Pfandfrage zu unpassendem Ersatzteil

Hallo, habe bei Autodirekt eine Hydraulikpumpe für mein Fahrzeug gekauft. Laut Webseite sollte diese Pumpe passen (Auto,Modell,Motor und Baujahr alles richtig eingegeben).
Bezahlte dafür ca 90 Euro plus 90 Euro Pfand etwa.

Jetzt hat das Teil nicht gepasst und ich musste mir eine andere Hydraulikpumpe kaufen.

Jetzt wollte ich das unbenutzte Neuteil zurückgeben, aber war leider schon über den 14 Tagen Rückgaberecht drüber, als mein Mechaniker und ich feststellten,dass es nicht passt.

Rückgabe wurde abgelehnt da über den 14 Tagen drüber, Kulanz abgelehnt, da das Teil zu wenig gekauft wird.
Jetzt wollte ich den Pfand für eine Hydraulikpumpe wieder zurück haben. Das wurde abgelehnt. Ohne Rückgabe von einem Altteil, gibt es kein Pfand zurück.

Ich wollte jetzt mal fragen, ob das so korrekt ist , oder ob die eigentlich verpflichtet sind mir den Pfand zurück zugeben, wenn die mir ein falsches Teil schicken und dieses nicht mehr zurücknehmen wollen.

Beste Antwort im Thema

Ich würde auf die Lieferung eines passenden Teils bestehen! Das wird der Händler wahrscheinlich nicht gebacken bekommen. (Wenn er ein Teil liefert, welches von der anderen Variante ist, würde ich es als "Teil für ein falsches Fahrzeug" erneut reklamieren, bis ich meine Kohle bekomme.) Dem Händler nicht sagen, von welchem Wagen das Teil passen würde, sondern höchstens ein Bild senden, wie es aussehen muss. (Also, einen eindeutigen Unterschied zwischen gelieferter Pumpe und verbauter Pumpe fotografieren.) Soll er selber suchen, was passt.

Und wenn du ein Teil bekommst, welches für dein Fahrzeug ist und passt, hast zu zumindest ein passendes Teil, falls dein Teil erneut defekt ist. Immer noch besser als ein nutzloses Teil, welches ggf. lange liegt, bevor du einen Käufer findest.

Ich tippe drauf, wenn du auf ein passendes Teil pochst, wirst du deine Kohle wieder bekommen, weil der Händler nicht liefern kann.

Ich würde mich nicht mit 50% abfinden! Das Neuteil als Altteil zurück geben? Vollkommen bekloppt. Zur Not würde ich für kleines Geld (Bruchteil des Pfandes) eine Pumpe vom Schrott oder der Bucht besorgen und zurück senden. So bekommst du das Pfandgeld und kannst die intakte Pumpe verkaufen. Das verringert den Verlust nochmal deutlich.

So würde ich handeln:
  • Auf Lieferung eines passenden Teils pochen! Frist setzen! (14 Tage)
  • Geld zurück fordern, wenn kein passendes Teil lieferbar!
  • billiges Schrottteil zurück senden um Pfand zu bekommen
  • Neuteil verkaufen um Kaufpreis zurück zu bekommen

Das würde den Verlust minimieren. Nur das Pfandgeld wäre mir zu wenig!

MfG

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@Johnes
starke Worte --> kennst Du die AGB des Anbieters?

Häufig ist ein Haftungsausschluss integriert, immerhin hat der Kunde das Ersatzteil selbst ausgewählt. Meist steht dabei, das keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen wird.

Das Gesetz steht über der AGB. Sonst kann ich dir auch Eimer und Backförmchen für Kinder senden! Steht ja so in der AGB, das die Beschreibung der Hydraulikpumpe nicht bindend ist und es auch Backförmchen tun....!

Die grundlegende Funktion und Passform muss stimmen. Das Teil muss verwendbar sein.

MfG

Was hier bisher nicht besprochen wurde:
Hat der TE nach Fz-ID, nach HSN/TSN oder (bei den PSA-Modellen oft unerläßlich) nach ORGA-Nr. das bestellte Teil vor der Bestellung identifiziert?

Falls nein, hat der Händler bestimmt keine Schuld.

Steht HSN/TSN in der Beschreibung drin, muss die Maske nicht ausgefüllt werden. Da reicht das händische "raus suchen".

Kleine Fehler in der Beschreibung schließen die Haftung nicht gänzlich aus. Sie verringern diese nur geringfügig. Egal, was in der AGB steht.

