht liefern kann.

Ich würde mich nicht mit 50% abfinden! Das Neuteil als Altteil zurück geben? Vollkommen bekloppt. Zur Not würde ich für kleines Geld (Bruchteil des Pfandes) eine Pumpe vom Schrott oder der Bucht besorgen und zurück senden. So bekommst du das Pfandgeld und kannst die intakte Pumpe verkaufen. Das verringert den Verlust nochmal deutlich.

So würde ich handeln:
  • Auf Lieferung eines passenden Teils pochen! Frist setzen! (14 Tage)
  • Geld zurück fordern, wenn kein passendes Teil lieferbar!
  • billiges Schrottteil zurück senden um Pfand zu bekommen
  • Neuteil verkaufen um Kaufpreis zurück zu bekommen

Das würde den Verlust minimieren. Nur das Pfandgeld wäre mir zu wenig!

MfG

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Zitat:

@juri.gagarin schrieb am 13. Dez. 2018 um 23:7:05 Uhr:


Aber DU weißt ja, dass die AGB´s des Händlers vom TE komplett unwirksam sind.

Zitiere diese Aussage von mir mal! Wo habe ich das behauptet? Wo steht das ich geschrieben habe eine AGB wäre dann komplett unwirksam? Kannst du das nicht, hast du dich erneut nur aufgeblasen.

Und mir ist egal ob tatsächlich eine Falschlieferung vorliegt oder nicht. Das tut nichts zur Sache! Das muss der TE rausfinden. Ich erkläre ihm nur, dass wenn eine Falschlieferung vor liegt, hat er mehr als nur 14 Tage, das Teil zu reklamieren und ggf. zurück zu geben. Sofern der Händler dann nicht das richtige Teil liefern kann, hat er das Geld + Pfand zurück zu zahlen.

MfG

Ich glaube es geht hier nicht mehr darum, dem TE zu helfen.

Den Laden hatte er aber doch fast genannt: www.autoteiledirekt.de oder zumindest ist er es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, da es einen autodirekt nicht gibt.

Achja: @Sam1980 sollte auch mal prüfen ob er das Teil später als 14 Tage nach Bestellung oder 14 Tage nach Erhalt reklamiert wurde. Wenn es weniger als 14 Tage nach Erhalt war, war es noch innerhalb der Widerrufsfrist. Das machen übrigens viele Händler falsch. Wird immer wieder versucht.

MfG

Und wenn in den AGB´s steht, dass eine Rückgabe nach 14 Tagen nicht mehr möglich ist, was dann? Der TE ist in der Beweispflicht, dass ein Versagen/ Fehler des Händlers vorliegt. Kann er das, alles gut. Schrieb ich weiter vorne schon einmal, kann er das nicht, schlecht.
@400.000km
ich schau mal, ob ich die AGB von dem Laden finde

Hier ein Auszug der AGB:
Zitat:

1. Zustandekommen des Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr

Die Darstellung der Produkte in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich dabei lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines bindenden Angebotes durch Sie. Sie haben für eine Bestellung bei uns, ein Kundenkonto anzulegen. Im Rahmen der Bestellabwicklung führen wir Sie durch die notwendigen Eingabemasken.

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages der im Warenkorb befindlichen Waren ab („Bestellung“). Sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt („Bestellbestätigung“).

Die verbindliche Annahme Ihres Angebots erfolgt durch Zusendung der bestellten Ware. Wenn die Ware unser Bestelllager verlässt und an Sie versendet wird, erhalten Sie eine Versand- und Vertragsbestätigung per E-Mail. Werden Waren aus einer einheitlichen Bestellung in mehr als einem Paket versendet, kann es vorkommen, dass Sie für jedes Paket eine eigene Versand- und Vertragsbestätigung erhalten. Es kommt jedoch auch dann nur ein einheitlicher Vertrag zustande.

