Peugeot 307 - Lenkrad wechseln
Ich habe vor, das Lenkrad meines Peugeot 307 zu wechseln. Hintergrund ist der, dass ich leicht schwitzige Hände bekomme und mir im Laufe der Fahrpraxis das Tellerwaschen-Lenken zur Gewohnheit gemacht habe. Mittlerweile kann und möchte ich gar nicht mehr anders lenken und habe dadurch bereits kleine Problemchen beim Fahren bekommen, weil ich so leicht von dem relativ dünnen Leder-Lenkrad abrutsche.
Evtl. könnte ich noch folgende Bezüge ausprobieren, was meint ihr?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...
Allerdings weiß ich nicht, ob das überhaupt was taugt. Ansonsten würde ich mir wohl ein Sportlenkrad kaufen. Für den 307 scheint man leider nicht viele zu finden. gibt es Lenkräder für andere Modelle, die auch für den 307 kompatibel sind?
15 Antworten
Diese Arbeit solltest du deiner Werkstatt überlassen, und zwar aus folgendem Grund:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags und damit auch die des Autos und in Folge dessen auch der Versicherungsschutz.