Ich habe schon im gerichtlichen Einigungsverfahren durchgesetzt, das ein Produktbild bzw. darauf enthaltene Zubehörteile Bestandteile der Bestellung sind und daher mit gekauft wurden. In meinem Fall war es ein NSW, der mit Halter auf dem Bild zu sehen ist, aber ohne geliefert wurde. Der Händler versuchte sich mit "Abb. ähnl." raus reden. Das sah der Schlichtungsrichter anders! Nirgends in der Beschreibung stand, dass die Halter nicht mitgeliefert werden.

MfG

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Ob er auf ein nicht passendes Teil wegen falscher Beratung einen rechtstreit anzetteln sollte, da wäre ich vorsichtig.

Der Te hat einen Teilekatog von einem Drittanbieter benutzt und sich das Ersatzteil selber raus gesucht.

Anders würde die Sache aussehen wenn er der shop seine Fahrzeugdaten inkl. VIN zugesendet hätte und die Mitarbeiten hätten das Ersatzteil raus suchen dürfen.

Oder der TE das Ersatzteil anhand der Orginalnummer raus gesucht hätte.

Und nein den Pfand bekommst du erst wenn du ein Altteil zurück schickst, der Hersteller/Lieferrand verlang das Pfand vom Groß/Zwischenhändler auch.
In der Regel werden zwischen 3 und 10% aufs Pfand als Bearbeitungsgebühr aufgeschlagen, also ist das jetzt auch nicht der große Gewinn.

Was du natürlich machen kannst, zum nächsten Schrotti fahren den fragen ob er ne defekte Hydraulikpumpe hat und diese für nr Spende mitnhemen und denen schicken

@Johnes
Deine Aussage ist Käse, und zwar absolut. Wozu sind dann AGB´s vorhanden? Welche Gesetze wurden gebrochen?
Der Händler schreibt als Haftungsausschluss, dass die Angaben zu Vergleichszwecken dienen, der Kunde soll anhand von Fahrgestellnummern/ Hersteller- Typnummern/ OEM-nummern usw. das richtige Ersatzteil suchen. Der Händler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Und wen das stört, der muss ja nicht kaufen. Es gab ein 14tätiges Widerrufsrecht, das wurde nicht eingehalten.
Es ist immer wieder faszinierend, dass hier schreibende Foristen nie eine Schuld haben, während alle Händler Verbrecher sind. Keiner von Euch kennt die Antwort des Händlers, nur die Aussage des TE. Aber alle wissen, dass der Händler verklagt werden und schlimmste Strafen fürchten muss.

Edith: Dein Beispiel mit dem NSW + Halter ist überhaupt nicht vergleichbar. Vergleichbar wäre, Ersatzteil mit Halterungen abgebildet, ohne geliefert.

Ein NSW kann kein Ersatzteil sein? Wieso nicht?

Wenn in der Beschreibung ein für das Fahrzeug passendes Teil ausgewiesen wird, ist dies ein essentieller Teil der Eigenschaften des Produktes. Damit greift die Sachmangelhaftung. Das kannst du gerne als Käse abtun. Ich habe auf dieser Grundlage sicher schon über 50x reklamiert und IMMER Recht bekommen.

MfG

Warum drehst Du meine Aussagen ins Verkehrte? Habe ich ich irgendwo behauptet, dass ein NSW kein Ersatzteil ist?
Keiner von Euch weiß, wo und unter welchen Voraussetzungen der TE bestellt hat. Aber alle wissen: der Händler ist Ersatzpflichtig. Es ist immer wieder erstaunlich, über was für Glaskugeln hier verfügt wird.
Keiner hier weiß, wieviele von Deinen über 50 Reklamationen unter Umständen Kulanzrücknahmen waren.
Es gab ein 14tägiges Rückgaberecht, welches nicht wahrgenommen wurde. Aber der TE kann sich jetzt darauf berufen, dass diese Forum bestätigt, dass der Händler zur Rücknahme verpflichtet ist. Er wird vor Angst zittern. Wenn dann noch der Name @Johnes erwähnt wird (der ja schon über 50x erfolgreich reklamiert hat), bricht der Händler wimmernd zusammen.
Und wie in jedem solcher Threads: erst wird laut gebrüllt und das Ergebnis nie mitgeteilt.
Der TE hat jetzt die absolute Gewissheit: der Händler ist absolut verpflichtet, das Teil zurück nehmen zu müsssen. Immerhin hat @Johnes das absolut bestätigt.
Und TE: vergesse nicht, auch noch Schadenersatzansprüche zu stellen, immerhin wurde dir neben Geld auch noch wertvolle Lebenszeit geraubt.