Ihre Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert, können nach Abschluss des Bestellvorgangs durch Sie jedoch nicht mehr abgerufen werden. Vor Absendung Ihrer Bestellung, d.h. vor Anklicken des „Jetzt Kaufen“-Buttons, wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen. Bitte prüfen Sie Ihre Bestellung sorgfältig.

Sie können Ihre Bestelldaten unmittelbar nach dem Absenden Ihrer Bestellung ausdrucken. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen erneut einsehen wollen, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an uns. Wir übersenden Ihnen eine Kopie der Daten zu Ihrer Bestellung gerne.

Es werden nur Bestellungen von Kunden bearbeitet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Widerrufsbelehrung

Verbraucher (§ 13 BGB) haben im Hinblick auf den Online-Warenkauf ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Belehrung.

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Zitat Ende

Ich sehe wenig Chancen für den TE, ein Umtausch wird nicht erwähnt, warum auch. Gelingt dem TE der Beweis, das nachweislich eine falsche Beschreibung des Artikels ihn zum Kauf bewegte - .....
Die Frage bleibt, warum nicht innerhalb der 14 Tage die Passgenauigkeit überprüft wurde?

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Welche 14 Tage? 14 Tage nach Bestellung ist unwirksam. Die gesetzliche Widerrufsfrist läuft per Gesetz erst, wenn der Käufer Zugriff auf die Ware hat.

Zudem geht es nicht um einen Umtausch, sondern um eine Nacherfüllung!

MfG

Hier läge unter bestimmten Bedingungen doch allenfalls "Fehlen zugesicherter Eigenschaften" vor, keinesfalls jedoch "Sachmängelhaftung". Somit ist der TE in der Beweispflicht. Kann er aber ganz offensichtlich nicht und - liest man in diesem Thread gaaanz weit vorn seine Erklärungen zum Bestellvorgang -, hat er diesen ganz einfach verbockt. Und damit kann er sich unter keiner Bedingung auf das "Fehlen zugesicherter Eigenschaften" berufen. Zerpflückt dazu mal das BGB, ist doch alles klar und verständlich beschrieben.

Hab mir mit dem Hammer auf den Daumen geschlagen. Der Hammer war schuld!

Zitat:

@Spargel1 schrieb am 14. Dezember 2018 um 10:03:12 Uhr:


Hier läge unter bestimmten Bedingungen doch allenfalls "Fehlen zugesicherter Eigenschaften" vor, keinesfalls jedoch "Sachmängelhaftung". .......

Deutsches Sprech schweres Sprach:
Sachmängelhaftung
Definition:
Bei der Sachmängelhaftung haftet ein Verkäufer, Vermieter oder Werkunternehmer dafür, dass die verkaufte, vermietete oder hergestellte Sache nicht die vereinbarte Soll-Beschaffenheit aufweist. Die Haftung kann je nach der Schwere des Mangels bzw. nach der Wahl des Käufers, Mieters oder Werkbestellers in Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder in einer Kündigung bestehen.
(Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon) Damit bin ich eigentlich immer gut über die Runden gekommen, respektieren auch Juristen 😉
... und liebe Pseudounternehmer, immer daran denken, wir befinden uns im Einzelhandelsbereich....

Zitat:

@Johnes schrieb am 13. Dezember 2018 um 22:39:40 Uhr:


@4Takt
Wo hab ich das mit dem Pfandrecht erwähnt, was du da jetzt bemängelst? Wo habe ich beschrieben, das man damit Gewährleistung und Sachmangelhaftung einschränken kann? Ich behaupte nämlich genau das Gegenteil. Man kann diese nicht einschränken.

Da unterstellst du mir das, habe ich aber nie behauptet, das saugst du dir aus deinen Fingern.

Zitat:

@Johnes schrieb am 13. Dezember 2018 um 21:27:16 Uhr:


Du kannst durch ein "Kästchen" nicht auf gesetzlich geregelte Ansprüche verzichten. Dazu zählt die Sachmangelhaftung. Das geht nur, wenn das Gesetz eine Wahlmöglichkeit einräumt.