Auf solche Tipps, wie kaputte Pumpe vom Schrott für einen schmalen Taler holen und diese zum Händler schicken, solltest Du nicht hören. Der Händler ist ABSOLUT zur Rücknahme verpflichtet

Viel Erfolg,
und
@Johnes ich weiß, dass Du hier Admin bist. Ich werde dieses Forum in Zukunft meiden. Man solch sich nicht mit einem Gott anlegen

Hallo @ Johnes, Du meinst was ich schrieb ist bekloppt, gut Deine
Meinung. Ich war auch mal so ein streitbarer Geist wie Du.
Heute möchte ich nur noch Frieden haben,deshalb mein Vorschlag
zur Begrenzung des Verlusts. Was die richtige Pumpe im Internet
kostet, wissen wir Beide wohl nicht, bei Dir vermute ich Dies einfach
mal so.
Allerdings mache ich solche Unternehmungen wie der TE heute nicht
mehr. Warum, genau aus dem hier passierten Grund. Z.B. Mir will die
Bucht italienische Frontschutzbügel für meinen RAV4.2 verkaufen, die
schon 2012 nicht mal über den italienischen Hersteller zu beschaffen
waren!!! Es gibt noch Welche für den Vorgänger. Dessen Nummer
wurde mir auch auf Anfrage genannt. Nur, Diesen für mich Falschen,
habe ich schon zuhause, mittlerweile am Auto. Zulassung via TÜV-
Rheinland als "Umbauabnahme". Der KÜS, bei Toyota der "TÜV",
weigert sich trotzdem, meinem Auto die Plakette zu kleben.
Darum ist das Internet als"günstiger"Teile Lieferant, für mich gestorben.
Lieber zahle ich mehr, bekomme aber richtige Teile die passen.
Darum bin ich vielleicht bekloppt, doch lieber bekloppt als Dumm
mit falschen Teilen dazustehen. Das gilt natürlich für mich,nicht für den TE.

@juri.gagarin
Du bist beleidigt, weil du mit plumpen Aussagen und AGB-Hörigkeit nicht weit kommst. Mehr nicht! Beleidigt, weil dir keiner applaudiert.

Oder bist du gar Händler und kannst es nicht leiden, wenn die Kunden ihre Rechte wahr nehmen, weil es den Gewinn schmälert und zu mehr Sorgfalt verpflichtet?

Und übrigens gehe ich mal davon aus, der TE hat erstmal die Wahrheit gesagt. Ich unterstelle ihm nicht gleich pauschal uns zu belügen. 😉

Zitat:

Du meinst was ich schrieb ist bekloppt, gut Deine Meinung.

Sollte nicht als Beleidigung gegen dich sein. Nur, schmeiße ich sicherlich kein Geld weg. Und für mich ist es nichts anderes als "wegschmeißen", wenn ich das Neuteil zurücksende als Altteil um

nur

den Pfand zu bekommen. Mag sein, das dir das egal ist, aber ich muss für mein Geld arbeiten gehen und werfe es daher niemanden in den Rachen.

@Raver2014
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MfG

schicke dem Händler doch einfach das teil. rest sind verlustkosten - leehrgeld

@juri.gagarin was soll daran falsch sein ein Altteil einzuschicken um seinen Altteilpfand zu erhalten?

Ob die jetzt aus seinem Auto ist oder aus einem anderen interresiert doch keinen, Hauptsache eine wieder herrichtbare Pumpe wird dem Hersteller übersand.

Er kann genausogut die Nagenneue Pumpe zurückschicken und dafür den Altteilpfand erstattet bekommen, was aber Wirtschaftlich ein Schwachsinn ist, der Hersteller wird sich freuen wenn er merkt das das eine nagelneue Pumpe ist und kann sie ohne Kosten der Überholung wieder zum Verkauf raus geben.

Fazit ist der TE hat eine neue Pumpe welche der Händler nicht zurück nehmen muss (Bei Lagerware sind viele Händler Kulant, da aber keine Lagerware sondern für den TE bestellt, eher schlechte Karten)
dazu hat er noch einen Altteilpfand welcher er ohne Altteil nicht erstattet bekommt.

Also würde ich mir ein Altteil besorgen um den Altteilpfand wieder ersattet zu bekommen, dann wären aus den 180€ Lehrgeld nur noch 90€ Lehrgeld, und der Te kann versuchen die neue Pumpe iwie zu veräussern um das Lehrgeld noch weiter zu schmälern.

Das wäre für mich die letzte Option, wenn ich die anderen Optionen nicht durchsetzen kann und den Rechtsstreit scheue.

MfG

nun der Händler kann durchaus recht haben, und auto kostet die paar eur sind in den Jahreskosten bei 2...5..10 prozent. der ärger lostet mehr als du verlierst. und wenn du das falsche teil bestellt hast (oder richtige ?) was ja möglich ist dann ist es den ärger nicht wert

Hallo Jones, versuche mich zu bessern, Gruss

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