Wenn also in den AGBs steht, der Händler darf bei dir vorbei kommen und deine Organe entnehmen und verkaufen, hast du dies hinzunehmen, obwohl du nur eine LiMa kaufen wolltest? (Wieso? Sie haben doch eingewilligt!)

Außerdem schrieb ich auch, das die AGB natürlich gesetzestreu sein müssen, aber das die gelten, wenn man die, z.B. durch Anklicken akzeptiert. Das erweiterte Pfandrecht war ein Bespiel, weil es da anders als im BGB steht ist, aber nicht gegen das BGB verstößt, wenn man vorher darauf hingewiesen wurde.

Und nochmal extra für dich:

Das betrifft nicht die Sachmängelhaftung/Gewährleistung, aber die Übergabe und Zahlungsmodalitäten und andere Kleinigkeiten, wo das BGB sehr wohl mehrere Möglichkeiten offen lässt, vorausgesetzt, man wird vorm Kauf darüber informiert, denn sonst gilt das BGB.

Ganz schön viel geschrieben worden seit gestern.
Um das wesentliche ganz oben zu schreiben:
Ich habe 14 Tage Rückgabe Recht ohne Begründung. Gilt diese 14 Tage Frist auch für ein nicht passendes Teil?Das war auf Lager und sollte passen für mein Fahrzeug. Habe ich da die gleiche Rückgabefrist, wie wenn ich kein Bock mehr auf das Teil habe oder mir die Farbe nicht mehr zusagt?
Weil das Teil ist für mein Auto ja nicht verwendbar,obwohl es das soll.

Also ich bin auf die Seite autoteile.direkt.de gegangen und habe mein Fahrzeug eingegeben Citreon C5 Bj 2005 Limo 3 Liter Benziner 207PS. Dort kam dann die Hydraulikpumpe raus von TRW, die nicht passt.Laut Angaben jedoch passend für meinen C5 II.
Mein Mechaniker sah die und wunderte sich schon über die Anschlüsse und meinte,dass die nicht passt.
Die die passen sollte ,war für einen C5 I .Diese sollte aber laut Angaben nicht für meinen C5 II passen.

KFZ Teile 24 hat die Pumpe mit PDF Datenblätter zur Ansicht angeboten .Mit genau der Herstellernummer sahen die Anschlüsse von dem C5 II TRW Teil im PDF aber passend aus, weil man da wohl ein Anschluss drehen kann.Das Hauptbild auf der Webseite ist identisch mit dem Teil bei Autoteiledirekt.

Also bestellte ich die Pumpe bei Autoteile.direkt , da diese dort günstiger war und ich ein weiteres Ersatzteil dort schon im Warenkorb hatte.

Die Pumpe die kam,war nicht identisch mit der im PDF. Dort ist keine Drehung eines Anschlusses möglich.

Damit es keine Verwirrung gibt.
Autoteiledirekt = Pumpe gekauft, soll passen für C5 II, es kam die Pumpe die nicht passt, kein drehbarer Anschluss.

Kfz Teile 24: Pumpe soll passen für C5 II, Verkaufsbild + Teilenummer identisch mit Autoteiledirekt. PDF Datenblatt zeigt ,dass ein Anschluss drehbar ist.

Fazit: Anscheinend verkauft jeder ein unpassendes Bauteil für den C5II, da nicht das Teil im PDF Datenblatt (ein Anschluss drehbar) verkauft wird,sondern nur eine Variante mit starren Anschlüsse.

Nochmal zur Eingangsfrage, gilt 14 Tägiges Rückgaberecht auch bei Nicht passenden Autoteilen obwohl sie passen sollen?

Angeblich habe ich nur 14 Tage Zeit um zu schauen, ob das laut Autoteiledirekt passende Bauteil passt.
Aber davon gehe ich beim Kauf normalerweise doch eh aus.

Zitat:

@Sam1980 schrieb am 14. Dezember 2018 um 12:58:44 Uhr:


Ganz schön viel geschrieben worden seit gestern.

Da steht auch alles drin was wesentlich ist! Natürlich musst Du schon entscheiden wem Du glaubst

Zitat:

Um das wesentliche ganz oben zu schreiben:
Ich habe 14 Tage Rückgabe Recht ohne Begründung. Gilt diese 14 Tage Frist auch für ein nicht passendes Teil?Das war auf Lager und sollte passen für mein Fahrzeug. Habe ich da die gleiche Rückgabefrist, wie wenn ich kein Bock mehr auf das Teil habe oder mir die Farbe nicht mehr zusagt?
Weil das Teil ist für mein Auto ja nicht verwendbar,obwohl es das soll.

Sachmängelhaftung!

Zitat:

Also ich bin auf die Seite autoteile.direkt.de gegangen und habe mein Fahrzeug eingegeben Citreon C5 Bj 2005 Limo 3 Liter Benziner 207PS. Dort kam dann die Hydraulikpumpe raus von TRW, die nicht passt.Laut Angaben jedoch passend für meinen C5 II.
Mein Mechaniker sah die und wunderte sich schon über die Anschlüsse und meinte,dass die nicht passt.
Die die passen sollte ,war für einen C5 I .Diese sollte aber laut Angaben nicht für meinen C5 II passen.

KFZ Teile 24 hat die Pumpe mit PDF Datenblätter zur Ansicht angeboten .Mit genau der Herstellernummer sahen die Anschlüsse von dem C5 II TRW Teil im PDF aber passend aus, weil man da wohl ein Anschluss drehen kann.Das Hauptbild auf der Webseite ist identisch mit dem Teil bei Autoteiledirekt.

Das hatten wir doch gestern schon: Diese Identifikationsmethode ist bisweilen falsch! (ob das System hier falsch arbeitet, oder ob da ein Mitarbeiter das falsche Teil zu fassen bekam kann der Kunde ja nicht vertreten) (Die Angabe Bj 05 ist zB. "sehr präzise"😉. Letztlich geht der Händler das Risiko einer Falschlieferung leichtfertig ein. (Ein seriöser Händler gleicht dies durch Umtausch aus).

Zitat:

Also bestellte ich die Pumpe bei Autoteile.direkt , da diese dort günstiger war und ich ein weiteres Ersatzteil dort schon im Warenkorb hatte.

Die Pumpe die kam,war nicht identisch mit der im PDF. Dort ist keine Drehung eines Anschlusses möglich.

Damit es keine Verwirrung gibt.
Autoteiledirekt = Pumpe gekauft, soll passen für C5 II, es kam die Pumpe die nicht passt, kein drehbarer Anschluss.

Kfz Teile 24: Pumpe soll passen für C5 II, Verkaufsbild + Teilenummer identisch mit Autoteiledirekt. PDF Datenblatt zeigt ,dass ein Anschluss drehbar ist.

Fazit: Anscheinend verkauft jeder ein unpassendes Bauteil für den C5II, da nicht das Teil im PDF Datenblatt (ein Anschluss drehbar) verkauft wird,sondern nur eine Variante mit starren Anschlüsse.

Von meinem Sprachverständnis her kann das oben geschriebene nicht wirklich nachvollziehen. Wenn beide Anbieter den gleichen Fehler im System haben könnte es daran liegen, dass beide den gleichen Datenbestand nutzen? (Da ist jetzt die Frage, wie Du zu dem richtigen Teil gekommen bist auch egal)

Zitat:

Nochmal zur Eingangsfrage, gilt 14 Tägiges Rückgaberecht auch bei Nicht passenden Autoteilen obwohl sie passen sollen?

Angeblich habe ich nur 14 Tage Zeit um zu schauen, ob das laut Autoteiledirekt passende Bauteil passt.
Aber davon gehe ich beim Kauf normalerweise doch eh aus.

eben.....

Nein, du hast 14 Tage um zu schauen, ob du mit dem Teil zufrieden bist. Ist das Teil nicht identisch mit dem Teil, welches lt. Daten angeboten wird, hast du nicht nur 2 Wochen! Es liegt ein Fehler vor. Daher ist es ein Mangel. Da hast du dann theoretisch 2 Jahre. Allerdings greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr und damit wird es anstrengender.

Fassen wir zusammen:
  • Du hast dein Fahrzeug identifiziert
  • Du hast das PDF-Datenblatt eingesehen
  • Teilenummern sind übereinstimmend (Sowohl OE als auch Produktnummer lt. beiden Websites!)
  • bestellte Pumpe lt. Daten hätte gepasst
  • gelieferte Pumpe passt nicht

Stimmt die OE-Ersatzteilnummer mit dem, was Citreon angibt? Wenn ja, seh das so: Du bist deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Damit war die Bestellung korrekt. Der Autoteilehändler muss sein Handwerk verstehen und angebotene Teile prüfen. (Gerade, weil er sich auf ein Fachgebiet bezieht, herrscht hier besondere Sorgfaltspflicht! Er ist ja kein Ramschhändler, der alles vertickt.) Wenn das ins Programm aufgenommene Teil, später durch ein anderes Teil ersetzt wird, hat der Händler dies entsprechend auch erneut zu prüfen. Wahrscheinlich ist in irgend einem Schritt vom Händler ein Fehler passiert.

Der Händler unterliegt als Branchenkenner einer besonderen Sorgfaltspflicht und muss dafür sorgen, das Daten und Teil übereinander passen. Andernfalls trägt er dafür die Verantwortung in Form der Sachmangelhaftung. Er hat nachzubessern. Entweder er liefert das korrekte Teil, oder er zahlt das Geld zurück. Des weiteren trägt der die Kosten für den Rückversand.

@Sam1980
Kannst du mir noch bitte ein Bild von der Pumpe machen? Oder, wie stehen die Anschlüsse für die Hydraulik? Wie auf dem Produktbild oder 90° zueinander?

MfG

Hoffe der Link funktioniert. Hier die Pumpe,die angeblich für den C5 II passen soll. In der PDF sieht man aber optisch andere Anschlüsse wie auf dem Produktbild (das identisch ist bei Autodirekt)

https://www.kfzteile24.de/artikeldetails?...

Die hier soll für den C5 II nicht passen, sondern für den C5 I
https://www.autoteiledirekt.de/lizarte-8131347.html

Die hat aber gepasst.

Diese 4 Seiten waren jetzt aber richtig spannend, oder soll ich sagen amüsant ?
Also nochmal zum Sachverhalt:

Der TE bestellt eine Pumpe die nach Auskunft des Verk. (bzw. dessen Webseite) für dessen Auto passt.
Sie passt aber nicht.
14 - tägiges Rückgaberecht (eigentlich Widerrufsrecht, §355 BGB) ist hier irrelevant.

Der Verk. hat zwar die bestellte Pumpe geliefert, sie passt aber entgegen der Aussage des Händler eben nicht zum Auto des TE. Wie es zu dieser falschen Angabe in der Webseite gekommen ist ist irrelevant, das liegt im Verantwortungsbereich des Händlers.

Die Rechtsfolgen spare ich mir jetzt, das hat oben Gedoensheimer schon geschrieben bzw. John ebenfalls vollkommen richtig dargestellt.

Und nein, ich bin kein Erstsemester Jurastudent :-)

Gruß, Zelirodu

Zwei unterschiedliche Hersteller / Vertreiber, zwei unterschiedliche Produtbilder.

An dem ist schon zu erkennen das der TE iwas falsch gemacht hat.

Und welches PDF, du meinst den Wisch wo TRW erklärt wie ein Altteil zum aussehen hat?

Vertragspartner des TE ist nur der bei dem er bestellt hat.

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